Archiv für die Kategorie ‘Innerparteiliches DIE LINKE/Aus der Fraktion’

Eine „Einzelmeinung“ zur falschen Zeit

Von Dominic Heilig und Halina Wawzyniak,

Mitglieder des Parteivorstandes

Am Montag lud das parteilose Mitglied der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Neskovic,  zu einer Pressekonferenz nach Berlin ein. Grund: Die Vorstellung seines Positionspapiers zur Reform des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik.

Um es klar und deutlich zu sagen: Jede/r hat das Recht eine Einzelmeinung zu vertreten. Pikant ist aber an dem Vorgang die Art und Weise der Präsentation sowie der Inhalt des Positionspapiers. Denn dieses fordert nicht nur eine Reform des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, sondern dessen Organisations- und Kompetenzerweiterung. Doch der Reihe nach.

Das von Wolfgang Neskovic auf der Pressekonferenz verteilte Dokument war dem zuständigen Arbeitskreis der Bundestagsfraktion bis Dienstag früh nicht bekannt. Allein die Vertreter ausgewählter Medien verfügten über das Papier des brandenburgischen Abgeordneten, welches die Überschrift „ Verfassungsschutz: Reform – ja, Abschaffung – nein!“ trägt. Erst auf Nachfrage wurde der Fraktion das elfseitige Dokument schließlich übermittelt. Der Parteivorstand hingegen ist bislang nicht offiziell durch Neskovic in Kenntnis gesetzt worden. Es wäre ohnehin zu spät für dessen Mitglieder gewesen, sich inhaltlich zu äußern, da bereits wenige Stunden nach der Pressekonferenz  u.a. der Berliner Tagesspiegel über die Reformvorschläge von Wolfgang Neskovic berichtete. Was in dem kurzen Zeitungsbeitrag zu lesen war, hat uns ehrlich gesagt beinahe die Sprache verschlagen.

Und damit zum Inhalt. Zum einen geht Neskovic den im Programm von Erfurt gefassten Beschluss, wonach  DIE LINKE „die Geheimdienste abschaffen“ will an und gibt die Entscheidung der Bundesparteitagsdelegierten fast der Lächerlichkeit preis. Zitat: „Wenn z.B. DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm (gemeint ist das Grundsatzprogramm, Anm. der Autoren) einerseits die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert und andererseits die strikte Einhaltung des Trennungsgebotes verlangt, stehen sich diese Forderungen in einem unlösbaren Widerspruch gegenüber. Hier wird ein Paradoxon formuliert, so dass unklar bleibt, was DIE LINKE wirklich will“.

Wolfgang Neskovic hat augenscheinlich die doppelte Strategie – oder Dialektik – der Partei, die auf dem Erfurter Parteitag formuliert und diskutiert worden ist, nicht verinnerlicht. In Kürze zusammengefasst kann man diese Dialektik auch übersetzen mit: Das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Oder anders: Die Welt ist so wie sie ist und DIE LINKE ist mittlerweile berühmt dafür, pragmatisch-politische Schritte mit (revolutionären) Grundsatzforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Für Wolfgang Neskovic ist die Forderung nach der Abschaffung der Geheimdienste  sogar verfassungsfeindlich, denn er schreibt: „Die Aufgabe, die Verfassung zu schützen, kann auch durch eine Grundgesetzänderung nicht beseitigt werden. Sie ist von der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG erfasst“. Dass die Verfassung nur durch einen solchen Dienst, der sich nachrichtendienstlicher Mittel bedient, zu schützen ist, steht für Neskovic fest. Für uns nicht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese Mittel vorzuenthalten ist für ihn aber genauso unvorstellbar, wie anzuerkennen, dass DIE LINKE bevor sie die gesellschaftlichen und parlamentarischen Mehrheiten zur Abschaffung der Geheimdienste besitzt, sich als einzige Partei im Deutschen Bundestag auch weiterhin für die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten stark macht. Dass diese Trennlinie längst überschritten ist, kann selbst Neskovic – allein schon wegen der Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei – nicht übersehen.

Neskovic aber hat eine andere Trennlinie ins Auge gefasst und meint mit Blick auf das Erfurter Programm: „Entweder muss sie (gemeint ist DIE LINKE, Anm. der Autoren) ihre Forderung zur Abschaffung des Verfassungsschutzes aufgeben oder die Forderung nach Einhaltung des Trennungsgebotes.

Dieser konstruierte Gegensatz ist genauso falsch, wie die Eingangsbemerkung in seinem Papier. In dieser heißt es: „Schließlich fordert auch niemand die Abschaffung von Staatsanwaltschaft und Polizei, obwohl das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Mordtaten der NSU vorrangig ein Versagen dieser beiden war. Denn sie sind für die Verfolgung von konkreten Straftaten und die Festnahme von Tatverdächtigen zuständig und nicht der Verfassungsschutz.“

Angesichts der offen zutage getretenen Versäumnisse des Verfassungsschutzes im Bund und den Ländern, deren Nichtweitergabe von Informationen an die Ermittlungsbehörden, das unkontrollierbare und völlig aus dem Ruder gelaufene Netz von V-Leuten – zum Beispiel im Thüringer Heimatschutz – ist diese Aussage nicht nur hinderlich für die weitere Arbeit der LINKEN in den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA), sondern eine Verdrehung der wirklichen Verantwortung der Geheimdienste in ihr Gegenteil.

Vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) – dessen Mitglied Neskovic ist – behauptet er in seinem Positionspapier, dass die Kontrolle der Geheimdienste über selbiges eine „unlösbare Aufgabe“ sei. Elf Abgeordnete seien einfach nicht in der Lage, das Agieren von über 10.000 GeheimdienstmitarbeiterInnen effektiv zu kontrollieren. Recht hat er. Doch um einen Arbeitszustand zu fördern, der diese Kontrolle erst ermöglicht, reicht es eben nicht aus – wie Neskovic einstmals forderte – den Mitgliedern des PKGr weitere Mitarbeiterstellen zu finanzieren. Neskovic widerlegt sich selbst, wenn er zu Recht schreibt: „Der Dienst (gemeint ist der Verfassungsschutz, Anm. der Autoren) scheint von jeher ein Eigenleben im Staat zu führen. Es ist die unheimliche Heimlichkeit der Geheimdienste und ihr unkontrolliertes Agieren im Schatten, welche die Forderung nach ihrer Abschaffung beflügeln“.

Fraglich ist dann jedoch, wie Neskovic getarnt als Reform des Verfassungsschutzes, zu der Forderung gelangt, die Landesämter zu Außenstellen des Bundesamtes für den Verfassungsschutz zu machen. Übersetzt bedeutet dies, die Schaffung eines Super-Geheimdienstes, der noch weniger zu kontrollieren sein wird, als es bislang möglich war. Darüber hinaus verliert Neskovic mit dieser Forderung die Trennschärfe zu Bundesinnenminister Friedrich (CSU), der selbiges als Reform in Aussicht gestellt hatte.

Um es klar zu sagen: Aus unserer Sicht geht es bei dieser Forderung nicht um eine Reform der Struktur und Arbeit des Verfassungsschutzes, sondern um dessen Zentralisierung und Stärkung. Dies entspricht weder dem Programm noch dem Wahlprogramm unserer Partei.

In einem jedoch mag auch Neskovic nicht dem Bundesinnenminister folgen. Auch er stellt das V-Leute-System im Bund und in den Ländern infrage. Jedoch um welchen Preis? Neskovic kommt zu dem Schluss: „Der Einsatz von V-Leuten ist ein rechtsstaatlich untaugliches Mittel zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden. Es stehen andere effektivere Mittel zur Verfügung. Der Gabentisch staatlicher Überwachung ist reich gedeckt: Observationen, Onlinedurchsuchungen, Videoüberwachungen oder auch der Einsatz von eigenen verdeckten Ermittlern der Sicherheitsbehörden. Es fehlt bislang der Nachweis, dass diese Ermittlungsmethoden nicht ausreichend sind“. Vielleicht mag es an einer ungenauen Formulierung liegen. Aber DIE LINKE hat sich immer deutlich u.a. gegen das Mittel der Onlinedurchsuchung ausgesprochen. Dies nun quasi als Pendant zum V-Leute-System des Verfassungsschutzes zu machen –und so kann diese Passage gelesen werden- , widerspricht erneut einer Kernforderung der LINKEN.

Wir drehen uns im Kreis, denn vieles von dem, was Neskovic nun erneut streut, vertritt er seit langem. Neu sind hingegen der Wunsch nach einer Zentralisierung des Verfassungsschutzes und die Nichtausweisung dieser Einzelmeinung als solche.

Falsch war aus unserer Sicht, neben der Art der Veröffentlichung, dem Inhalt und der Unkenntlichkeit als Einzelmeinung, aber auch der Zeitpunkt seiner neuerlichen Einlassung. Denn erst am Wochenende hat der Bundesinnenminister presseöffentlich durchblicken lassen, dass es wohl bei der Beobachtung der LINKEN und einiger ihrer Abgeordneter durch den Verfassungsschutz bleiben wird. Zur gleichen Zeit wurde zudem bekannt, dass in Thüringen das dort verantwortliche Landesamt versucht hatte, einen ehemaligen Mitarbeiter jener Landtagsabgeordneten anzusprechen, die für DIE LINKE im thüringischen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden sitzt.  Wir setzen darauf, dass DIE LINKE an dem Ziel der Abschaffung der Geheimdienste festhält und werden uns auf konkrete Umsetzungsschritte konzentrieren. In einem ersten Schritt erfolgt dies bereits durch Anträge zum Bundeshaushalt. In diesem sollen, wenn es nach der LINKEN geht, alle Gelder beim  Bundesamt für den Verfassungsschutz gestrichen werden, die für die nachrichtendienstliche Tätigkeit erforderlich sind.

Parteivorstandssitzung Nr. 4

Am Wochenende tagte erneut der Parteivorstand der LINKEN.

Seit der letzten Parteivorstandssitzung ist viel passiert. So wertete der Parteivorstand u.a. die Aktivitäten zum Aktionstag Umfairteilen aus, sprach über die aktuellen Auseinandersetzungen zur Frage von Transparenz von Nebeneinkommen sowie dem Problem der Verflechtung von Wirtschaft und Politik (hierzu hat DIE LINKE umfassende parlamentarische Initiativen eingebracht) und kurz über die verheerenden Wirkungen die bei der Verabschiedung des Mietrechtsänderungsgesetzes drohen.

Der Schwerpunkt der Debatte war aber die Vorbereitung des Wahlkampfes. Hierzu lag eine Wahlstrategie und eine Information für eine Wahlstruktur vor, ebenso ein Zeitplan wie DIE LINKE zu einem Wahlprogramm kommt. Die Wahlstrategie wurde lange und heftig diskutiert, es gab Veränderungsvorschläge, am Ende wurde sie aber beschlossen. Bei der Wahlstrategie gab es zwei Neinstimmen und 5 Enthaltungen. Zumindest meine Gegenstimme basiert auf der mehrheitlichen Entscheidung des Parteivorstandes, die Auseinandersetzung mit Union, SPD, Grünen, FDP und Piraten zu streichen. Für mich ist das ein essentieller Bestandteil einer Wahlstrategie, d.h. eine Wahlstrategie ist nur dann vollständig  wenn eine solche Auseinandersetzung in ihr enthalten ist. Beim Wahlprogramm erscheint mir vor allem wichtig, dass die Erstellung desselben in einem Prozess stattfinden soll, der allen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit genügend Zeit und Möglichkeiten zur Einflussnahme lässt.

Ein weiterer Punkt war der Finanzplan für das Jahr 2013. Mit diesem Finanzplan lag auch die Finanzabrechnung vor, der Rechenschaftsbericht wurde schon auf der letzten Sitzung des PV behandelt und ist bereits -fristgerecht- bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden.

Der Parteivorstand debattierte auch den Umgang mit dem Beschluss des Parteitages in Göttingen zur Solidarischen Mindestrente. Nach einer sehr sachlichen und -aus meiner Sicht- konstruktiven Debatte wurde kein Beschluss gefällt. Ich habe bereits in der Programmdebatte deutlich gemacht das ich der Ansicht bin, dass wir als LINKE über die Frage einer Steuerfinanzierung der Solidarsysteme  -nach der Bundestagswahl- debattieren sollten (und die Unternehmen werden über höhere Unternehmenssteuer selbstverständlich an den Kosten beteiligt). 

Schließlich wurden diverse Vorlagen beschlossen und informierte sich der Parteivorstand über die Arbeit der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Parteivorstandssitzung Nr. 3

Der Parteivorstand war auf Klausur. Die Sitzung fand am Wannsee statt und hatte eine lange, lange Tagesordnung.

Unter dem Punkt Aktuelles wurde -wie der Name schon sagt- über aktuelle Sachen gesprochen, so auch über den Brief der Ostdeutschen Landes- und Fraktionsvorsitzenden. Der Parteivorstand berief den Parteitag für den 14.-16. Juni 2013 nach Dresden ein.

Danach ging es in den langen Punkt Vorbereitung der Wahlkämpfe. Als Wahlkämpfe bis zur Bundestagswahl stehen die Landtagswahlen in Niedersachen und Bayern an. Zunächst sahen die Mitglieder des Parteivorstandes eine Präsention über Erwartungen von Wähler/innen. Danach erläuterte der Bundestgeschäftsführer Matthias Höhn den ersten Entwurf der Wahlstrategie und Katja Kipping und Bernd Riexinger das Papier der beiden Parteivorsitzenden, welches ja bereits mediales Echo gefunden hatte. Unter Anwesenheit der Mitglieder des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes debattierten die Parteivorstandsmitglieder, ein Teil der Debatte wurde auch noch am Sonntag geführt. Ich habe in meinem Wortbeitrag auf mein den Parteivorstandsmitgliedern vorher zugeschicktes Papier Bezug genommen. (Dass dieses Papier jetzt hier veröffentlicht wurde, weiß der Parteivorstand, zum Teil wurde ich sogar ermuntert es zu veröffentlichen.)

Im Anschluss daran wurden die zu einer Wahl gehörigen Dinge beschlossen, so die Schritte auf dem Weg zum Wahlprogramm und die Einsetzung von Matthias Höhn als Wahlkampfleiter.

Eine längere Debatte wurde auch zu Finanzierungsmöglichkeiten des mit einer Pilotausgabe vorgelegten Mitgliedermagazins geführt. Der Parteivorstand hatte eine Evaluierungsgruppe eingesetzt, die zu dem Vorschlag kam, nach der Bundestagswahl zu entscheiden, ob eine ausreichende finanzielle Basis für die Finanzierung des Mitgliedermagazins vorliegt. Bis dahin sollte aus finanziellen Gründen kein Mitgliedermagazin erscheinen. Schließlich debattierten wir auch noch über das Thema Beschneidung. Angenehm an dieser Stelle war, dass die Positionen sachlich ausgetragen wurden und auf eine förmliche Abstimmung verzichtet wurde. Der Parteivorstand nahm den Entwurf des Rechenschaftsberichtes der Partei DIE LINKE. zur Kenntnis.

Schließlich will ich nicht verschweigen, dass der auf der ersten Sitzung des Parteivorstandes vertagte Antrag zur Einrichtung einer AG Commons nun beschlossen wurde. Die Mitglieder der AG, die nicht benannt werden sondern sich qua Interesse an der AG beteiligen werden, wollen die Debatte aufnehmen und mindestens ein Positionspapier entwickeln. Angesichts der anstehenden Wahlkämpfe wird eine umfassende Positionierung aber wohl erst nach der Bundestagswahl möglich sein, was allerdings nicht heißt, dass die AG nicht auch Vorschläge zum Wahlprogramm unterbreiten wird.

Respekt!

Ein nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Brief hat das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Warum und weshalb bietet genügend Platz für Spekulation. Spekulieren hilft aber nichts, mit der Tatsache ist nun umzugehen.

Ich will mich auf einen Punkt konzentrieren. Es heißt: “Wir erwarten mehr Respekt.” Was meint das aus meiner Sicht? Ich lebe seit 1996 in einem Ost-West-Bezirk und habe ich immer als Wossi verstanden, also als jemand der sich in Ost und West gleichermaßen wohlfühlt. Meine ostdeutsche Herrkunft hat nicht wirklich eine Rolle gespielt.

Ich habe viele westgeborene Freunde/innen. Diese Freundschaften entstanden aus Neugier. Sie interessierten sich für meine 16-17 Jahre in der DDR. Wie ist es, wenn ein System komplett zusammenbricht und man/frau selbst mittendrin ist. Was bedeutet das für einen Menschen und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen. Warum hast du das und das gemacht, fragten sie? Welche Bücher hast du gelesen, welche Musik gehört und welche Filme gesehen? Warum haben sie dich beeindruckt und geprägt. Und umgekehrt hat mich natürlich das Leben meiner westgeborenen Freunde/innen interessiert. Unsere Freundschaft ist von gegenseitigem Respekt geprägt.

Doch mittlerweile habe ich keine Lust mehr über meine Erfahrungen zu berichten, wenn ich nicht danach gefragt werde. Ich habe keine Lust mehr, weil ich den Eindruck habe ich dränge mich auf damit, es interessiert nicht wirklich. Und dieses Gefühl des Aufdrängens, des mangelnden Interesses hat dann eben was mit mangelndem Respekt zu tun.

Ich streite seit dem Anfang der 90iger Jahre für eine gesamtdeusche linke Partei. Dabei bleibt es auch, denn eine sozialistische Partei kann nur eine internationalistische, europäische und eben gesamtdeutsche Partei sein.

Eine von der Frage des Respekts zu trennende Sache ist die -auch im Brief angesprochene- Frage der Beitragsehrlichkeit. Das ist aus meiner Sicht eher eine Selbstverständlichkeit und eigentlich ist es traurig, dass dies noch einmal extra erwähnt werden muss.

Parteivorstandssitzung Nr. 2

In weitgehend entspannter Atmosphäre fand am Wochenende die zweite Parteivorstandssitzung statt.

In der Allgemeinen politischen Aussprache wurde über verschiedene Sachen gesprochen. Ich will an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass auf den Hinweis von Dominic Heilig, dass öffentlich durch Vertreter der Fraktion Positionen vertreten werden, die der Programmposition “Auflösung von Geheimdiensten” widersprechen, der Parteivorstand die Position bekräftigte, dass DIE LINKE für die Auflösung von Geheimdiensten ist. Die Konkretisierung oder Untersetzung dieser Position für die nächsten Vorstandssitzung werden Dominic, Katja Kipping, Tobias Pflüger und ich erarbeiten und dem Parteivorstand vorlegen.

