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Über den Nachteil festgezurrter Korsette

Das Spiel ist langweilig und bekannt. Jede im Bundestag vertretene Partei kennt es. Im Bundestag stimmen die Fraktionen so, im Bundesrat stimmen die an Landesregierungen beteiligten Parteien anders als ihre Fraktionen im Bundestag.

Aufmerksamkeit bekommt dieser Vorgang immer mal wieder und diesmal aktuell durch die Abstimmung zum Leistungsschutzrecht und die Abstimmung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Beide Varianten des Spiels sind aber nun nur bedingt miteinander vergleichbar. In beiden Varianten stimmen die Oppositionsfraktionen im Bundestag anders als im Bundesrat. Das Leistungsschutzrecht wurde -völlig zu Recht- im Bundestag abgelehnt, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fand- ebenfalls völlig zu Recht- die Zustimmung im Bundestag. Im Bundesrat sah es dann anders aus.

Trotz Rosa-Rot-Grüner Mehrheit wurde in Sachen Leistungsschutzrecht der Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Unverständnis ist noch die diplomatischste Formel die ich für dieses Verhalten finden kann. Die SPD hat hier eigentlich ein richtiges fettes Bashing verdient. Das ich es mir verkneife hat damit zu tun, dass ich anhand das zweiten Beispiels auf ein -aus meiner Sicht- strukturelles Problem hinweisen will.

Das CDU-SPD regierte Berlin stimmte im Bundesrat nicht für die Öffnung der Ehe, obwohl die SPD doch dafür ist. Grund ist der Koalitionsvertrag. In jedem Koalitionsvertrag -und das bezieht sich nicht nur auf die Abstimmungen im Bundesrat- steht, dass die Koalitionspartner nicht gegeneinander abstimmen. Das führt dann beim Bundesrat zu Enthaltungen, wenn keine Einigkeit besteht.  Es führt aber auch dazu, dass im Parlament selbst nicht gegeneinander abgestimmt wird, somit aber die Koalitionspartner an der einen oder anderen Stelle gegen ihre eigene Position stimmen. Das ganze System ist bekannt, wird aber -so meine Wahrnehmung- nicht hinterfragt.Warum auch.

Ohne das festgezurrte Korsett eines Koalitionsvertrages gäbe es ja keine spannenden Geschichten für Journalisten/innen, die jedesmal ganz genau schauen ob die Kanzlermehrheit bei der Abstimmung x oder y erreicht ist. Falls dies nicht der Fall ist, kann gut spekuliert werden, wie lange die Koalition noch Bestand hat. Ohne festgezurrtes Korsett wäre dies nicht mehr möglich, aber es gäbe vielleicht andere spannende Gesichten.

Auch für die jeweils nicht betroffenen Parteien ist der jetzige Zustand ganz angenehm. Man kann so richtig schön Landesregierungsbingo spielen, obwohl man weiß wie Entscheidungen zustande kommen. Und so wird gern der Partei x vorgeworfen, dass sie in der Frage y im Bundestag so gestimmt hat, im Bundesrat aber ganz anders abgestimmt hat oder im Landtag einen gleichlautenden Antrag der Partei z abgelehnt hat. Das ist schon ein richtiger Spaß, denn die Partei x ist in solchen Situationen immer in der Defensive. Selbstverständlich würde die Partei x dies mit der Partei z nicht anders machen, wenn sie die Chance dazu erhält.

Dieses Spiel kann jetzt noch lange weitergespielt werden, eine Ermutigung für politisches Engagement dürfte damit nicht gelingen. Was bleibt also? Zum einen könnte mindestens das Landesregierungsbingo unterlassen werden. Zum anderen könnte tatsächlich angefangen werden ehrlich mit dem festgezurrten Korsett Koalitionsvertrag umzugehen, d.h. Aufklärung über die Mechanismen die hinter einem solchen Vertrag stehen zu betreiben. Vielleicht aber könnte auch angefangen werden, das System der Koalitionsverträge zu hinterfragen. Wäre es so schlimm, wenn dieses festgezurrte Korsett etwas gelockert, vielleicht später sogar ganz abgelegt wird? Warum nicht die Parlamente zu einem Ort machen wo über Argumente nachgedacht und um Mehrheiten aufgrund der besseren Argumente noch wirklich gestritten wird? Was wäre eigentlich so schlimm, wenn es nicht mehr die  Oppositions- und Regierungsfraktiongrenze gibt, die von vornherein festlegt was mit Initiativen passiert, egal wie gut oder schlecht sie sind? Was wäre so schlimm, wenn für jede einzelne Initiative eine Mehrheit im Parlament gesucht werden müsste? Ja, dann gibt es unterschiedliches Abstimmungsverhalten und unterschiedliche Mehrheiten. Ja und?

Die parlamentarische Demokratie könnte dadurch ein wenig lebendiger werden, das wäre doch auch mal was.

 

Mietenpolitische Konferenz der LINKEN

Der Bundestag hat, ich habe hier schon kurz darauf verwiesen, am Donnerstag das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist ein Gesetz –hierauf habe ich in meiner Rede zur 1. Lesung bereits verwiesen- welches die Rechte der Mieterinnen und Mieter massiv verschlechtert. Die Korrekturen nach der 1. Lesung können an dieser Einschätzung nichts ändern.

