Die Sache mit der Religion

Die Sache mit der Religion ist nicht so einfach. Gerade für LINKE. Dass aber nun in Sachen Religion so einiges durcheinander gerät, wird beim Blick in das Antragsheft 2 des kommenden Bundesparteitages der LINKEN deutlich.

Das fängt schon beim formalen an. Im Antragsheft befindet sich der Antrag G.1. (S. 15) mit der Überschrift „Liberté, Egalité, Laïcité.  Die Zeit für eine konsequente Trennung von Staat und Religionen in der Bundesrepublik Deutschland ist gekommen.“ Die Spielregeln sind nun eigentlich so, dass wer den Antrag oder Passagen doof findet einen Ersetzungsantrag oder einen Änderungsantrag schreibt. Doch diese Spielregeln können natürlich auch umgangen werden. So wie es die bunte Mischung von Antragsteller*innen des Antrages G.3. (S. 21) macht. Deren Antrag mit der Überschrift: „Zum Verhältnis der LINKEN zu Religionsgemeinschaften. Einsetzung einer religionspolitischen Kommission des Parteivorstandes“ bezieht sich offenkundig -dazu gleich mehr- auf den Antrag G.1., ändert diesen aber nicht, sondern setzt einen eigenen Antrag dagegen. Nun ja.

Wichtiger als die formalen Sachen sind aber die inhaltlichen Punkte.

In den Zeilen 11-13 des Antrages G.1. steht folgendes: „Die konsequente Laizisierung ist dabei für uns auch ein wichtiges Mittel für den Abbau von Diskriminierung und für eine notwendige Offenheit gegenüber Migrantinnen und Migranten.“ Der Antrag G.3. wiederum macht zu seinem Ausgangspunkt in den Zeilen 8-19 folgende Aussage: „Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein zivilgesellschaftlicher Faktor in der Gesellschaft und reduzieren sich in ihrem gesellschaftlichen Engagement nicht auf sinnstiftende Lebensfragen des Glaubens. Im Gegenteil, die Kirchen selbst sehen sich zunehmend nicht mehr nur als Legitimationskraft für Staat, Regierung, Politiker, sondern als Einspruchsmacht, wenn die Würde des Menschen aus ihrer Sicht in Gefahr ist. Sie gehören auch und gerade in der Flüchtlingsfrage zu den engagierten zivilgesellschaftlichen Kräften, in deren ehrenamtlicher Arbeit Gläubige und Nichtgläubige zusammenarbeiten. Allein 2015 wurden über 100 Mio. Euro zusätzlich aus Eigenmitteln der Kirchen zur Versorgung von Flüchtlingen aufgebracht. Dieses Engagement führt – nicht nur in Bayern – unmittelbar zu politischen Auseinandersetzungen. Auch haben die Kirchen immer wieder Position bezogen gegen die Rechtsentwicklung der Gesellschaft. So hat das Zentralkomitee der Katholiken die AfD vom Katholikentag in Leipzig ausgeladen.“ Diese Sätze aus dem Antrag G.3. sind keinesfalls falsch. Was aber sollen sie den Lesenden in Reaktion auf den Antrag G.1. sagen? In diesem Kontext betrachtet erwecken diese Sätze den Eindruck, all das will der Antrag G.1. negieren. Da wird das Engagement von Gläubigen in der Flüchtlingsfrage instrumentalisiert um einem Antrag -in diesem Fall dem Antrag G.1.- etwas entgegenzusetzen. Ganz so, als würde der Antrag G.1. das nicht ebenfalls so sehen. Das wiederum halte ich für eine grobe Verfälschung des Anliegens des Antrages G.1., denn an keiner Stelle richtet sich dieser gegen die Gläubigen. Schade, dass ein solcher Umgang gepflegt wird. Dieses Verfahren wiederholt sich in den Zeilen 23-27, wenn es heißt: „Wir meinen: Gegen Zivilisationskrisen, die zunehmende Spaltung in Arm und Reich, die Zunahme an Kriegen und globalem Rüstungswettlauf, Rassismus und die Verrohung der Gesellschaft, die Ausbreitung des Terrors, der durch die Kriege der vergangenen Jahre nicht gestoppt, sondern befeuert wurde, kann sich die Gesellschaft nur in gesellschaftlichen Bündnissen stellen. Das schließt auch Akteure aus Kirchen und Religionsgemeinschaften ein.“ Ja sicher, kein Widerspruch. Aber als Reaktion auf den Antrag G.1. stellt sich diese Formulierung eben wieder so dar, als wolle der Antrag G.1. genau das nicht. Ein solcher Umgang mit dem Antrag G.1. ist einfach nicht fair.

