Ein Tag im Rechtsausschuss mit Abgeordnetenüberwachung und Funkzellenabfrage

Der heutige Tag war der Rechtsausschusstag. Während dieser für gewöhnlich eher durch kurze Sitzungszeiten gekennzeichnet ist, dauerte er am heutigen Tag erheblich länger. Der Rechtsausschuss nämlich befasste sich mit der Überwachung von Abgeordneten und hatte dazu Staatssekretär Schröder eingeladen.

Der Tagesordnungspunkt Abgeordnetenüberwachung dauerte ungefähr eine Stunde, was an vielen Nachfragen und nichtssagenden Antworten des Staatssekretärs lag. Im Prinzip wiederholte er schon öffentlich bekannte Aussagen und wich den diversen Fragen mehr oder weniger auffällig aus. Nein, wir wissen immer noch nicht, nach welchen Prinzipien die Personen ausgewählt wurden, über die eine Personenakte angelegt wurde. Vielleicht wurde ja im Bundesamt für Verfassungsschutz gelost. Zur Arbeitsweise dieser Behörde würde das jedenfalls passen. Und nein, wir wissen immer noch nicht, ob wenn ich beispielsweise hier im Blog über Wahlkreistage berichte, der Verfassungsschutz mitliest (wovon auszugehen ist) und wenn er es tut, ob die besuchten Projekte und dort getroffenen Personen dann in den Personenakten auftauchen oder eigene Akten bekommen.

Am Nachmittag fand dann die öffentliche Anhörung zu den Anträgen der Grünen und der LINKEN zur Funkzellenabfrage statt. Ich hatte bereits hier und hier darauf aufmerksam gemacht.  Auch nach der Anhörung steht für mich fest, dass dieser verdachtsunabhängige Eingriff in Grundrechte für den es -so übereinstimmend in der Anhörung- nicht einmal eine Erfolgsquote gibt als unverhältnismäßig abzulehnen ist und deshalb die entsprechende Rechtsgrundlage abgeschafft gehört.  Ein Gesetz, mit diesem schweren Grundrechtseingriff, welches aber nach fünf Jahren seinen Sinn nicht nachweisen kann, muss als ungeeignet angesehen werden, selbst wenn man -anders als ich- nicht schon von vornherein die Zulässigkeit an der Verhältnismäßigkeit scheitern lassen will. Rechtsanwalt Eisenberg, der als Sachverständiger anwesend war, verwies aus seinen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger darauf hin, dass es weder vorher noch nachher eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine Funkzellenabfrage und damit einen Grundrechtseingriff gibt. Man erfährt ja eigentlich nicht, dass es eine solche Funkzellenabfrage gegeben hat.

Jenseits der Grundsatzfrage hatte die Anhörung aber auch noch den einen oder anderen (negativen) Aha-Effekt. Da erklärt Staatsanwalt Strobl, wenn er eine Funkzellenabfrage gemacht hat kommen die Ergebnisse in einen Panzerschrank und wenn dann ein Verdächtiger gefunden ist, werden die Daten verglichen. Das wirft zumindest die Frage auf,  wie lange eigentlich schon jetzt die ermittelten Daten einer Funkzellenabfrage bei den Ermittlungsbehörden aufbewahrt werden. Derselbe Staatsanwalt wollte im Hinblick auf die Erfolgsquoten der Funkzellenabfrage punkten und erzählte von einem aufgeklärten Fall, mit individualisierter Funkzellenabfrage, um die  es eigentlich nicht ging. Der Sachverständige Studenroth wiederum wollte zur Frage Verhältnismäßigkeit etwas beisteuern und fand, dass im Hinblick auf die Streuweite der Funkzellenabfrage schon auch berücksichtigt werden muss, um was es geht. Bei 50 EUR würde wohl eine Funkzellenabfrage nicht in Betracht kommen. Allerdings hat er in der schriftlichen Stellungnahme auch auf die sog. Enkeltrick-Betrüger hingewiesen. Das muss kein Widerspruch sein, kann aber. Der Sachverständige Schnabl zeigte auf wohin die Reise gehen soll, denn er meinte wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht kommt, dann sei die Funkzellenabfrage ein stumpfes Schwert.

Die Lösung ist ja dann einfach: Wir brauchen weder Vorratsdatenspeicherung noch Funkzellenabfrage.

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