Der Parteivorstand hat vor allem aber Beschlüsse gefasst. Dazu zählen unter anderem:

* Unterschriftensammlung für die Initiative der Europäischen Linken für eine Bürgerinitiative zur Gründung einer öffentlichen europäischen Bank für soziale und ökologische Entwicklung und Solidarität

* ein Papier zur Eurokrise und zur Doppelzüngigkeit von Siegmar Gabriel in dieser Frage

* der vom Parteitag überwiesene Antrag “Streikrecht ist Menschenrecht/Stärkung der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas

* in leicht veränderter Form der vom Parteitag überwiesene Antrag zur Diskussion emanzipatorischer Grundeinkommensmodelle

* der vom Parteitag überwiesene Antrag zur Evalutation der rechtlichen Möglichkeit die Öffentlichkeit an der Bestimmung von Kandidierende für Spitzenämter (Kommunal, Land, Bund) zu beteiligen.

Die Geschäftsordnung wurde verändert, so erhalten zum Beispiel die Mitglieder des Parteivortandes künftig grundsätzlich auch die Vorlagen des Geschäftsführenden Parteivorstandes.

Auch gewählt wurde. Den Parteivorstand vertreten im Bundesausschuss zukünftig neben dem nach Satzung gesetzten Schatzmeister Biggi Ostmeyer, Ida Schillen, Ali Al Dailami, Stefan Hartmann und ich. Über Zuständigkeiten der Parteivorstandsmitglieder und Ansprechpartner/innen-Funktionen gegenüber Zusammenschlüssen wurde informiert. Es wurde nichts beschlossen, aber auch nichts gestrichen. Ich werde mich um Netzpolitik, Wohnen und die Kommunistische Plattform kümmern.

Der für mich persönlich spannendste Punkt bezog sich ebenfalls auf eine Informationsvorlage. Nachdem wir die Finanzabrechnung 1. Halbjahr und den Grobfinanzplan 2013  behandelt hatten, gab es eine Informationsvorlage zur Mitglieder- und Beitragsentwicklung zum Stand 30.06.2012. Ich will nicht mit einzelnen Zahlen hantieren, aber die Zahl der Mitglieder die beitragssäumig sind oder seit mehreren Jahren keinen Beitrag gezahlt haben (obwohl sie nicht beitragsbefreit waren) fand ich schon erschreckend. Mir geht es da nicht nur um die finanziellen Auswirkungen, sondern eher um die Frage was diese eigentlich für die innerparteiliche Demokratie bedeutet. DIE LINKE kann nicht so einfach Mitglieder streichen, wenn sie keinen Beitrag zahlen. Zuerst muss das beitragssäumige Mitglied angeschrieben und ihm ein Gespräch angeboten werden. Wenn es dann nicht reagiert, wird es gestrichen, kann dagegen aber Widerspruch einlegen. Im Rahmen der Satzungsänderung haben wir nunmehr sowohl Kreis- als auch Landesvorstände befähigt, diesen Akt vorzunehmen. Dennoch scheint dem nicht in angemessenem Umfang nachgekommen zu sein.  Wenn eine Partei wie DIE LINKE aber Mitglieder führt, die keine Beiträge zahlen (und auch nicht von der Beitragszahlung befreit sind) hat das zwei Effekte: Es fehlen nicht nur die Beiträge für die politische Arbeit, nein die Partei gibt auch mehr Geld aus (zum Beispiel Porto). Der zweite Effekt aber ist, dass diese Mitglieder auch bei der Berechnung der Parteitagsmandate berücksichtigt werden. Wer also beitragssäumige Mitglieder nicht streicht, kann diese bei der Berechnung der auf seinen Kreisverband oder Landesverband anfallenden Parteitagsmandate mitzählen. Ich habe vorgeschlagen, dass der Bundesfinanzrat (alle Landesschatzmeister und der Bundesschatzmeister) sich Gedanken über ein Länderfinanzausgleichsmodell machen sollen, das dazu führt, dass wer  beitragssäumige Mitglieder nicht streicht, Nachteile hat. In der Novembersitzung des Parteivorstandes sollte aus meiner Sicht eine aktualisierte Übersicht über den Stand der beitragssäumigen Mitglieder dem Parteivorstand vorgelegt werden.

Der Parteivorstand endete am Sonntag überpünktlich, so dass ich meine Urlaubsunterbrechung vorfristig beenden konnte und mich ausgiebig den Büchern und London 2012 widmen konnte und kann.

Direkte Demokratie auch in der Partei

Urlaub zeichnet sich dadurch aus, dass die Tage genutzt werden können wie ich es will. Keine Vorgaben, keine Hektik und keine Aufregung. Fast keine Aufregung.

Zwischen Krimis und Büchern über authentische Kriminalfälle aus der DDR und Olympiaberichterstattung fällt mir das erste Debattenheft der Sozialistischen Linken in die Hand. Der Beitrag von Marianne Schauzu auf Seite 67ff. ist nun aber weder realistisch noch radikal. Er regt mich ob seiner Oberflächlichkeit und Plattheit einfach nur auf.

Marianna findet also, DIE LINKE brauche keine Personalplebiszite. Warum das so ist, begründet sie allerdings wenig überzeugend.

1) Ein Mitgliederentscheid zur Besetzung der Parteivorsitzenden sei mit dem derzeitigen Statut nicht vereinbar, meint Marianna. Nur blöd, dass wir kein Statut haben sondern eine Satzung und das die Bundesschiedskommission festgestellt hat, dass ein empfehlender Mitgliederentscheid in dieser Frage (und nur um den ging es) zulässig ist.

2) Historische Beispiele belegen, dass das nicht so richtig Knorke ist, mit der direkten Demokratie in Parteien. Deswegen wolle man bei den Grünen auch von Basisdemokratie nichts mehr wissen. Nur blöd, dass die gerade darüber debattieren, ob sie nicht eine Urabstimmung zur Bestimmung der Spitzenkandidaturen zur Bundestagswahl 2013 machen.

3) DIE LINKE soll aus den Erfahrungen der SPD lernen und Abstand von Forderungen nach Mitgliederbefragungen zu Personalfragen nehmen. NEIN! Warum sollen wir nur weil -aus Sicht damaliger Beteiligter und heutiger Mitglieder der LINKEN- bei der SPD das falsche Ergebnis herauskam auf ein zutiefst demokratisches Instrument verzichten?

