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Bernadette Drostes seltsames Handbuch des Verfassungsschutzrechts

In einer der vielen Sitzungen des NSU Untersuchungsausschusses fiel der Satz: “Das steht auch so im Handbuch des Verfassungsschutzrechts von Frau Droste.” Dieses Handbuch muss ich mindestens einmal quer lesen dachte ich mir.

Gedacht, getan. 2007 also schrieb Frau Bernadette Droste das “Handbuch des Verfassungsschutzrechts”. Die gute Frau ist Juristin arbeitete von 1990-1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, war persönliche Referentin von Eckart Werthebach von Juni 1995 bis November 1996, kehrte danach zum Verfassungsschutz zurück. 2004 schließlich wechselte sie in die Hessische Landesvertretung und leitet seitdem diese.

Das Wort “Handbuch” steht in der Regel für einen Gesetzeskommentar. Und das war auch mein erster Gedanke. Vermutlich ist dies sogar der  Anspruch von Bernadette Droste. Doch sie scheitert bereits am Vorwort. Das Vorwort disqualifiziert dieses Buch nämlich als ernstzunehmendes Buch, jedenfalls als ernstzunehmendes juristisches Nachschlagewerk. Bernadette Droste kommt mit politischen Wertungen um die Ecke, die es in sich haben:

„Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus erwuchs dem Verfassungsschutz in den 90er Jahren (jedenfalls bis zum Scheitern des NPD-Verbots) Akzeptanz quer durch nahezu alle politischen Lager.“  Gut, das Buch ist 2007 geschrieben worden, die NSU Morde waren noch nicht als solche erkannt. Aber gerade das hat der Verfassungsschutz nicht hinbekommen – den Rechtsextremismus zu bekämpfen.  Doch Frau Droste hat eine weitere Begründung für die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes: „Seine Unverzichtbarkeit ebenso wie seine ungebrochene Innovationskraft stellt der administrative Verfassungsschutz endgültig unter Beweis bei der Beobachtung und Bekämpfung des Islamismus, namentlich des islamistischen Terrors – einer weltweiten Heimsuchung teils apokalyptischen Ausmaßes“.  Eine Nummer kleiner geht es bei Frau Droste offensichtlich nicht. Wer bislang noch nicht verwundert ist, für den gibt es -außerhalb des Vorwortes- noch zwei weitere politische Bewertung die es in sich haben. Frau Droste beklagt, dass der klassische Extremismus nach § 3 Nr. 1 BVerfSchG nicht den damaligen Befugnissen des § 8 BVerfSchG (Einholung von Auskünften bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Postdienstleistungsunternehmen, Luftfahrtunternehmen, Telekommunikationsdienstleistern, Teledienstleistern) unterfällt. Die betroffene Regelung befindet sich nunmehr in § 8a BVerfSchG. Frau Droste weiß auch, wofür sie diese Regelungen gern erweitert hätte: „Nationale extremistische Bestrebungen sind damit selbst von Auskunftsfragen ausgenommen, wenn sie in der Variante „terroristische Bestrebung“ eine schwer wiegende Gefahr darstellen. Gleiches gilt im Übrigen auch für „Protestbewegungen“, z.B. im Bereich der Anti-AKW-Szene, die als sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu qualifizieren sind. So ist der finanzielle Hintergrund des wendländischen Anti-AKW-Spektrums bis heute weit gehend unbekannt.“  Aber holla. Die Anti-AKW-Protestbewegung ist also eine „sicherheitsgefährdende Bestrebung“ und Frau Droste nennt sie mal in einem Atemzug mit „terroristischen Bestrebungen“.  Doch nicht nur die Anti-AKW-Szene ist schlimm. Frau Droste kann sich die ihrer Meinung nach ungenügenden Befugnisse des VS nur so erklären: „Insbesondere der Ausschluss des Beobachtungsspektrums des § 3 Abs. 1 Nr. 1 (inländischer Extremismus einschließlich Terrorismus) ist (…) nicht nachvollziehbar und war im Zeitpunkt der Gesetzgebung allenfalls mit fortwirkenden Affinitäten des grünen Koalitionspartners zum nationalen Linksterrorismus zu erklären.“  Ich finde ja, das Frau Droste hier die Grünen deutlich überbewertet, aber frech ist das schon irgendwie. An dieser Stelle dann wenig überraschend ist die Tatsache, dass Frau Droste in Fussnote 1207 erklärt, dass DIE LINKE eine extremistische Partei ist.

Ein seriöses Handbuch, welches als Nachschlagewerk auch im Sinne von Kommentar genutzt werden soll, hat sich dieser Art von Kommentaren zu enthalten. Frau Droste kann gern populärwissenschaftliche Bücher oder Zeitungsartikel schreiben. Allein diese vier politischen Kommentare von Frau Droste machen dieses Werk unseriös und skandalös.

Ist die Stufe des Wunderns und Kopf schüttelns überstanden, kann der Versuch gestartet werden, sich den weiteren Inhalten des Handbuches zuzuwenden.

