Aus Gründen: Nein zur Beteiligung einer Fregatte der Bundeswehr an der C-Waffenvernichtung

Erklärung zum Abstimmungsverhalten

29. Sitzung des Deutschen Bundestages, 9. April 2014, TOP 4:

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen (Drucksache 18/984)

Der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen habe ich nicht zugestimmt.  Die nachfolgenden, im wesentlichen vom Journalisten Renè Heilig bereits im Neuen Deutschland vom 05. April 2014 unter dem Titel „Deutsche Marine als Lückenbüßer“ genannten Argumente haben mich zu einem „Nein“ bei der Abstimmung bewogen.

1. Deutschland beteiligt sich an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im eigenen Land, in Munster.  Die Abfallprodukte der Zerstörung auf Hoher See werden nach Deutschland transportiert und von einer Bundeswehreigenen Gesellschaft am Bundeswehrstandort Munster endgültig vernichtet. Diese Beteiligung an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ist ausdrücklich zu begrüßen und zu unterstützen.

Das Argument, Deutschland würde sich nicht an der Vernichtung beteiligen, gilt demnach nicht. Deutschland beteiligt sich an der Vernichtung.

2. Die CAPE RAY ist nicht schutzlos. Für ihren Schutz bedarf es der Deutschen Marine nicht.

Für den Abtransport der syrischen Kampfstoffe aus dem Hafen von Latakia durch den dänischen Frachter »Ark Futura« und die norwegische »Taiko« ist eine Nahsicherung vorgesehen, die von der russischen und der chinesischen Marine gestellt wird. Derzeit sind rund 60 Prozent der syrischen Kampfstoffe, die in der Masse in Tanks gelagert sind, auf die Schiffe gebracht. Auf hoher See übernehmen drei Kriegsschiffe aus Norwegen, Dänemark und Großbritannien den Schutz der beiden Frachter. Die sollen die Kampfstoffe in den italienische Containerhafen Gioia Tauro nördlich der Straße von Messina bringen. Dort werden diese unter Schutz der italienischen Sicherheitskräfte auf die »Cape Ray« umgeladen. Außerhalb der italienischen Hoheitsgewässer wird das US-Spezialschiff durch die US-Navy gesichert.

Das Argument, die Vernichtung der Chemiewaffen müsse geschützt werden ist richtig. Es ist aber nicht erkennbar, das zum Schutz der Vernichtung die Deutsche Marine erforderlich ist.

3. Die US-Mittelmeer-Flotte hat zwei Fregatten ins Schwarze Meer abgestellt, um vor den Krim-Gewässern Manöver mit Verbündeten abzuhalten. Soweit diese beim weiteren Schutz der CAPE RAY fehlen sollte, kann und darf dies nicht durch die Deutsche Marine ausgeglichen werden. Diese wäre dann tatsächlich „Lückenbüßer“ und legitimiert damit das militärische Manöver vor der Krim.

Militärische Manöver statt Schutz von Abrüstungsaktivitäten sind keine gute Begründung um einen Einsatz der Deutschen Marine im Ausland als „Lückenbüßer“ zu rechtfertigen.

4. Das Mandat umfasst (Punkt 3.) auch Transitfahrten im Mittelmeer und bei Bedarf auch im Nordatlantik mit angrenzenden Seegebieten (also der Nord- und Ostsee). Damit sollen jene Schiffe eskortiert werden, die die nach der Hydrolyse der syrischen Kampfstoffe auf der »Cape Ray« anfallenden chemischen Stoffe zu den endgültigen Vernichtungsstätten in Großbritannien, im deutschen Munster und nach Finnland bringen. Diese Fracht ist dann aber gar nicht mehr als Waffe verwendbar.

Ein militärischer Begleitschutz ist hier also gar nicht nötig.

Ganz klar will ich aber auch sagen: es handelt sich nicht um einen Kriegseinsatz der Bundeswehr. Krieg ist etwas anderes. Wer hier von Kriegseinsatz spricht verharmlost Krieg.

6 Replies to “Aus Gründen: Nein zur Beteiligung einer Fregatte der Bundeswehr an der C-Waffenvernichtung”

  1. ein kommentar von @hoschi wurde nicht freigeschaltet, da er pauschal beleidigungen und beschimpfungen enthielt.

  2. Verstehe nicht, warum überhaupt militärische Begleitung da nötig sein soll.
    Könnte doch genauso wie Wahlen durch OSZE-Beobachter begutachtet werden, ergänzt durch Chemie-Experten.

  3. ein beitrag von @bernd wurde nicht freigeschaltet, da er sich nicht mit meinem „nein“ zur abstimmung beschäftigte, sondern mit allerhand anderer spekulationen und vorwürfen die abstimmung betreffend

  4. ein beitrag von @call wurde nicht freigeschaltet, da er sich nicht mit dem hier geposteten beitrag beschäftigte sondern allgemein mit der linken. dies zusätzlich zumindest teilweise mit beschimpfungen

  5. ein kommentar von @linksman wurde nicht freigeschaltet, da er sich nicht mit meinem ausgangspost beschäftigte, sondern mit abstimmunsverhalten dritter

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