Staatsanwaltschaft Dresden will sich Arbeit vom Hals schaffen

Noch gut in Erinnerung ist sicherlich der Skandal der Funkzellenabfrage anlässlich der Demonstration „Dresden nazifrei“ am 19. Februar 2011.

Anlässlich dieses Skandals habe nicht nur ich, sondern viele andere Auskunft bzw. Benachrichtigung begehrt. Offensichtlich war dies für die Staatsanwaltschaft Dresden zuviel. Nicht nur, dass die Frist zur Auskunftserteilung verlängert wurde, jetzt versucht sich die Staatsanwaltschaft auch noch Arbeit vom Hals zu schaffen.

In einem Schreiben vom 25. Januar heißt es: „Damit jedoch die Benachrichtigung erfolgen kann, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Glaubhaftmachung erforderlich, dass die von Ihnen in dem Auskunftsersuchen angegebene/angegebenen Telefonnummer(n) unter ihrem Namen registriert sind, […]. Es wird daher gebeten, zur Glaubhaftmachung Unterlagen einzureichen (beispielsweise die letzte Telefonrechnung) aus der sich Telefonnummer und Name ergeben. Andernfalls kann Ihnen die erbetene Auskunft nicht erteilt werden. Ich sehe Ihrer Antwort bsi 12.02.2012 entgegen. Sollte bis dahin keine Rückäußerung eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihr Anliegen nicht weiter verfolgen.“

Na klar, nachdem schon eine Funkzellenabfrage erfolgt ist und ggf. meine Telefonate an jenem Tag gespeichert wurden, soll ich nun noch eine Rechnung vorliegen. Daraus ergibt sich gleich, welche Tarife ich habe und was ich so für das Telefonieren ausgebe. Und wenn ich mich nicht melde, wir der Fall zu den Akten gelegt. Eigentlich provoziert das nach dem 12.02.2012 gleich die nächste Frage, nämlich die, wieviel Auskunftsersuchen sich durch diese Verfahrensweise erledigt haben.

Doch eine Glaubhaftmachung kann ja zum Glück auch anders aussehen. Deshalb habe ich an Eides statt versichert, dass ich Inhaberin meiner Telefonnummer bin. Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft Dresden sich nun einfallen lässt.

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