Die Sache mit dem Rechtsstaat

Abstrakt ist das mit dem Rechtsstaat ganz einfach. Die Justiz soll ihre Arbeit machen, unabhängig von der Einflussnahme durch die Politik. Das ist ja gerade der Unterschied zu Ländern wie der Türkei.

In der Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org wurde deshalb auch von der DIE LINKE in einem Antrag zum Beispiel unter anderem gefordert wird: „die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften“ sicherzustellen, „indem das Weisungs-, Aufsichts- und Leitungsrecht der Bundes- und Landesjustizministerinnen und -justizminister durch Streichung der §§ 146, 147 GVG“ abgeschafft wird. Zur Begründung heißt es in diesem Antrag: „Die Demokratisierung der Justiz und konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips auf Bundes- und Landesebene sind ein rechtsstaatliches Anliegen, wozu auch die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gehört. Sie sind von der Möglichkeit der politischen Einflussnahme und Einwirkung von Bundes- und Landesregierung auf laufende Verfahren freizustellen.“

Doch in konkreten Fällen wird es dann wieder schwierig mit dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung. Also eigentlich nicht. Dann nämlich nicht, wenn man/frau konsequent bleibt. Und wenn man/frau Gewaltenteilung tatsächlich ernst nimmt.

Nun hat also die Bundesregierung auf Grund des völlig veralteten und überflüssigen § 103 StGB in der Causa Böhmermann die Voraussetzung zur Strafverfolgung nach § 104a StGB erteilt. Es liegt auf der Hand, dass das Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Beleidigungsdelikte gestrafft werden muss, die §§ 185 ff. StGB reichen vollkommen aus. Die Strafwürdigkeit der Beleidigung soll einfach im Hinblick auf den/die Beleidigte gleich sein.  Abstufungen im Strafmaß auf Grund der Rolle und Bedeutung einzelner  Beleidigter zu machen, halte ich für falsch. Und bei der Gelegenheit könnte auch gleich noch nachgedacht werden, ob Beleidigung wirklich mit Freiheitsstrafe geahndet werden muss.

Was hat die Bundesregierung nun gemacht? Die Bundesregierung hat entschieden, dass die Justiz ihre Arbeit machen kann. Sie hat -wie der Genosse Puskarev auf seiner Fabebookpräsenz feststellte- keine Entscheidung in der Sache getroffen. Sie hat den Weg für die Justiz eröffnet ihr Arbeit zu machen und unabhängig eine rechtliche Wetung vorzunehmen. Auch Heribert Prantl weist in seinem Artikel auf diesen Fakt hin. Die Justiz wird klären, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht. Genau so soll es in einem Rechtsstaat sein. Nicht die Politik darf entscheiden, ob ermittelt wird oder nicht. Das genau ist die Differenz zu Ländern wie der Türkei.

Insofern besteht, wie auch Tom Strohschneider zu Recht anmerkt, kein Grund für Hyperventilation.

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12 Replies to “Die Sache mit dem Rechtsstaat”

  1. Dann hätte die Justiz auch ohne so eine Entscheidung zurechtkommen können …

  2. wegen § 104a stgb hätte sie nicht entscheiden können ob § 103 stgb einschlägig ist oder nicht

  3. Es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland, es gibt nur eine Unabhängigkeit der Richter und eingeschränkt der Rechtspfleger – wobei diese auch nicht schrankenlos ist. Warum dieser Quatsch immer wieder herbeigezogen wird, kann ich als halbswegs normal strukturierter Mensch nicht mehr nachvollziehen.

  4. ich habe ja zitiert, was in bezug auf staatsanwaltschaft gefordert wird.

  5. Was für eine „Rechtsstaat“ diese Bundesrepublik ist, erleben die hinterbliebenen der NSU Opfer nun schon seit Jahren. Vertuschung, Verstrickung der Geheimdienste und, es läuft darauf ganz offensichtlich darauf hinaus, keinerlei Aufklärung!
    Wahrlich ein Rechtsstaat.

  6. rechtsstaat meint gewaltenteilung. justiz hat in diesem straftäter*innen zu ermitteln und zu verurteilen.
    die verwicklung von geheimdiensten jenseits des konkret zu verhandelnden falls ist nicht aufgabe der justiz. dafür gibt es untersuchungsausschüsse und -zum glück- investigative journalisten*innen.

  7. Von was haben Sie denn überhaupt ne Ahnung?

    „Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“

    Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III 1 (S. 781).

    Und das SIE dieses Kasperregime a la Bundesbahnanenrepublik auch noch verteidigen, sagt mehr über Sie aus als Sie glauben.

  8. das zitat aus 1984 steht zum glück nicht im gegensatz zu meinem zitat :-). also kein grund für streit. ist doch auch mal schön.
    und verteidigen des anspruchs ist nicht schlimm, die realität zu kritisieren um sie zu verbessern ist eine lohnenswerte aufgabe. ich arbeite daran, mit konkreten vorschlägen, meist erarbeitet in meiner freizeit. ich würde sogar konkrete vorschläge von ihnen ernsthaft prüfen, also schreiben sie die einfach auf. schon mal im voraus danke dafür.

  9. IHRE Überschrift lautet: „Die Sache mit dem Rechtsstaat“

    Ich wende ein, „Geheimdienst“. Sie Antworten, gehört nicht dazu da nicht Justiz.
    Ich zeige auf, dass Geheimdienstmissbrauch dazu gehört und Sie Antworten, „kein Gegensatz“. Wer soll diese Eierei noch verstehen?

  10. „antworten“, natürlich klein. Ich weiß nicht was dieses blöde Rechtschreibprogramm im Smartphone immer anstellt. scheußlich

  11. dann liegt, sorry, ein missverständnis vor.
    ich dachte, sie meinen den punkt, das gerichte die geheimdienstverstrickungen nicht in verfahren umfasend aufgeklärt haben. darauf bezog sich mein einwand.
    trotzdem liegt kein differenz zwischen ihnen und mir vor, denn wir beide finden, dass geheimdienste einer demokratie wesensfremd sind.

  12. Eine Lese-Empfehlung zum Thema, besonders an die Adresse der Anwältin Wawzyniak:

    Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie: Zur Soziologie des Gerichtsverfahrens (Sociology of the Judicial Process) Taschenbuch – 1. Januar 1976
    von Manfred Rehbinder (Herausgeber), Lawrence M. Friedmann (Mitwirkende)
    Taschenbuch: 428 Seiten
    Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften; Auflage: 1976 (1. Januar 1976)
    Sprache: Deutsch
    ISBN-10: 3531092855
    ISBN-13: 978-3531092850

    Von wegen Rechtsstaat. 🙂

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