Archiv für die Kategorie ‘Wahlkreis 83 (vormals Wahlkreis 84)’

Zwangsräumung Lausitzer Str. 8 durchgesetzt

Ei auf`m Kopf. Das ist noch die netteste Formulierung die mir für Herrn Franell einfällt. Die Franell Consulting GmbH ist Eigentümerin des Hauses Lausitzer Str. 8. Herr Franell hat heute die Familie Gülbol aus ihrer Wohnung zwangsräumen lassen. Nachdem ein erster Versuch der Zwangsräumung scheiterte, war er nunmehr erfolgreich. Leider.

Hat dieser Mann überhaupt ein Herz? Ich bin geneigt zu fragen: Was soll der Scheiß? Ja, die Familie hat einen Prozess um Mieterhöhungen verloren. Ja, die Familie hat eine Frist verpasst. Aber die Familie hat die ausstehende Mieterhöhung längst beglichen. Dennoch eine fristlose Kündigung, dennoch die Durchsetzung der Zwangsräumung mit allen Mitteln. Die Familie Gülbol hat nach eigenen Angaben die Wohnung für 20.000 Euro saniert und mit dem vorherigen Eigentümer vereinbart, dass die Miete nicht erhöht wird. Nach Presseberichten soll in der nächsten Woche der BGH über die Revision entscheiden, die gegen die Kündigung eingelegt wurde. Trotz allem Zwangsräumung. Das ist einfach nur Panne.

Hier geht es offensichtlich nicht um Wohnen als Zuhause für Menschen. Hier geht es um Rendite und da schei** man dann schon mal auf alles andere. Es geht um Gentrifizierung und Vertreibung. Während zunächst kräftig an der Mietpreisspirale gedreht wird, wird jetzt unter Amtshilfe der Polizei und mit imensen Kosten eine Familie auf die Straße gesetzt.

Um 7.30 Uhr waren schon viele Menschen an der Ecke Wiener Str./ Lausitzer Str. und vor der Lausitzer Str. 8 befanden sich ebenfalls Sitzblockierer/innen. Sie alle wollten die Zwangsräumung der Famile Gülbol verhindern. Ein riesiges Polizeiaufgebot wiederum wollte im Wege der Amtshilfe der Gerichtsvollzieherin die Zwangsräumung ermöglichen. Das auch noch ein Hubschrauber vor Ort war verdeutlichte nur noch mehr den Unsinn der da stattfand. Gab es denn wirklich niemanden Verantwortlichen der mal eine Sekunde nachgedacht hat, ob die ganze Aktion überhaupt verhältnismäßig ist?  Kann denn niemand Herrn Franell sagen, dass er den Unsinn sein lassen soll, weil die Kosten höher und höher werden? Wenn schon der Wille fehlt, die Mietpreissteigerungen endlich in den Griff zu bekommen, muss dann auch noch dieser Quatsch der Durchsetzung der Zwangsräumung sein? Was ist mit der Gerichtsvollzieherin, wäre es ihr wirklich unmöglich gewesen zu sagen, ich vollziehe die Zwangsräumung nicht? Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden BGH-Entscheidung.

Die Durchsetzung der Zwangsräumung gelang. Offensichtlich über die Wiener Str. 13 bekam die  Gerichtsvollzieherin Zugang zur Wohnung der Familie Gülbol. Das ist bitter. Doch diese bittere Niederlage darf nicht zur Entmutigung führen. Die Lausitzer Str. 8 wird nicht das letzte Objekt gewesen sein, in  welchem Vermieter/innen ohne Rücksicht auf Verluste ihre (Rendite)Interessen durchsetzen wollen. Die Aufgabe muss sein, immer wieder zu kommen und immer mehr zu werden. Bis irgendwann auch der/die Letzte einsieht, dass Zwangsräumungen konstenintensiv sind und deshalb keinen Sinn machen. Heute gab es eine bittere Niederlage, aber eine solche Niederlage stachelt nur an weiter zu machen.

Weiter zu machen heißt aber auch endlich eine Mietpreisbremse einzuführen. Aus meiner Sicht heißt das:

1) Im gesamten Bundesgebiet werden qualifizierte Mietspiegel sowie Betriebs- und Heizkostenspiegel flächendeckend eingeführt. Die Erstellung erfolgt auf einheitlicher Grundlage. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in einem transparenten und für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Verfahren auf der Grundlage aller Bestandsmieten gebildet.
2. Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung wird an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt. Ohne wohnwertverbessernde Maßnahmen sind Mieterhöhungen
höchstens im Rahmen des Inflationsausgleiches zulässig.
3. Die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum darf höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes betragen. Die Obergrenze wird durch das bundesdurchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen
bestimmt. Die Höhe des Wohngeldes wird in Anlehnung an die Mieten- und Einkommensentwicklung jährlich so angepasst, dass Mietsteigerungen ausgeglichen werden.
4. Eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung ist nicht zulässig.

Wohnung ist ein Zuhause für Menschen. Dafür gilt es auch bei anderen Zwangsräumungen wieder auf die Straße zu gehen.

 

Linksfraktion in der BVV “Solidarität mit den Besetzer/innen der Schule in der Reichenberger!”

