Ein unverständliches Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden und ich bin nicht nur deswegen für die Auflösung des Verfsssungsschutzes – auch wenn das Stellenabbau im Öffentlichen Dienst ist.

Das Bundesverwaltungsgericht, hier der 6. Senat bestehend aus 5 Männern hat die Beobachtung von Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. Nach der mündlichen Verhandlung hatte ich eigentlich ein anderes Gefühl. Nicht nur weil viele interessante juristische Aspekte angesprochen wurden, sondern auch weil sich der Prozessbevollmächtigte des VS in unjuristische Peinlichkeiten hineinredete. Nur ein Beispiel: Es spreche für Bestrebungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, dass DIE LINKE Vorbehalte gegen den Präsidentschaftskandidaten Gauck hatte. Hallo? Was ist das denn bitteschön?

Nach der mündlichen Urteilsbegründung hat sich das BVerwG die Tatsachenfesstellung des OVG Münster über „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die FDGO“ zu eigen gemacht, es handele sich ja schliesslich nur um eine Revisionsverhandlung. Komisch nur, dass noch in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde, ob der Bewertungsmasstab des OVG richtig war und das dann im Urteil gar nichts dazu gesagt wurde. Hat das OVG nicht von „tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Verdacht für Bestrebungen“ gesprochen, was auch immer das sein soll?

Nach dem Urteil sind Einzeläusserungen die solche Bestrebungen darstellen Bodo zuzurechnen. Es sei nämlich eine Beobachtung nötig um zu sehen, wie sich diese Einzeläusserungen entwickeln, ob sie nicht mehrheitsfähig werden – so der Bevollmächtigte des VS. Im Gespräch fragte das Gericht noch nach ob nach so langer Beobachtung ohne das diese Einzelmeinungen zur Mehrheit geworden sind eine Beobachtung noch gerechtfertigt sei. Eine gute Frage – in der mündlichen Urteilsbegründung spielte sie keine Rolle mehr 🙁

Lange Ausführungen wurden -auch vom Gericht- zum Verhältnis von Artikel 38 GG und § 8 Abs. 1 BVerfSchG gemacht, es wurde gefragt ob eine nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegende Behörde, eine Behörde deren Weisungsgeber der Bundesinnenminister ist, einfach eine Überwachung von Abgeordneten anordnen kann oder ob nicht ein Gesetzesvorbehalt dafür notwendig wäre. Im Urteil wurde mit einer kurzen Bemerkung bejaht, dass der VS dies darf.

Der letzte spannende Punkt war die Prüfung der Verhältnissmässigkeit. Der Bevollmächtigte des VS hatte davon wohl noch nie was gehört und erging sich in allgemeinen Aussagen. Ein Grundrechtsverwirkungsverfahren könne sich nur aus den gesammelten Daten des VS ergeben und eine Stigmatisierung durch die Beobachtung sei vom Gesetzgeber gewollt. Ein Abgeordneter muss dem Volk sagen wofür er stehe und könne sich deshalb nicht hinter der Stigmatisierungswirkung verstecken. Das verstehe ich nicht. Die Bevölkerung braucht die Beobachtung durch den VS um zu wissen, was Politiker/innen wollen? Ich dachte ja immer, die Menschen können lesen und sich ein eigenes Urteil bilden.

Wie dem auch sei, das Gericht bemühte sich noch um eine Verhältnismässigkeitsprüfung, kam aber zu einem wie ich finde absurden Ergebnis. Weil es sich ja um eine offene Beobachtung handelt sei die Gefahr für die freie Ausübung des Mandates nicht so groß und auch die Stigmatisierungswirkung nicht. Und für die Prognose über die Entwicklung der Gefahr für die FDGO sei halt wichtig Daten über Spitzenpolitiker beim VS zu sammeln.

Also: der VS darf spitzeln, nunmehr vom BVerwG bestätigt. Kontrollierbar ist er eh nicht und nicht nur nach der heutigen Entscheidung über weitere Machtbefugnisse eher eine Gefahr für den politischen Wettbewerb und damit die Demokratie. Schaffen wir ihn doch einfach ab!

6 Replies to “Ein unverständliches Urteil”

  1. Vielleicht habe ich die Berichterstattung in den Medien den ganzen Tag über auch falsch verstanden, aber ging es Ramelow nicht auch darum, dass festgestellt wird, dass „die Linke als solche“ (gewissermassen im Rahmen eines Automatismusses) nicht beobachtet werden darf? Die Medien berichten heute abend, genau dieses hätte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil ausgesagt.

    War es so?
    – und ist nicht wenigstens das ein Erfolg aus Eurer Sicht?

  2. nee, das Bundesverwaltungsgericht hat das Gegenteil gesagt.

  3. „Schaffen wir ihn doch einfach ab! “

    Eine sehr gute Idee! Deine GenossInnen in Berlin – wo zum Beispiel das Sozialforum bespitzelt wird – könnten doch mit gutem Beispiel vorangehen und mal so einen Antrag einbringen!

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