DIE LINKE hat heute in Göttingen ihre Mietenpolitische Konferenz durchgeführt.  Schon bevor es in verschiedene Arbeitsgruppen ging war eines klar: Für DIE LINKE ist Wohnen ein Grundrecht. Wohnen darf keine Ware sein, die Stadt gehört allen. Deshalb muss Wohnen auch als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden und wendet sich DIE LINKE gegen die Privatisierung öffentlichen Wohnraums. Diese Kernbotschaften unterstrich der Parteivorsitzende Bernd Riexinger zu Beginn der Konferenz noch einmal sehr deutlich.

Die Genossen/innen aus Niedersachsen informierten u.a. darüber, dass sie schon vor längerer Zeit bei Leerstand von mehr als 3 Monaten eine Steuer auf Leerstand im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes gefordert haben.

Die Teilnehmer/innen der Konferenz hörten zunächst je drei Einführungsreferate mit anschließendem Kommentar. So wurde zum Beispiel von einer Genossin der KPÖ aus Graz informiert, wie dort das Problem steigender Mieten angegangen wurde. Lukas Siebenkötten vom Mieterbund machte besonders stark, dass eine sozialer Wohnungsbau vor allem im Niedrigpreissegment nötig sei und mindestens in dem Umfang Sozialwohnungen gebaut werden müssen, wie diese aus den Förderungen herausfallen. Er schlug eine Begrenzung der Neuvermietungsmieten im Zivilrecht vor, diese solle nach seiner Auffassung nicht mehr als 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Allerdings sei auch eine Neudefinition nötig, was unter Vergleichsmiete zu verstehen sei. Aus seiner Sicht seien mindestens die Bestandsmieten der letzten 10 Jahre dabei zu berücksichtigen.  Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag, verwies darauf, dass DIE LINKE derzeit bei Neuvermietung eine Mietsteigerung maximal in Höhe des Inflationsausgleiches fordert, soweit keine Wohwertverbesserung stattgefunden hat.  Maik Nagler verwies darauf, dass ohne Einschränkung von Eigentumsrechten ein soziales Mietrecht nicht möglich sein wird und Mietobergrenzen Spekulation mit Wohnraum unattraktiv machen würde. Er forderte eine dauerhafte Bindung, soweit Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ida Schillen, Mitglied im Parteivorstand, forderte eine aktive Flächenpolitik und Kathrin Lompscher verwies darauf, das gutes Wohnen mehr bedeutet als eine bezahlbare Wohnung. Sie forderte die Kommunen handlungsfähig zu machen, damit sich diese für bezahlbaren Wohnraum auch einsetzen können.

In verschiedenen Arbeitsgruppen wurden dann die Themen Mietobergrenzen/Mietbegrenzung, sozialer Wohnungsbau sowie lebenswerte und zukunftsfähige Kommunen behandelt, im Plenum der Konferenz vorgestellt und diskutiert.

DIE LINKE findet, das Wohnen ein Grundrecht ist. Davon ausgehend sind in einer Verbindung von kurz- und langfristigen Vorschlägen konkrete Schritte für ein soziales Mietrecht zu entwickeln. Wichtig dabei ist immer,  Mieterinnen und Mieter zu mobilisieren, sich auch selbst für ein solches Mietrecht einzusetzen.  Wenn DIE LINKE für Mietobergrenzen eintritt und für untere und mittlere Einkommensgruppen eine Grenze von 30% des Haushaltsnettoeinkommens fordert, ist dies als Zielmarke oder Programmsatz zu verstehen. Soweit eine Mietobergrenze an die Vergleichsmiete gekoppelt werden soll, setzt dies eine Reform des Vergleichsmietensystems voraus. Sämtliche Bestandsmieten müssten in die Berechnung der Vergleichsmiete einbezogen werden.  Bei der Förderung von Wohnungsbau soll die Förderung an dauerhafte Bedingungen geknüpft werden. Ob diese dauerhafte Bedingung eine feste Mietobergrenze sein soll, war strittig.  Das systemfremde Instrument der Modernisierungsumlage soll schrittweise abgeschafft werden. Für die Miethöhe bei Neuvermietungen ist eine Beschränkung im Zivilrecht vorzunehmen. Als nicht ausreichend zum Schutz der Mieterinnen und Mieter wurde hier die Forderung angesehen, den Neuvermietungszuschlag auf 10% oberhalb der Vergleichsmiete festzulegen.

Im Hinblick auf den Wohnungsbau will DIE LINKE keine pauschale Förderung mehr sondern eine zielgerichtete Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Perspektivisch soll es keine Finanzierung mehr über den Kapitalmarkt geben, sondern über eine spezielles Finanzierungskonstrukt, angelehnt an revolvierende Fonds. Dabei müsse aber sozialer Wohnungsbau und Stadtplanung zusammengedacht werden. Die Anfang der 90iger Jahre abgeschaffte Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen ist wiederherzustellen. Für den sozialen Wohnungsbau sind Mindeststandards festzulegen, zum Beispiel die Barrierefreiheit.  Es ist eine öffentliche Flächenpolitik zu betreiben. Rekommunalisierung  ist notwendig. Die Bindung  hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Wohnraum muss dauerhaft sein, soweit mit öffentlichen Mitteln sozialer Wohnungsbau betrieben wird. Dies soll verhindern, dass wenn die Förderung ausläuft der Wohnraum quasi Zweckentfremdet wird.

