Eine „Einzelmeinung“ zur falschen Zeit

Von Dominic Heilig und Halina Wawzyniak,

Mitglieder des Parteivorstandes

Am Montag lud das parteilose Mitglied der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Neskovic,  zu einer Pressekonferenz nach Berlin ein. Grund: Die Vorstellung seines Positionspapiers zur Reform des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik.

Um es klar und deutlich zu sagen: Jede/r hat das Recht eine Einzelmeinung zu vertreten. Pikant ist aber an dem Vorgang die Art und Weise der Präsentation sowie der Inhalt des Positionspapiers. Denn dieses fordert nicht nur eine Reform des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, sondern dessen Organisations- und Kompetenzerweiterung. Doch der Reihe nach.

Das von Wolfgang Neskovic auf der Pressekonferenz verteilte Dokument war dem zuständigen Arbeitskreis der Bundestagsfraktion bis Dienstag früh nicht bekannt. Allein die Vertreter ausgewählter Medien verfügten über das Papier des brandenburgischen Abgeordneten, welches die Überschrift „Verfassungsschutz: Reform – ja, Abschaffung – nein!“ trägt. Erst auf Nachfrage wurde der Fraktion das elfseitige Dokument schließlich übermittelt. Der Parteivorstand hingegen ist bislang nicht offiziell durch Neskovic in Kenntnis gesetzt worden. Es wäre ohnehin zu spät für dessen Mitglieder gewesen, sich inhaltlich zu äußern, da bereits wenige Stunden nach der Pressekonferenz  u.a. der Berliner Tagesspiegel über die Reformvorschläge von Wolfgang Neskovic berichtete. Was in dem kurzen Zeitungsbeitrag zu lesen war, hat uns ehrlich gesagt beinahe die Sprache verschlagen.

Und damit zum Inhalt. Zum einen geht Neskovic den im Programm von Erfurt gefassten Beschluss, wonach  DIE LINKE „die Geheimdienste abschaffen“ will an und gibt die Entscheidung der Bundesparteitagsdelegierten fast der Lächerlichkeit preis. Zitat: „Wenn z.B. DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm (gemeint ist das Grundsatzprogramm, Anm. der Autoren) einerseits die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert und andererseits die strikte Einhaltung des Trennungsgebotes verlangt, stehen sich diese Forderungen in einem unlösbaren Widerspruch gegenüber. Hier wird ein Paradoxon formuliert, so dass unklar bleibt, was DIE LINKE wirklich will“.

Wolfgang Neskovic hat augenscheinlich die doppelte Strategie – oder Dialektik – der Partei, die auf dem Erfurter Parteitag formuliert und diskutiert worden ist, nicht verinnerlicht. In Kürze zusammengefasst kann man diese Dialektik auch übersetzen mit: Das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Oder anders: Die Welt ist so wie sie ist und DIE LINKE ist mittlerweile berühmt dafür, pragmatisch-politische Schritte mit (revolutionären) Grundsatzforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Für Wolfgang Neskovic ist die Forderung nach der Abschaffung der Geheimdienste  sogar verfassungsfeindlich, denn er schreibt: „Die Aufgabe, die Verfassung zu schützen, kann auch durch eine Grundgesetzänderung nicht beseitigt werden. Sie ist von der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG erfasst“. Dass die Verfassung nur durch einen solchen Dienst, der sich nachrichtendienstlicher Mittel bedient, zu schützen ist, steht für Neskovic fest. Für uns nicht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese Mittel vorzuenthalten ist für ihn aber genauso unvorstellbar, wie anzuerkennen, dass DIE LINKE bevor sie die gesellschaftlichen und parlamentarischen Mehrheiten zur Abschaffung der Geheimdienste besitzt, sich als einzige Partei im Deutschen Bundestag auch weiterhin für die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten stark macht. Dass diese Trennlinie längst überschritten ist, kann selbst Neskovic – allein schon wegen der Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei – nicht übersehen.