Zentral im Antrag G.1. finde ich die Sätze in den Zeilen 142-145. Dort heißt es: „Wir distanzieren uns klar vom jenem aggressiven Atheismus, der im 20. Jahrhundert zu schwerster Repression und Verfolgung religiöser Menschen in vielen Teilen der Welt geführt hat. In einer gerechten und solidarischen Gesellschaft kann und darf es keine Diskriminierung auf Grund vorhandener oder fehlender religiöser Überzeugungen geben.“ Gerade angesichts der Geschichte der DDR ist diese Distanzierung von aggressivem Atheismus zwingend notwendig und darf nicht fehlen. Im Hinblick auf aktuelle Debatten sind wiederum die Zeilen 152-154 von großer Wichtigkeit: „Einer vermeintlichen `Islamkritik` als Artikulation von rassistischen Stereotypen treten wir ebenso entgegen, wie allen anderen Formen von religiös motivierter Menschenfeindlichkeit und Gewalt.“ Gleichfalls zentral sind die Zeilen 164-166: „Wir verteidigen die doppelte Religionsfreiheit, die die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der religiösen Praxis der Einzelnen wie auch die Freiheit des Staates von religiöser Bevormundung und Bevorzugung beinhaltet.

Wenn im Antrag G.3. in den Zeilen 20-22 nun formuliert wird: „Rassistische Vorurteile und Gewalt zielen oft auf den Islam und stellen die freie Religionsausübung von Muslimen in Frage. Das geschieht vor dem Hintergrund von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, wachsender Islamfeindlichkeit und Antisemitismus.“ stellt sich auch hier wieder die Frage, was dies im Kontext mit einer Reaktion auf den Antrag G.1. eigentlich soll. Ich habe auf die Zeilen 152-154 im Antrag G.1. bereits verwiesen. Es gibt hier keine Differenz, aber der Antrag G.3. suggeriert, es gäbe eine.

In den Zeilen 77-79 wiederum geht es im Antrag G.1. um den § 166 StGB. Es heißt dort: „Weltanschauungen, politische Überzeugungen und gleichfalls Religionen müssen auch mit grundlegendem Zweifel, scharfer Kritik und beißender Satire leben. DIE LINKE fordert daher die Streichung des `Gotteslästerungsparagraphen` § 166 aus dem Strafgesetzbuch.“ Ich finde diese Forderung ausgesprochen sinnvoll (dazu gleich mehr). Der Antrag G.3. reagiert darauf nun wie? In den Zeilen 100-105 heißt es: „Wie gehen wir damit um, dass die Forderung nach der Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen zwar juristisch vertretbar sein kann, weil Vorschriften über Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung ausreichen, um die Verächtlichmachung von religiösen Empfindungen zu ahnden, aber zugleich eine solche Initiative angesichts von  islamfeindlicher und antisemitischer Hetze und Gewalt ein Signal in die falsche Richtung sein könnte?“ Ja, wie reagiert eine Partei darauf? Zunächst erst einmal nicht damit, dass sie selbst suggeriert, es könnte ein falsches Signal sein. Und vielleicht damit, dass genau das, was im ersten Satz steht, durchargumentiert wird. Wo kommt denn eine LINKE hin, wenn sie nicht aufklärerisch argumentiert, was ist, sondern vor lauter Angst vor falschen Signalen nichts tut. Nur mal so: Für eine Straftat nach § 166 StGB gibt es bis zu drei Jahre Knast, für eine Beleidigung nach § 185 StGB bis zu einem Jahr Knast. Die Argumentation zu § 166 StGB ist auch gar nicht so schwer. Zunächst hat nämlich der § 166 StGB gar keine Auswirkung auf die Religionsausübung, die Störung der Religionsausübung bleibt über § 167 StGB strafbar. Der § 166 StGB schützt -auch wenn die Überschrift etwas anderes nahelegt- weder individuelle Bekenntnisse noch Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, sondern den  öffentlichen Frieden (vgl. BeckOK, § 166, Rdn. 1). Das Beschimpfen von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften muss geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. BeckOK, § 166, Rdn. 11). Es muss also -um ggf. drei Jahre in den Knast zu wandern- nicht der öffentliche Frieden gestört worden sein, sondern es reicht aus, dass das Beschimpfen dazu geeignet ist den Frieden zu stören. Strafrecht ist ultima ratio. Wenn schon strafbare Handlung, dann doch bitte, weil der öffentliche Friede gestört wurde, und nicht, weil dies möglich ist.  Unstreitig ist, dass eine Beleidigung nach § 185 StGB auch gegenüber Personengemeinschaften möglich ist (vgl. BeckOK, § 185, Rdn. 11), mithin auch Religionsgemeinschaften beleidigungsfähig sind. Die Antragsbefugnis von Religionsgemeinschaften ist über § 194 Abs. 3 StGB gesichert. Wem das nicht ausreicht, der kann noch auf den § 130 StGB (Volksverhetzung) verwiesen werden. Auch dieser Paragraf ist -bedauerlicherweise- ein Eignungs- und nicht ein Erfolgsdelikt. Auch dieser Paragraf soll den öffentlichen Frieden schützen. In der Variante des Absatzes 1 wird bestraft, wer  „gegen eine … religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt (Nr.1), zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. (Nr. 2)“  Es liegt aus meiner Sicht klar auf der Hand, dass hier überhaupt keine Schutzlücke entsteht, wenn der § 166 StGB gestrichen wird, mithin kann die Streichung auch kein Signal in die falsche Richtung sein. Es sei denn, dieses Argument wird von der LINKEN selbst bedient, statt klar gegenzuhalten. Genau das wäre aber ihre Aufgabe. Sachlich darzulegen, warum die Streichung des § 166 StGB kein Problem darstellt.

Richtig absurd wird es aber meines Erachtens in den Zeilen 62-65 des Antrages G.3. Dort heißt es: „In vielen Fragen der Religionspolitik haben wir Übereinstimmungen, gleichzeitig gibt es zu verschiedenen Fragen auch kontroverse Standpunkte, die in den Jahren nach der Verabschiedung des Erfurter Programms nicht ausdiskutiert wurden. Es ist an der Zeit, einen Rahmen für eine Positionsentwicklung zu schaffen.“ Das Erfurter Parteiprogramm existiert seit 2011. Seit 2011 blieb also genügend Zeit Positionen zu diskutieren. Wenn jetzt, um eine Präzisierung vorzunehmen, vorgeschlagen wird, mit einer „religionspolitischen Kommission“ zu reagieren, ist das eine Armutszeugnis. Es stellt aber vor allem auch erzielte Konsense in Frage. In der 17. Wahlperiode des Bundestages legte DIE LINKE einen Antrag zum kirchlichen Arbeitsrecht vor und es gab einen Gesetzentwurf zu den Staatsleistungen an Kirchen. Ein geplanter Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 166 StGB scheiterte am Einspruch einiger wichtiger Mitglieder der Partei DIE LINKE. In der 18. Wahlperiode wurde wenigstens noch ein Antrag zu den Staatsleistungen in den Bundestag eingebracht, ansonsten passierte nichts. Da kann dann die religionspolitische Sprecherin Christine Buchholz eine Kommission auf dem Parteitag fordern, sie hätte aber auch einfach aktiv werden können und wenn schon keine parlamentarischen Initiativen, so doch eine Debatte anstoßen können. Vielleicht hilft auch ein Blick in das 2013 verabschiedete Wahlprogramm, um zu sehen, auf welche Positionen sich DIE LINKE bereits schon mal geeinigt hatte. Dort steht:

  • Grundrechte und Arbeitnehmer/innen-Rechte müssen auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben, auch das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz.
  • Durch kirchliche Arbeitgeber ausgeübte Diskriminierung von Beschäftigten aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit in Bereichen, die nicht unmittelbar der Religionsausübung dienen, muss gesetzlich verhindert werden.
  • Wir wollen keine Bevorzugung von kirchlichen gegenüber öffentlichen Trägern bei der Vergabe von Trägerschaften, z.B. für Kindertagesstätten.
  • Schulen sollen Wissen über Religionen vermitteln und die wechselseitige Toleranz der Glaubensgemeinschaften fördern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungsauftrages des Staates durch staatlich anerkannte Lehrkräfte zu leisten, unabhängig von kirchlicher oder religionspolitischer Einflussnahme. Schulgebet, Schulgottdienst und religiöse Symbole wie das Kruzifix sind in staatlichen Schulen zu entfernen.
  • Verfassungen dürfen keine religiösen Bezüge aufwiesen. Religiöse Sonderregelungen wie das Blasphemiegesetz (§166 StGB), die Feiertagsgesetze sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie zur Wahrung der religiösen Empfindungen von Angehörigen der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften erforderlich sind.
  • Wir wollen den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen endlich umsetzen.
  • Die Kirchensteuer gehört abgeschafft. Für die Erhebung und Eintreibung von Mitgliedsbeiträgen und damit verbunden auch für die Mitgliederverwaltung an sich sollen ausschließlich die Religionsgemeinschaften selbst zuständig sein. Eine Erhebung der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit durch die Meldeämter wird dadurch überflüssig und kann wegfallen.

Die Hälfte der im Antrag G.3. gestellten Fragen ist beantwortet. Doch der Antrag G.3. ignoriert diese Einigung aus dem Jahr 2013 komplett, die Antragsteller*innen haben nach meinem Kenntnisstand nichts unternommen um eine weiterführende Debatte in Angriff zu nehmen oder gar Initiativen zur Umsetzung des Wahlprogramms zu ergreifen. Genau das verursacht einen schalen Beigeschmack im Hinblick auf diesen Antrag.

11 Replies to “Die Sache mit der Religion”

  1. Vielen Dank für diese klaren Zeilen, ich warne die Linke davor sich mit dem Antrag G3 zu sozialdemokratisieren. Ich persönlich bin seit 27 Jahren in der SPD und werde sie in Richtung Linke verlassen ich habe in den letzten Jahren miterlebt wie sich arbeitslose und im Dienst befindliche Theologen in eine Partei hineinschmuggeln um diese in Ihren Sinn zu verändern. Diese Leute wollen ihre Wichtigkeit für unseren Sozialstaat mit dem Geld beweisen das von eben jenem Staat zugeschustert bekamen.

  2. von sozialdemokratisieren würde ich nun nicht gleich sprechen, aber bei meinen aussagen zu g.3. bleibe ich. soll jede*r nach seiner/ihrer fason glücklich werden.

  3. „Die Sache mit der Religion ist nicht so einfach. Gerade für LINKE. Dass aber nun in Sachen Religion so einiges durcheinander gerät, wird beim Blick in das Antragsheft 2 des kommenden Bundesparteitages der LINKEN deutlich.“

    Da hast du wieder einmal gezielt stilsicher und ideologisch, dem Glauben an dem diamat – histomat, oder wie immer du es auch immer nennen willst – „argumentiert“. Man ist als linker eben grundsätzlich gegen Religionen, negativiert damit Jahrhunderte Menschheits-Geschichte, die, im Namen des Christentums heute Basis unserer abendländischen Kultur auch Einzug in unsere Rechtssprechung gefunden haben, und hält, einem marxistischen _Glaubensbekenntnis_ nach – denn mehr ist es nicht – an dem alt Hergebrachten materialistischen Unsinn Fest, wie er von arbeitsscheuem Gesindel wie Marx und Engels zusammenphantasiert worden ist.

  4. wer lesen kann ist klar im vorteil :-). jede*r soll glauben können was er/sie will. jede*r soll seinen/ihren glauben leben können. aber der staat soll sich bitte konsequent raushalten.

  5. Ja. Ganz recht. Sie sollten wirklich richtig lesen lernen, dann wären Sie klar im Vorteil. Sie schreiben selbst: „Die Sache mit der Religion ist nicht so einfach. Gerade für LINKE.“. Und als Antwort auf meinen Kommentar schreiben Sie, dass es doch ganz einfach sei. Merken Sie den Widerspruch?

    Natürlich ist „die Sache“ mit der Religion ganz einfach, da Religion PRIVATSACHE ist! Vielleicht sollten Sie das kommunistische manifest einmal bei Seite legen und das Deutsche Grundgesetz in die Hand nehmen, dann wüssten auch Sie, als MdB, wovon ich, ein Demokrat, spreche – aber immer dran denken: erst Lesen lernen.

    Für Demokraten ist „die Sache“ mit der Religion nämlich gerade NICHT schwierig. Da Sie in Ihrem Geschreibe „die Sache mit der Religion“ aber als gerade für linke als schwierig bezeichnen, zeigen Sie einmal wieder deutlich, wie marxistisch-leninistisch verblendet Sie sind.

  6. immer wieder eine freude :-). wer lesen kann stellt fest, dass es in dem von mir favorisierten antrag gerade nicht darum geht, religion als privatsache in frage zu stellen. das dies historisch allerdings für linke häufig ein problem war, sollten sie besser wissen. gerade deshalb ist es -aus historischer verantwortung- so schwer, auf der einen seite deutlich zu machen, dass religion als privatsache auch von linker seite komplett unangetastet bleiben muss, eine strikte trennung von staat und religion sich aber nicht gegen den glauben des/der einzelnen richtet. aber vermutlich ist das zu schwierig für sie.

  7. Es ergibt sich für mich die Frage: Wenn die Privatheit der Religion für linke ein Problem ist und für Sie nicht, warum sind Sie dann Mitglied dieser Partei? (Zudem noch nach der kläglichen Niederlage des Chef-Kommunisten Gysi jüngst vor dem Bundesverfassungsgericht)

    Wie sollte sich eine Trennung von Staat und Religion gegen den Glauben eines einzelnen richten? Das ist doch Unsinn. Wenn wir von Trennung sprechen, dann geht es doch nicht darum, gegen Religionen vorzugehen, sondern eben einfach darum, eine Trennung vorzunehmen. Verstehen Sie „Trennung“ etwa als Entzweiung von Religionen?

    Ich weiß also nicht, was da schwierig sein soll. Sie verstehen nur scheinbar den Begriff der Trennung falsch. Aber dass in Ihrer Partei so einiges falsch verstanden wird, zeigt auch, wie bereits kurz darauf hingewiesen, die klägliche Niederlage Ihre Chef-Ideologen Gysi vor dem Bundesverfassungsgericht. Glücklicherweise gibt es in diesem Land eine vitale demokratische Verfassungsrealität, die auch wirrsten Ideologen immer wieder versucht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erklären. Leider zeigen sich solche Ideologen häufig trotzig und unbeeindruckt, selbst gegenüber Gerichtsurteilen des höchsten Gerichtes im Staate. Nun ja … sonst würde man Sie (Gysi) wahrscheinlich auch nicht als Ideologen bezeichnen können; diese infantile Form des Trotzes und der zur Schau gestellten Unbeeindrucktheit liegt wohl also in der Natur der Sache. Man versteht nicht, was da in der Erziehung falsch gelaufen ist.

  8. „das dies historisch allerdings für linke häufig ein problem war, sollten sie besser wissen. gerade deshalb ist es -aus historischer verantwortung- so schwer, auf der einen seite deutlich zu machen, dass religion als privatsache auch von linker seite komplett unangetastet bleiben muss…“

    Nur das Religion nicht immer „Privatsache“ ist und war. Religion wurde und wird politisch genutzt. Kann man wissen, sollte man wissen, Sie natürlich ausgenommen. Sie sind entschuldigt!

  9. sie wollen offenbar nicht verstehen und sind -nicht nur in der frage- ideologisch verblendet. da hilft wohl auch nicht zu wiederholen, dass wegen der geschichte sog. linker es svhwierig ist. sog. linke haben nämlich häufig die private religionsausübung erheblich eingesvhränkt. freundlich ausgedrückt. deshalb ist es zunächst für linke notwendig darauf hinzuweisen, dass jede*r seine/ihre religion ausleben können soll. etwas anderes ist die trennung von staat und kirche.

    zum urteil des bverfg gibt es einen anderen blogbeitrag und gregor gysi ist deutlich weniger ideologe als sie.

  10. Pingback: Soll ein Gottesbezug in die schleswig-holsteinische Landesverfassung? ← Stefan Karstens

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