Um eine lebenswerte und zukunftsfähige Kommune zu bekommen, müssen selbige in die Lage versetzt werden, überhaupt agieren zu können. Kommunen müssen also Handlungsfähig sein, was bedeutet, dass auch die Steuereinnahmen besser an die Kommunen verteilt werden müssen. Dann gibt es auch die Möglichkeit die kommunalen Bauträger zu stärken.  Eine lebenswerte Kommune setzt eine Limitierung der innerstädtischen Nachbebauung und eine Verhinderung von Flächenversiegelungen voraus.  Leerstände sollen zu einem Vorkaufsrecht für Kommunen führen, Zwischennutzungen sollen ermöglicht werden. Für die Mitgestaltung einer lebenswerten und zukunftsfähigen Kommune sind neue Planungsverfahren auszuprobieren, die eine tatsächliche Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner ermöglichen.  Gleichzeitig ist aber auch nötig, dass das Recht auf Wohnen und die Einhaltung bestimmter Standards (zum Beispiel Barrierefreiheit) einklagbar sind.

Die Konferenz hat gezeigt, dass kulturvoller Meinungsaustausch zu Inhalten möglich ist. Sie hat aber auch gezeigt, dass es viele gute Ideen und Vorschläge gibt, die DIE LINKE bereits entwickelt hat. Sicherlich muss an der einen oder anderen Stelle noch weitergedacht und präzisiert werden.

Von der LINKEN wünsche ich mir –und werde es auch selbst so handhaben- das die Frage gerechter Löhne und Einkommen im Zusammenhang mit dem Thema steigende Mieten angesprochen wird. Das die Mieten unverhältnismäßig steigen, weil Wohnraum zum Spekulationsobjekt verkommen ist richtig. Richtig ist aber auch, das die Einkommen und Löhne für die meisten Menschen nicht gerecht sind und auch deshalb der prozentuale Anteil der Mietkosten am Haushaltseinkommen steigt. Beides ist nicht hinzunehmen und muss verändert werden.

Eine der wichtigsten Forderungen für mich -neben den bereits benannten- ist, dass schnellstmöglich die unsägliche Sicherungsanordnung mit der Möglichkeit der Räumung von Wohnraum im einstweiligen Rechtsschutz (§ 940a ZPO) wieder verschwindet. Im Mietrechtsänderungsgesetz wurde nämlich mit dieser Regelung eingeführt, dass der Vermieter sobald er Räumungsklage erhebt die Hinterlegung eines Geldbetrages verlangen kann. Wird dieser Geldbetrag nicht hinterlegt kann der Vermieter die Räumung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, also ohne normales gerichtliches Verfahren betreiben. Ein Stück aus dem Tollhaus.

Der Rechtsausschuss

… hat heute noch nicht das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Ein wenig hatte ich die Hoffnung, dass in die Reihen der Koalitionsfraktionen doch noch Vernunft eingekehrt ist und die allergrößten Klopper aus diesem Gesetz herausgenommen werden. Schließlich haben sich in der Anhörung alle Sachverständigen außer die der Immobilienwirtschaft gegen die Sicherungsanordnung ausgesprochen. Noch mal zum Verständnis: Mit der in der Zivilprozessordnung normierten Sicherungsanordnung soll es möglich sein, dass -nicht nur im Mietrecht- bei Dauerschuldverhältnissen der Kläger mit der Klageeinreichung verlangen kann, dass ein Geldbetrag hinterlegt wird. Passiert das nicht, kann Ordnungsgeld und Ordnungshaft verhängt werden. Speziell für das Mietrecht bedeutet dies, dass der Vermieter beispielsweise die ab Klageeinreichung fällige Miete verlangen kann, die als Sicherheitsleistung hinterlegt werden soll. Geschieht dies nicht, kann aber nicht nur Ordnungsgeld und Ordnungshaft angeordnet werden, sondern auch die Räumung der Wohnung. Eine Räumung also in einem laufenden Gerichtsverfahren. Das halte nicht nur ich für krass verfassungswidrig. Doch wie sich herausstellte, ist die Entscheidung im Rechtsausschuss wohl nicht wegen Einsicht erfolgt, sondern weil der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu diesem Gesetz noch ein Expertengespräch durchführen will. Dies wiederum gibt die Möglichkeit, den Widerstand gegen dieses Gesetz noch ein wenig zu intensivieren. Ich gehe allerdings davon aus, dass in der Woche vom 10.-14. Dezember das Mietrechtsänderungsgesetz wenigstens im Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung wieder auf die Tagesordnung kommt.

Von einer anderen Dreistigkeit haben die Koalitionsfraktionen Abstand genommen. Ich hatte hier bereits darauf verwiesen, dass die Koalitionsfraktionen beim Bilanzrechtsänderungsgesetz noch eine Änderung zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch betreffend die Therapieunterbringung unterbringen wollte.  Ich war gespannt, wie der nach der Geschäftsordnung notwendige unmittelbare Sachzusammenhang zwischen beiden Gesetzen hergestellt werden sollte. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag zurückgezogen, bringen ihn in die zweite Lesung des Bilanzrechtsänderungsgesetzes im Plenum ein und wollen das ganze dann in der nächsten Sitzungswoche in der dritten Lesung eben jenes Gesetzes verabschieden. Das ist geschickt getrickst, nach Geschäftsordnung vermutlich aber leider erlaubt.