Neskovic aber hat eine andere Trennlinie ins Auge gefasst und meint mit Blick auf das Erfurter Programm: „Entweder muss sie (gemeint ist DIE LINKE, Anm. der Autoren) ihre Forderung zur Abschaffung des Verfassungsschutzes aufgeben oder die Forderung nach Einhaltung des Trennungsgebotes.

Dieser konstruierte Gegensatz ist genauso falsch, wie die Eingangsbemerkung in seinem Papier. In dieser heißt es: „Schließlich fordert auch niemand die Abschaffung von Staatsanwaltschaft und Polizei, obwohl das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Mordtaten der NSU vorrangig ein Versagen dieser beiden war. Denn sie sind für die Verfolgung von konkreten Straftaten und die Festnahme von Tatverdächtigen zuständig und nicht der Verfassungsschutz.“

Angesichts der offen zutage getretenen Versäumnisse des Verfassungsschutzes im Bund und den Ländern, deren Nichtweitergabe von Informationen an die Ermittlungsbehörden, das unkontrollierbare und völlig aus dem Ruder gelaufene Netz von V-Leuten – zum Beispiel im Thüringer Heimatschutz – ist diese Aussage nicht nur hinderlich für die weitere Arbeit der LINKEN in den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA), sondern eine Verdrehung der wirklichen Verantwortung der Geheimdienste in ihr Gegenteil.

Vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) – dessen Mitglied Neskovic ist – behauptet er in seinem Positionspapier, dass die Kontrolle der Geheimdienste über selbiges eine „unlösbare Aufgabe“ sei. Elf Abgeordnete seien einfach nicht in der Lage, das Agieren von über 10.000 GeheimdienstmitarbeiterInnen effektiv zu kontrollieren. Recht hat er. Doch um einen Arbeitszustand zu fördern, der diese Kontrolle erst ermöglicht, reicht es eben nicht aus – wie Neskovic einstmals forderte – den Mitgliedern des PKGr weitere Mitarbeiterstellen zu finanzieren. Neskovic widerlegt sich selbst, wenn er zu Recht schreibt: „Der Dienst (gemeint ist der Verfassungsschutz, Anm. der Autoren) scheint von jeher ein Eigenleben im Staat zu führen. Es ist die unheimliche Heimlichkeit der Geheimdienste und ihr unkontrolliertes Agieren im Schatten, welche die Forderung nach ihrer Abschaffung beflügeln“.

Fraglich ist dann jedoch, wie Neskovic getarnt als Reform des Verfassungsschutzes, zu der Forderung gelangt, die Landesämter zu Außenstellen des Bundesamtes für den Verfassungsschutz zu machen. Übersetzt bedeutet dies, die Schaffung eines Super-Geheimdienstes, der noch weniger zu kontrollieren sein wird, als es bislang möglich war. Darüber hinaus verliert Neskovic mit dieser Forderung die Trennschärfe zu Bundesinnenminister Friedrich (CSU), der selbiges als Reform in Aussicht gestellt hatte.

Um es klar zu sagen: Aus unserer Sicht geht es bei dieser Forderung nicht um eine Reform der Struktur und Arbeit des Verfassungsschutzes, sondern um dessen Zentralisierung und Stärkung. Dies entspricht weder dem Programm noch dem Wahlprogramm unserer Partei.

In einem jedoch mag auch Neskovic nicht dem Bundesinnenminister folgen. Auch er stellt das V-Leute-System im Bund und in den Ländern infrage. Jedoch um welchen Preis? Neskovic kommt zu dem Schluss: „Der Einsatz von V-Leuten ist ein rechtsstaatlich untaugliches Mittel zur Bekämpfung von Verfassungsfeinden. Es stehen andere effektivere Mittel zur Verfügung. Der Gabentisch staatlicher Überwachung ist reich gedeckt: Observationen, Onlinedurchsuchungen, Videoüberwachungen oder auch der Einsatz von eigenen verdeckten Ermittlern der Sicherheitsbehörden. Es fehlt bislang der Nachweis, dass diese Ermittlungsmethoden nicht ausreichend sind“. Vielleicht mag es an einer ungenauen Formulierung liegen. Aber DIE LINKE hat sich immer deutlich u.a. gegen das Mittel der Onlinedurchsuchung ausgesprochen. Dies nun quasi als Pendant zum V-Leute-System des Verfassungsschutzes zu machen –und so kann diese Passage gelesen werden- , widerspricht erneut einer Kernforderung der LINKEN.

Wir drehen uns im Kreis, denn vieles von dem, was Neskovic nun erneut streut, vertritt er seit langem. Neu sind hingegen der Wunsch nach einer Zentralisierung des Verfassungsschutzes und die Nichtausweisung dieser Einzelmeinung als solche.

Falsch war aus unserer Sicht, neben der Art der Veröffentlichung, dem Inhalt und der Unkenntlichkeit als Einzelmeinung, aber auch der Zeitpunkt seiner neuerlichen Einlassung. Denn erst am Wochenende hat der Bundesinnenminister presseöffentlich durchblicken lassen, dass es wohl bei der Beobachtung der LINKEN und einiger ihrer Abgeordneter durch den Verfassungsschutz bleiben wird. Zur gleichen Zeit wurde zudem bekannt, dass in Thüringen das dort verantwortliche Landesamt versucht hatte, einen ehemaligen Mitarbeiter jener Landtagsabgeordneten anzusprechen, die für DIE LINKE im thüringischen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden sitzt.  Wir setzen darauf, dass DIE LINKE an dem Ziel der Abschaffung der Geheimdienste festhält und werden uns auf konkrete Umsetzungsschritte konzentrieren. In einem ersten Schritt erfolgt dies bereits durch Anträge zum Bundeshaushalt. In diesem sollen, wenn es nach der LINKEN geht, alle Gelder beim  Bundesamt für den Verfassungsschutz gestrichen werden, die für die nachrichtendienstliche Tätigkeit erforderlich sind.

15 Replies to “Eine „Einzelmeinung“ zur falschen Zeit”

  1. Zu dem Text von Halina Wawzyniak und Dominik Heilig „Eine „Einzelmeinung“ zur falschen Zeit“:

    Offensichtlich haben Halina und Dominik das von mir verfasste Papier nicht mit dem notwendigen Aufmerksamkeitsgrad gelesen. Nur so lassen sich die groben Verzerrungen und Entstellungen erklären – wenn ich einmal die Möglichkeit einer böswilligen Sachdarstellung außen vor lasse.

    Ich empfehle daher jedem, nicht die Rezeption der beiden Autoren zur Grundlage seiner Bewertung zu machen, sondern sich stattdessen das Papier im Original durchzulesen. Es ist auf meiner Homepage zu finden: http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/neskovic-positionspapier-verfassungsschutz.

    Es gibt ganz andere Stellungnahmen zu dem von mir verfassten Papier. Nachfolgend füge ich beispielhaft den Kommentar eines Bürgers zu dem ND-Beitrag vom heutigen Tag bei (http://www.neues-deutschland.de/artikel/802284.neskovic-und-der-verfassungsschutz-linke-politiker-kritisieren-einzelmeinung.html) :

    „• Call, 24. Okt 2012 12:02
    Der Nezkovic ist längst unerwünscht
    Nun müssen sich schon frei gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages von FDSlern der Partei Die Gänsefüßchenlinke genehmigen lassen, wann sie ihre Meinung zu einem Thema, das in ihr Tätigkeitsfeld (in dem Falle die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes) fällt, äußern. Weshalb allerdings der Zeitpunkt der Veröffentlichung der im Übrigen nicht als „PdL-Positionspapier“ oder ähnliches sondern ausdrücklich als „Position von Wolfgang Neskovic“ überschriebenen Reformvorschläge falsch sein soll, leuchtet nicht ein. Heilig und Wawzyniak begründen ihre Rüge zum Veröffentlichungszeitpunkt einerseits mit Einlassungen des Bundesinnenministers am letzten Wochenende zur Fortführung der Beobachtung der „Linken“ und einiger ihrer Abgeordneter durch den Verfassungsschutz, andererseits mit dem Versuch des Thüringer Verfassungsschutz zur Anwerbung eines Mitarbeiters der Thüringer Landtagsabgeordneten König. Das ist natürlich Quatsch. Zeigen doch gerade diese Beispiele wie wichtig eine Reform des Verfassungsschutzes ist, an dessen Auflösung zurzeit überhaupt nicht zu denken ist.

    Nezkovics Reformvorschläge münden aus den Erfahrungen seiner Arbeit als Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums. Er fordert eine umfassende Revision der rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Verfassungsschutzes, der sich seines Erachtens zurzeit in einem „quas-rechtsfreien Raum“ bewegt und „Narrenfreiheit“ genießt und zudem gerichtlicher Kontrolle entzogen ist. Das will Nezkovic ändern und zudem die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch das Bundesinnenministerium als Dienst- und Fachaufsichtsbehörde stärken. So soll es präzisere Dienstvorschriften geben und die Tätigkeit des Verfassungsschutzes so dokumentiert werden, dass man diese auch im Nachhinein nachvollziehen kann.

    • Call, 24. Okt 2012 12:03
    Der Nezkovic ist längst unerwünscht II
    Besonderes Augenmerk richtet Nezkovic auf eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Eine nachvollziehbare Forderung ist da, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums auch durch eine Personalausstattung überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe erfüllen zu können. Leider scheint bisher diese Kontrolle unzureichend zu sein, was Nezkovic mit dem Beispiel illustriert, dass sich die großen Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Kontrollgremium, welches im Übrigen nur einmal im Monat für drei Stunden („Märchenstunden“) zusammentritt, durch ihre parlamentarischen Geschäftsführer vertreten lassen, die schon sonst viel um die Ohren haben. Auch will er das Recht für Mitglieder des Kontrollgremiums zur Weitergabe von Informationen (Information der Fraktionsvorsitzenden und der Ersten parlamentarischen Geschäftsführer) einführen und die Kontrollrechte der parlamentarischen Minderheit stärken. Schon erstaunlich, dass die Gänsefüßchenlinke den von ihr vorgeschlagenen Bundestagsabgeordneten dabei nicht unterstützen will.

    Für eine Effektivierung der Arbeit schlägt Neskovic vor, die Landesämter dem Bundesverfassungsschutz anzugliedern. Das ist wohl seine Antwort auf den Umstand, dass beispielsweise bei den NSU-Fällen nicht zur Weitergabe von Informationen über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche einzelner Landesämter gekommen ist, was den Nazis in die Hände gespielt haben könnte. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, sei dahingestellt. Fehl gehen aber Heilig und Wawzyniak, wenn sie meinen, das würde zu einem „Supergeheimdienst“ führen, der nicht kontrollierbar sei. Denn gerade für eine stärkere Kontrolle macht sich Nezkovic mit seinen Reformvorschlägen stark, mit denen sich die beiden Gänsefüßchenlinken leider nur sehr oberflächlich auseinandersetzen.

