Die Sache mit dem Rechtsempfinden

Es war und ist zum Teil noch ziemlich heiß. Das scheint Auswirkungen zu haben. Zum Beispiel auf den Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Reul. Das ist jetzt die wohlwollende Annahme, eine andere wäre, er ist ein Antidemokrat. Der Innenminister dieses Bundeslandes tat kund:

„Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.“

Dieser Satz ist auf so vielen Ebenen unterirdisch, das frau eigentlich gar nicht weiß, wo sie anfangen soll.

Da wäre zunächst der Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (das Grundgesetz gilt auch in NRW), der besagt, dass die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden ist. Diese Innenminister greift massiv das Grundgesetz an, denn er will Recht und Gesetz durch „Rechtsempfinden“ ersetzen. Aber welches Rechtsempfinden?

Reul spricht von DEM Rechtsempfinden DER Bevölkerung. Ich weiß ja nicht, wie er DAS Rechtsempfinden DER Bevölkerung ermittelt haben will. Und ich weiß auch nicht, wie er sich die Ermittlung praktisch vorstellt. Wer gerade im Zuschauerraum eines Strafprozesses anwesend ist, entscheidet nach seinem Rechtsempfinden? In einem Zivilprozess kommt der ganze Kleingartenverein und entscheidet über die Zulässigkeit eines Ast von einem Grundstück auf einem Nachbargrundstück? Oder kommen wir alle irgendwann abends nach Hause und dürfen auf irgendeiner Online-Plattform mit einem Klick entscheiden, wie ein Prozess auszugehen hat?

Meine Erfahrung ist, dass es sehr verschiedene Rechtsempfinden gibt, was auch ganz logisch ist, in einer pluralistischen Gesellschaft. Beispiele?

  • Mein Rechtsempfinden sagt, bei Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung ist Strafrecht (bei aller notwendigen Kritik am System Knast) eine angemessene Reaktion, bei allen anderen Delikten sollte auf dem zivilrechtlichen Weg mit  Schadensersatz und Geldbuße reagiert werden.  Mein Rechtsempfinden ist aber nicht das Rechtsempfinden anderer, die selbstverständlich auch hier Strafrecht für eine angemessene Reaktion halten.
  • Mein Rechtsempfinden sagt klar „Nein“ zu Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe. Ein Blick in Leserbriefe, ein Blick in soziale Netzwerke und ein Gespräch im Supermarkt oder Kneipe zu diesem Thema zeigen: Auch dieses Rechtsempfinden ist nicht unumstritten.
  • Mein Rechtsempfinden sagt, Art. 14 Abs. 2 S. 2 GG verlangt geradezu, dass in Situationen wo es einen Mangel an Wohnungen gibt, Eigentümer ihre Wohnungen/Häuser aber verwahrlosen oder leer stehen lassen, diese auch ohne Eigentümereinwilligung wieder als Wohnung nutzbar gemacht werden. Andere verweisen auf den Eigentumsschutz und dass es doch selbstverständlich ist, dass jede*r mit seinem/ihrem Eigentum machen kann, was er/sie will.
  • Mein Rechtsempfinden sagt, dass Rechte von Beschuldigten für alle Beschuldigten gelten und vor allem, dass jede*r Beschuldigte ein faires Verfahren verdient hat. Andere wiederum finden, für besonders abscheuliche Verbrechen sei das nicht so wichtig.
  • Mein Rechtsempfinden sagt, bevor nicht endgültig juristisch entschieden wurde, verbietet es sich in Asylangelegenheiten Fakten zu schaffen, indem Leute vor der endgültigen Entscheidung abgeschoben werden. Andere sehen darin überhaupt kein Problem.

Kurz und gut: DAS Rechtsempfinden DER Bevölkerung gibt es gar nicht. Aber es macht sich gut, einfach darauf hinzuweisen und die eigene Position als die aller darzustellen.

Der Innenminister Reul greift mit diesem Satz nicht mehr und nicht weniger als die Gewaltenteilung an. Vielleicht ist dem guten Mann ja nicht klar, wer die Gesetze macht, auf deren Grundlage geurteilt wird. Das ist -zur Aufklärung für den Herrn- ein Parlament. Und ein Parlament wird vom Volk (Bevölkerung kann ich hier leider nicht schreiben) gewählt. Das Rechtsempfinden der Mehrheit des Volkes kommt also in der Gesetzgebung zum Ausdruck.

Der Innenminister in NRW hat die Grundfesten der Demokratie in Frage gestellt. Nicht mehr und nicht weniger. Rechtsstaat, Unabhängigkeit der Jusitz und Gewaltenteilung in einem Satz angreifen und in Frage stellen, das ist fett. Das verlangt Widerstand von allen, die sich Demokraten*innen nennen und das verlangt den Mann wegen Unfähigkeit zu entlassen, wahlweise auch wegen der Gefahr, dass er nicht gewährleisten kann auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen.

One Reply to “Die Sache mit dem Rechtsempfinden”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert