Ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht

Ab dem heutigen Tag ist die Bundesrepublik ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzegber aufgegegben, das Wahlrecht bis zum gestrigen Tag zu ändern. Dies ist nicht geschehen. Mittlerweile liegen Gesetzesentwürfe der Grünen, der SPD, der Koalitionsfraktionen und der LINKEN vor.

Das Problem bei den Grünen ist der § 7 Abs. 6. In diesem heißt es: Erzielt eine Partei bei der Zuteilung mehr Direkt- mandate, als ihr Sitze nach Absatz 5 zustehen, so wer- den die überzähligen Wahlkreissitze der Kandidaten dieser Partei mit dem geringsten prozentualen Stim- menanteil nicht besetzt; bei gleichem Stimmenanteil entscheidet das Los.Das bedeutet, das bei den Grünen errungene Direktmandate wegfallen könnten. In meiner Rede zum Grünen Gesetzentwurf habe ich bereits darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung zu Lasten der CSU mit uns nicht zu machen ist. Das Problem beim Antrag der SPD ist, das eigentlich alles beim alten bleibt und die Überhangmandate nur ausgeglichen werden, das Parlament also erheblich vergrößert wird. Das Problem beim Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist, dass dieser schon gegen das Prinzip der Normenklarheit verstoßen dürfte und darüber hinaus auch das Problem des negativen Stimmgewichts nicht beseitigt, wie die Fraktionen selbst in ihrem Gesetzentwurf schreiben.Der Kollege Volker Beck hat in der gestrigen Plenardebatte den § 6 Abs. 2a vorgelesen. Dieser lautet: „(2a) Ist der Quotient aus der Summe der positiven Abweichungen der auf die Landeslisten einer Partei entfallenen Zweitstimmen von den nach Absatz 2 Satz 6 für die errungenen Sitze erforderlichen Zweitstimmen geteilt durch die im Wahlgebiet für einen der zu vergebenden Sitze erforderliche Stimmenzahl größer als 0,5, werden den Landeslisten dieser Partei mit der höchsten positiven Abweichung weitere Sitze nach Maßgabe des Absatzes 2 Sätze 3 und 4 zweiter Halbsatz zugeteilt. In einem solchen Falle erhöht sichdie Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.“ Das ist doch völlig klar, oder? Wer ein wenig weiterlesen will, dem empfehle ich das Forum der Seite wahlrecht.de, da wird heftig debattiert.

Bleibt also nur der Gesetzentwurf der LINKEN. Dieser hat auch den Vorteil, dass er deutlich über alle anderen Gesetzentwürfe hinausgeht, weil er das Wahlrecht umfassend reformiert. Zum einen gewährt er Parteien Rechtsschutz bei Nichtzulassung zur Wahl, zum anderen ermöglicht er u.a. Menschen ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht (also das Recht wählen zu gehen) und ebenso Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die seit 5 Jahren hier legal leben. Das Problem der sog. Berliner Zweitstimme löst er auch. Er schafft einfach die 5%-Hürde ab und schon ist es unmöglich, dass Parteienvertreter/innen zwar Direktmandate gewinnen aber ihre Partei an der 5%-Hürde scheitert.

Das ich mit dieser Position nicht alleine stehen, zeigt ein Artikel im Tagesspiegel und es lohnt sich aus meiner Sicht auch, sich die Grafiken anzusehen (auch wenn ungerechtfertigter Weise die Grünen für das LINKE Modell mitverhaftet werden, sie wollen ja gerade keinen Ausgleich der Überhangmandate.

Gestern fand nun im Bundestag die Debatte im Plenum statt und meine Rede kann hier nachgelesen werden. Und da ich bereits in der Rede darauf hingewiesen habe, will ich hier auch noch auf die Kampagne von „Mehr Demokratie e.V.“ hinweisen mit dem Titel: Wählen ohne Überhang.

Aus meiner Sicht muss unmittelbar nach der Sommerpause ganz schnell in eine seriöse Debatte anhand aller Gesetzentwürfe eingetreten werden. Wir brauchen ein verfassungsgemäßes Wahlrecht. Schnell.

5 Replies to “Ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht”

  1. Sie erwähnen überhaupt nicht, wie der Entwurf der LINKEN das negative Stimmengewicht beseitigen will. Das Verfassungsgericht hat ja nicht aufgefordert, den Fraktionswunschzettel zum Wahlrecht aus der Schublade zu holen, sondern dazu, das negative Stimmengewicht zu beseitigen.

  2. wenn direkt- und listenmandate auf bundesebene verrechnet werden ist die wahrscheinlichkeit von überhangmandaten gering. wenn es dennoch welche gibt erfolgt der ausgleich auch auf bundesebene, mithin kann kein mehr an stimmen zu einem verlust an sitzen führen

  3. Schon OK, konnte man ja anderswo lesen. Ich fand es nur so bemerkenswert, dass Sie von allem geschrieben haben, was Sie in den Wahlrechtsentwurf gepackt haben – nur nichts von der eigentlichen Hauptsache.

    Und wenn man das Urteil des Verfassungsgerichts eben nutzt, seinen eigenen Wunschzettel abzuarbeiten, dann finde ich das genauso falsch, wie das Verhalten von CDUCSU, die eigenen Vorteil gesucht haben, indem sie garkeinen Entwurf vorgelegt haben.

  4. ich finde es nervig,wenn die abgeordneten einen ihrer kollegen schon vor seinem redebeitrag beklatschen.denn eine rede im bt dient doch der meinungsfindung/bildung der abgeordneten?!

  5. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

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