    • Call, 24. Okt 2012 12:04
    Der Nezkovic ist längst unerwünscht III
    Heilig und Wawzyniak weisen darauf hin, dass ihre Partei die Auflösung des Verfassungsschutzes fordert und daher Nezkovic, der dessen Reformierung verlangt, von dieser Linie abweicht. Das mag sein, wobei der Verfassungsschutz ein vollkommen anderer wäre, wenn Nezkovic mit seinen Vorschlägen durchkommen würde. Wer allerdings den Verfassungsschutz abschaffen möchte, der muss sich schon Gedanken darüber machen, wie er beispielsweise auf faschistische Umtriebe im Untergrund dann reagieren will. Soll das dann eine Kriminalpolizei nach der Art von Miss Marple übernehmen? Dialog mit der „Zivilgesellschaft“, Aufklärungsmaßnahmen und Sitzblockaden sind ja eine feine Sache. Aber ein Verbot der NPD – wie von den Gänsefüßchenlinken ja auch gefordert – setzt man so nicht durch, wenn die dann unbeschwert im Untergrund weitermachen darf. Leider findet man zu solchen Fragen bei dieser Partei weder im Programm noch im Wahlprogramm eine Antwort. Überhaupt findetet man bei ihr kaum etwas zu Aspekten polizeilicher Arbeit. Nezkovic könnte da Lücken füllen können, aber er ist offensichtlich unerwünscht.“

    Ergänzend ist noch anzumerken:

    Geradezu ehrabschneidend ist der Versuch, meine Äußerungen so zu interpretieren, als wenn ich mich für Online-Durchsuchungen ausgesprochen hätte. Ich habe mich in der Vergangenheit in zahllosen Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Textbeiträgen stets und ausnahmslos gegen den Überwachungsstaat und seine Methoden gewandt – insbesondere auch gegen die Online-Durchsuchung – zuletzt in Vorträgen am Montag und Dienstag dieser Woche (Friedrichshain und Cottbus). Ein einfacher Besuch auf meiner Homepage oder in den Archiven deutscher Tageszeitungen liefert hierfür weitere zahllose Belege. Die entsprechende Passage, auf die sich die beiden Autoren zu beziehen scheinen, gibt lediglich ohne besondere Kommentierung und Bewertung nur die gegenwärtige Rechtslage der nachrichtendienstlichen Mittel des „Überwachungsstaats Bundesrepublik“ wieder.

  2. ich dokumentiere zunächst mal dominics antwort:

    Lieber Wolfgang,

    es ist schön, dass du dich dieser Debatte im Netz stellst. Analog war es ja nicht möglich, diese mit dir zu führen. Dies haben Halina und ich bereits ausgeführt. Dass du dich nun aber auf den anonymen “Call” zurückziehen musst, der Kritik augenscheinlich lieber unterbunden haben möchte, als sich inhaltlich mit ihr auseinanderzusetzen (“Nun müssen sich schon frei gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages von FDSlern der Partei Die Gänsefüßchenlinke genehmigen lassen”) spricht aus meiner Sicht Bände.
    Zu deiner letzten Anmerkung: Wir haben geschrieben: “Vielleicht mag es an einer ungenauen Formulierung liegen”… Dies gehört zur Wahrheit eben auch dazu. Ich freue mich jedenfalls, dich nach wie vor so eng an der Seite unseres Partei- und Wahlprogrammes – im Hinblick auf die Kontrolle der Dienste und Polizeien, sowie deren Überwachungsinstrumente – zu wissen.

    Schließlich begrüße ich, dass du – um das Orginal von dir zu lesen – deinen Text nun endlich auch online gestellt hast. Bis eben war dies ja nicht der Fall. Lediglich über Halina und ihre Internetseite war es dem Interessierten möglich, deine Vorschläge durch eigene Betrachtung zu bewerten. Nun kann dies ja auch die Bundespartei samt ihrer Delegierten tun, die du ja ob ihrer Programmentscheidungen so hart kritisierst. Auch die Fraktion hattest du ja 24 Stunden über den konkreten Inhalt deines Reformpapiers im Dunkeln gelassen.

    Interessant finde ich zum Schluss aber immer noch, dass du auch hier kein Wort dazu verlierst, dass das Hauptversagen deiner Ansicht nach bei Polizei und Staatsanwaltschaften und nicht beim Verfassungsschutz zu suchen ist.

    Mit solidarischen Grüßen

    Dominic Heilig

  3. lieber wolfagang,

    ich halte es nicht für zielführend jetzt hier online zu kommunizieren. ich habe dir ja gestern bereits direkt gesagt, dass ich die art der vorstellung deines papieres nicht für richtig halte und auch eine andere position habe.

    nun beziehst du dich in deiner antwort auf den mir hier im blog schon bekannten call. kann man machen. dann stellst du klar, dass du gegen die online-durchsuchung bist. das ist gut. wir haben bewusst geschrieben, dass man das so lesen kann, nicht muss. insofern ist die klarstellung zu begrüßen.

    aber wir kritisieren ja noch mehr in deinem papier. darüber wäre es spannend zu reden (nicht zu schreiben). dann können wir auch detaillierter besprechen, warum die linke sich nicht entscheiden muss zwischen auflösung des verfassungsschutzes und einhaltung des trennungsgebotes, warum deine auffassung dass ein nachrichtendienstlicher verfassungsschutz der ewigkeitsgarantie unterliegt m.e. falsch ist und wie du gern im rahmen eines formellen gremiums die teilnahme an einem informellen gremium regeln möchtest.

    aber noch spannender fände ich es, wenn du dich gemeinsam mit uns an den debatten beteiligen würdest, wie wir die eindeutige programmatik der partei und des wahlprogramms umsetzen können.

  4. Konzertierte und durchsichtige Aktion zweier FDS-Ultras, um einen angesehenen MdB zu beschädigen. Botschaft soll wohl sein, dass unbequeme Parteilose in ihrer strammen Wunschpartei gefälligst nix zu suchen haben. Solchen Partei-Angestellten sollte mal schonend beigebracht werden, dass 98 % aller Bürger parteilos sind.

  5. ich gebe zu, ich bin ein wenig amüsiert. da verteidige ich programm und wahlprogramm und das ist nun auch falsch. kann es sein, dass es nicht mehr darauf ankommt, was gesagt wird sondern wer? aber sollte ich mal in die verlegenheit kommen, das programm nach seiner verabschiedung kritisieren zu wollen und dafür kritisiert zu werden, werde ich an diesen beitrag hier erinnern.

    der anlass des artikels von dominic und mir wurde nicht von uns gesetzt. und nun: warum sollen geheimdienste nicht aufgelöst werden.

  6. ich finde es schon interessant, wieviele mitglieder und sympathisanten plötzlich den verfassungsschutz verteidigen. den zeitpunkt der debatte hat neskovic gesetzt, niemand anderes. dies hat er auch noch – zumindest in bezug auf partei und fraktion – klandestin getan. dabei ist sein „reformpapier“ zu deinem nicht unerheblichen teil dafür genutzt worden, die partei DIE LINKE und ihr parteiprogramm anzugreifen.

    verlagern wir das thema mal auf den punkt hartz IV: würden wir nicht an unserem grundsätzlichen ziel, hartz IV abzuschaffen, festhalten, sondern nur im gesetzesdschungel nachbesserungen einfordern und glauben damit die welt sozialer zu machen,dann würden sofort programm und wahlprogramm hervorgezogen, um uns zu kritisieren.
    also: das eine tun, ohne das andere zu lassen. verfassungsschutz besser kontrollieren, geheimdienstliche maßnahme verunmöglichen und langfristig den dienst abschaffen.
    neskovic aber will nicht nur den verfassungsschutz beibehalten, sonden diesem auch seine nachrichtendienstlichen kompetenzen überlassen. das ist eine grundsätzliche entscheidung und die hat die partei, vor dem hintergrund der geschichte in ost UND west bereits getroffen.

