Archiv für die Kategorie ‘Netzpolitik’

Ist die Verweigerung eines Internetzugangs im Strafvollzug rechtmäßig?

Dieser Frage habe ich mich in einem Aufsatz der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung gewidmet. Schon deshalb (aber auch sonst) lohnt sich der Kauf ;-) .

Die Antwort werde ich natürlich nicht verraten, sonst kauft sich ja keine/r die Zeitschrift. Gereizt hat mich das Thema vor dem Hintergrund, dass mittlerweile die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzuges auf die Länder übergegangen ist und auf der anderen Seite mittlerweile der Zugang zum Internet in der Welt außerhalb des Strafvollzuges de facto zum Alltag gehört. Wie ist das also mit dem Resozialisierungsgrundsatz und “der Sicherheit und Ordnung der Anstalt”?

Das Thema selbst spielt bislang -so  mein Eindruck- weder in den Debatten um Strafvollzug noch in netzpolitischen Zusammenhängen eine Rolle. Eine durchaus kontroverse Diskussion ist es allemal wert.

Parteivorstand – die erste Sitzung

Da ich bereits hier meine ersten vier Anträge für den Parteivorstand veröffentlicht habe, will ich auch über die Parteivorstandssitzung vom heutigen Tage berichten. Ein solcher Bericht ist natürlich nicht objektiv sondern aus meiner subjektiven Sicht, aber für die objektive Sicht gibt es ja die Sofortinformation des Parteivorstandes.

Die Atmosphäre war gut und im ersten Tagesordnungspunkt zu Aktueller Politik wurde sehr deutlich, dass DIE LINKE geschlossen den Fiskalpakt ablehnt. Auch viele Beschlüsse wurden einstimmig oder einmütig gefasst.

Der Parteivorstand hat beispielsweise eine Evaluation des Mitgliedermagazins und die Fortsetzung der Arbeiten am integrierten Kommunikationskonzept beschlossen. In der Arbeitsgruppe zur Evaluation des Mitgliedermagazins sollen 2 Mitglieder des Bundesfinanzrates, die BAG Rote Reporter_innen, das Bundesausschusspräsidium, 2 Landesgeschäftsführer und zwei Mitglieder des Parteivorstandes mitwirken. Dabei geht es darum, die Kosten auf den Prüfstand zu stellen, Gegenfinanzierungen durch Einnahmen und eine monatliche Erscheinungsweise zu prüfen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollen bis Ende August vorliegen. Auch eine Umsetzung des von den Parteivorsitzenden vorgelegten 120 Tage-Programms wurde beschlossen und sieht neben Materialien auch ein Aktiventreffen, die Unterstützung des Bündnises Umfairteilen und Materialpakete für die Arbeit vor Ort vor.

Danach ging es an die Nachwahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes. Neben mir kandidierten noch Christine Buchholz, Biggi Ostmeyer, Katina Schubert, Heinz Bierbaum und Dominic Heilig. Insbesondere Dominic hätte ich gern im Geschäftsführenden Parteivorstand gesehen. Meine Kandidatur habe ich damit begründet, dass ich das Thema Netzpolitik gern auch im Geschäftsführenden Parteivorstand sehen würde, einfach um immer mal wieder mit diesem Auge auf Vorlagen und Vorschläge zu schauen. Darüberhinaus wollte ich meine Kompetenzen in Wahlrechtsfragen und hier insbesondere zu innerparteilichen Listenaufstellungen einbringen, da ja demnächst die Listenaufstellungen zur Bundestagswahl anstehen. Für Listenaustellungen wurde ich bereits vom Landesverband Niedersachsen für das nächste Wochende “gebucht”. Aber am Ende sah das Wahlergebnis so aus, dass Dominic und ich nicht im Geschäftsführenden Parteivorstand vertreten sind. Aus Betroffenheit verbietet sich für mich eine Kommentierung, gratuliert habe ich per Twitter und an meinem Einsatz im Parteivorstand ändert sich durch die Wahl nichts.

