Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Das bescheinigte eine Mehrheit der Richter/innen am Bundesverfassungsgericht der Regelung des § 44b SGB II. Die sog. ARGE darf damit nur noch bis zum 31. Dezember 2010 existieren und wird dann durch etwas anderes abgelöst werden. Aber durch was? Die Politik wird sich wohl entscheiden müssen, ob sie dem Bund oder den Gemeinden/Ländern die Aufgaben aus dem SGB II überträgt. Das Verfassungsgericht selbst deutet ja an: entweder Artikel 87 GG oder Artikel 83 GG. Oder bleibt doch alles beim Alten es wird nur wieder am Grundgesetz rumgemacht? Immerhin wird dies zumindest angedeutet, im Urteil: “Das Grundgesetz enthält keine Vorschrift, die eine Continue Reading →