  7. „Das Bundesverfassungsgericht betont, dass gegen die Verfassungsordnung gerichtete Gruppen meist im Geheimen und unter Tarnung arbeiten. Diesen Gruppen gegenüber könne ein Verfassungsschutz nur wirksam arbeiten, wenn seine Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich geheim seien und auch blieben.
    -) Schlussfolgerung
    Da die Aufgabe, die Verfassung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu
    schützen, nicht abgeschafft werden kann, müssen die Befürworter der
    Abschaffung der Dienste erklären, wer diese Aufgabe nach Auflösung des
    Verfassungsschutzes wahrnehmen soll.“

    Würde mich auch mal interessieren, wer das dann übernehmen soll.

    Weiterhin wäre allerdings im Gegenzug zu klären, inwieweit es tatsächlich überhaupt noch relevante Gruppen gibt, die das GG gefährden können und ob es dafür so einer teuren Behörde bedarf, oder ob da nicht hauptsächlich Selbstbeschäftigung an der TO ist.

    Gerade der sogenannte „NSU“ war ein Fall für das StGB aufgrund krimineller Handlungen, von bedeutsamen Tätigkeiten gegen das GG an sich ist bisher jedenfalls nichts bekannt geworden. Und auch kann sich eine aufgeklärte Demokratie von 80 Millionen selbst gegen die paar versprengten Feinde der Gesellschaft am besten durch Aufklärung, sozialen Frieden und bürgerlichem Engagement wehren.
    Um an Macht zu gelangen, bedarf es insbesondere zwei Faktoren. Verfügbares, freies umfangreiches Kapital und Organisation. Dieses steht aber keinerlei Feinden des GG in auch nur zur belächelnden Menge derzeit zur Verfügung. Dementsprechend wäre eine Mittelreduzierung für alle Dienste derzeit sehr angebracht.

    Ansonsten ist es mal wieder traurig, wie man sich gegenseitig öffentlich vors Schienbein tritt. Etwas mehr Gelassenheit und erst reden und dann schreiben, hätte hier gut getan. Nicht gut wäre es, jetzt nicht mehr zu schreiben und nur noch unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu reden.

    Und was mir besonders gut an WNs Ausarbeitung gefallen hat, und das hätten die Kritiker vielleicht auch mal lobend erwähnen können, ist folgende Passage:

    „Informationsgewinnung aus den Diensten (Whistleblower)
    Mitarbeiter der Nachrichtendienste sollten sich ohne Beteiligung
    ihres Dienstherren an das Parlamentarische Kontrollgremium wenden
    können.“

    Das ist für mich gelebte Einbeziehung von aktuell noch nicht hinreichend berücksichtigten Notwendigkeiten und Stärkung der vierten/fünften Macht im Staate, der Informationsteilhabe zumindest der Kontrollgremien wenn nicht gar der Öffentlichkeit.

  8. @ Dominic

    Da Sie in diesem Blog auf meinen Kommentar eingegangen sind, sehe ich mich doch veranlasst, auch hier darauf einzugehen.

    Wie kommen Sie aus dem von Ihnen meinen Ausführungen entnommenen Zitat zu der Schlussfolgerung, ich würde eine Diskussion unterbinden wollen? Ist es nicht so, dass ich mich mit Ihrer Kritik an Neskovic durchaus inhaltlich auseinandergesetzt habe?

    Wenn Sie ernsthaft an einer Debattenkultur interessiert sind, dann sollten Sie zunächst lernen, Argumente anderer nicht zu verdrehen. Ihr Diskussionsstil ist eines Demokraten unwürdig und erinnert an Praktiken einer früheren Partei in diesem Lande, die man längst überwunden glaubte. Dazu passt auch ihr Vorwurf, das Positionspapier von Neskovic sei zu einem „nicht unerheblichen teil dafür genutzt worden, die partei DIE LINKE und ihr parteiprogramm anzugreifen.“ Leider (für Sie) ist N., was Sie gern und häufig anmerken, nicht Mitglied ihrer Partei, sonst könnten Sie ihn endlich wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei rausschmeißen. Das kennt man ja auch noch von früher.