Interessant sind zum Beispiel die Ausführungen zum Trennungsgebot. Dieses beinhalte „kein Verbot jeglichen Zusammenwirkens“ und nach der Auffassung von Frau Droste muss „Die informationelle Zusammenarbeit (…) eng sein, um die organisatorische Trennung und die Versagung polizeilicher Befugnisse zu kompensieren.“  Kurz gefasst heißt das doch nur: Was offiziell nicht erlaubt ist, regeln wir halt informell. Aber es geht auch noch konkreter. Frau Droste meint: „Insofern wäre das Trennungsgebot nicht verletzt, wenn dem Verfassungsschutz über die bisher vorgesehenen Aufgaben hinaus weitere Aufgaben der Vorfeldbeobachtung auf dem polizeilichen Gebiet übertragen würden.“  Mit dieser Logik bricht sie allerdings im übernächsten Satz.  „Danach (§ 8 BVerfSchG – H.W.) darf das BfV weder `polizeiliche Befugnisse` eigenständig oder qua Weisung ausüben noch solche Befugnisse für die Erfüllung seiner Aufgaben im Wege der Amtshilfe in Anspruch nehmen.“  Entweder Frau Droste fordert einen Gesetzesbruch oder ihr ist der Widerspruch nicht aufgefallen. So oder so, eine Empfehlung für das Handbuch ist beides nicht.

Durch das ganze Handbuch zieht sich die Frage des Quellenschutzes. Was ich im Untersuchungsausschuss zur NSU bereits von Zeugen gehört habe wird im Buch bestätigt. Was unfassbar scheint, ist knallharte Realität. Der angebliche Verfassungsschutz schei** auf alles was das Grundgesetz ausmacht. Irgendwie muss man nur V-Mann (oder V-Frau) werden, dann passiert einem schon nichts. Denn es gilt: „Ein Nachrichtendienst muss daher alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine nachrichtendienstliche Quelle gegen Enttarnung und deren Folgen zu schützen.“ Weiter heißt es:  „Im Zweifel ist daher ein prozessuales Interesse, auch ein solches der Strafverfolgung, dem Schutz der Quelle unterzuordnen.“  Und:  „Im Zweifel (…) ist ein mögliches Strafverfolgungsinteresse dem Schutz der  Quelle unterzuordnen.“  VS heißt nichts damit nichts anderes als: Quellenschutz vor Strafverfolgung. Die Begründung für dieses völlig unverständliche Verhalten wird auch gleich mitgeliefert: „… die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes insgesamt würde durch jede einzelne Enttarnung eines geheimen Mitarbeiters nachhaltig beeinträchtigt.“ Ich will nicht in einem Staat leben, dessen „Fürsorgepflicht“ diese Geheimhaltung sein soll. Eine Geheimhaltung die dafür sorgt, dass Strafverfolgung nicht stattfinden kann, weil Quellenschutz wichtiger ist.

Frau Droste beschäftigt sich aber auch mit den praktischen Regeln des Handwerks des Verfassungsschutzes. Bei ihr heißt es: „Personen, welche die Zielsetzung und Aktivitäten eines Beobachtungsobjektes entscheidend bestimmen, dürfen nicht als V-Mann angeworben und geführt werden.“  Wer jetzt denkt, dass er die Verfassungsschützer zum Beispiel mit Tino Brandt und dem Thüringer Heimatschutz beim Bruch der eigenen Regeln erwischt hat, liegt falsch. Es gibt nämlich auch für solche Fälle eine Begründung:  „Die (erreichte) hohe Hierarchiestufe muss nicht unbedingt zum Abbruch der Informationsbeziehung führen.“  allerdings „ist mit Nachdruck darauf zu achten, dass die V-Person keinen steuernden Einfluss auf die beobachtete Organisation erhält“.  Das ist ja auch völlig logisch. Eine hohe Hierarchiestufe und steuernder Einfluss auf eine Organisation, das schließt sich ja praktisch von alleine aus. ;-) Und weil wir gerade bei Tino Brandt sind. Nach dem Handbuch „müssen (…) V-Leute (sich) schriftlich verpflichten, keine Straftaten zu begehen (…).  Das hat ja zumindest bei Tino Brandt richtig gut geklappt :-( .  Aber auch dafür gibt es eine Entschuldigung: „Soweit V-Leute sich angesichts aus ihrem Auftrag resultierender übergeordneter Interessen genötigt sehen, an Straftaten teilzunehmen (…) handeln sie in der Regel nicht vorwerfbar und machen sich daher nicht strafbar.“  Mithin dürfen also nach dieser Ansicht auch Straftaten begangen werden, wenn es nur der Informationsbeschaffung dient. Wieso sich das die Verfassung schützen nennt, bleibt mir allerdings schleierhaft.

Für Freundinnen und Freunde des Datenschutzes ist das Kapitel 4 von besonderem Interesse und auch das Kapitel 8 zur Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb des Verfassungsschutzes ist lesenswert. Damit der Beitrag hier nicht zu lang wird, sage ich mal gar nichts dazu. Oder nur soviel: Beim genauen Lesen fällt auf, was da so alles zwischen 1998 und 2005 an neuen Dateien, neuen Grundlagen für Datenaustausch und Zusammenarbeitsstrukturen geschaffen wurde. Do you remember? Das waren die Regierungszeiten von SPD und Grünen.

