Call for Paper – Wahlrechtsreform

Bis Mitte nächsten Jahres hat der Gesetzgeber Zeit das Wahlrecht zu ändern um das sog. negative Stimmgewicht abzuschaffen – so das Bundesverfassungsgericht. Doch das Wahlrecht verlangt nach einer grundlegenden Reform.

Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Sommerpause die Debatte um das Wahlrecht intensiver geführt wird als bisher. DIE LINKE muss und soll da mitdiskutieren. Deshalb gibt es einen konkreten Vorschlag von mir, den ich zusammengefasst habe.

Zum Antrag Demokratisierung des Wahlrechts

Ich will über diesen debattieren, Ende September im Parteivorstand und im November in der Fraktion. Diese  Zeit sollte sich genommen werden. Schließlich geht es hier nicht um ein Komma oder Semikolon – und wer in der Sommerpause Zeit und Muße hat, der/die ist mir ihrer/seiner Meinung gern gesehen. Call for Paper halt!

9 Replies to “Call for Paper – Wahlrechtsreform”

  1. 1. Das aktive und passive Wahlalter MUß bei 18 bleiben, da zu diesen Zeitpunkt erst die Volljährigkeit eintritt. 16-jährige sind meiner Ansicht nach in der heutigen Zeit nicht in der Lage (wegen persönlicher Unreife, im Gegensatz zu früher), sich politisch wie ein Erwachsener zu artikulieren. Würde man dies tun, müßte im Zuge dessen, daß Volljährigkeitsalter auf 16 reduziert werden. Personen, die noch nach Jugendstrafrecht verurteit werden, können nicht die Reife für die Ausübung des aktiven Wahlrechts haben. Darum ist dieser Vorschlag abzulehnen.

    2. Die 5-% Hürde muß bleiben. Sie sorgt dafür, daß wir keine Verhältnisse wie in der Weimarer Republik haben, und somit stabile Verhältnisse haben. Deshalb bin ich auch für die Wiedereinführung dieser Hürde bei den KOMMUNALWAHLEN, da es in vielen Kommunalparlamenten bei 20 Sitzen insgesamt, 8 oder 9 Fraktioen gibt. Ein solches Chaos brauchen wir im Bund nicht.

    3. Auch ich bin für eine Wahlrechtsreform. Ich schlage vor, das Direktwahlsystem aus Frankreich zu übernehmen, bei dem man im ersten Wahlgang die ABSOLUTE MEHRHEIT der Stiimen in einem Wahlkreis bekommen muß. Schafft man dies nicht, müssen die Kandidaten in die Stichwahl, die in der ersten Runde mindenstens 12,5 der Stimmen erhalten haben. Außerdem sollte man die Listenmandate abschaffen, so daß es dann 299 Wahlkreise wären. Damit hätte der Bundestag genügend Abgeordnete.

  2. Ein paar kleinere Kommentare:

    – In der Diskussionsgrundlage findet sich ein (vermutlicher) Tippfehler, nämlich in der Forderung nach „Wahlrecht für Menschen ohne Staatsbürgerschaft, die seit 5 Jahren in Deutschland leben“. Wahrscheinlich soll es „Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ heißen – denn sich nur auf die vollständig Staatenlosen zu beziehen, wäre nicht nur angesichts deren geringer Zahl recht unsinnig, sondern würde auch dem Sinn des Vorschlags widersprechen, allen Menschen die Wahlmöglichkeit zu geben, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Davon abgesehen, erscheint mir dieser Punkt der wichtigste und vernünftigste des ganzen Vorschlags. Er zielt auf die Übereinstimmung der Herrschenden mit den der Herrschaft Unterworfenen ab (zu denen eben auch die Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zählen) und würde damit auch ganz praktisch zur gesellschaftlichen Integration beitragen, indem er die Identifikation von Immigrant/innen mit dem deutschen Staatswesen und die Bereitschaft deutscher Politiker/innen, sich mit Integrationsfragen zu befassen, fördert.

    – Bei etlichen Punkten wird begründend auf die „juristische Literatur“ verwiesen, was mich etwas befremdet. Sind denn Jurist/innen a priori besser berufen als andere, sich über die Grundsätze des Wahlrechts zu äußern? Sollte man nicht beispielsweise auch Politikwissenschaftler/innen oder Soziolog/innen fragen? Schließlich geht es beim Wahlrecht nicht nur um den rein juristischen Vollzug der Grundsätze in Art. 38 GG, sondern es erfüllt auch bestimmte politische und soziale Funktionen, die es, je nach Ausgestaltung des Wahlrechts innerhalb verschiedener Optionen, die Art. 38 GG offenlässt, besser oder schlechter erfüllen kann.