Von meinen vier Anträgen wurden zwei beschlossen. Sowohl der Antrag ein Downloadflugblatt zur Mietrechtsnovelle zu erstellen, als auch der Antrag den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben auf die Wahlstrategie online Einfluss zu nehmen wurde beschlossen. Letzteres soll im Rahmen des bereits existierenden Blogs geschehen.

Der Antrag die Einrichtung eines Livestreams von den Parteivorstandssitzungen zu prüfen wurde leider, leider mit 15:17:4 abgelehnt. Die Frage des Livestreams und die Abstimmung war aber -wie im übrigen auch an der Antragsstellung zu sehen- nicht strömungspolitisch geprägt. Es gab aus allen politischen Richtungen innerhalb der Partei sowohl Befürwortung als auch Ablehnung. Die kurze Debatte brachte pro und contra auf den Punkt. Es wurde angemerkt, dass man durch den Livestream nicht wirklich was gewinnen würde, dass es nicht wirklich jemanden interessiert und dass nicht alles öffentlich debattiert werden muss. Als pro Argumente wurden angeführt, dass ein potentieller Missbrauch auch über andere Instrumente möglich sei und dass mit einem Livestream nichts vergeben wird. Der Antrag selbst sah im übrigen eine “grundsätzliche” Möglichkeit der Übertragung von Vorstandssitzungen per Livestream vor und in der Begründung heißt es: “Grundsätzlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es selbstverständlich auch möglich sein muss, im Parteivorsatnd Dinge zu bereden, die nicht per Livestream verfolgt werden können. Diesbezüglich müsste der Parteivorstand dann einen Beschluss fällen, dass für bestimmte Tagesordnungspunkte keine Livestreamübertragung stattfindet.” Und es heißt in der Begründung: “Im Sinne von Transparenz und Offenheit soll weiterhin geprüft werden, ob es eine technische Möglichkeit gibt, die Livestreamübertragung lediglich für Mitglieder der Partei DIE LINKE zu realisieren.” Ich gebe zu, das Ergebnis macht mich traurig, weil ich tatsächlich glaube, dass wir uns damit in Richtung Transparenz und Offenheit etwas vergeben. Das doch recht knappe Ergebnis und die Tatsache, dass dies keine Strömungsauseinandersetzung war, lässt mich aber sagen: Es ist ein Anfang. Vielleicht ringt sich die Partei ja doch irgendwann durch einen Livestream anzubieten. 

Der Antrag zur Einrichtung einer AG zur Commonsdebatte wurde mit meinem Einverständnis verschoben, weil diese AG -sollte der Antrag beschlossen werden- vermutlich nicht die letzte und einzige AG sein wird.

Schließlich haben wir noch einen Beschluss zu dem in verschiedenen Orten stattfindenden CSD gefasst und ein Treffen linker Amtsträger_innen beschlossen.

Meine “Erfolgsbilanz” der ersten Parteivorstandssitzung im Hinblick auf die von mir initierten Anträge lautet also 2:1:1. Das ist jetzt nicht die schlechteste.

Union kindisch bei Verlängerungsantrag der Internetenquete

Gerade trafen sich die Obleute der Enquete Internet und digitale Gesellschaft. Es ging eigentlich nur um eine Formalie: Den Antrag zur Verlängerung der Enquete. Alle Fraktionen sind sich einig, dass die Enquete verlängert werden soll. In verschiedenen Obleute-Runden hat man sich sogar auf den Inhalt verständigt. Ahnend was kommt hatte ich bereits im Vorfeld darum gebeten, den Quatsch zu lassen, einen Antrag ohne LINKE zu stellen. Dafür gibt es nämlich keinen Grund.
Aber ich hätte auch mit einer Wand sprechen können. Der Verlängerungsantrag soll nun von allen anderen Fraktionen gestellt werden, die LINKE darf nicht mitmachen. Wenn ich das kindisch nenne, ist es noch höflich ausgedrückt. Ich könnte es polemisch auch so ausdrücken: ein Beitrag zur Politikverdrossenheit.
Ein Beitrag zur Politikverdrossenheit deshalb, weil immer wieder in der Enquete die Bitte geäußert wurde, doch möglichst im Konsens Dinge zu beschließen. All dieses Gerede kann man sich schenken. Und Peter Altmeier kann sich alles klemmen, was danach aussieht als würde er Interesse an Netzpolitik jenseits von Parteigrenzen haben.

Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum

Während gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten meinte, Sanktionen gegen Leistungsbeziehende nach dem SGB II sind schon richtig und können weiter verhängt werden, hat DIE LINKE nicht nur die Abschaffung der Sanktionen gefordert sondern auch einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht.

In dem Antrag “Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum” fordern wir, “unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach § 24 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums
anerkannt wird und über den jeder Mensch orts- und zeitunabhängig sowie unpfändbar verfügen kann.”

Wir reagieren damit auf die grundlegende Veränderung der Gesellschaft, in der zunehmend Informationen, Angebote und Dienstleistungen über das Internet angeboten werden. Nehmen wir beispielsweise die Tagesschau. In fast jeder Sendung hören und sehen wir: “Weitere Informationen erhalten sie auf www.tagesschau.de”. Nehmen wir Jobangebote im Internet oder Bankdienstleistungen wie online-Banking. Viele Behörden bieten mittlerweile an, sich per Internet einen Termin bei ihnen zu organisieren und in vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit über die Internetwache Strafanzeige zu stellen.

Untersuchungen bestätigen, dass von der digitalen Spaltung vor allem auch Transferleistungsempfangende betroffen sind. Damit findet aber erneut eine gesellschaftliche Ausgrenzung dieser Personen statt, die wir LINKE nicht bereit sind hinzunehmen. Natürlich ist es zu begrüßen wenn in öffentlichen Gebäuden die Möglichkeit eines (kostenlosen) Internetzugangs eröffnet wird, aber eine orts- und zeitunabhängige Benutzung des Internets ist damit eben noch nicht gegeben.  In unserem Antrag haben wir deshalb formuliert:  “In der Ermittlung der Regelsatzhöhe für den Leistungsbezug nach dem „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz), das für die Bestimmung des Leistungsbezuges nach § 20 Abs. 5 SGB II ebenfalls maßgeblich ist, findet die Anschaffung von Technik zur Nutzung des Internets keine nennenswerte Berücksichtigung. Zwar wird die Anschaffung von Datenverarbeitungsgeräten und Software als regelsatzrelevant anerkannt, die ermittelten 3,44 Euro pro Monat (Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 105 – lfd. Nr. 54) reichen aber für den Fall einer Neuanschaffung ganz offensichtlich nicht aus. Es ist auch nicht ersichtlich, wie durch einen „internen Ausgleich“ bei den verschiedenen Verbrauchsausgaben die Neuanschaffung eines internetfähigen Computers realisiert werden könnte. Die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik ist verfassungsrechtlich geboten. Dies ergibt sich in besonderer Deutlichkeit aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Urteil vom 9. 2. 2010, – 1 BvL 1/09 – (= NZS 2010, 270), wonach Artikel 1 GG „das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie … , die auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, gewährleistet“ und diese Gewährleistung `durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein` muss. Die Wahrnehmung der grundrechtlich verbürgten Freiheiten und die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind bereits jetzt ohne einen Zugang zum Internet nicht mehr gewährleistet.”

Wir wollen nicht, dass Transferleistungsbeziehende von der Teilhabe am Internet ausgeschlossen sind. Wir finden, dass die Regelleistung bei Hartz IV nicht das Existenzminmum sichert und eigentlich wollen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung. Bis wir das erreicht haben, wäre es aber dringend nötig, sofort Maßnahmen zu ergreifen um Transferleistungsempfangenden den Zugang zum Internet zu ermöglichen und Internetfähige Computer pfändungsfrei zu stellen.

Eine kleine Überlegung zu Facebook-Fotos und Abmahnungen

An der einen oder anderen Stelle ist auf diesen Fall schon hingewiesen worden. Er geht ganz einfach: Eine Person X stellt auf die Seite der Person Y ein Foto.  Y bekommt nun eine Abmahnung von einem Dritten wegen der Verletzung von Urheberrechten.

Die juristische Frage, wer die Verantwortung -also das Haftungsrisiko- trägt und damit Adressat der Abmahnung sein müsste,  ist umstritte. Eine gute Argumentation ist hier nachlesbar.

Vielleicht könnte aber auch so argumentiert werden: Solange der Anbieter von Sozialen Netzwerken, hier Facebook, die Privatsphäreeinstellungen Standardmäßig so vorgesehen hat, dass jede/r alles lesen und auf Pinnwände posten kann ist der Anbieter von Sozialen Netzwerken derjenige der das Haftungsrisiko trägt. Sollten die Anbieter Sozialer Netzwerke sich dazu entschließen als Standard die höchstmögliche Privatsphäre vorzusehen und ist eine aktive Handlung des Nutzers/der Nutzerin nötig um Dritten die Möglichkeit zu geben auf ihrer Pinnwand etwas zu hinterlassen, wären Nutzer und Dritter diejenigen die das Haftungsrisiko tragen.

Aus meiner Sicht jedenfalls kann es nicht angehen, dass Facebook aktives Handeln der Nutzer/innen verlangt um zu verhindern, dass Dritte auf ihre Pinnwand zugreifen können, aber im Falle von Abmahnungen die Nutzer/innen diejenigen sind die das Haftungsrisiko tragen.

Internetenquete befasst sich mit Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation

Die Internetenquete hat gestern eine Anhörung zum Thema Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation durchgeführt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen können hier abgerufen werden.

Ich will mich in der kurzen Nachbetrachtung auf die Partizipation beschränken. Und hier will ich auf zwei Aspekte verweisen: erstens haben überhaupt alle die Möglichkeit an der Partizipation teilzunehmen und zweitens was bedeutet das eigentlich für politische Parteien.

Partizipation macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, wenn alle zumindest die theoretische Chance haben an ihr teilzunehmen. Ob mensch sich dann beteiligt oder nicht ist eine individuelle Entscheidung, die es zu respektieren gilt. In den Debatten um Partizipation werden immer die Chancen in den Vordergrund gerückt. Das ist richtig und auch ich sehe vielfältige Chancen zu mehr Partizipation durch das Internet. Aber an dieser Stelle muss dann natürlich auch gesagt werden, dass diese Chancen nur genutzt werden können, wenn niemand von dieser Chance ausgegrenzt wird. Dieser Aspekt kam mir dann doch etwas kurz in der Anhörung. Ohne vernünftigen Breitbandzugang sieht es schlecht aus. Viele Beteiligungstools sind nicht barrierefrei. Und solange ein internetfähiger Computer nicht als soziokulturelles Existenzminimum angesehen wird, findet eine Ausgrenzung statt. Solange wir Analphebtismus haben, bleiben Menschen von Partizipation ausgeschlossen. Natürlich treffen viele Ausgrenzungstatbestände auch auf die Offlinepartizipation zu, aber wir müssen ja nicht die Offline-Probleme weitertragen, sondern Ideen entwickeln wie wir diese Probleme angehen können.

Das Problem der Ausgrenzung wurde von einigen Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auch angesprochen. Markus Linden beispielsweise schreibt: “Je zeitintensiver und anspruchsvoller die Beteiligungsform, desto mehr determinieren soziale Faktoren (v.a. Bildung Einkommen) den tatsächlichen Partizipationsgrad.” Ob das von ihm angedachte Losverfahren zur Besetzung beratender Gremien die richtige Antwort ist bezweifle ich. Bei Gerhard Vowe heißt es: “Ob jemand das Internet nutzt, hängt entscheidend vom Alter ab. Ob jemand das Internet auch politisch nutzt, hängt vor allem vom Bildungsgrad ab … .” Und Prof. Neuberger schreibt: Im Internet bleiben Barrieren bestehen, die z.T. selektiv wirksam sind und dadurch soziale Ungleichheiten verstärken können. [...] Die Frage, ob es zu einer `digitalen Spaltung`der Gesellschaft kommt, stellt sich nicht nur für den technischen Zugang zum Internet und der Wissensaneignung. Sollten Gruppen davon dauerhaft ausgeschlossen bleiben, könnte dies zu einer Benachteiligung führen, da es ihnen verwehrt bliebe, die öffentliche Meinung zu beeinflussen; … .”

