Von Dominic Heilig und Halina Wawzyniak,
Mitglieder des Parteivorstandes
Am Montag lud das parteilose Mitglied der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Neskovic, zu einer Pressekonferenz nach Berlin ein. Grund: Die Vorstellung seines Positionspapiers zur Reform des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik.
Um es klar und deutlich zu sagen: Jede/r hat das Recht eine Einzelmeinung zu vertreten. Pikant ist aber an dem Vorgang die Art und Weise der Präsentation sowie der Inhalt des Positionspapiers. Denn dieses fordert nicht nur eine Reform des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, sondern dessen Organisations- und Kompetenzerweiterung. Doch der Reihe nach.
Das von Wolfgang Neskovic auf der Pressekonferenz verteilte Dokument war dem zuständigen Arbeitskreis der Bundestagsfraktion bis Dienstag früh nicht bekannt. Allein die Vertreter ausgewählter Medien verfügten über das Papier des brandenburgischen Abgeordneten, welches die Überschrift „ Verfassungsschutz: Reform – ja, Abschaffung – nein!“ trägt. Erst auf Nachfrage wurde der Fraktion das elfseitige Dokument schließlich übermittelt. Der Parteivorstand hingegen ist bislang nicht offiziell durch Neskovic in Kenntnis gesetzt worden. Es wäre ohnehin zu spät für dessen Mitglieder gewesen, sich inhaltlich zu äußern, da bereits wenige Stunden nach der Pressekonferenz u.a. der Berliner Tagesspiegel über die Reformvorschläge von Wolfgang Neskovic berichtete. Was in dem kurzen Zeitungsbeitrag zu lesen war, hat uns ehrlich gesagt beinahe die Sprache verschlagen.
Und damit zum Inhalt. Zum einen geht Neskovic den im Programm von Erfurt gefassten Beschluss, wonach DIE LINKE „die Geheimdienste abschaffen“ will an und gibt die Entscheidung der Bundesparteitagsdelegierten fast der Lächerlichkeit preis. Zitat: „Wenn z.B. DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm (gemeint ist das Grundsatzprogramm, Anm. der Autoren) einerseits die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert und andererseits die strikte Einhaltung des Trennungsgebotes verlangt, stehen sich diese Forderungen in einem unlösbaren Widerspruch gegenüber. Hier wird ein Paradoxon formuliert, so dass unklar bleibt, was DIE LINKE wirklich will“.
Wolfgang Neskovic hat augenscheinlich die doppelte Strategie – oder Dialektik – der Partei, die auf dem Erfurter Parteitag formuliert und diskutiert worden ist, nicht verinnerlicht. In Kürze zusammengefasst kann man diese Dialektik auch übersetzen mit: Das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Oder anders: Die Welt ist so wie sie ist und DIE LINKE ist mittlerweile berühmt dafür, pragmatisch-politische Schritte mit (revolutionären) Grundsatzforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Für Wolfgang Neskovic ist die Forderung nach der Abschaffung der Geheimdienste sogar verfassungsfeindlich, denn er schreibt: „Die Aufgabe, die Verfassung zu schützen, kann auch durch eine Grundgesetzänderung nicht beseitigt werden. Sie ist von der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG erfasst“. Dass die Verfassung nur durch einen solchen Dienst, der sich nachrichtendienstlicher Mittel bedient, zu schützen ist, steht für Neskovic fest. Für uns nicht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese Mittel vorzuenthalten ist für ihn aber genauso unvorstellbar, wie anzuerkennen, dass DIE LINKE bevor sie die gesellschaftlichen und parlamentarischen Mehrheiten zur Abschaffung der Geheimdienste besitzt, sich als einzige Partei im Deutschen Bundestag auch weiterhin für die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten stark macht. Dass diese Trennlinie längst überschritten ist, kann selbst Neskovic – allein schon wegen der Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei – nicht übersehen.
Neskovic aber hat eine andere Trennlinie ins Auge gefasst und meint mit Blick auf das Erfurter Programm: „Entweder muss sie (gemeint ist DIE LINKE, Anm. der Autoren) ihre Forderung zur Abschaffung des Verfassungsschutzes aufgeben oder die Forderung nach Einhaltung des Trennungsgebotes.“
Dieser konstruierte Gegensatz ist genauso falsch, wie die Eingangsbemerkung in seinem Papier. In dieser heißt es: „Schließlich fordert auch niemand die Abschaffung von Staatsanwaltschaft und Polizei, obwohl das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Mordtaten der NSU vorrangig ein Versagen dieser beiden war. Denn sie sind für die Verfolgung von konkreten Straftaten und die Festnahme von Tatverdächtigen zuständig und nicht der Verfassungsschutz.“
Angesichts der offen zutage getretenen Versäumnisse des Verfassungsschutzes im Bund und den Ländern, deren Nichtweitergabe von Informationen an die Ermittlungsbehörden, das unkontrollierbare und völlig aus dem Ruder gelaufene Netz von V-Leuten – zum Beispiel im Thüringer Heimatschutz – ist diese Aussage nicht nur hinderlich für die weitere Arbeit der LINKEN in den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA), sondern eine Verdrehung der wirklichen Verantwortung der Geheimdienste in ihr Gegenteil.
Vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) – dessen Mitglied Neskovic ist – behauptet er in seinem Positionspapier, dass die Kontrolle der Geheimdienste über selbiges eine „unlösbare Aufgabe“ sei. Elf Abgeordnete seien einfach nicht in der Lage, das Agieren von über 10.000 GeheimdienstmitarbeiterInnen effektiv zu kontrollieren. Recht hat er. Doch um einen Arbeitszustand zu fördern, der diese Kontrolle erst ermöglicht, reicht es eben nicht aus – wie Neskovic einstmals forderte – den Mitgliedern des PKGr weitere Mitarbeiterstellen zu finanzieren. Neskovic widerlegt sich selbst, wenn er zu Recht schreibt: „Der Dienst (gemeint ist der Verfassungsschutz, Anm. der Autoren) scheint von jeher ein Eigenleben im Staat zu führen. Es ist die unheimliche Heimlichkeit der Geheimdienste und ihr unkontrolliertes Agieren im Schatten, welche die Forderung nach ihrer Abschaffung beflügeln“.
Fraglich ist dann jedoch, wie Neskovic getarnt als Reform des Verfassungsschutzes, zu der Forderung gelangt, die Landesämter zu Außenstellen des Bundesamtes für den Verfassungsschutz zu machen. Übersetzt bedeutet dies, die Schaffung eines Super-Geheimdienstes, der noch weniger zu kontrollieren sein wird, als es bislang möglich war. Darüber hinaus verliert Neskovic mit dieser Forderung die Trennschärfe zu Bundesinnenminister Friedrich (CSU), der selbiges als Reform in Aussicht gestellt hatte.
Um es klar zu sagen: Aus unserer Sicht geht es bei dieser Forderung nicht um eine Reform der Struktur und Arbeit des Verfassungsschutzes, sondern um dessen Zentralisierung und Stärkung. Dies entspricht weder dem Programm noch dem Wahlprogramm unserer Partei.
In einem jedoch mag auch Neskovic nicht dem Bundesinnenminister folgen. Auch er stellt das V-Leute-System im Bund und in den Ländern infrage. Jedoch um welchen Preis? Neskovic kommt zu dem Schluss: „Der Einsatz von V-Leuten ist ein rechtsstaatlich untaugliches Mittel zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden. Es stehen andere effektivere Mittel zur Verfügung. Der Gabentisch staatlicher Überwachung ist reich gedeckt: Observationen, Onlinedurchsuchungen, Videoüberwachungen oder auch der Einsatz von eigenen verdeckten Ermittlern der Sicherheitsbehörden. Es fehlt bislang der Nachweis, dass diese Ermittlungsmethoden nicht ausreichend sind“. Vielleicht mag es an einer ungenauen Formulierung liegen. Aber DIE LINKE hat sich immer deutlich u.a. gegen das Mittel der Onlinedurchsuchung ausgesprochen. Dies nun quasi als Pendant zum V-Leute-System des Verfassungsschutzes zu machen –und so kann diese Passage gelesen werden- , widerspricht erneut einer Kernforderung der LINKEN.
Wir drehen uns im Kreis, denn vieles von dem, was Neskovic nun erneut streut, vertritt er seit langem. Neu sind hingegen der Wunsch nach einer Zentralisierung des Verfassungsschutzes und die Nichtausweisung dieser Einzelmeinung als solche.
Falsch war aus unserer Sicht, neben der Art der Veröffentlichung, dem Inhalt und der Unkenntlichkeit als Einzelmeinung, aber auch der Zeitpunkt seiner neuerlichen Einlassung. Denn erst am Wochenende hat der Bundesinnenminister presseöffentlich durchblicken lassen, dass es wohl bei der Beobachtung der LINKEN und einiger ihrer Abgeordneter durch den Verfassungsschutz bleiben wird. Zur gleichen Zeit wurde zudem bekannt, dass in Thüringen das dort verantwortliche Landesamt versucht hatte, einen ehemaligen Mitarbeiter jener Landtagsabgeordneten anzusprechen, die für DIE LINKE im thüringischen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden sitzt. Wir setzen darauf, dass DIE LINKE an dem Ziel der Abschaffung der Geheimdienste festhält und werden uns auf konkrete Umsetzungsschritte konzentrieren. In einem ersten Schritt erfolgt dies bereits durch Anträge zum Bundeshaushalt. In diesem sollen, wenn es nach der LINKEN geht, alle Gelder beim Bundesamt für den Verfassungsschutz gestrichen werden, die für die nachrichtendienstliche Tätigkeit erforderlich sind.