4) Das absurdeste aller Argumente ist jedoch, dass direktdemokratische Verfahren zu erheblichem Einfluss der Medien führe und über deren Zustand müsse man sich ja wohl keine Illussionen machen. Herrgottchen noch einmal. Klar, die blöde Basis ist durch (ganz) böse bürgerliche Medien total beeinflussbar und deshalb soll sie nicht entscheiden. Nur Delegierte (von wem werden die noch mal gewählt?) sind total immun gegen Medienbeeinflussung. An dieser Stelle bleibt mir nur noch sarkastisch anzumerken: Herzlichen Glückwunsch Marianna zur Übernahme der Argumente vor allem der Union in der Debatte um Direkte Demokratie. Die sagen auch immer, dass die Abgeordneten besser informiert und wenig beeinflussbar sind als die Bevölkerung.

Marianna selbst hat auf dem Landesparteitag der LINKEN in Berlin am 27. März 2011 darauf verwiesen, dass direkte Demokratie ein Markenzeichen der LINKEN ist. Um der eigenen Glaubwürdigkeit willen muss aber, was DIE LINKE für die Gesellschaft fordert,auch bei ihr selbst umgesetzt werden. Deshalb und aus Überzeugung ein klares “Ja” zu direktdemokratischen Entscheidungen auch in Personalfragen. Die Frage direkter Demokratie ist nämlich keine, in der DIE LINKE Offenheit bewahren sollte in anderen politischen Konzepten Ansätze zu entdecken die richtig und unterstützenswert sind. Das elitäre Gehabe vor allem der Union in Fragen direkter Demokratie sollte DIE LINKE intern wie extern das Konzept direkter Demokratie entgegensetzen. Durch indirekte Übernahme der Argumentation der Union gegen direkte Demokratie in der Gesellschaft auf die Debatte in der Partei zu direktdemokratischen Personalentscheidungen gelingt dies garantiert nicht.

Land ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Bundesrepublik ist ein Land ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht und Schuld hat die Koaltion aus Union und FDP.

Die Verfassungsbeschwerde von mehr als 3.000 Bürger/innen (darunter auch ich), koordiniert durch Mehr Demokratie e.V. hat damit Erfolg gehabt. Doch was hat das Bundesverfassungsgericht nun im Detail entschieden und was folgt daraus?

Fangen wir mal mit dem Wahlrecht in Deutschland an sich an. Das Wahlrecht ist eine Verbindung von Personen- und Verhältniswahl. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine Person gewählt, mit der zweiten Stimme eine Partei. Entgegen des Wortlautes ist für die Sitzverteilung im Bundestag die zweite Stimme die entscheidende Stimme. Die erste Stimme hat im Grundsatz keine Auswirkung auf die den Parteien zustehenden Mandate. Die Ausnahme ist, wenn eine Partei mehr Direktmandate hat als ihr Mandate nach den Zweitstimmen zustehen. In diesem Fall wird von Überhangmandaten gesprochen. Ein Wechsel im Zuteilungsverfahren der Mandate erfolgte durch die Neuregelung im November letzten Jahres. Es werden demnach zuerst die auf ein Bundesland entfallenden Mandate in Abhängigkeit von der Wähler/innen-Anzahl ermittelt. Dann werden die errungenen Direktmandate abgezogen und die verbleibenden Sitze werden auf die Parteien im jeweiligen Bundesland aufgeteilt. Danach werden Zusatzmandate verteilt (sog. Reststimmenverfahren).

Das Bundesverfassungsgericht hat nun an zwei entscheidenden Stellen das im November letzten Jahres allein von den Regierungskoalitionen verabschiedete Wahlrecht für verfassungswidrig und für nichtig erklärt, eine weitere Regelung wurde für unanwendbar erklärt und die alten ebenfalls verfassungswidrigen Regelungen leben nicht wieder auf.

1) Verfassungswidrig ist die Regelung nach der die einem Bundesland zustehenden Sitze im Bundestag nach der Anzahl der Wähler/innen berechnet werden

Soweit dieses Sitzverteilungsverfahren den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht, verstößt es gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien. Und diese Regelung ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts, wie das Bundesverfassungsgericht schreibt “nicht nur in seltenen, vernachlässigbaren Ausnahmefällen”.
Grundsätzlich -so das Bundesverfassungsgericht- sei die Unterteilung des Wahlgebietes in regionale Wahlkörper (also hier konkret in 16 Bundesländer) weder unter Aspekten demokratischer Repräsentation, noch wegen hinreichender Normenbestimmtheit und auch nicht wegen der praktisch in kleineren Bundesländern deutlich höhreren Sperrklausel verfassungsrechtlich zu beanstanden.
Aus meiner Sicht ist das nicht ganz nachvollziehbar, weist das Bundesverfassungsgericht doch selbsts darauf hin, dass dies dazu führt, dass “die Zahl der Wählerstimmen, die von vornherein ohne Stimmerfolg bleiben, [...] notwendig größer” [wird] und die Wähler/innen-Stimmen im Landesvergleich unterschiedliche Erfolgswerte haben.
Das Bundesverfassungsgericht geht aber davon aus, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts “keine zwangsläufige Folge einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl in Listenwahlkreisen” ist. Der Gesetzgeber könne den Ursachenzusammenhang des Effektes des negativen Stimmgewichts innerhalb des Systems unterbinden, “indem er zur Bemessung der Ländersitzkontingente statt der Wählerzahl die Zahl der Bevölkerung oder der Wahlberechtigten heranzieht.” Ich erlaube mir die Anmerkung, dass dies dann aber wohl bedeuten würde, dass nicht die Bundesländer die Listenwahlkreise sein können, denn die Anzahl der Wahlberechtigten ist da nicht annähernd gleich groß.

2) Verfassungswidrig ist auch das sog. Reststimmenverfahren.

Hier hat das Bundesverfassungsgericht eine Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien gesehen.
Soweit das Bundesverfassungsgericht der Regelung des Reststimmenverfahrens nach § 6 Abs. 2a BWG bescheinigt, der Grundsatz der Normenbestimmtheit sei gewahrt, kann ich das nur verwundert zu Kenntnis nehmen und es als Großzügigkeit des Bundesverfassungsgerichtes interpretieren.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert an dieser Regelung, dass an der Vergabe der Mandate im Reststimmenverfahren “nicht jeder Wähler mit gleichen Erfolgschancen mitwirken” kann. Denn bereits bei der eigentlichen Mandatsverteilung werden alle gültigen Zweitstimmen berücksichtigt, am Reststimmenverfahren wird aber nur einem “gleichheitswidrig abgegrenztem Teil der Wählerstimmen eine weitere Chance auf Mandatswirksamkeit” eingeräumt.
Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Ausgleichsmöglichkeit der Rundungsabweichungen nach der eigentlichen Mandatsvergabe darin, dass Abrundungsverluste und Aufrundungsgewinne aufsummiert und dann verrechnet werden.
Das Reststimmenverfahren könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dasss die faktische Sperrwirkung in kleineren Ländern damit kompensiert werde. Gerade das mache die Regelung nämlich nicht, die Zusatmandate werden gerade nicht an dieses Länder verteilt.

3) Die getroffene Regelung zu den Überhangmandaten ist nicht anwendbar.

Das Bundesverfassungsgericht sah hier durch den Umfang der anfallenden ausgleichslosen Überhangmandate den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufgehoben. Dies sei erreicht, wenn “die Zahl der Überhangmandate etwa die Hälfte der für die Bildung einer Fraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten überschreitet”. Das Bundesverfassungsgericht selbst meint 15 Überhangmandate seien gerechtfertigt. Die Zahl kann “als Akt richterlicher Normkonkretisierung nicht vollständig begründet werden” fügt es hinzu.

Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass das Wahlsystem den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt. Richtigerweise geht es davon aus, dass die “Zuteilung von Überhangmandaten ohne Ausgleich oder Verrechnung [...] Wählerstimmen im Sitzzuteilungsverfahren ungleich” behandelt. Die Chancengleichheit der Parteien sei nur gewahrt, wenn jede Partei “annähernd dieselbe Stimmzahl benötigt, um ein Mandat zu erringen”.
Das Bundesverfassungsgericht sieht allerdings die ungleiche Behandlung der Wähler/innen-Stimmen als grundsätzlich durch die personalisierten Verhältniswahl als gerechtfertigt an. Das ist nun aber nicht überzeugend, denn das Bundesverfassungsgericht sagt nichts anderes als: dieses Wahlsystem bringt das Problem mit sich, aber weil es dieses Wahlsystem ist, ist es gerechtfertigt. Es wirkt dann auch ein wenig bemüht (wenn auch in der Sache zutreffend), wenn das Bundesverfassungsgericht meint, das Erfordernis eines föderalen Proporzes zwischen den Landlisten rechtfertige die ausgleichslosen Überhangmandate nicht. Auch das Argument diese Mandate dienen der Mehrheitssicherung sei kein Rechtfertigungsgrund meint das Bundesverfassungsgericht. Hier fehle es am Kausalzusammenhang.

Konsequent und in meinen Augen richtig wäre es gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht aus den von ihm selbst genannten Gründen (Ungleichbehandlung von Wähler/innen-Stimmen) gesagt hätte, das Überhangmandate überhaupt nur akzeptabel sind, wenn sie ausgeglichen werden. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber aber folgendes mit auf den Weg: “Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, die Zahl der hinnehmbaren Überhangmandate festzulegen und zu regeln, wie mit den die gesetzliche Grenze überschreitenden Überhangmandaten zu verfahren ist, sowie, sollte eine derartige Regelung nicht gefunden werden, Alternativen zum geltenden Wahlsystem ins Auge zu fassen”. Hier erscheint mir aber wichtig darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass das Ziel der personalisierten Verhältniswahl “nur verwirklicht werden [kann], wenn der erfolgreiche Kandidat sein Wahlkreismandat auch dann erhält, wenn das nach dem Proporz ermittelt Sitzkontingent der Landesliste seiner Partei nicht ausreicht”. Die Nichteinhaltung dieser Vorgabe ist nämlich genau das Problem am sonst gelungenen Gesetzentwurf zum Wahlrecht von Bündnis 90/Die Grünen, dem wir als LINKE im Bundestag genau deshalb nicht zustimmen konnten.

Bedauerlich am Urteil ist, dass die 5%-Hürde vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt wird. Im Gegenteil im Urteil heißt es: “Das [...] Quorum von fünf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Bundestagssitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als verfassungskonform beurteilt.”

Was folgt nun aus allem? Schnellstmöglich muss eine Regelung geschaffen werden, damit eine verfassungsgemäße Bundestagswahl stattfinden kann. Denn im Moment gibt es kein Wahlrecht auf dessen Grundlage eine Bundestagswahl stattfinden könnte. Die alten Regelungen sind ebenso verfassungswidrig wie die im November letzten Jahres beschlossenen. Das Problem wäre einfach zu lösen. Der Gesetzentwurf der LINKEN müsste einfach nur angenommen werden. Danach werden die Mandate (wie vor der Neuregelung) auf die Parteien bundesweit verteilt, davon die gewonnenen Direktmandate abgezogen und dann die verbleibenden Mandate auf die Länder verteilt. Das schließt negatives Stimmgewicht komplett aus und Überhangmandate fast. Sollten Überhangmandate dennoch entstehen, werden diese auch auf der Bundesebene verrechnet.

Der Bundestag könnte aber auch meinen Lieblingshalbsatz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgreifen. “Altenativen zum geltenden Wahlsystem ins Auge fassen.” Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt, dass der Gesetzgeber entscheiden kann, ob er das Wahlrecht als Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht ausgestaltet oder eine Kombination von beidem macht. Ich plädiere für eine Umstellung des Zweistimmenwahlrechts auf ein Einstimmenwahlrecht im Rahmen der reinen Verhältniswahl wie folgt:
Es treten nur Landeslisten einer Partei an, Direktkandidaturen gibt es nicht mehr. Allerdings soll den Wähler/innen ein Einfluss auf die Landeslisten ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass sie drei Stimmen bekommen, die sie panaschieren können. D.h. die Wähler/innen können entweder
a) ein Kreuz bei einer Partei machen, dann erhalten die ersten drei Personen auf der Landesliste jeweils eine Stimme oder
b) innerhalb einer Landesliste einer Partei drei verschiedenen Personen eine Stimme geben (zum Beispiel Listenplatz 1, 3, 5) oder
c) innerhalb verschiedener Landeslisten bis zu drei Personen jeweils eine Stimme geben (zum Beispiel: Listenplatz 1 der Partei X, Listenplatz 3 der Partei Y und Listenplatz 5 der Partei Z).

Warum nicht einfach das Bundesverfassungsgericht aufgreifen und tatsächlich Alternativen zum geltenden Wahlsystem ins Auge fassen?