Interessant war aber folgendes: Der Staatssekretär Stadler wies darauf hin, dass mit diesem Gesetz ein (ich wiederhole: ein!!!) bekannter Fall aus dem Saarland geregelt werden soll. Angesichts der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage zu den Flüchtlingsprotesten ein ziemlich starkes Stück.  Inhaltlich erweitert die Änderung den Anwendungsbereich des von der LINKEN abgelehnten Therapierunterbringungsgesetzes. Eine Zustimmung von der LINKEN wird es deshalb auch zu diesem Änderungsantrag nicht geben.

Rote Karte für Mietrechtsänderungsgesetz notwendig!

Der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigte sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Mietrechtsänderungsgesetz.

Der von der SPD benannte Sachverständige Prof. Artz war der Ansicht, dass von dem Ausschluss der Mietminderung in den ersten drei Monate bei energetischer Modernisierung Abstand genommen werden soll. Dies sei „unangemessen und gefährlich“. Die Sicherungsanordnung und die einstweilige Verfügung kritisierte er in Bezug auf die Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft als „unerträglich“. Im Detail stellte er noch mal dar, dass das Ordnungsgeld sich bisher  auf einen zahlungsfähigen Schuldner bezogen hat, der zu einer Änderung seines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) gebracht werden soll. Wenn man jetzt aber jemanden in Ordnungshaft nehmen will, der Zahlungsunfähig ist, dann bestehen erheblich verfassungsrechtliche Bedenken. Gleiches gilt für die Räumung im einstweiligen Rechtsschutz bei Nichtbefolgung der Sicherungsanordnung. Er nahm Bezug auf die Mietnomadenstudie aus Bielefeld und verwies darauf, dass diese keine quantitative Studie sei und sich aus ihr nichts im Hinblick auf die Anzahl von sog. Mietnomaden ergibt.

Der Sachverständige Arzt (von der Union benannt) bezog seine Stellungnahme auf das Wärmecontracting. Die diesbezügliche Regelung sei verbesserungswürdig. Der Gesetzentwurf enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Notwendigkeit tatsächlicher Energieeinsparungen.

Dr. Börstinghaus (von der Union benannt), Richter am Amtsgericht, schloss an seine schriftliche Stellungnahme an. Er hält das Rechtsinstitut der Sicherungsanordnung aus Sicht der Praxis für problematisch. Auch Rechtsstaatlich sei dieses Institut bedenklich. „Wenn jemand geräumt wird nach dieser Regelung, dann sind dass SGB II-Empfänger.“ sagte er in der Anhörung. Die Sicherungsanordnung passe auch systematisch nicht, was er im Detail erklärte. Er schlug als Alternative zum Schutz der Vermieter eine bevorzugte Behandlung von Räumungsklagen bei den Amtsgerichten vor. Sehr interessant war auch sein Hinweis, dass bei der Neuregelung in § 940a ZPO (Räumung per einstweiligem Rechtsschutz) nur von Räumung die Rede ist, nicht aber auch von Herausgabe. Das könne ja dazu führen, dass der/die Mieter/in aus der Wohnung fliegt, die Wohnung an den Vermieter allerdings erst nach dem Ende des Hauptsacheverfahrens herausgegeben wird.

Frau von Cölln, ebenfalls von der Union benannt, hält den Mietminderungsausschluss bei energetischer Modernisierung für drei Monate für einen interessengerechten Kompromiss. Allerdings bestehen Abgrenzungsschwierigkeiten zur „normalen“ Modernisierung. Sie verwies darauf, dass es bei Umstellung auf Wärmecontracting nicht von Anfang an zu einer Kostenneutralität komme. Insofern müsse an dieser Regelung noch einmal nachgebessert werden. In Bezug auf die sog. Mietnomaden habe jeder Vermieter ein Anspruch auf Schutz. Der Vorschlag von Herrn Börstinghaus löse das Einzelfallproblem nicht. Im Übrigen gehe es bei der Sicherungsanordnung um die verbesserte Rechtsstellung der  Kleinvermieter. Der Kleinvermieter sei an dieser Stelle eban auch Verbraucher.

 Dr. Hinz, von der FDP benannt,  hat den Gesetzentwurf aus der Sicht der Praxis bewertet und findet diesen insgesamt gelungen. Aber er kritisierte, dass der Mietminderungsausschluss bei Modernisierung gelten soll, ohne dass eine Verpflichtung des Vermieters zur Ankündigung der Modernisierung vorgesehen ist. Wenn man an einem Mietminderungsausschluss festhalten will, dann sollte man ihn wenigstens an eine Modernisierungsankündigung knüpfen. Auch dieser Sachverständige kritisiert die Sicherungsanordnung. Nach seiner Meinung könne vor vollständigem Abschluss der Beweisaufnahme keine Sicherungsanordnung erlassen werden. Der einzige Vorteil für den Vermieter liege in der Möglichkeit der Räumung, die würde aber erst nach der ersten Instanz möglich sein. Wenn überhaupt, dann sollte eine solche Räumung nur im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung möglich sein.

Herr Schach, von der SPD benannt, hält den Mietminderungsausschluss nicht für einen Knackpunkt. Dieser sei dennoch ein Systembruch und bei drei Monaten von Anreiz für die Vermieter zu sprechen sei nicht angebracht. Kritisch äußerte er sich auch zur Regelung zum Wärmecontracting, er wisse nicht wie Kostenneutralität hergestellt werden soll. Im Hinblick auf die Sicherungsanordnung bezweifelte er die Praktikabilität. Im Zweifelsfall würden wohl Richter/innen gegen eine solche entscheiden. Er habe grundsätzliche Bedenken, dass auf Grund von Prognosen eine solche Sicherungsanordnung erlassen werden soll. „Schlichtweg gefährlich“ ist die einstweilige Verfügung zur Räumung auf Grund der Nichterfüllung einer Sicherungsanordnung.

Herr Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes und von der LINKEN benannt, wendete sich entschieden gegen den Ausschluss der Mietminderung für drei Monate bei energetischer Modernisierung. Die Modernisierungsumlage von 11% sei völlig willkürlich gewählt worden. Wichtiger als die Frage des Prozentsatzes der Umlage sei die Frage, ob man sie nicht umgestalten (zum Beispiel in drei gleiche Teile auf Mieter, Vermieter, Staat) oder ggf. sogar durch eine andere Regelung ersetzen kann. Er rechnete im Detail vor, dass der Vermieter derzeit überhaupt nichts von der Umlage hat, denn dadurch werden keine Investitionen gefördert. Im Hinblick auf den neuen Kündigungstatbestand Nichtzahlung der Kaution verwies er darauf, dass ein  Mietnomade, der brav seine Miete zahlt aber nicht seine Kaution eben kein Mietnomade ist. Da macht der Kündigungstatbestand „Verzug bei Kautionszahlung“ keinen Sinn. Notwendig seien  vernünftige Regelung im Hinblick auf Neuvertragsmieten. Hier muss eine Kappungsgrenze eingeführt werden.  Er machte sich darüberhinaus besonders dafür stark, Regelungen für diejenigen zu schaffen, die ein Haushaltseinkommen von unter 1.500 EUR haben und jetzt schon 45% ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden müsse und verwies dazu u.a. auf die Wohngeldregelungen.

Herr Warnecke, von Haus & Grund kommend und von der Union benannt, lobte den Entwurf. Man hatte fast den Eindruck er verteidigt einen von seinem Verband geschriebenen Gesetzentwurf auf den die Regierung nur ihren Namen  gesetzt hat. Das alles war auf dem Niveau seiner unterirdischen schriftlichen Stellungnahme. Vom Grundsatz her seien Mieter schon redlich (er sprach von 98% der Mietvertragsverhältnisse), aber es gäbe ja immer wieder Fälle von Unredlichkeit. Da helfe eine vorgezogene Behandlung von Räumungsklagen überhaupt nicht. Die Sicherungsanordnung könnte eigentlich doch  mit noch weniger Mieterrechten eingeführt werden, denn die Hinterlegung eines Betrages beziehe sich ja nur auf vom Mieter eh zu zahlenden Beträge, da ja sonst keine Klage eingereicht worden wäre. Was passiert, wenn der/die Mieter/in diesen Betrag nicht hinterlegen kann (zum Beispiel weil sie arbeitslos geworden sind und sich die Miete nicht leisten können), darauf ging der gute Herr nicht ein. Eine Antwort auf die Frage, ob er es als Bestrafung des Vermieters ansehe, wenn die Umlage von 11% nach den neun Jahren –in denen sie geltend gemacht werden kann- nicht rückgängig gemacht wird, bekam ich nicht. Nach den neun Jahren hat sich die Investition ja amortisiert. Die Frage war deshalb notwendig, weil Herr Warnecke in seiner schriftlichen Stellungnahme meinte, der Vermieter werde endlich nicht mehr „bestraft“ wenn die Mietminderung für drei Monate ausgeschlossen wird. Beim wiederholten Nachfragen erklärte der gute Mann, er sehe „keine Beeinträchtigung“ einer Rechtsposition, wenn aufgrund einer nicht befolgten Sicherungsanordnung eine Räumung erfolgt, sich dann aber herausstellt, dass die Anordnung der Sicherungsanordnung nicht rechtmäßig gewesen ist. Das sei schließlich die Folge von einem Rechtsirrtum. Was für ein Zynismus. Doch Herr Warnecke konnte seine schriftliche Stellungnahme noch toppen. Er erklärte nämlich zunächst,  das ALG II-Empfangende von der Sicherungsanordnung und deren Folgen, insbesondere der Räumung, nicht betroffen sein werden. Die Richter/innen müssten sich ja dreimal mit der Person beschäftigen, bevor eine Sicherungsanordnung erlassen wird und ALG II-Empfangende seien die beliebtesten Mieter/innen. Sie bekommen deshalb auch immer eine Wohnung. Auf Nachfrage korrigierte er, dass es sich tatsächlich um eine dreimalige Behandlung durch den gesetzlichen Richter handelt, nicht aber um eine Auseinandersetzung der Richter/innen mit der Zahlungsfähigkeit von Personen gegen die eine Sicherungsanordnung und Räumung erfolgen soll. Schließlich erklärte der Sachverständige noch, dass die Realmieten außer 2009 gesunken seien.