    – Zu diesen politisch-sozialen Funktionen der Wahl zählt insbesondere die Aggregierung einer unübersehbaren Vielzahl von Einzelmeinungen in der Gesellschaft zu einem überschaubaren Spektrum von Positionen in der politischen Arena, die die Herstellung kollektiv verbindlicher Entscheidungen ermöglicht. Angesichts dessen erscheint die Abschaffung der 5%-Hürde problematisch. Es ist wohl richtig, dass sie zu „mehr Wahlgleichheit“ führen würde, weil tatsächlich alle Stimmen zählen würden (wobei Wahlgleichheit im Sinne des Art. 38 GG auch mit der Hürde gegeben ist); zugleich würde sie aber voraussichtlich zu einer Zersplitterung des Parlaments führen, mit einer Vielzahl von fraktionslosen Vertreter/innen kleiner oder kleinster Parteien. Die Chancen für Ein-Themen-Parteien, die unter Umständen nur bestimmte (Lobby-)Interessen vertreten, würden deutlich gestärkt. Das wird spätestens dann problematisch, wenn die Regierungsbildung oder die Verabschiedung von Haushalten von solchen Parteien abhängig wird, die nicht das Interesse der Gesellschaft als Ganzes im Blick haben, sondern ihre Zustimmung zu jedwedem politischen Programm im Austausch für die Befriedigung partikularer Interessen anbieten. Zugleich würde die Verantwortlichkeit für Entscheidungen und das politische Geschehen allgemein für die Wähler/innen schwerer überschaubar, was Richtungsentscheidungen bei Wahlen erschweren würde. Aus „mehr Wahlgleichheit für alle“ könnte durch die Abschaffung der 5%-Hürde also leicht auch „mehr Einfluss für wenige“, nämlich für gut organisierte Partikularinteressen, werden.

  3. Diese Vorschläge von Halina zum neuen Wahlrecht haben meine volle Zustimmung!

    1) Die 5%-Hürde muß weg! Wer hier „Chaos“ befürchtet, weil das Parlament bunter und vielfältiger werden könnte, hat den Begriff Demokratie nicht verstanden. Außerdem – in der Schweiz gibts auch kein Chaos, und das ohne Prozenthürde und mit funktionierenden Volksinitiativen!

    2) Wahlrecht für Nicht-Deutsche muß kommen! Wer hier lebt, soll auch mitbestimmen!

    3) Kulmulieren/Panaschieren oder eine andere Möglichkeit, auf starre Parteilisten Einfluß zu nehmen, ist ebenfalls dringend erforderlich!

    4) Direktmandate sind überflüssig. Wer allerdings aus lieber Gewohnheit dran festhalten will: Reduzierung der Direktmandate auf ein Viertel aller Abgeordneten ( einfach jeweils 2 Wahlkreise zusammenfassen). Bei nur 25 % direkt Gewählten ist die Gefahr von Überhang und negativen Stimmgewicht nahezu ausgeschlossen.

    5) Wahlalter auf 16 ist ok. Natürlich sind einige 16- oder 17-jährige politisch desinteressiert, aber das gibts bei anderen Altersgruppen auch. Möchte nicht wissen, wieviele Christen nur deshalb CDU wählen, weil da ein C im Name auftaucht.

    6) Was auch noch sehr sinnvoll wäre: Listenverbindungen wie in der Schweiz. Dort kann man seine Stimme auch kleinen und kleinsten Parteien geben. Wenn die nicht ins Parlament kommen – es gibt ja noch die faktische Hürde (soviele Stimmen, daß es für einen Sitz reicht) – verfallen die Stimmen nicht, sondern werden einer Partei mit ähnlichen Zielen gegeben, wenn eine Listenverbindung eingegangen wurde.

  4. Pingback: Schöner wählen | Lafontaines Linke

  5. anbei ein kommentar von axel hildebrandt, der irgendwie vom system nicht gewollt ist:

    Liebe Halina,

    gut, dass Du Deinen Vorschlag für eine Wahlrechts-Änderung zur Diskussion stellst. Gut, dass deine Vorschläge weit über das hinausgehen, was das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat. Gut, weil damit eine überfällige Demokratie-Debatte befördert werden könnte. Aber mit diesem „könnte“ habe ich das „Gute“ auch schon eingeschränkt.

    Mein Problem bleibt dein 3 x 3 Modell. Im Kern geht es dir darum, dass Direktkandidaturen wegfallen sollen. Damit die Wählerinnen und Wähler dennoch einen Einfluss auf zu wählenden Personen haben, sollen sie in die Landeslisten der Parteien eingreifen und Persönlichkeiten ihrer Wahl bevorzugen können. So weit, so klar.

    Rechtlich kann ich Deinen Vorschlag vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nachvollziehen – politisch nicht. Ich biete Dir und allen Mitdiskutanten dafür drei Gründe an.

