Bundestagsdebatte zum Einwanderungsgesetz

Am Mittwoch (22. November 2017) debattierte der Bundestag den Gesetzentwurf der SPD zu einem Einwanderungsgesetz. Dieser Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht durchaus kritikwürdig. Allerdings in der Richtung, dass er leider bei Nützlichkeitserwägungen stehen bleibt und nicht umfassend Einwanderung ermöglicht.

Bevor ich darauf eingehe, scheint es mir (leider) immer wieder nötig zu sein auf den Unterschied zwischen Einwanderung und Asyl hinzuweisen. Derzeit gibt es über Art. 16a GG einen Anspruch auf Asyl für politisch Verfolgte. Schon dieser Anspruch ist leider massiv eingeschränkt, durch die sichere Drittstaatenregelung (Art. 16a Abs. 2) und die sichere Herkunftsstaatenregelung (Art. 16a Abs. 3). Nun finde ich persönlich ja, die Forderung nach Wiederherstellung des Asylrechts von 1993 ist nicht ausreichend. Ich würde das Asylrecht massiv ausweiten. Darüberhinaus gibt es noch die Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Davon unabhängig gibt es Einwanderung. Bei der Einwanderung geht es also nicht um Menschen, die vor Not flüchten und nicht um Menschen, die als Flüchtlinge anzusehen sind. In der Theorie. Denn weil insbesondere das Asylrecht zu restriktiv ist, bleibt häufig nur der Versuch über die Einwanderung bleiben zu können. Mithin müsste es also darum gehen, Asyl weit zu fassen und infolgedessen Einwanderung und Asyl strikt zu trennen. Dieses Konzept versucht genau das und legt eine Idee eines Einwanderungsgesetzes vor, das komplett auf Nützlichkeitserwägungen verzichtet.

Was ist nun konkret am Gesetzentwurf der SPD zu kritisieren? Das Konzept der SPD bleibt in den Nützlichkeitserwägungen für den Arbeitsmarkt stecken. Es geht nicht weit genug. So heißt es in der Problembeschreibung:

„Die Wirtschaft äußert einen stark gestiegenen Bedarf an qualifizierten Fachkräften, der über das Erwerbspersonenpotenzial auf dem nationalen Arbeitsmarkt nicht zu decken ist. Betroffen sind vor allem die Gesundheits- und Pflegebranche, Technik und IT, aber auch das Handwerk – insbesondere in den ländlichen Regionen. Bisher profitiert Deutschland von gut ausgebildeten Einwanderinnen und Einwanderern aus der Europäischen Union. Da aber auch in diesen Staaten die Bevölkerung altert und die Geburtenrate sinkt, werden in Zukunft weniger Menschen aus der EU zu uns kommen. Vorrangiges Ziel ist es, die hier lebenden Arbeitskräfte besser zu qualifizieren und zu integrieren (durch Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, Qualifizierung junger Menschen ohne Berufsausbildung, Aus- und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Erwerbsloser, die bessere Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie bessere Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migranten). Doch alle diese Bemühungen werden nicht ausreichen, um genügend Erwerbstätige zu mobilisieren. Deutschland ist daher auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.“ 

Der Gesetzentwurf verweist darauf, dass wegen der EU-Freizügigkeit der Spielraum zur Regelung der Einwanderung für EU-Bürger*innen äußerst gering  und allein eine Regelung für Drittstaatsangehörige nach deutschem Recht möglich ist. Durch das zersplitterte Einwanderungsrecht, so zum Beispiel die Existenz von 50 verschiedenen Aufenthaltstiteln in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, sinke die Attraktivität nach Deutschland zu kommen (ich fürchte allerdings, dass die Zahl 5o hier eine Vermischung zwischen Asyl und Einwanderung darstellt). Als Lösung schlägt der Gesetzentwurf vor:

„Das Einwanderungsgesetz führt ein Punktesystem ein, das die Einwanderung von Arbeitskräften nach den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes steuert und gestaltet. Es richtet sich an qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern. Es wirbt bei ausländischen Fachkräften mit attraktiven Rahmenbedingungen (durch die Öffnung für Nichtakademikerinnen und -akademiker, den Verzicht auf ein Mindestgehalt, die Abschaffung der zeitraubenden Vorrangprüfung, eine erleichterte Anerkennung der Abschlüsse in Deutschland, den Nachzug der Kernfamilie und eine schnelle Niederlassungserlaubnis), beinhaltet aber gleichzeitig Steuerungselemente, um sowohl die Einwanderungskriterien als auch das Einwanderungskontingent flexibel den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes anpassen zu können.“

Bei aller Kritik an dem Verharren im Nützlichkeitsdenken ist die Abschaffung der Vorrangprüfung, eine erleichterte Anerkennung von Abschlüssen, eine schnellere Niederlassungserlaubnis und der Nachzug der Kernfamilie begrüßenswert. Gleiches gilt für den Ansatz, dass es eines Gesamtkonzeptes Migration bedarf, welches „die Bekämpfung von Fluchtursachen ebenso beinhalten (muss) wie die Schaffung von legalen, sicheren Fluchtrouten„.

Und was passierte in der Debatte? Der Blick ins Plenarprotokoll erstaunt. Die Einbringung durch den Abgeordneten Hartmann (SPD) ist noch unspektakulär. Der Abgeordnete Meyer von der CSU fand, dass Deutschland ein hochattraktives Einwanderungsland sei und deshalb eigentlich nichts geändert werden müsse. Naja, vielleicht müsse es verständlicher werden. Er warf allerdings der SPD vor, dass diese nicht einen konkreten Arbeitsplatz für Einwanderung verlange, worauf diese heftig widersprach. Er wolle eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht auf das Arbeitsamt. Ihm folgte der Abgeordnete Curio von der AfD. Dass dieser widerlich hetzen würde, war absehbar. Ganz konkret sah das dann u.a. so aus (die Wortwahl ist hier eine entscheidende Kategorie): „Die Flutung mit Geringqualifizierten plus geplantem Familiennachzug … “ Sein Patentrezept zur Lösung des demografischen Problems: „Zielführend wäre die Erhöhung der Geburtenrate.“ Dies sei besser, als „das eigene Volk auszutauschen.“ Die bisherigen „Wirtschaftsscheinasylanten“ sollen mit einem neuen Etikett versehen werden. Dies, weil „UN-Ideologen (…) mittels weltweiter Massenmigration gewachsene Nationalstaaten aufösen wollen„. Der SPD-Gesetzentwurf sei ein „Familiennachzugprogramm für unsere hiesigen Parallelgesellschaften„. Schließlich pöbelt er, dass auch noch eine Reform des „Staatsbürgerschaftsrechts, die letzte Säule deutscher Selbstbestimmung“ Ziel des SPD-Entwurfes sei. Der Abgeordnete Thomae von der FDP reagierte souverän und angemessen auf diese Ausfälle, indem er seine Rede begann mit: „Ich will versuchen, das, was wir soeben gehört haben, in den großen historischen Kontext unseres Landes zu stellen, (…) und in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Deutschland schon immer ein Einwanderungsland gewesen ist.“ Er zeigte sich offen gegenüber den Vorschlägen der SPD und machte sogar ein Urheberrecht der FDP geltend. Ihm folgte die Abgeordnete Nastic von der LINKEN. Sie stieg wie folgt in die Rede ein: „Braindrain bedeutet also nichts anderes, als den armen Staaten dieser Welt ihr ausgebildetes Potenzial auszusaugen, Ingenieure dort abzuziehen, wo Brücken über reißende Flüsse gebaut werden müssen, Ärzte dort wegzuholen, wo Babys von Stechmücken übersäht sind und Hunderttausende HIV-infziert sind. Welcher von deutschen Konzernen ausgeplünderte Staat möchte noch sein weniges Geld in Bildung stecken, wenn deutsche Konzerne ihm dann die Ausgebildeten abziehen wollen? Hätten Sie doch bloß in Ihrem unwürdigen Jamaika-Gezocke über die Bekämpfung von Braindrain und der ungerechten Weltwirtschaftsordnung genau so viel diskutiert wie über die angesprochenen Obergrenzen für Schutzsuchende!“. Im Fortgang warf sie der SPD vor, mit dem Gesetzentwurf ginge es um Brain Drain. Zumindest als Absage an jede Form von Einwanderung interpretierbar ist der Satz: „Wer Herz und Verstand für arme Menschen hat, fordert eine gerechte Weltwirtschaftsordnung und formuliert nicht die Interessen des sogenannten deutschen Arbeitsmarktes als Ziel. Deutsche und ausländische Arbeitnehmer sollen in Konkurrenz um Billiglöhne und prekäre Berufsperspektiven gegeneinander ausgespielt werden.“ Im Weiteren warf sie der SPD vor, dass diese die Mindestgehälter abschaffen wolle und bezeichnete dies als „Lohndumping-Gesetz„. Schließlich warf sie allen anderen Parteien „Nützlichkeitsrassismus“ vor. Die Abgeordnete Polat von den Grünen zeigte sich ob dieser Rede irritiert und warf der LINKEN vor, bis heute kein Einwanderungskonzept zu haben. Die SPD kritisierte sie, weil diese ihr Konzept nicht überarbeitet habe. Sie finde, es sei notwendig „die zunehmende internationale Mobilität so auszugestalten, damit die darin liegenden Chancen zum Tragen kommen, und zwar für alle Beteiligten: (…) für die Herkunftsstaaten, die Aufnahmestaaten und die Zuwandernden selbst.“ Auch die Grünen unterstützen ein Punktesystem, der vorliegende Gesetzentwurf mache aber alles nur komplizierter. Der Abgeordnete Heveling von der Union widersprach der These, das deutsche Einwanderungsrecht sei zu kompliziert, es sprache allerdings nichts dagegen die unübersichtlichen Regelungen zusammenzufassen. Die Einreise, im Gegensatz zum SPD-Gesetzentwurf, solle aber erst gestattet werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliege. Weiterhin kritisierte er, dass für das Jahr der Arbeitssuche darauf verzichtet werden soll, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Die Debatte beendete die Abgeordnete Kolbe für die SPD. Sie argumentierte noch einmal pro Gesetzesvorschlag: „Wir wollen nämlich qualifizierte Zuwanderung, und wir wollen sie auch steuern.“ Gleichzeitig wies sie aber auch noch einmal darauf hin, dass es neben dem Einwanderungsgesetz auch das Recht auf Asyl gibt und jede*r, der/die „um seine Haut bzw. sein Leben fürchten muss“ Schutz bekommen müsse.