Die von Bündnis 90/DIE Grünen benannte Sachverständige Ziehm verwies darauf, dass mit den Regelungen nicht dem sog. Mietnomadentum begegnet werde, sondern der „normale“ Mieter betroffen wird. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass ein Ausschluss der Mietminderung nötig sei um energetische Modernisierung zu ermöglichen. Der Ausschluss der Mietminderung stelle einen Systembruch dar. Die Sachverständige  schlug eine Differenzierung bei den Prozentsätzen der Modernisierungsumlage vor um Anreize zu energetischer Modernisierung zu schaffen. Die Sicherungsanordnung widerspreche dem bisherigen System der ZPO und habe Auswirkungen auch außerhalb des Mietrechts. Eine Kündigung auf Grund Verzug bei der Zahlung der Mietkaution sei im Prinzip denkbar, allerdings müsse vorher eine Abmahnung erfolgen.

Alles in allem bleibt festzustellen: Sowohl der Mietminderungsausschluss als auch die Sicherungsanordnung mit all ihren katastrophalen Folgen haben von den Sachverständigen in ihrer Mehrheit eine deutliche Abfuhr erhalten. Für diese Regelungen waren eigentlich nur die Vertreter/innen von Haus & Grund und des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V..

Der Bundestag wäre also gut beraten einem Gesetzentwurf der diese beiden Bestandteile enthält deutlich die Rote Karte zu zeigen!

Free Pussy Riot!

Die Künstlerinnen von Pussy Riot sind auf Grund eines Punk-Gebetes zu zwei Jahren verurteilt wurden. Das ist absurd!

Auf der gestrigen Kundgebung vor der russischen Botschaft in Berlin habe ich für die Partei DIE LINKE und die Bundestagsfraktion geredet. Da ich die Rede frei gehalten habe, kann ich nachfolgend nur das Manuskript zitieren. Aber ich glaube ich habe mich weitgehend daran gehalten ;-) .

 

 

Offensive für eine rationale Kriminalpolitik

Der Bundestag debattierte heute zwei Gesetzentwürfe. Zum einen ging es um die Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung und zum anderen um die Erweiterung der jugendrichterlichen Handlungsmöglichkeiten.

Das erstere Gesetz wird Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss in der letzten Sitzungswoche vor den Sommerferien sein, zu zweiterem Gesetz fand bereits eine Anhörung statt. Meine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt kann hier nachgelesen werden.

Im Ergebnis muss man feststellen, der völlig überflüssige Warnschussarrest wird kommen. Wieder ist damit ein Schritt in Richtung repressiver Rechtspolitik gegangen worden und der nächste droht mit dem Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes in der Sicherungsverwahrung.

Wir brauchen jedoch eine “Offensive für eine rationale Kriminalpolitik”, jenseits der Stammtische.

Max-Planck-Institutsstudie zur Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss

Herr Albrecht vom MPI (Max-Planck-Institut) besuchte heute den Rechtsausschuss um mit den Abgeordneten über die Studie des Institutes “Schutzlücke durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?” zu reden.  Herr Albrecht machte sehr deutlich, dass es sich bei der Studie nicht um eine handelt, die rechtspolitische Schlussfolgerungen vorschlägt. Sie nimmt lediglich Bezug auf den rechtspolitischen Diskurs und hat versucht den jeweiligen Argumenten empirisch nachzugehen. Den Diskurs skizzierte er mit zwei Positionen. Auf der einen Seite stehen die, die meinen in bestimmten Fällen wäre der Zugriff auf im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasste Daten notwendig und hilfreich gewesen. Diese Argumentation aber stehe -so Albrecht- unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich Verbindungsdaten angefallen wären, diese auch hätten verwendet werden dürfen und schließlich auch einer Person zugeordnet hätten werden können. Der zweite Argumentationsstrang läuft darauf hinaus, dass versucht wird darzulegen, was eine fehlende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung alles verhindert hätte. Allerdings, so sein Einwand, ergibt sich auf der Aggregationsebene diesbezüglich kein Erfolg. Interessant war aus meiner Sicht noch die Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht das letzte Mittel im Rahmen der Ermittlungstätigkeit sei, sondern im Regelfall eines der ersten eingesetzten Mittel.

Schwerpunkt der Debatte im Rechtsausschuss war ein Bericht-Vorbericht-Bericht-Bingo. Hintergrund des Bericht-Vorbericht-Bericht-Bingos waren Meldungen, wonach es unterschiedliche Versionen des Gutachtens gegeben habe.  Die Debatte um die verschiedenen Gutachten war eigentlich schnell beantwortet. Herr Albrecht verwies nämlich darauf, dass es keinerlei Absprachen inhatlicher Art mit dem Bundesjustizministerium gegeben habe, die Debatten mit dem Bundesjustizminstierum drehten sich allein um die Frage, ob mit dem ersten Gutachten der Arbeitsauftrag bereits erfüllt sei oder nicht. Doch immer wieder wurde nachgefragt – ohne das sich die Antwort änderte.

Im Hinblick auf aktuelle Berichte zur Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung und die Rolle der EU-Kommission wurde zwar bestätigt, dass der Punkt auf der Tagesordnung der EU-Kommission stehe. Es sei allerdings unklar ob es einen Beschluss der Kommission geben werde und was in diesem dann ggf. steht. Wenn ein Beschluss vorliegt, werde sich die Regierung verständigen wie es weitergeht.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und hält auch Quick Freeze als Vorratsdatenspeicherung light nicht für aktzeptabel. Im Rahmen der Enquete Internet und digitale Gesellschaft haben wir ein Sondervotum zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Darin heißt es: “Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt jedoch in eklatanter Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wonach jeder Mensch das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können, und damit Herr über seine sozialen, politischen und wissenschaftlichen Kontakte und Verbindungen ist. Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte der Staat durch die komplette Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung Zugriff auf unvorstellbar viele Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ist der sanktionierte Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber der gesamten Bevölkerung. Denn auch die Registrierung „nur“ der Verbindungsdaten erlaubt weitgehende Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher ein nicht zu rechtfertigender unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte.”