Nun gibt es ja immer noch Menschen die glauben, der Verfassungsschutz muss nur umstrukturiert und mit neuen Mitarbeiter/innen ausgestattet werden und das ist alles wieder schön. All jenen sei empfohlen, was die gute Frau Droste in bemerkenswerter Offenheit hinsichtlich der Datensammlung beim Verfassungsschutz schreibt. „Die Informationssammlung und –auswertung muss (lediglich) für die Aufgabenerfüllung erforderlich sein. Weder bedarf es eines Anfangsverdachts für eine strafbewährte Tat noch einer (konkreten) Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Vielmehr können legales und illegales Verhalten gleichermaßen Anlass zur Beobachtung sein.“  Tja, ein Geheimdienst halt. Aus meiner Sicht bleibt da nur klar zu sagen: Nein, nein und nochmal nein. Legales Verhalten zum Anlass von Beobachtung zu machen ist mindestens mit meinem Verständnis von Rechtsstaat nicht vereinbar. Deshalb bleibt nur eines: Schafft den Verfassungsschutz ab!

Wieder andere glauben, eine bessere parlamentarische Kontrolle könne einen Verfassungsschutz legitimieren. Das ist aus meiner Sicht nicht hinzubekommen. Und so gibt es einen Satz von Frau Droste, den ich voll und ganz teile: “Geheime staatliche Tätigkeit widerspricht an sich dem in der deutschen Verfassung angelegten Prinzip einer offenen Gesellschaft.”  Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) kontrolliert nur die Regierung und gerade nicht die Geheimdienste selbst. Ein Blick in das entsprechende Gesetz zeigt dann noch auf, wie weit die Informationsrechte gehen.  Und am Ende -das liegt in der Logik solcher Gremien- werden die Informationen doch nur privatisiert. Denn die entsprechenden Abgeordneten werden zur Geheimhaltung verpflichtet. Frau Droste schreibt auch hier ganz offen: “Der Rechtsstaat muss deshalb um des Spannungsverhältnisses zwischen Freiheit und Sicherheit willen damit leben, dass `seine` Nachrichtendienste partiell nicht kontrollierbar sind.”  Nein, muss er nicht. Er kann einfach auf die Nachrichtendienste verzichten. Voll und ganz. 

Nun könnte ich einfach sagen, es gibt noch viele andere Bücher, bei denen abwechselnd sarkastisch aufgelacht oder verzweifelt mit dem Kopf geschüttelt wird. Doch des seltsame Handbuch des Verfassungsschutzrechts der Bernadette Droste wird als Präsenzband in der Fachhochschule des Bundes im Fachbereich Nachrichtendienste und in der Schule für Verfassungsschutz vorgehalten, in den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen dort wird auf das Handbuch “als mögliche Vertiefungsliteratur” hingewiesen. Das jedenfalls teilte mir die Bundesregierung am 7. März 2012 auf meine schriftliche Frage mit. Da -so ebenfalls die Antwort der Bundesregierung- “spezielle Standardwerke” nicht existieren, ist davon auszugehen, dass das seltsame Handbuch des Verfassungsschutzrechts der Bernadette Droste so etwas wie das Standardwerk ist, schließlich wird ja auf gerade dieses Buch als “mögliche Vertiefungsliteratur” hingewiesen. Ich habe es geahnt, angesichts dessen  was in diesem Handbuch so alles steht, macht es mich aber auch ein wenig fassungslos.

Zukünftige Verfassungsschützer lernen also was eine Heimsuchung apokalyptischen Ausmaßes ist, das DIE LINKE eine extremistische Partei ist, Quellenschutz vor Strafverfolgung geht und vielen anderen Blödsinn mehr. Sorry, das Ding ist nicht mehr zu retten. Schafft die Geheimdienste endlich ab!

 

Verbrannte Erde

So lautet der Titel des Buches von Jörg  Baberowski, zu dem sich hier bereits einige Rezensionen befinden. Ich hatte schon das “Vorgängerbuch” gelesen und hier darüber berichtet.

Nun schreibt Baberowski selbst, dass er mit  “Verbrannte Erde” Thesen und Aussagen von “Der rote Terror” revidiert. Das mag an verschiedenen Stellen tatsächlich so sein. Das Buch selbst liest sich tatsächlich wie eine “Kleine Geschichte der Sowjetunion bis 1953″ mit dem Schwerpunkt “Die Bauernschaft”. Zumindest für mich hatte es den Eindruck, dass Baberowski die Bauernfrage in den Mittelpunkt seines Buches stellt.  Deutlich wird im Buch die unglaubliche Brutalität des Stalinschen Terrors, jenseits aller menschlichen Regungen. Erinnert wird auch an den Antisemitismus unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg in der Sowjetunion.  Soweit Montefores Stalin-Biografie “Am Hofe des Roten Zaren” (hier habe ich kurz über meine Einschätzung des Buches geschrieben) schon gelesen wurde, gibt es an vielen Stellen einen Wiedererkennungswert.

An einer Stelle bleibt Baberowski sich erfreulicherweise treu.  Er schreibt:  “.. der stalinistische Terror wurde zwar im Namen kommunistischer Ideen und Vorstellungen begründet, aber nicht motiviert.” und merkt an:  “.. aber nicht alle kommunistischen Rregime waren terroristisch.”  Eine seiner Definitionen von Stalinismus lautet:  “Die Suche nach Feinden, die Erzwingung von blindem Gehorsam, die Mobilisierung von Zustimmung und Ressentiments und die Verbreitung von Furcht und Schrecken: das alles wurde zu einem Teil jener politischen Kultur, die stalinistisch genannt werden kann.” Nach Baberowski war Stalinismus “eine Form des internen Kolonialismus, eine Despotie, die die Versklavung und Ausbeutung der Untertanen in den Dienst höherer Ziele stellte.”

