Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten

Das war das Thema der öffentlichen Anhörung im Geschäftsordnungausschuss des Bundestages.  Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die öffentliche Anhörung, zu der von der LINKEN fünf Abgeordnete erschienen, (Dagmar Enkelmann, Jörn Wunderlich, Ulla Jelpke, Raju Sharma und ich) versprach schon auf Grund der schriftlichen Stellungnahmen (anders als beim Rechtsausschuss habe ich sie im Internet beim Ausschuss nicht finden können) sehr amüsant zu werden.

Und so war es dann auch. Der Höhepunkt des Tages kam nämlich gleich am Anfang, als Prof. Battis im Hinblick auf den Verfassungsschutz die Ansicht vertrat, es handelt sich gar nicht um einen Geheimdienst. Denn der Verfassungsschutz dürfe ja nur sammeln und nicht schießen. Na dann wäre das ja auch mal geklärt.  Er wie auch die Prof. Schwarz und Grzeszick sahen es als nicht notwendig an, für die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, das sei bereits alles durch das Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Herr Prof. Grzeszick versuchte dies mit Analogien zum Gefahrenabwehrrecht und den dort enthaltenen Generalklauseln zu belgen und Herr Prof. Schwarz, der These vom Sammler Verfassungsschutz der kein Jäger sei übernahm, meinte -zunächst- eine Beobachtung mit allgemein zugänglichen Quellen sei unterhalb der Eingriffsschwelle in das freie Mandat. Sowohl Prof. Grzeszick als auch Prof. Battis argumentierten zunächst ohne jeglichen Bezug zum Grundgesetz und den Artikeln 38 und 46. Diese drei Prof. waren der Ansicht, es müssen nicht unbedingt in der Person des zu Beobachtenden verfassungsfeindlcihe Bestrebungen vorliegen, es reiche schon aus, dass Personen in Zusammenhängen -hier Parteien- Funktionen haben, die verfassungsfeindliche Bestrebungen vermuten lassen.

Dem gegenüber standen die Prof. Gusy und Morlok sowie Dr. Hauck-Scholz die sich deutlich für eine eigene Rechtsgrundlage zur Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten aussprachen.  Darüber hinaus seien bei der konkreten Person verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verlangen um eine Beobachtung und Überwachung zu rechtfertigen.  Herr Dr. Hauck-Scholz plädierte dafür den Begriff  „offene Beobachtung“ fallen zu lassen, denn alles was beobachtet wird landet ja am Ende in Akten. Danach gab er eine kleine Unterrichtsstunde in Aktenführung, indem er darauf verwies, dass aus den Sachakten (zum Beispiel zur Fraktion DIE LINKE im Bundestag) eine Personenakte werde, wenn eine bestimmte Anzahl von Informationen zu Personen überschritten sei. Es erfolge mitnichten eine inhaltliche Prüfung, sondern wer halt x Einträge hat, bekommt eine Personenakte. Herr Prof. Morlok sah durch die Beobachtung einen Gefahr für das Kommunikationsverhalten des/der Abgeordneten und damit einen Eingriff in das freie Mandat.

Nach der Fragerunde der Abgeordneten, in der Dagmar Enkelmann als Betroffene sehr deutlich schilderte, wie die Beobachtung Einfluss auf die Kommunikationsfähigkeit vor allem mit Bürger/innen hat, ging es an die Antwortrunde.  Hier ist anzumerken, dass es eine kleine Einführung in Datenschutz für einen Koalitionsabgeordneten gab, da dieser meinte, ein reines Lesen und Sammeln Materialien aus allgemein zugänglichen Quellen sei doch kein Problem. Das Lesen allein ist sicherlich kein Problem, aber die Einsortierung in eine Akte und damit auch die Enttextualisierung sind ein Problem. Ein Blick in das Volkszählungsurteil hätte den Abgeordneten aber auch selbst zu dieser Erkenntnis führen können.

Ein Problem was zumindest nach meiner Auffassung nicht geklärt ist, ist die Frage wie  damit umgegangen wird, dass selbst wenn ein Parlamentagremium über die Beobachtung entscheidet oder diese kontrolliert, dort die Regierung immer die Mehrheit hat und ggf. über die Beobachtung der Opposition entscheidet. Mir scheint es nicht überzeugend, da auf die parlamentarischen Gepflogenheiten zu vertrauen.

Am besten ist dann doch, der Verfassungsschutz wird abgeschafft. Dann gibt es weder ein Problem mit der Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten noch von Bürger/innen.  Manchmal sind Probleme ganz einfach zu lösen.

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