Abschaffung des LSR-Schritt 6 fiel aus

Es hätte möglich sein können. Aber hätte, hätte Fahrradkette. Über die Schritte zur Abschaffung des Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe ich bereits an anderer Stelle geschrieben. Wer mag, kann ja noch mal Schritt 1, Schritt 2, Schritt 3, Schritt 4 und Schritt 5 nachlesen.

Donnerstag, 11. Juni 2015, kurz nach 20.00 Uhr (meiner Erinnerung nach).  Die Reden zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger waren gehalten, die Abstimmung fand statt. Der Gesetzentwurf erhielt keine Mehrheit. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gilt also weiterhin. Leider.

Dabei kann sogar aus dem Bericht der Monopolkommission digitale Märkte in Nummer 287 ein Pro zur Aufhebung des LSR gelesen werden. Dort heißt es: „In Deutschland ist ein Leistungsschutzrecht eingeführt worden, das neben die Rechte der Urheber von Presseartikeln tritt. Dadurch haben Verleger bei der Anzeige von durch eine Suchmaschine generierten Textausschnitten die Möglichkeit, eigene Rechte an dieser Anzeige und damit zugleich an den Leistungen der Suchmaschine (Traffic-Generierung) geltend zu machen. Der zugrunde liegende Streit betrifft mit Suchmaschinen und Verlegern ausschließlich die Intermediäre zwischen dem Urheber und dem Leser, wobei es im Kern nicht um das urheberrechtlich geschützte Werk (z. B. einen bestimmten Presseartikel), sondern um die Befugnis geht, die durch die Wiedergabe aktueller Nachrichten angezogene Nutzeraufmerksamkeit wirtschaftlich zu nutzen. Aktuelle Nachrichten sind – anders als darüber produzierte Presseerzeugnisse – allerdings nicht schutzfähig. Der Streit sollte durch die Entwicklung marktadäquater Geschäftsmodelle auf Seiten der Intermediäre und nicht durch gesetzgeberische Eingriffe entschieden werden.“

In den Reden (ab S. 10502) wurde deutlich, dass vor allem die Union ein Interesse an der Beibehaltung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger hat. Martin Dörmann von der SPD verwies explizit auf die unterschiedlichen Positionen von SPD und Union, weshalb im Koalitionsvertrag eine Evaluation des LSR vereinbart worden sei. Deshalb werde der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen durch die SPD-Fraktion abgelehnt. Dennoch völlig richtig meint Dörmann: „Wir haben das stets für einen falschen Ansatz gehalten; denn Suchmaschinen üben eine wichtige Lotsenfunktion im Netz aus. Sie bündeln und strukturieren nämlich die dort vorhandenen vielfältigen Informationen und machen sie so für die Nutzerinnen und Nutzer besser zugänglich. Zugleich profitieren gerade auch die Zeitungsportale; denn es werden zusätzliche Leser auf ihre Seiten gelenkt, durch die sich höhere Anzeigeneinnahmen erzielen lassen„. Richtige Analyse, falsche Abstimmungsentscheidung. In meiner Rede versuchte ich noch einmal die Innovationsfeindlichkeit des Gesetzes darzustellen und die Tatsache, dass es nur Rechtsunsicherheit schafft. Ansgar Heveling wiederum  meinte: „Wir wollen kein Land ohne Zeitungen sein„. Deshalb habe die Union-FDP-Koalition das LSR geschaffen. Mit der Einführung des LSR sei eine ordnungspolitische Entscheidung getroffen worden und „Diese Entscheidung stellen wir als CDU/CSU nicht infrage„. Tabea Rößner setzte den Kontrapunkt: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist ein so haarsträubender und kontraproduktiver Blödsinn, dass es besser gestern als heute abgeschafft gehört.

Nun weiß ich, dass die Koalitionspartner in einer Koalition sich verpflichten gegeneinander zu stimmen. An der einen oder anderen Stelle habe ich bereits auf die Schwierigkeit verwiesen, die mit dieser Vereinbarung verbunden ist. Gerade deshalb finde ich, es macht keinen Sinn die Sozialdemokraten/innen immer wieder darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich wenn sie doch nur mal… . Bei der Debatte um das Leistungsschutzrechte kam mir aber eine andere Idee. Wenn die Koalitionspartner nicht gegeneinander stimmen dürfen, dann könnten sie sich ja enthalten. Im Fall des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger wäre dann eine Mehrheit für dessen Abschaffung vorhanden gewesen. Aber das ist nur eine Idee. Besser wäre tatsächlich, Koalitionsverträge so zu schreiben, dass die Regelung des „nicht gegeneinander stimmen dürfens“ da gar nicht mehr erscheint.

Für diese Legislaturperiode -also bis 2017- dürfte das LSR damit erst einmal in Kraft bleiben. Ein neuer Bundestag ab 2017 sollte das Thema aber wieder auf die Tagesordnung setzen. Vielleicht gibt es dann eine Mehrheit für die Abschaffung des LSR. Je eher desto besser.

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