Ob tatsächlich vom Ende des Stalinismus mit dem Ende der Despotie -so Baberowski- geredet werden kann, scheint mir persönlich angesichts der Tatasache, dass auch nach Stalins Tod noch Ermordungen stattgefunden haben zu einfach. Die Aussage: “In Wahrheit gab es zum großen Schweigen und zur totalen Absolution keine Alternative, weil das Sprechen über das Erlebte Täter wie Opfer um den Verstand gebracht hätte.” ist sicherlich sehr zugespitzt aber mindestens eine Überlegung wert.

Nicht nur Baberowskis Buch macht erneut deutlich, das Stalin und Stalinismus nichts mit links zu tun hat. Gar nichts. Aber das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Wenn ich allerdings immer Wert darauf lege, dass links auch nichts mit dem “Stalinismus als System” zu tun hat, dann geht es darum das es eben nicht nur um die Zeit Stalins Herrschaft geht. Das sog. Fraktionsverbot in der Kommunistischen Partei gab es vor Stalin und die Abwesenheit rechtsstaatlicher Standards (Unabhängigkeit der Justiz, Möglichkeit der Ablösung einer Regierung, Recht auf Bildung und Ausübung einer -auch parlamentarischen- Opposition, Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, freie Wahlen) war ein Wesensmerkmal in allen sog. sozialistischen Staaten. Deswegen muss es heute für Linke aus meiner Sicht immer um die Verbindung von Freiheit und sozialer Gerechtigkeit gehen.

Adamek/Otto schreiben über die Schonung der Reichen

Manche Bücher machen mich wütend. Oder macht mich wütend, dass die Fakten auf dem Tisch liegen und nichts geschieht? Wer Sascha Adameks und Kim Ottos “Schön reich – Steuern zahlen die anderen” gelesen hat muss wütend werden. Denn in diesem Buch wird fein säuberlich auseinandergenommen, wer hier die Sozialschmarotzer sind. Das sind all diejenigen, die ihren Reichtum nicht versteuern, ihre Gewinne gering rechnen und die dafür sorgen, dass Finanzbeamte, Betriebsprüfer und Steuerfahnder der millionenfachen Steuerflucht ohnmächtig gegenüberstehen. Das Buch ist aus dem Jahr 2009, aber schon die Zahlen von damals sind erschreckend. Und besser ist es ja nicht geworden.

Adamek und Otto zeigen auf: von einer flächendeckenden und gleichmäßigen Besteuerung kann schon lange keine Rede mehr sein. Nach bundesweiten Zeitvorgaben hat ein Finanzbeamter für die Bearbeitung einer Steuererklärung eines Millionärs (inklusive sechs Anlagen) 210 Minuten und 38 Sekunden Zeit. Fast überall entspricht die Ist-Zahl der Betriebsprüfer nicht der Soll-Zahl, insgesamt fehlen (Stand 2009) 3.000 Betriebsprüfer. Das ist um so absurder, wenn man überlegt, dass ein Betriebsprüfer im Durchschnitt 1,5 Millionen Euro an Steuern reinbringt und selbst inklusive späterer Pension 62.000 Euro im Jahr kostet. Jede Sonderprüfung bei Einkommensmillionären soll im Durchschnitt Mehreinnahmen von 135.000 Euro bringen, unter Berücksichtigung der Einkommensmillionärszahl wären das mehr als 1 Milliarden Euro.  Ach ja, und um ins Internet zu kommen musste man in so manchem Finanzamt im Jahr 2009 noch einen Antrag stellen.

Am Beispiel Commerzbank wird gezeigt wie diese (aber auch Landesbanken) in nicht unerheblichem Umfang an der Steuerhinterziehung wenigstens mittelbar beteiligt war und politischer Druck eine umfasende Aufklärung verhinderte. Adamek und Otto gehen davon aus, dass 300 Milliarden Euro auf Nummernkonten im Ausland liegen, ohne Steuern darauf zu zahlen und vermutlich unter Ausnutzung der Möglichkeit der “anonymen Bareinzahlung”.

Doch nicht nur deshalb geht es den Millionären und Milliardären gut. Nach der Abschaffung der Vermögenssteuer sparen sie kräftig, von acht Milliarden Euro im Jahr ist die Rede. Auch die Senkung des Spitzensteuersatzes und die Abgeltungssteuer lassen die Reichen lachen und weiter Geld sparen. Und schließlich ist auch die Erbschaftssteuer ein Schnäppchen, insbesondere wenn das Vermögen vorher zum Betriebsvermögen gemacht wurde (an dieser Stelle wird im Buch sehr schön der Lobbyismus und dessen Wirkung auf die zu diesem Zeitpunkt das Finanzministerium innehabende SPD dargestellt). Und schließlich gab es im Rahmen der Unternehmenssteuerreform auch noch die Senkung der Körperschaftssteuer.

Ach so, die SPD. Tja, in deren Wahlprogramm 1998 ging es auch um Steuern. Ich habe noch mal nachgelesen und weiß jetzt wieder, warum diese Partei auch 1998 keine Alternative für mich war. Im Kapitel 2 “Gerechte Steuern und solide Finanzen” wird im Rahmen der  Steuerreform u.a. die Senkung der Unternehmenssteuersätze und die Senkung des Spitzensteuersatz von 53% auf 49% angestrebt. Im Wahlprogramm wird die Rückführung der Staatsverschuldung als Ziel ausgegeben, wozu eine strenge Haushaltsdisziplin nötig ist. Wörtlich hieß es im Wahlprogramm “Deshalb müssen wir heute bereit sein, unsere Ansprüche an den Staat zurückzunehmen.”

Und die Unternehmen? Die haben die Chance ganz legal ihre Gewinne zu drücken. IKEA Deutschland beispielsweise hat nur 0,02 Prozent Eigenkapital und spart zum Beispiel Steuern durch die Schuldzinsen, selbst wenn das Geld von IKEA Frankreich kommt. Und die Lizenzgebühr für die Nutzung des eigenen Namens kann auch den Gewinn senken.

Wenn mir noch irgendjemand erzählen will, es gäbe das Problem des Sozialleistungsbetruges, dann sollte es ihm entgegenschallen: Schweig! Wir wollen solange nichts davon hören, wie das Problem der Steuerhinterziehung, der Herunterrechnung des Gewinns eines Unternehmens und der mangelhaften Möglichkeiten der Verfolgung von Steuerhinterziehung nicht gelöst ist. Und mir soll solange auch niemand erzählen, bestimmte Dinge sind nicht finanzierbar. Die Steuerfrage muss gestellt werden, wann immer von Unfinanzierbarkeit die Rede ist.

Gespräche über das Bezirksamt transparent machen

Der Bezirksvorstand der LINKEN in Friedrichshain-Kreuzberg hat sich gestern getroffen um zu klären, wie es nach der Wahl am letzten Wochenende weitergeht.

Wir haben uns dazu entschlossen, die Gespräche über die Bildung eines Bezirksamtes transparent zu machen und dafür einen Blog eingerichtet.

Das Lesen dieses Blogs wird ausdrücklich empfohlen!

Gleiche Teilhabe für Alle!

Vielleicht kann so das Diskussionsthema am besten umschrieben werden. Im Bürgerbüro habe ich nämlich gerade eine Debatte zum Partizipations- und Integrationsgesetz moderiert. Berlin wird das erste Bundesland überhaupt sein, das ein solches Gesetz verabschiedet. Zu Gast waren Frau Forner vom Landesbeirat für Integration und Migration, Carola Bluhm (Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales) und Knut Mildner-Spindler (Bezirksstadtrat für Gesundheit, Soziales und Beschäftigung).

