Immer für eine Überraschung gut

… sind Sitzungen im Deutschen Bundestag. Das Wort „Überraschung“ verliert dabei aber leider seine wohl eher positive Bedeutung.

Meine Überraschung des Tages war das sog. zweite Orientierungsgespräch zur Sicherungsverwahrung heute morgen um 8 Uhr. Es sollte darum gehen, wo die Opposition noch Veränderungsbedarf habe. Wir hatten trotz grundlegender Bedenken an sich gegen die Sicherungsverwahrung unsere heftigsten Kritikpunkte am vorliegenden Gesetz formuliert – und in blieben die einzige Fraktion damit. Und eigentlich hätten wir es uns auch sparen können. Denn eigentlich will die Koalition überhaupt nichts ändern. Trotz heftiger Kritik in der Sachverständigenanhörung und Kritik aus der Opposition. Das BMJ hatte eigens zur Kritikabwehr ein Papier verfasst, was zumindest in meinem Büro nicht ankam.

Besonders betrüblich fand ich, dass hinsichtlich der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Therapie -wie zumindestens von unserem Sachverständigen gefordert- überhaupt keine Rede mehr war. Fast schien es, als wurde diese Forderung aus der Anhörung vergessen, aber der Schein trügt bestimmt.

Also bleibt nur festzustellen: das Gesetz zur Sicherungsverwahrung bleibt so absurd und schlecht wie es ist und ob Sachverständigenanhörungen stattfinden oder nicht ist auch egal. Und da wundert sich noch jemand das der Parlamentarismus in der Kritik steckt?

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