Ich freue mich über den gerade beschlossenen Antrag der BVV-Fraktion der LINKEN in Friedrichshain-Kreuzberg und dokumentiere ihn:
Solidarität mit den BesetzerInnen der Schule in der Reichenberger!
Antrag
Betr.: Winterquartier sichern
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den FlüchtlingsaktivistInnen, die das Protestcamp auf dem Oranienplatz organisieren, und ihren UnterstützerInnen aus sozialen Initiativen die seit dem Wochenende besetzten leerstehenden Räumlichkeiten in der Gerhart-Hauptmann-Oberschule in der Ohlauer Straße, als Winterquartier bis März 2013 verbindlich zur Verfügung zu stellen. Während dieser Zeit soll das Bezirksamt Verhandlungen mit den BewohnerInnen führen, um eine dauerhafte Lösung zu finden.
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat sich im Oktober 2012 mit dem Protest der streikenden Flüchtlinge in Form einer Resolution solidarisiert und sich den Forderungen der Flüchtlingsaktivisten bspw. nach einer Abschaffung der Residenzpflicht, der Beendigung der Lagerunterbringung und einem sofortigen Abschiebestopp angeschlossen. Die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten als Winterquartier für die Flüchtlinge ist von größter Bedeutung, da anderenfalls der Protest durch die Witterungsbedingungen im Berliner Winter zu „erfrieren“ droht.
Die gleiche Solidarität wie gegenüber den Flüchtlingen hat die BVV mehrfach gegenüber denjenigen erklärt, die gegen steigende Mieten, Privatisierung von Wohnraum, Verdrängung und Gentrifizierung kämpfen. Beiden Gruppen, den Flüchtlingen und den Initiativen, deren Ziel, die Rückeroberung der Stadt ist, sollte unsere praktische Unterstützung zuteil werden.
Wenn die vom Bezirk erklärte Solidarität mit den Protesten mehr als Symbolpolitik sein soll, müssen die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt die Konsequenzen daraus ziehen und den Aktivisten ein geeignetes Winterquartier zur Verfügung stellen.

Konferenz zum sozialen Wohnungsbau von Kotti & Co.

 ”Nichts läuft hier richtig” das war das Motto der Konferenz zum sozialen Wohnungsbau, die am heutigen Tag im Abgeordnetenhaus von Berlin stattfand. Ich habe die Konferenz wenigstens teilweise besucht, nach den Vorträgen im Workshop Rekommunalisierung habe ich mich Richtung Brandenburger Tor aufgemacht. Dort nämlich meinte Pro Deutschland mit rassistischer Hetze gegen die Flüchtlinge, die am Brandenburger Tor gegen die menschenunwürdigen Zustände protestieren, provozieren zu wollen.

Zu Beginn erklärten die Vertreter/innen von Kotti & Co, dass die hohen Mieten mittlerweile auch die Mittelschichten treffe. Es geht aber nicht nur um die Mieten, es geht um eine lebenswerte Stadt. In dieser Stadt gibt es keinen preiswerten Wohnraum mehr. Verträglich sind 4 EUR/qm sagt das Jobcenter, wenn es um die angemessenen Kosten der Unterkunft geht. Die Politik bewegt sich zu langsam, weswegen sie auf der Konferenz sowohl nach nachhaltige Lösung suchen wollen als auch Sofortmaßnahmen fordern. Die Forderungen von Kotti & Co. sind

  • Temporäre Senkung der Mieten als Brückenlösung (4 EUR/qm)
  • Übernahme der tatsächlichen Mieten durch die Jobcenter
  • Lösungen für den sozialen Wohnungsbau

Im Grußwort von Sozialmieter.de wurde vor allem darauf verwiesen, dass die Menschen, die von der Anschlussförderung betroffen sind auf einer tickender Zeitbombe sitzen. Jederzeit kann ein Brief von Eigentümer kommen, dass die Miete zum Teil auch rückwirkend erhöht wird. Es wurde gefordert, über alle Aspekte des sozialen Wohnungsbaus zu reden, damit die alten Fehler nicht noch einmal gemacht werden.

Staatssekretär Gothe wiederum verwies auf den knapper werdenden Wohnraum und die wachsende Bevölkerung. Aus seiner Sicht muss der ganze Wohnungsmarkt in den Blick genommen werden. Wichtig sei ein neuer sozialer Wohnungsbau der die alten Fehler vermeidet.

Nach diesem Auftakt ging es in Arbeitsgruppen. Ich hatte mir die zum Wegfall der Anschlussförderung herausgesucht. Diese begann mit der Schilderung der Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung durch Mieter/innen aus Friedrichshain und Spandau. Insbesondere der Mieter aus der Palisadenstraße beklagte, dass beim “berechtigten Wegfall” der Anschlussförderung die Folgen für die Mieter nicht wirklich bedacht wurden. Wenn er in seinem Alter noch einmal den Wohnort wechseln müsste, würde dies auch einen umfangreichen Arztwechsel nach sich ziehen und die Notwendigkeit ein neues soziales Umfeld aufzubauen.

In einem interessanten und anschaulichen Vortrag erklärte danach Prof. Ludwig aus Hamburg, wie das alte System des sozialen Wohnungsbaus in Berlin funktionierte. Die Bauherren haben nämlich rückwärts gerechnet (wenn ich 20 EUR bekomme, wie kann ich die aufteilen), so dass wesentlich teuerer gebaut wurde, als nötig gewesen wäre. Er beschrieb dies als System “other people`s money” wurde ausgeben. Die Wohnungskreditanstalt bzw. später IBB sollte eigentlich die Kosten für den Wohnungsbau kontrollieren, das passierte aber nicht. Für einen neuen sozialen Wohnungsbau schlug er vor, nur noch die wirklich notwendigen Kosten zu berücksichtigen und von der Förderung diejenigen auszuschließen, die mit den Wohnungen spekulieren wollen.

Sebastian Jung aus dem Fanny-Hensel-Kiez beschrieb das System der Bereicherung im Rahmen der Kostenmiete. Bis zum Wegfall der Anschlussförderung musste der Mieter lediglich die Sozialmiete zahlen, die Differenz zur Kostenmiete wurde ausgeglichen. Nach dem Wegfall der Anschlussförderung ist nunmehr die Kostenmiete zu zahlen. Die Kostenmiete wiederum setzt sich aus dem Geld zusammen, dass der Vermieter benötigt um die laufende Kosten zu decken (Bewirtschaftungskosten und Kapitalkosten). Nach dem Gesetz soll lediglich eine Rendite von 6,25% ermöglicht werden, im Fanny-Hensel-Kiez gäbe es aber Renditen von über 30%. Dies beruhe darauf, dass fiktive Kosten geltend gemacht werden, nämlich -nach einem Eigentümerwechsel- immer noch die ursprünglichen Baukosten und nicht die Erwerbskosten, d.h. die Kosten die für den Kauf des Hauses zu zahlen waren. Aus seiner Sicht bietet das aktuelle Wohnraumgesetz keine Lösung, weil es keine Anwendung auf die Fälle findet, wo ein Eigentümerwechsel vor dem 10.07.2011 stattgefunden hat. Sein Vorschlag bestand daran, dass das Land Berlin einen formaler Schuldnachlass beschließt, in einer Rechtsverordnung klarstellt, dass nur die tatsächlich den Vermieter belastenden Kosten für die Kostenmiete heranzuziehen sind und ein neues Wohnraumgesetz geschaffen wird.

Prof. Schwab wiederum hielt einen eher juristischen Vortrag zur Kostenmiete und zum Einfrierungsgrundsatz, der etwas von Rechtsberatung hatte. Er verwies zum einen darauf, dass die II. BV (Berechnungsverordnung) ein Wirtschaftlichkeitsgebot vorsieht, die enormen Baukosten könnten Beleg dafür sein, dass dies nicht eingehalten wurde und deshalb die Kostenmiete in der Höhe nicht geschuldet sei. Dies untersetzte er dann im Detail. Er beschäftigte sich auch mit der Frage, ob nach einem Eigentümerwechsel in die Kostenmiete nicht nur der Kaufpreis eingehen müsste, statt -wie im Fanny-Hensel-Kiez- gehandhabt- die ursprünglichen Baukosten. Allerdings verwies er dann auf ein praktisches Problem: um Rechtssicherheit in diesen Fragen zu bekommen und wenn unter  Verweis auf die II. BV die Kostenmiete nicht gezahlt werden soll,  müsse der Mieter/die Mieterin klagen und es bleibt unklar, was tatsächlich als Miete verlangbar ist. Deshalb sollte unter Vorbehalt gezahlt werden. Eine politische Lösung sei durch das Land Berlin möglich, indem es die Beweislast im Rahmen des materiellen Rechts (Wohnraumrecht) regelt und damit die Zuständigkeit des Bundes im Prozessrecht umgeht. Das Land könne aber auch regeln, dass solange unklar ist wie hoch die Kostenmiete nun eigentlich wirklicht ist, von den Mieter/innen die Sozialmiete zu zahlen ist. Das Land Berlin könne im Wohnraumgesetz aber auch genau regeln, wie sich die Kostenmiete berechnet, zum Beispiel indem es festschreibt, dass bei Eigentümerwechsel die Kaufkosten soweit sie unterhalber der Baukosten liegen für die Kostenmiete heranzuziehen sind .

Rainer Wild vom Berliner Mieterverein wiederum machte deutlich, dass eine zufriedenstellende Lösung nicht über die Juristerei, sondern über politische Handlungen herzustellen ist. Er verwies darauf, dass das Wohnraumgesetz 2011 eine Chance für eine  Reform des sozialen Wohnungsbaus gewesen wäre, diese wurde aber nicht genutzt. Bei 127.000 Sozialwohnungen in Grundförderung sei  eine Änderung der Systematik möglich. Angesichts der Tatsache, dass 2/3 der Sozialwohnungen mit ihrer Miete oberhalb das Mittelwertes des Mietspiegels liegen, werde eine Sozialmiete unterhalb der Vergleichsmiete benötigt. Nötig sei eine Politische Richtsatzmiete, d.h. eine politische Festlegung der Miethöhe durch eine sofortige Novellierung des Wohnraumgesetzes.
Alle Vorträge waren anregend genug um eine Debatte unter den Anwesenden zu führen, ein Abwägung der einzelnen Vorschläge vorzunehmen und zu überlgen, was konkret und sofort von der Berliner Politik gefordert werden kann. Doch statt einer Debatte unter den Teilnehmer/innen gab es ein Fazit von Prof.  Schwintowsky. Es brauche eine politische Lösung und dafür sei ein Konzept nötig. Er schlug ein konkretes 3 Stufen Konzept vor:

1)   Es wird ein Musterbrief an alle Vermieter geschrieben,  dass die Kostenmiete unter Vorbehalt gezahlt wird, die Federführung liege beim Mieterverein.

2)  Der Mieterverein führt Musterprozesse zur Berechtigung der Höhe der Kostenmiete.

3)   Eine Unabhängige Enquetkommission soll neues Förderkonzept entwickeln.

Natürlich sind all  diese Maßnahmen nicht falsch. Aber sie sind eben auch keine Sofortmaßnahmen. Sofortmaßnahmen die von den Betroffenen von der Berliner Politik eingefordert wurden. Vorschläge dazu -insbesondere was das Wohnraumgesetz angeht- lagen auf dem Tisch. Das einzige Signal an die Politik von diesem Workshop ist, wir fordern eine Enquetkommission. Nun bin ich ja selber in einer und weiß, dass die nicht für Sofortmaßnahmen da sind. Die Enquetkommission ist nicht falsch, aber sie ist eben keine Sofortmaßnahme. Die Chance, die Berliner Politik mit einer machtvollen Forderung zur sofortigen Umsetzung zu konfrontieren wurde leider vertan.

In der Arbeitsgruppe Rekommunalisierung wurden dann verschiedene Modelle zur Demokratisierung von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften, ein Vergleich mit dem sozialen Wohnungsbau in Österreiche und die Idee eines Pilotprojektes mit den Häusern am Kotti und den 23 verkaufgten GSW-Häusern in Kreuzberg vorgestellt.

Auf der einen Seite wurde die Aktion Sperrminorität vorgestellt, d.h. die Idee einer städtischen Wohnungsgesellschaft einen weiteren Gesellschafter zur Seite zu stellen. Dies könne zum Beispiel eine Stiftung sein. Beide Gesellschafter müssten hier bei einer Privatisierung zustimmen. Aus meiner Sicht nicht ganz überzeugend, einen verpflichtenden Bürgerenscheid in solchen Fragen finde ich überzeugender.

Rainer Wahls vom Stadteilbüro Friedrichshain stellte in einer Kurzdarstellung vor, wie Kotti & Co als Pilotprojekt für sozialen Wohnungsbau aussehen könnte. Zunächst müsste festgelegt werden, dass Wohnungsnotstand vorhanden ist (das dürfte nicht schwer nachweisbar sein). Dann ist das Land Berlin aufgrund Artikel 28 der Verfassung von Berlin zum Handeln verpflichtet. Es sollte Sondervermögen geschaffen werden. Dieses Sondervermögen soll durch eine öffentliche Körperschaft verwaltet werden. Das Sondervermögen soll aus Landesmitteln bzw. über die IBB bereitgestellt werden, in der öffentlichen Körperschaft sollen neben dem Land auch die Bezirke, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft vertreten sein. Detailliert listet er auf, dass für das Sondervermögen der KdU-Anteil für SGB XII vom Bund, die KdU-Kosten für SGB II vom Bund und Kosten durch einen Systemwechsel beim sozialen Wohnungsbau herangezogen werden können. Nötig sei darüber hinaus eine Zweckentfremdungsverordnung, Umwandlungsverbotsverordnung und die Kappung der Mieten in Höhe der Transferleistung.

Ich weiß nicht, ob über diese Vorschläge noch debattiert wurde und was als Ergebnis herauskam, weil ich -wie schon gesagt- dann zum Brandenburger Tor geradelt bin. Sollte ich ein Fazit ziehen würde ich sagen: Gut das die Konferenz statt gefunden hat. Gut das so viele interessante Vorträge gehalten wurden, die zum Nach- und Weiterdenken angeregt haben. Schade, dass so wenig Zeit für Debatte zwischen den  Teilnehmer/innen war und ganz besonders schade, dass die Chance vertan wurde von dieser Konferenz konkrete Sofortmaßnahmen von der Berliner Politik zu fordern.

Clubtour durch den Wahlkreis zur GEMA-Tarifreform

In dieser Woche habe ich täglich bis zu 3 Clubs oder Veranstalter besucht um mit Ihnen über die GEMA Tarifreform zu reden. Mich interessierte, wie die Clubs und Veranstalter mit der angedachten Tarifreform umgehen wollen, was diese für ihren Club/ihre Veranstaltungen bedeutet und welche Lösungsmöglichkeiten sie sehen. Selbstverständlich war in dem einen oder anderen Gespräch der Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin auch selbst Künstler/in und hatte auch insofern mit der GEMA zu tun.

Was ist die GEMA eigentlich? Die GEMA verwaltet als Treuhänderin die Rechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (so die Eigendarstellung). Sie ist ein wirtschaftlicher Verein und ein Blick in ihre Satzung lohnt sich. Nach der Satzung des Vereins gibt es ordentliche Mitglieder, außerordentliche und angeschlossene Mitglieder. Zu den Organen der GEMA gehört die Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder. Interessant ist dann der § 7, der regelt wie man ordentliches Mitglied wird. Um diese Weihe zu erhalten, muss man nämlich binnen fünf Jahren mindestens 30.000 EUR Einnahmen erzielt haben. Und um als ordentliches Mitglied aufgenommen zu werden, muss man den Verteilungsplan anerkennen (so steht es in § 8).  Und wenn die Einnahmen nicht mehr entsprechend sind, kann auch die ordentliche Mitgliedschaft beendet werden (vgl. § 9). Nach § 10 beschließen die ordentlichen Mitglieder den Verteilungsplan. Den Verteilungsplan habe ich allerdings nicht verstanden. Das Recht der GEMA Tarife festzulegen ergibt sich aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.

Keine/r meiner Gesprächspartner/innen hatte bislang eine offizielle Information seines zuständigen  GEMA-Betreuers erhalten, was die GEMA Tarifreform konkret für den jeweiligen Club oder Veranstalter bedeutet. Eine vernünftige Planung für das Jahr 2013 auch hinsichtlich eventueller Investitionskosten ist so natürlich nicht möglich. Jede meiner Gesprächspartner/innen ist bereit eine angemessene Vergütung an Künstlerinnen und Künstler zu zahlen. Sie verwiesen aber durchaus auch auf den intransparenten und deshalb nicht nachvollziehbaren Verteiliungsschlüssel bei der GEMA. Wenn eine Band eigene Lieder spielt und beispielsweise an die GEMA für dieses Konzert 80 EUR abgeführt werden, die Band selbst dann aber keine 5,00 EUR von der GEMA sieht, kann irgendetwas nicht stimmen. Und von allen war zu hören, dass das was jetzt als GEMA-Tarifreform geplant ist, sie vor unlösbare Probleme stellen würde.

Was meint die GEMA-Tarifreform? Soweit ich das verstanden habe (ich lasse mich da aber auch gern korrigieren, wenn ich etwas falsch verstanden habe) sollen ab April 2013 zwei neue Tarife gelten:  die Vergütungssätze U-V und die Vergütungssätze M-V.  Soweit ich das verstanden habe, sind Live-Konzerte von der Tarifreform nicht betroffen. Für Clubs und Diskotheken gelten die Vergütungssätze M-V.