Andere scheinen mit der eigenen Positionierung so ihre Schwierigkeiten zu haben. Zum Beispiel die SPD. Diese versuchte immer wieder Herrn Albrecht dazu zu bringen, das er eine rechtspolitische Aussage über die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung macht. Leider gelang ihnen das am Ende dieses Tagesordnungspunktes auch und Herr Albrecht sprach davon, dass eine Regelung notwendig sei. Sicherlich wird uns nunmehr die SPD erklären, dass eine Vorratsdatenspeicherung notwendig ist, wenn selbst das MPI diese für nötig hält. Wirklich ein Trauerspiel. Statt aus einer wissenschaftlichen Studie eigene Schlussfolgerungen zu ziehen, versteckt man sich sich hinter den Aussagen eines Wissenschaftlers.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung kann also kurzfristig wieder ganz heiß werden. Gut, dass DIE LINKE hier einen klaren und verlässlichen Standpunkt hat.

Sieg des Stammtisches über die Bürgerrechte

Es ist zum heulen. Der Koalitionsausschuss hat gestern entgegen des verankerten Zieles im Jugendstrafrecht, entgegen kriminologischer Untersuchungen und entgegen Warnungen aus der Wissenschaft die Einführung des sog. Warnschussarrestes beschlossen. Die FDP hat als Bürgerrechtspartei erneut versagt, der Stammtisch ein weiteres mal über Bürgerrechte gesiegt.

Was meint der Warnschussarrest. Wie schon der kurzen Notiz zum Koalitionsausschuss zu entnehmen etwas absurdes. Ein/e Straftäter/in wird zur Bewährung verurteilt. Da er/sie aber unter das Jugenstrafrecht fällt, kommt er/sie zur Warnung vorübergehend in den Knast. Würde er/sie unter das Erwachsenenstrafrecht fallen, wäre dies nicht möglich.

Das aber stellt den Gedanken des Jugendstrafrechts komplett auf den Kopf. Das negiert alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von Knast. Heribert Prantl hat dies in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 30.04.2011 gut zusammengefasst: “die abschreckende Wirkung des Arrests ist auch umstritten. Die kriminalitätsansteckende Wirkung ist dagegen erwiesenermaßen hoch.” Der Deutsche Richterbund kritisiert den Warnschussarrest als häufig wirkungslos.

Eigentlich müsste jetzt auf die Justizministerin gesetzt werden, aber in diesem Falle glaube ich nicht mehr daran, dass sie hier die Stimme gegen den geplanten gesetzgeberischen Unsinn erhebt. Leider.

Netzpolitische Eckpunkte und Netzpolitisches Buch

Nachdem die Bundestagsfraktion DIE LINKE  Netzpolitischen Eckpunkte verabschiedet hat liegt seit kurzem auch ein Buch zum Thema Netzpolitik vor. Gemeinsam mit Bodo Ramelow, Christoph Nitz und meiner Kollegin Petra Sitte bin ich Herausgeberin. Das Buch enthält viele Artikel von netzpolitisch Engagierten aus der Partei DIE LINKE und ihrem Umfeld.

An dieser Stelle will ich insbesondere auf meinen  Artikel zu Internet & Demokratie verweisen. Hier versuche ich Chancen und Risiken zu beleuchten, die sich mit und durch das Internet ergeben.

Gleichfalls befindet sich in dem Buch ein Bericht über die Arbeit in der Enquete Internet und Digitale Gesellschaft und ein Artikel zur Netzneutralität, den ich gemeinsam mit meinem Mitarbeiter Sebastian Koch geschrieben habe.

Insgesamt ist das Buch sehr empfehlenswert, denn es gibt noch viel mehr Artikel als die von mir erwähnten. Ich nenne hier nur die Stichworte: Open Data, Urheberrecht oder Medienbildung.

Doch es soll auch noch ein Blick auf die Netzpolitischen Eckpunkte der Fraktion geworfen werden. In den Eckpunkten heißt es: “Das Leitmotiv unserer LINKEN Netzpolitik lautet: Netz für Alle! Wir setzen uns für ein offenes und freies Internet ein, für gleiche Zugangs- und Teilhabebedingungen für alle Menschen – für Gleichheit und Freiheit im Netz. [... ] Mithin muss die Ausstattung mit solcher Hardware zum Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums erklärt werden.”

In einzelnen Abschnitten werden die Forderungen der LINKEN unter anderem nach einem kostenlosen WLAN  in Städten und Gemeinden, zur Medienbildung, zum Urheberrecht, zur Netzneutralität und einem Internet ohne Zensur kurz erläutert.

Eine andere Sichtweise zu einem Gutachten

Am 23.12. hat Wolfgang Neskovic (parteilos) allen MdB der LINKEN ein Gutachten zum empfehlenden Mitgliederentscheid der LINKEN, wie von Klaus Ernst auf der Kreisvorsitzendenkonferenz in Hannover vorgeschlagen, geschickt. Das Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Urwahl zum Parteivorsitz mit Satzung und Parteiengesetz vereinbar ist.

