Der Rechtsausschuss

… hat heute noch nicht das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Ein wenig hatte ich die Hoffnung, dass in die Reihen der Koalitionsfraktionen doch noch Vernunft eingekehrt ist und die allergrößten Klopper aus diesem Gesetz herausgenommen werden. Schließlich haben sich in der Anhörung alle Sachverständigen außer die der Immobilienwirtschaft gegen die Sicherungsanordnung ausgesprochen. Noch mal zum Verständnis: Mit der in der Zivilprozessordnung normierten Sicherungsanordnung soll es möglich sein, dass -nicht nur im Mietrecht- bei Dauerschuldverhältnissen der Kläger mit der Klageeinreichung verlangen kann, dass ein Geldbetrag hinterlegt wird. Passiert das nicht, kann Ordnungsgeld und Ordnungshaft verhängt werden. Speziell für das Mietrecht bedeutet dies, dass der Vermieter beispielsweise die ab Klageeinreichung fällige Miete verlangen kann, die als Sicherheitsleistung hinterlegt werden soll. Geschieht dies nicht, kann aber nicht nur Ordnungsgeld und Ordnungshaft angeordnet werden, sondern auch die Räumung der Wohnung. Eine Räumung also in einem laufenden Gerichtsverfahren. Das halte nicht nur ich für krass verfassungswidrig. Doch wie sich herausstellte, ist die Entscheidung im Rechtsausschuss wohl nicht wegen Einsicht erfolgt, sondern weil der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu diesem Gesetz noch ein Expertengespräch durchführen will. Dies wiederum gibt die Möglichkeit, den Widerstand gegen dieses Gesetz noch ein wenig zu intensivieren. Ich gehe allerdings davon aus, dass in der Woche vom 10.-14. Dezember das Mietrechtsänderungsgesetz wenigstens im Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung wieder auf die Tagesordnung kommt.

Von einer anderen Dreistigkeit haben die Koalitionsfraktionen Abstand genommen. Ich hatte hier bereits darauf verwiesen, dass die Koalitionsfraktionen beim Bilanzrechtsänderungsgesetz noch eine Änderung zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch betreffend die Therapieunterbringung unterbringen wollte.  Ich war gespannt, wie der nach der Geschäftsordnung notwendige unmittelbare Sachzusammenhang zwischen beiden Gesetzen hergestellt werden sollte. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag zurückgezogen, bringen ihn in die zweite Lesung des Bilanzrechtsänderungsgesetzes im Plenum ein und wollen das ganze dann in der nächsten Sitzungswoche in der dritten Lesung eben jenes Gesetzes verabschieden. Das ist geschickt getrickst, nach Geschäftsordnung vermutlich aber leider erlaubt.

Interessant war aber folgendes: Der Staatssekretär Stadler wies darauf hin, dass mit diesem Gesetz ein (ich wiederhole: ein!!!) bekannter Fall aus dem Saarland geregelt werden soll. Angesichts der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage zu den Flüchtlingsprotesten ein ziemlich starkes Stück.  Inhaltlich erweitert die Änderung den Anwendungsbereich des von der LINKEN abgelehnten Therapierunterbringungsgesetzes. Eine Zustimmung von der LINKEN wird es deshalb auch zu diesem Änderungsantrag nicht geben.

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