Parteivorstand – die erste Sitzung

Da ich bereits hier meine ersten vier Anträge für den Parteivorstand veröffentlicht habe, will ich auch über die Parteivorstandssitzung vom heutigen Tage berichten. Ein solcher Bericht ist natürlich nicht objektiv sondern aus meiner subjektiven Sicht, aber für die objektive Sicht gibt es ja die Sofortinformation des Parteivorstandes.

Die Atmosphäre war gut und im ersten Tagesordnungspunkt zu Aktueller Politik wurde sehr deutlich, dass DIE LINKE geschlossen den Fiskalpakt ablehnt. Auch viele Beschlüsse wurden einstimmig oder einmütig gefasst.

Der Parteivorstand hat beispielsweise eine Evaluation des Mitgliedermagazins und die Fortsetzung der Arbeiten am integrierten Kommunikationskonzept beschlossen. In der Arbeitsgruppe zur Evaluation des Mitgliedermagazins sollen 2 Mitglieder des Bundesfinanzrates, die BAG Rote Reporter_innen, das Bundesausschusspräsidium, 2 Landesgeschäftsführer und zwei Mitglieder des Parteivorstandes mitwirken. Dabei geht es darum, die Kosten auf den Prüfstand zu stellen, Gegenfinanzierungen durch Einnahmen und eine monatliche Erscheinungsweise zu prüfen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollen bis Ende August vorliegen. Auch eine Umsetzung des von den Parteivorsitzenden vorgelegten 120 Tage-Programms wurde beschlossen und sieht neben Materialien auch ein Aktiventreffen, die Unterstützung des Bündnises Umfairteilen und Materialpakete für die Arbeit vor Ort vor.

Danach ging es an die Nachwahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes. Neben mir kandidierten noch Christine Buchholz, Biggi Ostmeyer, Katina Schubert, Heinz Bierbaum und Dominic Heilig. Insbesondere Dominic hätte ich gern im Geschäftsführenden Parteivorstand gesehen. Meine Kandidatur habe ich damit begründet, dass ich das Thema Netzpolitik gern auch im Geschäftsführenden Parteivorstand sehen würde, einfach um immer mal wieder mit diesem Auge auf Vorlagen und Vorschläge zu schauen. Darüberhinaus wollte ich meine Kompetenzen in Wahlrechtsfragen und hier insbesondere zu innerparteilichen Listenaufstellungen einbringen, da ja demnächst die Listenaufstellungen zur Bundestagswahl anstehen. Für Listenaustellungen wurde ich bereits vom Landesverband Niedersachsen für das nächste Wochende “gebucht”. Aber am Ende sah das Wahlergebnis so aus, dass Dominic und ich nicht im Geschäftsführenden Parteivorstand vertreten sind. Aus Betroffenheit verbietet sich für mich eine Kommentierung, gratuliert habe ich per Twitter und an meinem Einsatz im Parteivorstand ändert sich durch die Wahl nichts.

Von meinen vier Anträgen wurden zwei beschlossen. Sowohl der Antrag ein Downloadflugblatt zur Mietrechtsnovelle zu erstellen, als auch der Antrag den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben auf die Wahlstrategie online Einfluss zu nehmen wurde beschlossen. Letzteres soll im Rahmen des bereits existierenden Blogs geschehen.

Der Antrag die Einrichtung eines Livestreams von den Parteivorstandssitzungen zu prüfen wurde leider, leider mit 15:17:4 abgelehnt. Die Frage des Livestreams und die Abstimmung war aber -wie im übrigen auch an der Antragsstellung zu sehen- nicht strömungspolitisch geprägt. Es gab aus allen politischen Richtungen innerhalb der Partei sowohl Befürwortung als auch Ablehnung. Die kurze Debatte brachte pro und contra auf den Punkt. Es wurde angemerkt, dass man durch den Livestream nicht wirklich was gewinnen würde, dass es nicht wirklich jemanden interessiert und dass nicht alles öffentlich debattiert werden muss. Als pro Argumente wurden angeführt, dass ein potentieller Missbrauch auch über andere Instrumente möglich sei und dass mit einem Livestream nichts vergeben wird. Der Antrag selbst sah im übrigen eine “grundsätzliche” Möglichkeit der Übertragung von Vorstandssitzungen per Livestream vor und in der Begründung heißt es: “Grundsätzlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es selbstverständlich auch möglich sein muss, im Parteivorsatnd Dinge zu bereden, die nicht per Livestream verfolgt werden können. Diesbezüglich müsste der Parteivorstand dann einen Beschluss fällen, dass für bestimmte Tagesordnungspunkte keine Livestreamübertragung stattfindet.” Und es heißt in der Begründung: “Im Sinne von Transparenz und Offenheit soll weiterhin geprüft werden, ob es eine technische Möglichkeit gibt, die Livestreamübertragung lediglich für Mitglieder der Partei DIE LINKE zu realisieren.” Ich gebe zu, das Ergebnis macht mich traurig, weil ich tatsächlich glaube, dass wir uns damit in Richtung Transparenz und Offenheit etwas vergeben. Das doch recht knappe Ergebnis und die Tatsache, dass dies keine Strömungsauseinandersetzung war, lässt mich aber sagen: Es ist ein Anfang. Vielleicht ringt sich die Partei ja doch irgendwann durch einen Livestream anzubieten. 

Der Antrag zur Einrichtung einer AG zur Commonsdebatte wurde mit meinem Einverständnis verschoben, weil diese AG -sollte der Antrag beschlossen werden- vermutlich nicht die letzte und einzige AG sein wird.

Schließlich haben wir noch einen Beschluss zu dem in verschiedenen Orten stattfindenden CSD gefasst und ein Treffen linker Amtsträger_innen beschlossen.

Meine “Erfolgsbilanz” der ersten Parteivorstandssitzung im Hinblick auf die von mir initierten Anträge lautet also 2:1:1. Das ist jetzt nicht die schlechteste.

Die ersten vier Anträge an den Parteivorstand eingereicht

Der neu gewählte Parteivorstand wird sich am 24. Juni treffen. Im Sinne von Transparenz und Offenheit will ich hier auch über die Sitzungen des Parteivorstandes berichten und die Anträge die ich einreiche.

In der vergangenen Woche habe ich allen Parteivorstandsmitgliedern vier Anträge zugeschickt mit der Bitte zu prüfen, ob sie diese mit einreichen wollen. Gerade eben habe ich nach den Rückmeldungen die vier Anträge offiziell eingereicht.