Das Argument mit dem Brain Drain, also der Abzug von Fachkräften wo „Brücken über reißende Flüsse gebaut werden müssen, Ärzte dort wegzuholen, wo Babys von Stechmücken übersäht sind und Hunderttausende HIV-infziert sind“, ist auf den ersten Blick stichhaltig. Ich habe es mir noch einmal genauer angesehen. Richtig ist, dass gut ausgebildete Menschen, die  ihre Länder verlassen dort fehlen. Aber Brain Drain ist auch ein sehr guter Vorwand um sich gegen Einwanderung zu stellen.  Das Recht auf ein gutes Leben kann und darf aber nicht vom Geburtsort abhängig gemacht werden. Fluchtursachen bekämpfen, für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung einzutreten, ist richtig. Aber das zu tun bedeutet eben nicht, Menschen jetzt den Zugang in den globalen Norden zu verwehren. Und das gemalte Bild vom Brain Drain ist auch unzutreffend. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die Zuwanderer*innen gar nicht aus den ärmsten Ländern kommen. Nutznießer*innen der Blauen Karte EU, welche von der SPD in ihrem Antrag explizit genannt wird, zum Beispiel sind vor allem Menschen aus Indien, China, Russland, Ukraine, USA, Syrien, Ägypten, Türkei, Serbien und Iran. Der sog. Brain Drain aus den ärmsten Ländern erweist sich dann eher als Fiktion und vorgeschobenes Argument. Dies um so mehr, als es mit  § 19a Abs. 2 Nr. 3 AufenthG eine Regelung gibt, nach der es möglich ist, mittels einer Verordnung die Erteilung einer Blauen Karte EU zu versagen, weil im Herkunftsland ein Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern in der entsprechenden Berufsgruppe besteht. Der Gesetzentwurf selbst argumentiert auf S. 12 im Übrigen auch selbst zu dem Thema.  Dort heißt es:

„Trotzdem gibt es Berufsgruppen aus bestimmten Regionen, die vor Ort benötigt werden. Hier darf eine gezielte Anwerbung von Fachkräften nicht zur nachteiligen Entwicklungen in den Herkunftsländern führen.“

Nun könnte argumentiert werden, dass genau das nicht passiere. Aber genau das hat niemand gemacht. Es ist richtig, wenn es im Gesetzentwurf der SPD heißt:

„Deutschland braucht darum keine Politik, die den Menschen Angst macht und die Stigmatisierung von Einwanderinnen und Einwanderern noch befeuert, sondern ein Einwanderungskonzept mit nachvollziehbaren Kriterien, das Einwanderung klug und kontrolliert gestaltet, damit sie gesellschaftlich akzeptiert bleibt. Dieses findet sich im bisherigen Aufenthaltsrecht nicht.“

Ein Einwanderungsgesetz darf aber nicht bei Nützlichkeitserwägungen stehen bleiben. Es muss auf einen sozialen Anknüpfungspunkt ankommen. Und es bedarf einer Ausweitung des Asylrechts. Dazu habe ich aber hier ausführlich geschrieben. Das alles muss parallel laufen mit einer Politik, die sich für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung einsetzt und Fluchtursachen beseitigt. Brain Drain gegen Einwanderung ausspielen geht aber meines Erachtens gar nicht.

5 Replies to “Bundestagsdebatte zum Einwanderungsgesetz”

  1. Gut, dass Zaklin Nastic im Namen der gesamten Linksfraktion dem imperialistischen Braindrain eine klare Absage erteilt hat. Marktkonforme Willkommenskultur auf Zuruf von BDI & Konzernen, um eine lohndrückende Reservearmee aufzufüllen und gleichzeitig talentiertes Personal aus benachteiligten Regionen abzusaugen – das ist eben keine linke Position.

  2. lesen würde helfen. den von nastic beschriebenen brain drain gibt es so nicht. deshalb der verweis auf die statistik. brain drain ist ebenso ein problem, wie das verharren in nützlichkeitserwägungen… wer aber wie sie ein problem mit der position „offene grenzen“ hat, bei dem wirkt das anti brain drain argument vorgeschoben, um „zuerst für deutsche“ zu rechtfertigen.

  3. Zitat 1:
    „[…]brain drain gibt es so nicht[…]“
    Zitat 2:
    „[…]brain drain ist ebenso ein problem[…]“

    Kicher.

  4. ich sag ja, das mit dem lesen ist so ein problem :-). da kann ein „so“ schon mal untergehen.

  5. Eigentlich brauchen wir kein Einwanderungsgesetz. Dann gäbe es auch das Problem Brain Drain nicht. Wenn wir den Asylberechtigten die Möglichkeit geben würden, in ihren Berufen zu arbeiten, sich zu qualifizieren, deutsch zu lernen, dann würden wir etwas für den „Arbeitsmarkt“ tun, den Menschen eine Perspektive bieten und falls die Flüchtlinge irgendwann zurückgehen, dann würden wir ihre Herkunftsländer auch noch mit qualifizierten Arbeitskräften für den Wiederaufbau und die Entwicklung unterstützen. Notwendig wäre also die Änderung bestehender Gesetze, damit sie ein solches Herangehen ermöglichen.

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