Vielleicht könnte man sich ja darauf verständigen, dass

1. Es einen Anspruch auf einen vernünftigen Breitbandanschluss in jedem Haushalt gibt.

2. Alle Beteiligungstools barrierefrei eingerichtet werden.

3.  Internetfähige Computer als Bestandteil des Soziokulturellen Existenzminimums anerkannt werden.

4. Der Kampf gegen Analphetismus verstärkt wird.

Über diesen Aspekt hinaus, will ich jedoch auch auf eine andere interessante und aus meiner Sicht diskussionswürdige These aufmerksam machen. Bei Daniel Reichert heißt es: “Vermutlich wird sich vielmehr die Rolle der Parteien im politischen System wandeln. Für immer mehr Bürgerinnen und Bürger wird die Frage, in welcher Weise ihnen eine Partei durch ihre innerparteiliche Struktur der demokratischen Meinungsfindung einen Zugang zur politischen Mitbestimmung ermöglicht wahlentscheidend sein. Die Frage welches Demokratieverständnis eine Partei hat und auf sich selbst anwendet, wird künftig für viele Menschen eine wichtigere Entscheidungsgrundlage sein, als das momentane Wahlprogramm der Parteien zu einzelnen Sachfragen.” Ich würde dieser These insoweit folgen wollen, dass die Frage auch der innerparteilichen Demokratie eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist. Ob es eine wichtigere ist als das Wahlprogramm, darüber würde ich streiten. Aber schon wenn die These der wichtigen Entscheidungsgrundlage stimmt, heißt es aus meiner Sicht, dass DIE LINKE noch ein wenig zu arbeiten hat. Ein erster Schritt wäre ja beispielsweise zu akzeptieren, dass auch Vorsitzende durch eine Mitgliederbefragung, also einen konsultativen Mitgliederentscheid, bestimmt werden können..

ACTA, IPRED und die Bundesregierung

Bereits hier hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Justizministerin zugesagt hat die Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie (IPRED) dem Rechtsausschuss zukommen zu lassen.  Die Justizministerin hat Wort gehalten und die  Stellungnahme wurde nun dem Rechtsausschuss übersandt. Auf den ersten Blick gibt sie nicht viel her, es bestätigt sich nämlich, dass die Bundesregierung kein Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Richtlinie sieht.

Doch wer genauer hinsieht, findet doch die eine oder andere interessante Stelle. In Ziffer 2 wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass hinsichtlich Mittelspersonen im Online-Bereich in jedem Fall Regelungen abzulehnen sind, die auf Einführung von Internetsperren zielen. Soweit so gut. Doch dann kommt folgender Satz: “Problematisch sind außerdem Regelungen zur präventiven Kontrolle von Inhalten.” Wohlgemerkt “problematisch” nicht “abzulehnen” steht da. Auf Seite 4 ist dann im Hinblick auf die stärkere Beteiligung der Vermittler bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen davon die Rede, dass aus deutscher Sicht “derzeit noch nicht” Schlussfolgerungen gezogen werden sollen. Es erfolgt ein direkter Hinweis darauf, dass national die Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen sei.

Und auch die Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN zu ACTA, IPRED und Warnhinweisen liegt mittlerweile vor. Darin heißt es u.a., dass es “keine geheimen Protokolle oder Vereinbarungen zur Auslegung des Abkommens, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden” gibt. Im Hinblick auf die Enforcement-Richtlinie wird wiederholt, dass Änderungen an der Richtlinie aus deutscher Sicht nicht veranlasst sind. Im Hinblick auf die Warnhinweisstudie empfiehlt sich in jedem Fall anzusehen, wer zur Debatte derselben am 15. März 2012 eingeladen wurde. Sehr schön zusammengefasst und bewertet wurde die im übrigen hier.

Gerade im Hinblick auf die Enforcement-Richtlinie und die Stellungnahme der Bundesregierung heißt es jetzt, genau zu beobachten was passiert. Gegebenenfalls muss die Bundesregierung nämlich daran erinnert werden, was sie einst dazu mitgeteilt hat: Kein Überarbeitungsbedarf.

Ende von Total Buy Out Verträgen statt Leistungsschutzrecht

Die Koalition aus FDP und CDU haben sich auf ein Leistungsschutzrecht für Verlage geeinigt. Wie hier nachlesbar ist dies sogar im Protokoll des Koalitionsausschusses festgehalten.

Das war bislang schon längere Zeit im Gespräch, doch jetzt scheint es wirklich konkret zu werden.  Wer wissen will, warum und weshalb es sich um eine Dreistigkeit handelt, dem sei an dieser Stelle empfohlen, sich hier umfassend zu informieren.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht? Ausweislich des Protokolls des Koalitionsausschusses sollen “Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.” Das bedeutet: die Suchmaschinenbetreiber zahlen zukünftig an die Presseverlage dafür, dass deren Zeitungsartikel bei ihnen zu finden sind. Es geht -das steht sehr deutlich im Protokoll- um Gewinnbeteiligung. Die Verlage sollen am Gewinn der Internet-Dienste beteiligt werden.

Nun wird dem/der aufmerskamen Leser/in auffallen, dass es Artikel gibt, die von den Verlagen online gestellt werden und es gibt Artikel, die sind online nicht verfügbar. Und wenn wir schon beim Artikel sind, was ist eigentliche die zu schützende Leistung der Verlage, wenn ein Artikel online gestellt wird? Besteht die Leistung nicht eher im Schreiben des Artikels? Und die Leistung der Verlage darin, eine Gesamtkomposition von Artikel zu erschaffen, genannt Zeitung?

Die größte Augenauswischerei allerdings dürfte die Argumentation mit den Journalisten/innen sein.  Nicht nur bei Journalisten/innen sind sog. Total Buy Out-Verträge in.  Mit diesen treten die Autoren/inenn alle Verwertungsrechte ab. Wer sich wirklich um Urheber/innen kümmern will, der setzt diesen ein Ende.

Verschwiegen werden soll allerdings nicht, dass -soweit es nicht eine Positionsänderung gegeben hat, die mir entgangen sein könnte- es auch einen Konflikt mit ver.di gibt. Deren Justiziar hat die Initiative für ein  Leistungsschutzrecht im Jahr 2010 zumindest dem Grunde nach begrüßt und ver.di im Jahr 2011 ein Positionspapier “Urheberrecht und  Urhebervergütung sichern” beschlossen, in welchem die Idee des Leistungsschutzrechtes ebenfalls begrüßt wird.

Noch liegt kein Gesetzentwurf vor, es wird spannend wie der aussehen wird.

Justizministerin zur Enforcement-Richtlinie

Hier habe ich bereits auf die sog. Enforcement-Richtlinie hingewiesen. Bei der Enforcement-Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED). Hierzu liegt bereits die 3. Roadmap, also der dritte Fahrplan zur Novellierung dieser Richtlinie vor. Aus der Richtlinie geht auch hervor, dass die Novellierung im September 2012 erfolgen soll. Gegenstand der Richtlinie ist all das, was aus ACTA wieder herausgehandelt wurde. Ich habe im Beitrag vom 19 Februar 2012 bereits geschrieben habe darum, dass mit der Novellierung Rechteinhaber mehr und bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte bekommen sollen. Auch das dies wieder in Richtung Privatisierung der Rechtedurchsetzung geht, ist aus der Roadmap erkennbar, hier wird ganz direkt eine Kooperation von Rechteinhabern und Service Providern angesprochen.

Die Justizministerin war nun heute im Rechtsausschuss und hat einen Bericht zu ACTA abgegeben. Darüber gibt es nicht wirklich viel zu berichten, ich erwarte da mehr Aufklärung aus der Kleinen Anfrage meiner Fraktion.  Frau Leuttheuser-Schnarrenberger berichtete das im November der Kabinettsbeschluss zur Unterzeichnung von ACTA gefällt wurde, der Anlass für die Nichtzeichnung sei die geplante Vorlage an den EuGH gewesen. Im Prinzip kann nun davon ausgegangen werden, dass diese Bundesregierung nicht zeichnet, solange der EuGH keine Aussage zu ACTA gemacht hat.

Die Bundesjustizministerin machte in dieser Sitzung aber auch deutlich, dass Deutschland eine Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie abgegeben hat. Inhalt diseer Stellungnahme sei, dass keine Notwendigkeit einer Novellierung gesehen wird. Der konkreten Wortlaut der Stellungnahme liegt nicht vor, aber die Justizministerin hat zugesichert, die Stellungnahme dem Rechtsausschuss zuzusenden.  Mal sehen, was da im Detail drin stehen wird.

Augen auf. IPRED-Novellierung steht an

Die Zeitungen -so die Süddeutsche- sehen ACTA am Ende, denn schließlich sieht sogar der Fraktionsvorsitzende der Konservativen im Europäischen Parlament keine Chance mehr für dieses Abkommen. Ob ACTA scheitert oder nicht, das wird sich zeigen. Die Debatte ist jedenfalls nocht nicht zu Ende. Die Deutsche Content Allianz hat immerhin die Bundesregierung gerade aufgefordert ACTA zu unterzeichnen.

Wenn ACTA nicht Realität wird sind die Probleme nicht verschwunden. Wenn ACTA Realität wird sind die Probleme auch nicht verschwunden. Im Gegenteil. Seit 2010 wird über die Enforcement-Richtlinie (IPRED) gestritten, jetzt liegt die 3. Roadmap (Fahrplan) vor. Was meint das?

Bei der sog. Enforcement-Richtlinie (IPRED) handelt es sich um die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Im  Dezember 2010 legte die Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vor. Darin heißt es in 3.5. zum Beispiel: “Derzeit ist der in Fällen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums verhängte Schadenersatz relativ gering. (…) Nach Angaben der Rechteinhaber scheint Schadenersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der von Gerichten verhängte Schadenersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen.” Der weitere Prozess ist hier gut nachlesbar, u.a. findet sich versteckt in der Zusammenfassung der Meinungen auf Seite 4, dass die Bundesregierung die Richtlinie für ausreichend hält. “As for the Member States, only two (DE, HU) saw the current regime as sufficient and suited to combat online IPR infringement.” Es liegt eine Zusammenfassung der öffentlichen Anhörung aus dem Juni 2011 mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und Lobbyisten vor, die  Teilnehmer/innen dieser öffentlichen Anhörung sind im Netz zu finden.

Der  3. Fahrplan zur Überarbeitung der Richtlinie datiert auf den Januar 2012. Dieser basiert auf der Annahme, dass Verstößen gegen das “geistige Eigentum” im Internet nicht sachgemäß begegnet werden kann.  Deshalb so steht es im Fahrplan: “is a need to modernize the Directive to make suitable legal tool for the infringements committed on the internet.” Rechtinhalber sollen mit der Überarbeitung eine bessere Möglichkeit erhalten, ihre Rechte durchzusetzen. Und unter  “C. Options” findet man dann eine genauere Beschreibung, in welche Richtung die Überarbeitung der Richtlinie gehen soll. Hier sei nur auf folgende Passage verwiesen: “increasing the cooperation between intellectual property right holders and intermediaries (e.g. internet service providers …)”. Richtig ist allerdings auch, dass wie bei Heise nachzulesen,  dass derzeit weder die Blockade einschlägiger Angebote oder  entsprechender Domains im Papier gefordert wird. Als “expected date of adoption” steht übrigens der September 2012 im Fahrplan.

September 2012 ist nicht mehr weit. Beim Protest gegen ACTA muss der Blick auch auf die Überarbeitung der Enforcement-Richtlinie gerichtet werden. Andernfalls nämlich kann es passieren, dass diese im Schatten der ACTA-Proteste Realität wird.  Wenn ACTA scheitert, dann kann es passieren, dass die schon aus dem Abkommen herausgehandelten Sachen über den einen oder anderen Weg erneut ihren Weg auf die politische Tagesordnung und in Dokumente finden. Hier wird beispielsweise schon behauptet, dass der nicht mehr in Acta enthaltene Abschnitt zu “geistigem Eigentum” in Bezug auf das Internet in der Überarbeitung der Enforcement-Richtlinie wieder auftaucht.  Deshalb gilt: Augen auf!