In den vier Anträgen geht es  um:

* die Möglichkeit Parteivorstandssitzungen zukünftig per Livestream verfolg zu können,

* die Chance für Mitglieder im Rahmen einer  Beteiligungsplattform zur Erarbeitung der Wahlstrategie an dieser mitzuwirken,

* die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Commonsdebatte

* die Erstellung eines Downloadflugblatt zum Mietrechtsänderungsgesetz sowie den Aufbau eines Referenten_innenpools zum Mietrecht

Ich will mich bei all denen bedanken, die die Anträge mit einreichen und hoffe auf Zustimmung im Parteivorstand.

Unserer kleine Wahlrechtsfamilie

… traf sich gestern beim Bundesverfassungsgericht um über das von der Koalitionsmehrheit verabschiedete Wahlrecht zu verhandeln. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie deshalb, weil mittlerweile jeder der Beteiligten jeden kennt und so auch inhaltlich wenig Überraschendes geboten wurde. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint neben mir ;-) die Abgeordneten Krings, Ruppert, Wiefelspütz und Beck. Unsere kleine Wahlrechtsfamilie meint die Sachverständigen Lang, Schorkopf, Sacksofsky, Grzezsick, Meyer und Pukelsheim sowie die Vertreter_innen von Mehr Demokratie e.V. die sowohl an der Anhörung zum Wahlrecht im Deutschen Bundestag beteiligt waren, als auch beim Bundesverfassungsgericht in der einen oder anderen Funktion beteiligt waren.

Worum geht es nun eigentlich bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem Bundestag lagen, wie ich bereits hier geschrieben habe, Gesetzentwürfe zum Wahlrecht von LINKEN, SPD, Grünen und Koalition vor. Allein mit der Koalitionsmehrheit wurde schließlich der Gesetzentwurf der Koalition beschlossen. Die Fraktionen von Grünen und SPD klagen ebenso gegen das beschlossene Wahlrecht, wie die Partei der Grünen und über 3.000 Bürger_innen im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Eine der 3.000 Bürger_innen bin ich.  Worum es in der  Verfassungsbeschwerde geht habe ich hier schon einmal aufgeschrieben und warum dieses Wahlrecht unweigerlich nach Karlsruhe führt, habe ich im Bundestag bereits ausgeführt. Ein guter Überblick über die verschiedenen Klagen und weitere Hintergrundinformationen findet man auf der Kampagnenseite zur Bürgerklage von Mehr Demokratie e.V. .

Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, die ich leider nur bis zur Mittagspause verfolgen konnte, weil ich noch einen weiteren Termin hatte, brachte im Hinblick auf die vorgetragenen Argumente der verschiedenen Seiten wenig neue Erkenntnisse. Das verwundert nun aber nicht wirklich, wenn man berücksichtigt, dass im Rahmen unserer kleinen Wahlrechresfamilie die Argumente mehrmals ausgetauscht wurden. Lediglich der Verfahrensbevollmächtige der Verfassungsbeschwerde Herr Prof. Rossi konnte -auch auf Grund seiner sehr guten schriftlichen Stellungnahme- den einen oder anderen Überraschungseffekt einbringen. Den Gang der Verhandlung kann man ungefähr aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zur mündlichen Verhandlung erkennen.

Die Verhandlung wurde vom Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Voßkuhle eröffnet. Er zitierte aus dem Urteil zum Wahlrecht von 2008 und verwies noch einmal darauf, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bewusst einen langen Zeitraum zur Neufassung des Wahlrechts gelassen hat. Er bedauerte ausdrücklich, dass es nicht zu einer gemeinsamen Neuregelung des Wahlrechts aller Parteien gekommen ist und die Koalitionsfraktionen allein einen Gesetzesentwurf durchgedrückt haben. Der Gesetzgeber habe sich damit dafür entschieden, dass es keine Listenverbindungen der Parteien mehr gibt, die Wähleranzahl über die Anzahl der pro Bundesland zu vergebenden Mandate entscheidet, ein sog. Reststimmenausgleich stattfindet und Überhangmandate erhalten bleiben. Juristisch sei zu prüfen, ob die Neuregelung den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien und der Unmittelbarkeit der Wahl entspricht. Es sei Aufgabe der Politik, so Voßkuhle, rechtzeitig und in großer Übereinstimmung ein Wahlrecht zu verabschieden, was in diesem Falle nicht gelungen sei.

Nach dem Aufruf der Verfahrensbeteiligten führte Berichterstatter Gerhardt in das Verfahren ein und warf u.a. die Frage auf, ob das neue Wahlrecht beispielsweise die angemessene Repräsentanz des Ostens sicherstelle, eine Erfolgswertgleichheit bei den kleinen Bundesländern noch gegeben sei, wie damit umgegangen werden soll das eine mehrfache Rundung bei der Errechnung der Mandate zu erfolgen hat, ob die Regelung überhaupt bestimmt und schlüssig ist und deutete an, dass der Senat sich auch noch einmal mit der Frage der Legitimität von Überhangmandaten sowie der genaueren Definition des negativen Stimmgewichts beschäftigen muss.

Die Argumente der Verfahrensbeteiligten will ich an dieser Stelle nicht wiederholen, im wesentlichen findet man diese nämlich in den Stellungnahmen zur Anhörung im Bundestag und den Schriftsätzen zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.  Das Einzige worauf ich an dieser Stelle noch einmal kurz verweisen will -eben weil es am Rande der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielte- ist die Tatsache, dass all die Probleme mit dem Wahlrecht deshalb auftreten, weil wir eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl haben. Keine im Bundestag vertretene Partei hat sich diesem Problem angenommen, da muss ich Herrn Krings mal ausnahmsweise Recht geben. Vielleicht aber gibt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, was wohl noch einige Zeit dauert, einen Hinweis auf dieses Problem und dann kann ja über meinen Vorschlag zum Wahlrecht (unter dem Punkt 3 x 3 Modell)  noch einmal diskutiert werden, den entsprechenden Gesetzentwurf habe ich noch auf der Festplatte ;-)

PS: All diejenigen die auf eine Auswertung/Bewertung des Göttinger Parteitages der LINKEN von mir warten, muss ich enttäuschen. Es wird zunächst keine geben. Erstens habe ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet und zweitens versuche ich noch zu verarbeiten was mit und durch Freunde_innen und vermeintliche Freunde_innen passiert ist. Ich schaue deshalb nach vorn und kümmere mich um das wofür ich angetreten bin und die Sachpolitik für die ich in den Bundestag gewählt worden bin.