    Erstens:
    Die Direktkandidatur bietet auch Personen die Chance, sich zur Wahl zu stellen, die sich keiner Partei zuordnen wollen. Nimmt man ihnen diese Chance, so überlässt man den Parteien das parlamentarische Feld. Und das halte ich nicht für einen Zugewinn an Demokratie.

    (Wiederholtes Beispiel: Mal angenommen, Frau Käßmann wollte sich um ein Direktmandat für den Bundestag bewerben. Aktuell dürfte unbestritten sein, dass ihre Chancen gut wären. Nach Deinem Vorschlag müsste sie sich dafür allerdings einer Partei „zuordnen“, um dann nach vorn gewählt zu werden.)

    Zweitens:
    Es gibt regelmäßig Differenzen zwischen Erst- und Zweitstimmen bei Wahlen – meist zugunsten der Erststimmen. Bürgerinnen und Bürger, die bei Parteien unterschiedlich votieren, entscheiden sich bei Personen anders. Sie fühlen sich dabei offenbar – in Kenntnis der Personen – „direkter“ vertreten.

    Drittens:
    „In Kenntnis der Personen“ heißt aber nicht, in Kenntnis aller kandidierenden Personen. Alle relevanten Untersuchungen besagen: Wenn überhaupt, dann kennen Bürgerinnen und Bürger maximal drei bis vier Politiker je Partei und Ebene. Es ist fraglich, ob dein Wahlrechtsvorschlag daran etwas ändert.

    Kurzum: Ich meine, Dein „3 x 3“ führt nicht zu mehr Demokratie. Es privilegiert „unterm Strich“ Parteien zusätzlich, allemal die „großen“ und jene, die über einen „hofierten“ Medienzugang verfügen.

  6. Ich halte den Hinweis von Herrn Hildebrand für gerechtfertigt. Ich denke aber, dass die Abschaffung der 5%-Klausel als Voraussetzung für die erfolgreiche Kandidatur von Einzelpersonen ausreichend ist. Dann könnten nämlich deutschlandweit alle Wähler für Frau Käßmann stimmen und wenn sie da genügend Stimmen für ein Mandat erreicht, wäre ihr politisches Gewicht wesentlich größer, als wenn sie zufällig(?) in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erreichen würde.
    Insgesamt halte ich den 3*3-Vorschlag von Halina für einen guten, sofort machbaren Einstieg in eine Demokratisierung des Wahlrechts, die sicherlich in Zukunft noch weiter gehen muss. Insgesamt ist zu fragen, ob das gesamte Parteienwahl-System noch dem heutigen Bildungsniveau und dem zu erstrebenden Engagement der Bürger entspricht. Aber bis jetzt leben wir in einer Parteien-Demokratie, die es aber mit zunehmender Wahlverdrossenheit zu tun hat. Halinas Vorschlag könnte dem etwas Abhilfe schaffen. Bei den Wahlen, so wie sie sind, muss der Wähler zu viele Kröten schlucken.
    Unbedingt muss aber auch um die Einführung von direkter Demokratie auch auf Bundesebene weiter gerungen werden.

  7. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

  8. Ich komm jetzt zwar spät, aber … dennoch zwei Ideen:
    Man könnte es den Wählern erlauben, Direktkandidaten auch aus anderen Wahlkreisen zu wählen.
    Ist denke ich einfacher umsetzbar als eine Totalreform.

    Man könnte die festen Wahltermine abschaffen und stattdessen kontinuierlich wählen lassen – beispielsweise darf dann jeder Bürger an jedem vierten oder jedem zweiten Geburtstag seiner Partei (und seinem Direktkandidaten) seine Stimme geben. Vorteil: Es entfällt die verlorene Zeit des Wahlkampfes, bekanntlich wird im letzten Jahr der Legislaturperiode nichts mehr konstruktiv gemacht. Durch den automatisch entstehenden Druck, die Regierung auf deutlichen Mehrheiten aufzubauen, basiert die Regierung auf einem größeren Teil der Wähler. Und jedes Regierungshandeln kann sofort „abgestraft“ werden – die Regierung kann nicht mehr drauf bauen, dass die Wähler die Missetaten von vor 4 Jahren bei der Wahl wieder vergessen haben. Vierter Vorteil: Bei Wahllügen kann die Regierungszeit recht kurz werden. Fünfter Vorteil: Man spart sich alle Plakate, Werbespots und Umfragen, dadurch werden die Parteien unabhängiger von Geldgebern die den Wahlkampf finanzieren und die Parteien werden mehr nach ihrer Arbeit beurteilt.

    Hoffe meine Ideen finden Anklang, herzliche Grüße

  9. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert