Die Vorratsdatenspeicherung und das Gutachten für den EuGH

Die Vorratsdatenspeicherung steht im Koalitionsvertrag der vermutlichen Großen Koalition. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010 gab es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 die Frage, ob die EU-Richtlinie Vorrang hat nicht behandelt, weil es nach seiner Meinung darauf nicht ankam. Denn, so das Bundesverfassungsgericht -bedauerlicherweise- eine „sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“. Vor diesem Hintergrund hatte das Continue Reading →