Die Veranstalter/innen und Clubbetreiber/innen bestätigten die enormen Steigerungen die die nach derzeitigem Informationsstand anfallenden GEMA-Gebühren für sie bedeuten würden. Es gab und gibt die Befürchtung, dass dies am Ende sowohl zu Clubsterben als auch zu einer Zweiklassenkultur und Sozialabbau  führen würde. Denn die Veranstalter/innen oder Clubbetreiber/innen müssten am Ende entscheiden, ob sie Menschen entlassen, Löhne senken oder die Eintritts- oder Getränkepreise erhöhen. Besonders ärgerlich ist für einige, dass sie selbst dann GEMA-Gebühren zahlen müssen, wenn gar keine GEMA pflichtige Musik gespielt wird.

Über die Alternativen gibt es trotz der Verärgerung über die GEMA noch keine abgestimmte oder einheitliche Meinungsäußerung. Während die einen darüber nachdenken ob nicht ein Aufhänger für die Berechnung der GEMA-Gebühren die in der Steuererklärung erfassten Eintritte sein könnten, denken andere über Listen der gespielten Musik nach. Für andere Betreiber/innen und Veranstalter ist dies keine Alternative, weil der bürokratische Aufwand zu hoch oder eine konkrete Auflistung unmöglich ist.  Als dritte Idee haben wir auch gehört, dass doch bitte die GEMA die Black Box im Laden aufhängen soll und dann danach selbst schaut, was abzurechnen ist.

Eines ist klar: Die GEMA-Tarifreform so wie sie derzeit bekannt ist, kann nicht bestehen bleiben. Die GEMA muss die Tarifreform aussetzen, bis die Schlichtungsstelle entschieden hat. Die undemokratische Struktur der GEMA, ebenso wie ihre Intransparenz und die GEMA-Vermutung gehören auf den Prüfstand und es müssen Modelle für zukünftige Tarifverhandlungen entwickelt werden.

DIE LINKE wird noch in diesem Jahr einen umfassenden Antrag zum Thema GEMA und Verwertungsgesellschaften einbringen.

Sehr geehrter Verfassungsschutz,

… Ihr  seid  so unglaublich dumm und schlampig. Es tut schon weh und immer mehr komme ich zu der Erkenntnis, das für Euch ausgegebene Geld ist Verschwendung.

Am 26. Januar 2012 hatte ich bei Euch Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt. Ich habe das gemacht, nachdem bekannt geworden ist, dass ich zu den 26 Abgeordneten der LINKEN gehöre, die von Euch beobachtet werden. Da wollte ich schon wissen, welche unglaubliche Gefährlichkeit von mir ausgeht.

Mit Datum vom 31.07.2012 habt Ihr mir nun einen Bescheid zugestellt, gegen den natürlich Widerspruch eingelegt wird.

Habt Ihr schon mal ins Gesetz geschaut? Und habt Ihr verstanden was da drin steht? Nach § 3 Abs. 1 des BVerfSchG habt Ihr die Aufgabe eine ” Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über [...] Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,” vorzunehmen. Zu Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zählen nach § 4 Abs. 2 : “a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und g)die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.”  Nach § 8 Abs. 1 dürft Ihr  “die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen… .”

Soweit so gut. Und was habt Ihr nun zum meinen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung erfasst? Ganz schlimme Sachen ;-) !  Reihenweise zitiert ihr Sachen aus dem Jahr 1995. Da sind zum Beispiel Thesen, die die AG JG zur 1. Tagung des 4. Landesparteitages der PDS Brandenburg am 25./26. Februar  1995 eingereicht hatte oder Artikel im Disput.  Und das Zitat aus einem Diskussionsbeitrag in der “junge Welt” vom 9. Juni 1995  “Der klare Bruch mit dem Staatssozialismus und der Staatspartei ist notwendige Voraussetzung sowohl für eine glaubwürdige und theoretisch fundierte Kritik des modernen bürgerlichen Staates als auch für die Organisierung des praktischen Widerstandes gegen die bestehenden kapitalistischen Verhältnisse” ist in Euren Augen dann eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Au Backe! Vermutlich habt Ihr  das in Eure Sammlung aufgenommen  als Fortsetzung des Marxismus-Leninismus mit meinen Mitteln ;-) .  Und meine unglaublichen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zeigen sich auch an den Kandidaturen zu Parlamenten. Jedenfalls sind solche fein säuberlich aufgeführt.  Ja, ja und die Teilnahme am 34. Pressefest der PCP zählt als  “Kontakten zu ausländischen Linksextremisten”.  Und Eure Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt zu meinen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ist auch sehr gut. Immerhin heißt es im Bescheid: “Nach einer Mitteilung des Landeskriminalamtes Berlin wurde am 14. Mai 2011 im Rahmen einer Demonstration gegen einen Aufzug der rechten Szene eine Strafanzeige gegen Sie wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet”. Na wenigstens erfahre ich von Euch offiziell davon, bisher hat mir das nämlich keine/r offiziell mitgeteilt. 

Doch Ihr seid nicht nur unglaublich dumm, Ihr  seid auch noch schlampig. Nach Euren Informationen bin ich immer noch Vorsitzende des Berliner Bezirksverbandes Friedrichshain-Kreuzberg. Ach ja und Mitbegründerin der AG Junge GenossenInnen war ich auch.  Na Ihr wißt echt Bescheid ;-) . Und es ist ja schön, dass Ihr noch wißt, was ich schon vergessen hatte.  Am 23. Mai 1997 wurde ich in Zittau wegen der Störung eines Gelöbnisses der Bundeswehr in Vorbeugegewahrsam genommen. Aber Ihr habt die Jugendrichterliche Ermahnung wegen der Sitzblocke eines Rekrutenzuges, ich glaube 1992, vergessen.