Interessant war für mich vor allem die Entstehung des Gesetzes. Frau Forner erläuterte nämlich, dass der Ausgangspunkt der Debatte war, dass es in 103 Gremien des Senates genau 3 Menschen mit Migrationshintergrund gab. Bei einer Evaluierung der bezirklichen Migrationsbeiräte gab es unterschiedliche Einschätzung der Wirksamkeit: von Kafferkränzchen bis tatsächlicher Mitsprachemöglichkeit. Der Landesbeirat fordert Wahlrecht, doppelte Staatsbürgerschaft und erleichterte Einbürgerungen, weiß aber auch das ein Teil davon nicht auf Landesebene zu lösen ist. Nachdem das Integrationskonzept 2005 und 2007 vorlag stellte der Landesbeirat fest, es wird viel eingeschätzt und gemessen, aber es fehlt an Handlungsoptionen. Ihre Idee war ein Gesetz. Der Senat habe diese Idee aufgegriffen. Es liege nunmehr ein Partzipazitionsgesetz vor, ein wenig mehr Integration wäre auch schön gewesen. Sie sei aber zufrieden, so Frau Forner, dass die Baustelle eröffnet wurde und nunmehr daran gearbeitet werden kann, das Gebäude zu bauen. Das Wort Partizipation sei etabliert, das sei schon ein Erfolg. Im Gesetz selbst, sei zwar keine Quote für die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen Unternehmen un der Verwaltung festgehalten worden, aber das Ziel ist definiert und es wird regelmäßig evaluiert. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung.Unzufrieden sei sei sie mit der Verwaltungssprache des Gesetzes und dann erklärte sie: “Ich will keine Sonderangebote, ich möchte alle Angebote wahrnehmen dürfen.” Damit hatte sie es auf den Punkt gebracht.
Carola Bluhm verwies auf strukturelle Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die es immer noch gibt. Mit dem Gesetz soll eine Anfang gemacht werden, diese abzubauen, es handele sich eigentlich um ein Demokratiegesetz. Natürlich sei es nicht umfassend und für Weiterentwicklungen und neue Ideen sei sie offen. Jetzt hoffe sie aber, dass das Gesetz Anfang Dezember erst mal beschlossen wird. Mit dem Gesetz werden die Integrationsbeauftragten in den Bezirken und die Integrationsausschüsse gesetzlich fixiert, ebenso der Landesintegrationsbeauftragte und der Landesbeirat. Damit sei es eben nicht mehr möglich die diesbezüglichen Institutionen von politischen Konstellationen abhängig zu machen. Dazu komme das Ziel der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund soll sich erhöhen, mit dem Ziel das er dem Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund entspricht. Interkulturelle Kompetenz in der Verwaltung wird mit dem Gesetz zu einer nicht unwichtigen Anforderung im Öffentlichen Dienst. Die Frage der Anerkennung von Berufsabschlüssen könne mit dem Gesetz nicht geregelt werden, hier liegt aber seit längerem bundespolitisches Versagen vor. Eine Zahl fand ich besonders bemerkenswert: Die Hochschulreife der Hinzugezogenen zwischen 18-65 Jahre liegt höher als die der Einheimischen (Nein, ich meine mit Einheimische nicht Berliner/innen und mit Zugereisten nicht Schwaben, sondern Menschen mit Deutscher Staatsbürgerschaft und Menschen mit Migrationshintergrund).  Frau Forner aufgreifend, verwies Carola Bluhm darauf, dass es darauf ankommt, dass die Kitas und die Schulen für alle offen sind, sie habe bewußt auf ein Extra-Bildungspaket im Integrations- und Partzipationsgesetz verzichtet. Mit dem Gesetz gibt es dann in Berlin im übrigen nicht mehr kirchliche Feiertage, sondern religiöse Feiertage und es werden auch kleine Dinge geregelt, wie zum Beispiel die sarglose Bestattung. Es müsse weitergerabeitet werden, denkbar wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz.
Knut Mildner-Spindler wiederum verwies darauf, dass wir in Friedrichshain-Kreuzberg schon einen Integrationsausschuß und Integrationsbeauftragte haben, aber die gesetzliche Fixierung sehr sinnvoll ist. Bedauerlicherweise wurde das Gesetz im Rat der Bürgermeister durch CDU und Teile der SPD abgelehnt, er finde das Gesetz aber richtig. Es signalisiert eine Selbstverständlichkeit die leider nicht selbstverständlich ist. Die Botschaft des “dazugehörens” und der Beteiligung. Der Bezirk wird das Gesetz untersetzen, sobald es beschlossen ist. Das Gesetz hilft bei der Vereinheitlichung von Mitwirkungsmöglichkeiten. Der Bezirk könne  an der Umsetzung des Gesetzes beispielsweise durch Ausbildungsplätze mitwirken und für einen kultursensiblen Umgang Sorge tragen. Dies geschehe zum Beispiel im Kompetenzzentrum Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe und -pflege, welches vom Senat finanziell unterstützt wird.
Richtig spannend wurde es, als die Frage aufkam, wer eigentlich ein Mensch mit Migrationshintergrund gilt. Nach dem Gesetz fällt nur die 1. und 2. Generation von Migranten/innen unter diese Bezeichnung. Aber ist es eigentlich richtig von Migrationshintergrund zu sprechen. Ist dieser Begriff nicht schon ein Beispiel für Trennung von Menschen? Warum nicht -wie von Carola Bluhm vorgeschlagen- Menschen mit Einwanderer- oder Zuwandererbiografie? Das traf sich mit der Aussage von Knut, der meinte das es nicht hilft, wenn wir in der Nachbarschaft nach unterschiedlichen Herkünften unterscheiden. Alle die hier leben sollen gleich behandelt werden, egal woher sie kommen, wie lange sie hier leben und wann sie gekommen sind.
Gleiche Teilhabe für Alle. Darum geht es und darum ist dieses Gesetz richtig, wichtig und notwendig.

Überraschend gut

Nachdem ich mir bei einer Joggingrunde und dem hantieren mit den Hanteln den Kopf halbwegs freigeschossen hatte vom Grübeln über die Gesamtsituation entschied ich mich auf den üblichen Sonntagsalltag zu verzichten und stattdessen Winfrieds Hassemer`s “Warum Strafe sein muss”  zu Ende zu lesen.

Hassemer

Eigentlich natürlich nur, um hier einen ordentlichen Verriss zu schreiben, ;-) schließlich habe ich es ja nicht so mit dem Strafen. Doch aus dem Verriss wird nichts. :-) Der ehemalige Verfassungsrichter hält in seinem Buch eher ein Plädoyer für den Rechtsstaat welches es in sich hat und so manchem/mancher Rechts- und Innenpolitker/in wohltuen würde zu lesen, bevor sie entscheiden.

Einen besonders interessanten Aspekt stellt die Auseinandersetzung mit dem Konzept der “Prävention” dar, die nach Hassemers Ansicht in der Konsequenz für mehr Verbote, die Heraufsetzung von Strafandrohung,  die Erweiterung der Ermittlungsinstrumente auf verdeckte Ermittlungsmethoden und die Einbeziehung von Unverdächtigen in Ermittlungen verantwortlich ist. Im Ergebnis meint Hassemer: “Die Freiheitsräume sind enger geworden, die Kontrollen verzweigter und dichter, die Sanktionen härter. Den Bürgern gelingt es nicht mehr, sich eingreifende Kontrollen des Staates dadurch vom Leibe zu halten, ass sie sich rechtstreu verhalten. [...] Der Staat verliert den bedrohlichen Nimbus des Leviathan (…) und entwickelt sich stattdessen zu unserem Partner im Kampf gegen Verbrechen und andere Risiken.  Das ist das Klima der Prävention. In diesem Klima gedeiht eine `Grundrecht auf Sicherheit` – ein Geisterfahrer, der so tut als bewege er sich in dieselbe Richtung wie die anderen Grundrechte als Abwehrrechte gegen Eingriffe des Leviathan in die bürgerliche Freiheit. Genau das Gegenteil macht er wirklich. (S. 74/75)

Im weiteren Spricht sich Hassemer gegen eine lebenslängliches Wegsperren im Rahmen der Sicherungsverwahrung aus, Wendet sich gegen Abschreckung als gesetzliche Drohung, setzt sich für das Festhalten am Ziel der Resozialisierung im Strafvollzug ein und verteidigt das Jugendstrafrecht.