Adressat müsste eigentlich der geschäftsführende Vorstand sein, der über die Zulässigkeit entscheiden muss. Da das Gutachten in der Presse eine Rolle spielt, dokumentiere ich nachfolgend meine andere Sichtweise, die dem Empfänger/innen-Kreis der Mail von Wolfgang (und damit auch Wolfgang) am 23.12. um 16.15 Uhr zugegangen ist.

“lieber wolfgang,

vielen dank für das unverlangt eingesandte gutachten.

ich will dir mitteilen, dass ich deine einschätzung bis auf den punkt 1. a) weder teilen noch nachvollziehen kann. eine unmittelbare wahl der parteivorsitzenden durch mitgliedentscheid ist, da sind wir uns einig, unzulässig.

zum parteiengesetz:

dein gutachten stellt die frage nach der urwahl. mit der antwort zu 1. a) hättest du es dann beenden können,  denn eine urwahl fordert niemand. es geht lediglich um einen empfehlenden mitgliederentscheid. auf den unterschied sollte man schon achten und nicht durch die überschrift suggerieren, alles andere außer einer unmittelbaren wahl sei auch eine urwahl.

selbstverständlich hat allein der parteitag das recht, die wahl vorzunehmen, weswegen das argument mit der wahlfreiheit und dem freien wahlvorschlagsrecht nicht zieht. du beziehst dich dann mit verweis auf § 9 abs. 3 und 4 einen “parteitagsvorbehalt”  und sagst damit nichts anderes, als dass die dort benannten punkten einem empfehlenden mitgliederentscheid vor dem parteitag an sich entzogen sind. der absatz 3 nennt aber beispielsweise die satzung. wie du sicherlich weißt, haben wir regelungen unserer satzung u.a.hinsichtlich der doppelspitze im jahr 2010 in einem empfehlenden mitgliederentscheid vor dem parteitag den mitgliedern zur entscheidung vorgelegt. dies müsste nach deiner argumentation dann ein verstoß gegen das parteierecht gewesen sein. im übrigen verweist du selbst auf die satzung der linken, die explizit einen empfehlenden mitgliederentscheid vorsieht, soweit eine regelung dem parteitag vorbehalten ist. eine solche regelung in der satzung wäre überflüssig, wenn es einen solchem empfehlenden mitgliederentscheid auf grund des “parteitagsvorbehaltes” gar nicht geben kann.

das argument zur einengung des innerparteilichen diskurses ist für mich nicht nachvollziehbar. im gegenteil zu dem von dir vorgetragenen würde ein empfehlender mitgliederentscheid deutlich mehr als die knapp 500 parteitagsdelegierten in den diskurs einbeziehen und insofern eine erweiterung des diskurses darstellen und keine verengung.

zur satzung der linken:

du erwähnst zu recht den § 8 der satzung, der explizit von politischen entscheidungen spricht und gerade nicht von sachthemen. die formulierung “politische entscheidung” durch “sachfrage bzw. sachthema” zu ersetzen, lag als antrag auf dem parteitag vor, wurde aber nicht abgestimmt.  das zeigt schon, dass der unterschied zwischen diesen beiden formulierungen bekannt ist und “politische entscheidung” bewusst gewählt wurde.

die satzungskommission, der ich angehörte, hat im übrigen am 12. juni 2010 (siehe sofortinformation der satzungskommission) darüber debattiert, den begriff “politische frage” zu präzisieren, es dann aber nicht gemacht. auch dies spricht dafür, dass hier gerade nicht nur sachthemen gemeint sind.

es war im übrigen die satzungskommission, die die ordnung über mitgliederentscheide im wesentlichen erarbeitet hat. anders als am richtertisch, trafen bei der erarbeitung unterschiedliche politische positionen aufeinander und mussten austariert werden. die insoweit von dir angestellten überlegungen hinsichtlich fehlender worte etc. gehen fehl. soweit ich mich erinnere, spielten diese überlegungen keine rolle. aus meiner sicht übersiehst du hier aber auch das rangverhältnis von satzung und ordnung, letztere stellt lediglich eine präzisierung dar und kann nicht die grundsatzentscheidung der satzung aufheben.

auch deine überlegungen hinsichtlich der fehlenden regelungen zur kandidatur auf parteitagen, soweit ein empfehlender mitgliederentscheid stattgefunden hat, können nicht überzeugen, auch hier argumentierst du vom grünen tisch aus, nicht jedoch aus der praktischen entstehung der ordnung heraus. da ein empfehlender mitgliederentscheid keine wahl ist, muss die wahlordnung keine anwendung finden. da jede/m unbenommen ist auch auf dem parteitag zu kandidieren, auch wenn er vorher nicht beim mitgliederentscheid angetreten ist, sind auch dafür keine extra regelungen zu schaffen.

auch das argument, das wahlvorschlagsrecht bliebe den beantragenden vorbehalten, läuft leer. es ergibt sich aus der natur der sache, dass ein mitgliederentscheid zur frage parteivorsitz beantragt wird und der/die namen der bewerbenden in den text, über den abgestimmt wird eingesetzt werden, nachdem der bewerbungsschluss vorbei ist. so sah es im übrigen der text der bundesgeschäftsführer dreibus und lay vor: “NN soll parteivorsitzende/r werden” – danach konnte ja, nein und enthaltung angekreuzt werden.

beste grüße, verbunden mit den besten wünschen für die feiertage
halina”