Kurz und gut. Auch dieses unglaubliche Schreiben zeigt: Ihr seid überflüssig. Das was Ihr sammelt, ist überflüssiges Zeug das zum Teil nicht mal stimmt. Ich bleibe dabei: Ihr gehört dicht gemacht!

 

Das Genossenschaftswesen

… war Gegenstand einer von der Hellen Panke e.V. (Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin) veranstalteten Konferenz am gestrigten Tag. Wer nicht teilgenommen hat, hat etwas verpasst. Nicht nur weil es interessante Vorträge und praktische Beispiele über Theorie und Praxis des Genossenschaftswesens gegeben hat, sondern auch weil die Konferenz einen Schwerpunkt auf der Frage Wohnungs(bau)genossenschaften und damit den Mietproblemen nicht nur in Berlin hatte.

Sehr deutlich wurde, dass die Genossenschaft als Idee nicht romantisiert werden soll. Auch eine Genossenschaft ist ein Marktteilnehmer und am Ende ein Unternehmen. Und es gilt zu überlegen, wie Genossenschaften sich auch für diejenigen Menschen öffnen lassen, die sehr geringe Einkommen haben. Hier liegt meines Erachtens die Aufgabe linker Genossenschaftspolitik, denn wir müssen dieses Problem im Blick behalten um zu verhindern dass die Genossenschaftsidee als “Mittelschichten Angebot” diskreditiert werden kann.

Der Vorteil von Genossenschaften liegt aber -um beim Beispiel Wohnen zu bleiben- in der Möglichkeit die Modernisierungsumlage nicht oder nicht vollständige auf die Mieter_innen (korrekt Nutzer_innen) umlegen zu müssen, auch bei den Mieten Deckelungen vornehmen zu können, der Mitbestimmung der Mieter_innen und der Sicherheit keine Eigenbedarfskündigung zu bekommen.

Im Hinblick auf die Mietsituation in Berlin und den Fragen der Unterstützung von Genossenschaften ist vor allem eine andere Liegenschaftspolitik gefordert worden. Beim Verkauf von Grundstücken soll nicht der Meistbietende das Grundstück bekommen sondern der mit dem besten Konzept im Direktvergabeverfahren.  Auch über die Idee zinsloser Darlehen für Genossenschaften durch das Land wurde debattiert. Bundespolitisch muss darüber nachgedacht werden ob und wie -trotz des grundsätzlichen Zieles der Überwindung von Hartz IV- es realisierbar sein kann, dass die Genossenschaftsanteile vom Jobcenter übernommen werden.

Aus mietenpolitischer Sicht interessant war die Aussage, dass die Genossenschaften den sog. Neuvermietungszuschlag benötigen um Rücklagen zu bilden und Quersubventionen durchzuführen. Hier müssen wir als LINKE wohl noch einmal nachdenken, wie wir da mit unserer Forderung umgehen bei Neuvermietung ohne Wohnwertverbesserung nur den Inflationsausgleich als Mieterhöhung zu akzeptieren. Und die Genossenschaften müssen überlegen, wie sie damit umgehen, dass genau dieser Neuvermietungszuschlag ein Element der Preistreiberei bei der Mietentwicklung ist.

Auch mit einer weiteren Illusion wurde aufgeräumt. Wohnungsneubau allein wird das Mietenproblem und hier insbesondere das Problem der Mietsteigerungen nicht lösen, denn Neubau ist heute nicht unter 8,50 EUR zu haben. Dennoch muss eine Bauoffensive und eine Baulandoffensive stattfinden, wie Kathrin Lompscher erklärte. Das Land Berlin -so eine Antwort auf ihre Kleine Anfrage- verfügt über 1700 ha freie Flächen, von denen 900 ha bebaubar sein sollen (zum Vergleich: das Tempelhofer Feld hat 100 ha). Notwendig ist eine eine Förderung die sowohl Objekt- als auch Subjektförderung sein kann. Gerade nach den Erfahrungen in Berlin mit der Objektförderung über den sog. sozialen Wohnungsbau wird derzeit über sog. revolvierende Fonds nachgedacht. Dies bedetuet konkret, dass nicht den Immobilieneigentümern Steuergelder geschenkt, sondern sog. Sondervermögen gebildet wird, aus dem Wohnungsneubau unterstützt wird. Allerdings ist bei dieser Unterstützung auch klar, dass die Mittel nach einem gewissen Zeitraum (10-15 Jahre) auch wieder zurückzuzahlen sind.

Die Idee der Genossenschaften ist gut. Aber es muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass Genossenschaften um die Marktmechanismen nicht umhin kommen. Sie können sich diesen partiell entziehen, aber eben nicht vollständig. Der komplette Ausschluss von Wohnung als Ware wird mit Genossenschaften nicht gelingen, aber sie sind eine Alternative zu Hedgefonds und Finanzinvestoren. Jeder Schritt wirklicher Bewegung ist zu untersützten, deshalb sind Genossenschaften zu unterstützen und gleichzeitig muss die Debatte weitergeführt werden ob es auch andere Modelle zur Sicherung der Lebensqualität in Form von Wohnungen gibt. Auch hier kann die Commonsdebatte einen Beitrag leisten.

 

Einwohner_innen plädieren für Silvio Meier Straße

Die Debatte, einen Ort des aktiven Gedenkes für den ermordeten Antifaschisten Silvio Meier im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu schaffen, ist lang. Verschiedene Initiativen dazu wurden ergriffen und am heutigen Tag fand eine Einwohner_innenversammlung in der Galiläa-Kirche im Friedrichshain statt, um zu einer Entscheidung zu kommen. Grüne und LINKE hatten einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht, dem sich Piraten und SPD angeschlossen hatten. Im Rahmen der Einwohner_innenversammlung wurden  verschiedene Vorschläge debattiert und gewichtet. Der Ort des Gedenkens soll bis zum 20. Jahrestag fertig sein.

Die Einwohner_innenversammlung wurde von Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet und der Vorsitzende des Kulturausschusses Lothar Jösting-Schüßler verwies darauf, dass aktives Gedenken täglicher Kampf gegen Rechts heißt.
Zwei Zeitzeugen, die Silvio Meier kannten, berichteten über Silvio Meier. Die beiden Zeitzeugen machten noch einmal deutlich, dass  von allen  die Botschaft ausgehen muss: Wir zeigen Gesicht gegen Rechts!
Die mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus machte deutlich, dass das Problem Rechtsextremismus nach wie vor hoch aktuell ist. Die Zahlen rechtsextremer gewalttätiger Angriffe ist massiv hoch geschnellt. Von 33 Gewaltdelikten (Reach Out) und 70 Propaganda-Delikten (Register) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im letzten Jahr war die Rede. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein.
Die unterschiedliche Ideen für ein aktives Gedenken wurden vorgestellt. Der erste Vorschlag sah die Umbenennung der Gabelsberger Straße vor. Potentielles Hindernis ist ein bestehender Beschluss der BVV zunächst nur Frauennamen zur Umbenennung vorzuschlagen und eine Anwohneranhörung müsste auch stattfinden. Der zweite Vorschlag sieht vor, die Stichstraße zur Bezirkszentralbibliothek umzubennen. Dazu gibt es eine kleine und eine große Lösung (kleine Lösung ohne Wohngebäude). Der dritte Vorschlag ist die Umbenennung der Bezirksbibliothek Pablo-Neruda-Bibliothek in Silvio Meier. Allerdings liegen auch andere Namensvorschläge vor. Der vierte Vorschlag sieht vor, den U-Bhf. Samariterstraße um den Namen Silvio Meier zu erweitern. Die Umbenennung liegt allerdings in der Hand der BVG und nicht der BVV. Der fünfte Vorschlag sieht eine Gedenktafel oberhalb des U-Bhf. Samaritstraße und der Umbenennung des Areals oberhalb des Bahnhofes vor.
Der sechste Vorschlag ist ein jährlicher Silvio Meier Preis.
In verschiedenen Runden diskutierten Einwohner_innen gemeinsam mit den Bezirksverordneten die verschiedenen Vorschläge. Als neue Ideen wurden von den Einwohner_innen u.a. präsentiert: das Jugendwiderstandsmuseeum in der Galiläa-Kirche in Silvio Meier-Museum umzubenennen, komplett Umbenennung des U-Bhf. Samariterstraße, Freiluftausstellung zu Silvio Meier (Zusatzvorschlag zu Vorschlag 1 und 2), Kunstwerk auf der Frankfurter Allee und Gedenkstätte (Haus oder Zimmer).
Am Ende fiel das Votum eindeutig zugunsten des Vorschlages aus, die Gabelsberger Straße in Silvio Meier Straße umzubenennen. Ich selbst habe als  Einwohner_in auch für diesen Vorschlag gestimmt.
Der Kulturausschuss muss nun mit dem Votum der Einwohner_innenversammlung umgehen und der BVV  einen Vorschlag unterbreiten, die dann entscheidet. Da die Fraktionen von Grünen, SPD, LINKE und Piraten allerdings beschlossen haben, sich an das Votum der Einwohner_innenversammlung zu halten, wird es wohl zur Umbenennung der Gabelsberger Straße in Silvio Meier Straße kommen.

Mütter ohne Grenzen

In meiner heutigen Bürger_innensprechstunde habe ich mich mit den Müttern ohne Grenzen (MOG) getroffen. Im März spendete ich den Müttern Geld, damit sie eine Broschüre über die Teilnahme an einem internationalen Projekt finanzieren konnten. Ebenfalls spendete für diese Broschüre der Sozialstadtrat der LINKEN in Friedrichshain-Kreuzberg, Knut Mildner-Spindler.

Die MOG haben sich zunächst gegründet, um etwas gegen den Drogenkonsum ihrer Kinder und gegen die Ausnutzung der Kinder als Drogenkuriere zu unternehmen. Eine Argumentation, warum ich finde, dass eine emanzipatorische Drogenpolitik notwendig ist und nicht eine Kriminalisierung von Drogenkonsumenten_innen, erspare ich mir hier. Das würde vom Thema wegführen. Wer mehr dazu nachlesen will, der kann ja einfach hier klicken.

Die MOG hatten bis vor kurzem Stellen im Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Von den 7 Jahren, seit denen sie aktiv sind, haben sie lediglich 3 Jahre nicht ausschließlich ehrenamtlich gearbeitet. Von Anfang an waren sie im Mehrgenerationenhaus am Wassertorplatz engagiert. Was auf den ersten Blick aussieht, wie eine Initiative, die sich allein gegen den Drogenmissbrauch und gegen Dealer ausspricht und engagiert, ist in Wirklichkeit viel mehr. Die Mütter haben ein wöchentliches Infofrühstück angeboten, das sich vor allem zu einem Kontaktforum entwickelte, in dem Erfahrungen und Informationen ausgetauscht wurden. Die 25 – 40 Frauen, die regelmäßig das Infofrühstück besuchten, konnten zum Teil neben dem Aufbau von Kontakten auch Referaten zu den Themen Drogenpolitik, Erziehung und Gesundheit lauschen. Die MOG bot aber auch Aerobic- und Schmuckkurse für Frauen und Kinder an. Das Sportangebot richtete sich vor allem an Frauen mit Migrationshintergrund, die aus verschiedenen Gründen (religiöse oder kulturelle) keinen Sport ausüben oder gesundheitliche Probleme haben. Die MOG boten Bildungsangebote in Form von Seminaren an und Einzelfallberatungen bei Problemen in der Familie oder mit Drogen.

Seit einigen Monaten nun haben die MOG – so erzählten sie heute – weder einen Raum, wo sie diese Beratungen durchführen können (obwohl sie noch einen Schlüssel für das Büro im Mehrgenerationenhaus am Wassertorplatz haben), noch einen Raum, in dem sie das Frühstück anbieten können. Zusätzlich erschwert wird ihre Arbeit dadurch, dass die MOG – glücklicherweise -  in Beschäftigungsverhältnissen sind und damit lediglich ehrenamtlich und nur ehrenamtlich ihre Angebote unterbreiten können. Derzeit treffen sie sich – wenn sie sich treffen – in einer Schankwirtschaft. Nicht wirklich attraktiv, vor allem für die rund 40 Frauen, die wöchentlich zum Frühstück gekommen sind.

Die Frauen sind nachdenklich geworden, seitdem ihre Arbeit quasi zum Erliegen gekommen ist. “Die Gruppenausstrahlung ist immer nur benutzt worden” sagen sie, wenn sie sich daran erinnern, wie Politik und Medien sie porträtiert und vorgezeigt haben. Die MOG erhielten beispielsweise im Jahr 2008 die “Berliner Tulpe”, ein Preis, mit dem der Deutsch-Türkische Gemeinsinn gestärkt werden soll. Jetzt wird ihr stilles Verschwinden hingenommen. Hilfe gibt es nicht.

Wer dennoch eine Idee für einen Raum hat, wo die Mütter ihre Arbeit fortsetzen können, oder wer andere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung weiß, die Mütter freuen sich sicherlich, wenn sie davon erfahren.

Steigende Mieten

Die ständig steigenden Mieten -nicht nur, aber auch- in Berlin finden im Moment einen regen medialen Niederschlag.  Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach im Berliner Abgeordnetenhaus listet detailliert auf, an welcher Stelle die Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) nicht mehr gedeckt werden und deshalb Zwangsumzüge drohen. DIE LINKE in Berlin fordert deshalb eine Anpassung der Wohnkosten an die Realität (hat sie übrigens auch in der Zeit der Regierungstätigkeit gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen).

Nach dem GSW-Mietenbericht hat der Berliner Mieterverein gestern eine Beschränkung der Miethöhen bei Wiedervermietung auf 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete gefordert. Im Neuen Deutschland von heute (leider noch nicht online, so dass ich den Artikel nicht verlinken kann) befindet sich ein längerer Artikel zum schnellen Mietanstieg in Berlin. Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg beispielsweise haben prozentuale Steigerungen der Miethöhen von mehr als 10% zu verzeichnen. Durchschnittlich -so der Wohnungsmarktreport der GSW- sind die Mieten bei um7,8% gestiegen.

Morgen laden Mieter/innen verschiedener Häuser unter dem Titel “Mietenwahnsinn ohne Ende” ins Berliner Abgeordnetenhaus ein. Ich werde hingehen und zuhören.

Das Thema Mieten kann das Land Berlin aber nicht allein lösen.  Ich habe bereits hier auf die anstehende Mietrechtsnovelle verwiesen. In Ergänzung zum damaligen Blogbeitrag kann und muss darauf verwiesen werden, dass insbesondere die Regelungen zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen weiter zu steigenden Mieten führen werden. Die geplante Neuregelung wird vermutlich weniger die Bestandsmieter/innen treffen, wohl aber bei Neuvermietungen zu erheblichen Mietsteigerungen führen. Denn nach der neuen Regelung haben Mieter/innen Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. In der Gesetzesbegründung heißt es: “Wirtschaftliche Härtegründe, also insbesondere die erhöhte Miete nach Modernisierung, soll der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen selbst nicht mehr entgegenstehen.” Zwar wird bei Modernisierungen -so die Gesetzesbegründung- im Falle wirtschaftlicher Härten diese selbst durchgeführt aber eine Mieterhöhung ausgeschlossen – allerdings eben nur für Bestandsmieter/innen. Es bleibt dabei, dass bei Modernisierungen die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden kann. Die Verdrängung geht also weiter.

Was kann dagegen getan werden? Ich bin gespannt, was morgen im Abgeordnetenhaus vorgeschlagen wird und ob sich dies ggf. mit dem deckt, was DIE LINKE vorgeschlagen hat. Mit diesem Antrag macht DIE LINKE konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mietrechts.  Im Hinblick auf die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen heißt es beispielsweise dort: Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung wird an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt. Ohne wohnwertverbessernde Maßnahmen sind Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleiches zulässig.” Weiterhin soll die höchstmögliche Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete auf 5% begrenzt werden und soll eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung unzulässig sein.

Das Land Berlin hat sicherlich auch die eine oder andere Möglichkeit, die entscheidenden Hebel im Hinblick auf Neuvermietungen und den damit zusammenhängenden Mietsteigerungen liegen aber im Bund. Hier muss jetzt angefangen werden Gegendruck gegen den Regierungsentwurf aufzubauen, sonst werden die Mieten steigen und steigen und steigen…

Bezirksvorsitz angekündigt abgegeben

Die Hauptversammlung der LINKEN in Friedrichshain-Kreuzberg hat gestern turnusgemäß einen neuen Bezirksvorstand gewählt. Bereits auf der Nominierungsveranstaltung für die Kandidaturen zur BVV- und Abgeordnetenhauswahl 2011 im April diesen Jahres hatte ich angekündigt, nicht erneut für  den Bezirksvorsitz zu kandidieren. Gestern hatte ich die Chance im Rahmen der Hauptversammlung eine kleine Bilanz der vergangenen vier Jahre als Bezirksvorsitzende zu ziehen.

Meinen Nachfolgerinnen Martina Michels und Figen Izgen wünsche ich viel Erfolg.