Eine kleine Schwäche hat das Buch allerdings doch: An manchen Stellen -insbesondere zum Ende hin- neigt es dazu, eher in der Form eines Lehrbuches für Nichtjuristen/innen geschrieben zu sein, denn als pointierte Meinungsäußerung eines Juristen zu gesellschaftlichen Debatten.

Dennoch: Sehr zu empfehlen  dieses Buch.

Die Nachrichten

Auch wenn der Film “Die Nachrichten” schon etwas älter ist, ist er wirklich gut. Ich habe ihn mir angesehen, nachdem ich nach dem heutigen googlen von Basta-Politik genug hatte. Eine Ost-West-Verständigung ist vielleicht wirklich nur möglich, wenn wir neugierig aufeinander sind, wenn wir die Geschichten des Gegenüber verstehen wollen und nicht mit Vorurteilen einander begegnen.

Ohne große Klisches wird in dem Film ein differenziertes Bild des Lebens in der heutigen Bundesrepublik und ihrer Machtmechanismen gezeigt, ebenso wie versucht wird das Leben in der DDR in seiner Differenziertheit nachzuvollziehen.

Es gibt eben nicht nur schwarz und weiß und insbesondere die Szene in der Jan Josef Liefers als Jan Landers erklärt wird, aus welchem Grund die Stasi versuchte ihn für sich zu gewinnen lässt einen tiefen Blick zu – in die Verderbtheit des Systems, die dennoch nicht zwangsläufig zu einer Verdorbenheit der Menschen führen muss.

Daumen hoch für diesen Film.

Happy Birthday, König von Deutschland

Weil Rio heute -okay, mittlerweile gestern- 60. Jahre alt geworden wäre,

Weil Rios Lieder mich vor allem in meiner Jugendzeit begleitet und aufgemuntert haben,

Weil sogar in den USA auf einer Party auf einmal die Scherben gespielt wurden,

Weil Rio Mitglied der PDS war,

und aus vielen, vielen anderen Gründen war ich heute bei der Eröffnung der Ausstellung “Rio Reiser: Allein unter Heteros” im Schwulen Museum in Berlin.

Und einfach weil es ein genialer Song ist: Der Traum ist aus.Der Traum ist aus

Über die Notwendigkeit

… des Klassenkampfes und die Tatsache, dass dieser bereits in der Bildungspolitik beginnt konnte ich mich die letzten Tage informieren. In dem wirklich sehr zu empfehlenden Buch “Gestatten: Elite” von Julia Friedrichs.

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Witzig geschrieben, nimtt Julia Friedrichs die sog. Elite -bei der es sich im Regelfall dann doch um die Reichen und Schönen handelt- auf die Schippe und verlässt dabei dennoch nie Ebene der Ernsthaftigkeit die diese Thema verlangt. Julia Friedrich war in Oestrich-Winkel an der European Buisness School, bei der Bayrischen Elite-Akademie in Westham, im Maximmilianeum in München, den Internaten Schloss Neubeuern und Schloss Salem, der WHU-Otto Beisheim School of Managment und schaute auch kurz bei deutschen Studenten/innen in Harvard vorbei.

Besonders absurd fand ich allerdings die Vergabe des “Vodafone `Chancen`-Stipendium” und denke ernsthaft über einen Telefonanbieterwechsel nach. Dieses Stipendum für Abiturienten mit Migrationshintergrund (soweit so gut), gibt es nur für eine Privatuniversität. Das ist doch völlig behämmert.

An der European Buisness School war es auch, wo folgender Satz fiel: “Was mit der PDS an geistigem Müll in die Parlamente gespült wurde, hätte bei einer Firma nicht mal ein Bewerbungsgespräch bekommen.” . Aus dieser Paralelwelt berichtet Julia Friedrich und nennt sie selbst auch so. Gleichmacherei herrsche nach Ansicht der sich bewegenden Personen vor.  Die Einteilung in Verlierer und Gewinner wird hier als natürlich angesehen. Besonders deutlich -und abstoßend- werden sie in ihren Internetforen. So erfuhr ich, dass wer Sportjäckchen, Sneaker und Jeans hat “Sozen-Mode” trägt.

Interessant allerdings auch, dass zumindest an der Elite-Akademie das gleiche dumme Zeug erzählt wird, was ich auch kenne: Journalisten sind Brandgefährlich. Rede nicht allein mit Ihnen. Sie wollen dir nur böses. Da die “Elite” später in die Beratungsfirmen möchte oder in die Wirtschaft -schließlich habe man (hier ist diealleinige Verwendung der  männliche Form übrigens angebracht) als Lobbyist viel mehr Einfluss- ist auch klar, dass es bis zu einer wirklich freien Medienberichterstattung noch ein weiter Weg ist.

Der “Wettbewerb” um die besten Ausgangsbedingungen beginnt schon im Kindesalter (zum Beispiel bei FasTracKids) und eigentlich will mann/frau laut schreien: “Lasst die Kinder auch mal Kinder sein”. Doch am Ende weiß man/frau nur: Mit diesen Ekeln will man/frau selbst nichts zu tun haben. Im Gegenteil es geht darum ihnen ihre Privilegien zu entreißen. Der erste Ansatz wäre beispielsweise, dass für Privatuniversitäten kein Cent staatlichen Geldes zur Verfügung gestellt wird.

Doch mit dieser schönen Selbstvergewisserung kommt man/frau nicht weit, denn Julia Friedrich nimmt auch die “linke Elite” unter Beschuss. Sie sagt als Beobachterin was man/frau sich aus politischer Korrektheit selbst nicht zu trauen wagt. Eigentlich fängt dieser Part schon früher an, als Julia Friedrich den Wissenschaftler Michael Hartmann beschreibt, der “sich anders verhalten [habe] als viele andere Linke. Er hat nicht, wie diese im sicheren Glauben, auf der richtigen, der guten Seite zu stehen, jahrzehntelang seine Thesen wiederholt, sondern er hat die Zeit genutzt, um Beweise zu finden.” “Opfer” von Julia Friedrich wird attac und der Aktivist Chris, der sich vorstellen könnte, von dem was er macht auch leben zu können. (In der Szene würde er bestimmt dafür sofort ein “Karrierist” an den Kopf geknallt bekommen.).  Julia Friedrich seziert in einer Gnadenlosigkiet die Schwäche der Bewegung die eine/n fast Atemlos macht. Sie verweist auf die Dresscodes – wie an der European Buisness School nur andersherum, sie zeigt auf in welcher Parallelwelt auch dieser Teil der Gesellschaft teilweise lebt wenn er sich über die Gewaltfrage bei G 8 unterhält während im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltung der deutsche Faschismus in seinen verschiedenen Ausprägungen sein Alltagsleben lebt. Die deutlichste Beschreibung des zum Teil vorhandenen Absurdistans sog. Bewegungen (halt, nicht gleich den Stab brechen, nicht alle sind so) findet sich auf Seite 206, bei der Beschreibung einer Diskussion des McPlanet Umweltkongresses: “Eine Stunde lang durften die Teilnehmer Fragen stellen. Wollten sie aber nicht. Sie wollten Statements abgeben. Sie wollten loswerden, dass, wer die Umwelt retten wolle, erst die Konzerne enteignen müsse. Dass der Klimawandel endlich aus einer feministischen Sicht zu diskutieren sei. Oder dass das Klima nur zu retten sei, wenn man die Erdbevölkerung reduziere. Schnell war klar, dass sich hier keine kraftvolle Protestbewegung sammeln wollte. Es war allenfalls eine verwirrende Freakshow.” Die Beschreibung endet mit der wahren -und deshalb um so bedauerlichen- Feststellung auf Seite 208: “Er [Chris] meint, dass es in der Bewegung etliche Leute gebe, die sich nicht freuen, wenn die Gesellschaft weiter nach links rückt, sondern selbst schnell noch `linker`würden, aus `Angst, dass die Gesellschaft sie einholt` “. Wie wahr, wie wahr :-( .

Dem Elite-Begriff konnte sich Julia Friedrich am Ende nicht nähern, aber das muss es auch nicht, denn am Ende heißt Elite wohl doch nur ein Konzept zur Herrschaftssicherung und damit Spaltung der Gesellschaft.

Einen neuen Blick

… eröffnete mit die von Daniel James 1969 geschriebene Biografie über Che Guevara auf vieles. Das liegt allerdings eher an mir und meiner vorher beschränkten Information, denn an wirklich neuen Informationen (was bei dem Alter des Buches auf der Hand liegt :-) .)

Che Guevara Biografie

Wie schon in der Fidel Castro-Biografie wird auch hier die These vertreten, dass Che Guevara es gemeinsam mit Raul Castro war, der die cubanische Revolution auf den Weg des sog. Sozialismus/Kommunismus führte. Der Autor, der in einem Teil des Buches sich in Widersprüche beim Zitatesammeln verwickelt, stellt allerdings auch interessante Fragen, wie die warum Che Guevara in Lateinamerika stehen geblieben ist (wenig später verweist er dann auf sein Engagement in Afrika) und nur dort eine Revolution exportieren wollte. Er beschreibt das Scheitern von Che in Cuba, seine Streits mit den Sowjets und seine Sympathie für China.

Den spannendsten Abschnitt aus meiner Sicht stellt die Aufarbeitung des Materials zu Bolivien dar. Ich jedenfalls wusste nicht, dass Tamara Bunke sowohl für KGB, MfS und Che Guevara gearbeitet hat und was sich alles an Gerüchten deshalb entwickelt hat. Ebenfalls spannend die Debatten über die Rolle die Castro gespielt haben könnte. Hat ihm vielleicht der Mythos Che Guevara wirklich mehr genützt als ein lebender Che?

Ein großes Geheimnis bleibt allerdings, für was Che Guevara nun stand. Der Autor behauptet auf Seite 194, dass Che erklärt habe: „Der Individualismus muss aus Kuba verschwinden“. Wenig später (auf Seite 208) redet er dann von der Projekte eines “neuen Menschen” der Zukunft, welche “eine Bejahung des grundlegenden Individualismus des menschlichen Wesens und eine Ablehnung des Kollektivismus” sei.

Auch wenn es ein dicker Wälzer von 488 Seiten ist, es lohnt sich.