Aus Prozenten werden Mandate

Das neue Wahlrecht ist nicht wirklich nachvollziehbar. Das ist keine Neuigkeit. Ich habe hier schon mal versucht ungefähr zu beschreiben, wie die Umrechnung von Prozenten in Mandate funktioniert.

Auf der Seite des Bundeswahlleiters befindet sich nun eine schöne Datei anhand derer die Umwandlung nachvollzogen werden kann. Und da kommt es dann zu einigen Aha-Effekten.

Unter 8.1.1. findet sich der erste Schritt, nämlich wieviel Mandate stehen einem Bundesland anhand der Bevölkerungszahl zu. Danach stünden zum Beispiel dem Land Berlin 24 Bundestagsmandate zu und dem Land Bayern 92 Mandate.

Im nächsten Schritt, zu finden unter 8.1.2. werden diese den Bundesländern zustehenden Mandate an die einzelnen Parteien entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses verteilt. In Berlin würde das so aussehen: 8 Sitze für die CDU, 5 Sitze für DIE LINKE,  7 Sitze für die SPD und 4 Sitze für die Grünen. In Bayern würden 56 Sitze an die CSU fallen, 23 an die SPD, 9 an die Grünen und 4 an DIE LINKE.

Soweit so gut. Nun kommt der entscheidende Schritt, dargelegt unter 8.1.3. in der Datei des Bundeswahlleiters. Es wird nämlich geschaut, wieviel Sitze einer Partei in einem Bundesland maximal zur Verfügung stehen. Das ist die sog. Mindestsitzzahl und dazu werden die einer Partei nach Zweitstimmen zustehenden Mandate mit den durch diese Partei gewonnen Direktmandaten verglichen. Dabei stellt sich dann heraus, dass die CDU in Brandenburg Anspruch auf 8 Listenmandate hätte, aber 9 Wahlkreise gewonnen hat. Gleiches gilt für Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Saarland hätte die CDU Anspruch auf 3 Listenmandate hat aber 4 Wahlkreise gewonnen. Die CDU hat also 4 sog. Überhangmandate produziert und in Abweichung zum reinen Zweitstimmenergebnis nicht Anspruch auf 238 Mandate sondern auf 242 (238 + 4).  Bei den anderen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es hinsichtlich des Vergleichs von Listenmandaten und Direktmandaten keine Probleme.

Durch die festgestellten 4 Überhangmandate der CDU erhöht sich die Gesamtsitzzahl der im Bundestag zu vergebenden Mandate auf 602 (gesetzlich vorgesehene 598 + 4 Überhangmandate). Dies führt im nächsten Schritt (8.1.4.) nun dazu, dass die Gesamtsitzzahl erneut erhöht wird, denn die Sitzverteilung im Bundestag muss sich nach den bundesweit erzielten Zweitstimmen einer Partei richten und die ist durch die 4 Überhangmandate verzerrt. Bedingung ist, dass die errechnete Mindestsitzzahl für eine Partei erhalten bleibt. Die Gesamtsitzzahl ergibt sich aus einer Teilung der durch die jeweiligen Parteien erzielten Zweitstimmen durch einen Divisor. Wie mensch zu diesem Divisor kommt, wird in der Datei des Bundeswahlleiters unter 8.2.3. dargestellt. Dazu werden die einer Partei als Mindestsitzzahl zustehenden Sitze durch ihre Zweitstimmen geteilt. Der niedrigste Wert -hier der Wert für die CSU-  ergibt zunächst die Obergrenze für die Divisorspanne. Die Untergrenze der Divisorspanne ist der Wert, mit dem eine Partei mit dem Divisor, der die Obergrenze bildet, einen weiteren Sitz bekommen würde. Dazu werden nun wieder die Zweitstimmenergebnisse der Parteien durch die Divisorobergrenze geteilt. Der höchste Wert -hier der Wert für die CDU- ist dann die Divisorobergrenze.

Dies führt dann dazu, dass die CDU 13 Ausgleichsmandate erhält, die SPD 10, DIE LINKE 4 und die Grünen 2. Die nunmehr 631 Sitze werden nun den Landeslisten der Parteien entsprechend ihrem Anteil an den Zweitstimmen zugewiesen. Interessanterweise verliert die SPD in Bayern dadurch 1 Mandat.

Im Ergebnis ist nun folgendes festzustellen: Die CDU produziert 4 Überhangmandate und erhält dennoch 13 Ausgleichsmandate. Das ist irgendwie paradox. Wenn ich das richtig verstanden habe geschieht dies auch nur, weil die CSU ihre Mindestsitzzahl von 56 behalten musste und deshalb bestimmenden Einfluss auf die Divisorobergrenze hatte. Richtig paradox ist nun aber, dass CDU und CSU im Regelfall eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Die CSU sorgt dafür,  dass die CDU Ausgleichsmandate erhält, weil CSU und CDU als unterschiedliche Parteien gewertet werden, real bilden sie aber die Unionsfraktion im Bundestag. Die privilegierende Sonderregelung in der Geschäftsordnung sollte einfach gestrichen werden.

3 Replies to “Aus Prozenten werden Mandate”

  1. Herzlichen Dank für die Aufklärung. So richtig plausibel scheint das aber alles nicht, oder? Eigentlich dürfte es die Regelung mit den Überhangs- und Ausgleichsmandaten gar nicht geben. Entscheidend müsste die Zweitstimme sein, nach der sich die Anzahl der Abgeordneten richtet. Die Erststimme wäre dann nur dazu da, dass die Bürger_innen eine konkrete Personen wählen, die sie unbedingt im Bundestag haben wollen. Diese Person würde dann zulasten der jeweiligen Partei-Liste im jeweiligen Land gehen. Aber leider produziert das dann wieder einen unproduktiven, materialaufwändigen Wahlkampf innerhalb der Parteien (mit unsinnig vielen Personenplakaten). Also, ne echt gute Lösung sehe ich auch nicht.

  2. naja. das problem ist halt, dass du solange du ein zweistimmen-wahlrecht hast, das mit den überhang- und ausgleichsmandaten nicht aufgelöst bekommst. es gibt eine alternative, die ich blöd finde, das sog. grabenwahlsystem. danach würdest du 598 durch zwei teilen. 299 mandate gehen an direktwahlkreisgewinner/innen und 299 mandate werden anhand der zweitstimmen verteilt.
    die wirkliche alternative wäre mein ein-stimmen-wahlrecht mit der möglichkeit die listen zu verändern 🙂

  3. Die Sitze der CDU verzerren nichts und führen nicht dazu, daß der Bundestag vergrößert werden müßte. Der CDU stünden nach Zweitstimmen von 598 Sitzen 242 zu. Also genau das, was sie mit 238+4 bekommen hat. Bundesweit hängt die CDU damit gar nicht über.

    Die 92 Sitze Bayerns des ersten Rechenschritts, sind auch nicht Sitze die Bayern zustehen – am Ende sind es trotz zusätzlicher Ausgleichsmandate nur 91 Sitze für Bayern – sondern es ist nur eine Rechengröße. Das gehört zu dem unnötig komplizierten Verfahren um negatives Stimmgewicht zu vermeiden.

    Die Überhangmandate, die zu den Ausgleichsmandaten führen, fallen bei der CSU an. Ganz ohne den Einfluß von Direktmandaten. Von den o.g. 92 Sitze bekommt die CSU 56. Drei mehr, als ihr nach Zweitstimmen von 598 Sitzen zustünde. Diese drei Überhangmandate, die nichts mehr mit Direktmandaten zu tun haben, führen zur Vergrößerung auf 631 Sitze.

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