    Zu ihrer Art scheint auch zu passen, dass sie ohne jeden Beleg behaupten. Mitglieder und Sympathisanten Ihrer Partei würden „plötzlich den Verfassungsschutz verteidigen“. Wer soll denn das sein? Wo verteidigt beispielsweise N. den Verfassungsschutz? Warum setzen Sie sich nicht mit seinen Vorschlägen zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes auseinander?

    Aber eigentlich geht es Ihnen ja gar nicht um die Sache. Denn dann müssten Sie sich ja auch gaaanz laut über ihre Genossen in Brandenburg und Berlin aufregen.

    So hat die Brandenburger Landespartei erst unlängst auf der 1. Tagung ihres 3. Landesparteitages beschlossen:

    „Der Verfassungsschutz muss sich auf seine Kernaufgaben besinnen.“

    http://www.dielinke-brandenburg.de/partei/parteitage/3_landesparteitag_die_linke_brandenburg/1_tagung/beschluesse/feinde_der_demokratie_bekaempfen_gefahr_von_rechts_endlich_ernst_nehmen/

    Das macht natürlich nur Sinn, wenn man ihn nicht auflöst. Wo war da Ihr Protest?

    Auch in der Koalitionsvereinbarung SPD/“Linke“ in Brandenburg findet sich folgende Vereinbarung:

    „Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine Querschnittsaufgabe, bei der die starke Vernetzung aller Akteure aus dem privaten und dem öffentlichen Bereich wichtig ist, um gemeinsam mit Eigeninitiative und Zivilcourage Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und für mehr Toleranz und Miteinander zu setzen. Aktivitäten müssen koordiniert und abgestimmt werden, um größtmögliche Wirksamkeit zu erreichen. Eltern, Lehrer, Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und freie Träger sind hier ebenso gefragt wie die Politik.“

    Auch da wird nach dem Verfassungsschutz gerufen. Waren Sie damals heiser oder warum konnte man Ihren Protest nicht hören?

    Ein Blick nach Berlin zeigt ähnliches. Da stand doch tatsächlich in der letzten Koalitionsvereinbarung von SPD und „Linke“:

    „Berliner Verfassungsschutz

    Aufgabe des Berliner Verfassungsschutzes ist die Aufklärung der Öffentlichkeit und der politischen Entscheidungsträger über extremistische Bestrebungen in Berlin. Er wird als „Frühwarnsystem“ tätig, wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht derartiger Bestrebungen vorliegen. Im Sinne der Transparenz des Verfassungsschutzes ist eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über alle derartigen Tätigkeiten des Verfassungsschutzes erforderlich.“

    Die Vereinbarung hat übrigens Ihr Freund, der Herr Dr. Lederer als Landesparteivorsitzender mitunterschrieben. Warum bringen Sie nicht erst einmal die Genossen in Berlin und Brandenburg auf Linie, bevor sie im Bezug auf das Positionspapier eines parteilosen Abgeordneten so einen Popanz aufbauen?

    Geht es vielleicht doch eher darum, dass Neskovic als Direktkandidat in Cottbus unmöglich gemacht werden soll, nachdem er sich im letzten Sommerduell Lafontaine – Bartsch nicht auf die Seite Ihres Freundes Bartsch stellte und nachdem er angesichts seiner Stellungnahmen zu verschiedenen Themen ihrer ach so links-linken Landesregierung in Brandenburg (von der Energiepolitik über Stellenstreichungen bis zum Versuch der Abwicklung der juristischen Fakultät der Potsdamer Universität) als gelinde gesagt unbequem erwiesen hat? Da, in Brandenburg, findet ja Personalpolitik in Ihrer Partei auch eher mittels Messer von hinten statt, wie man unlängst am Beispiel der Abservierung von Frau Kaiser erleben durfte.

    Zum Schluss noch ein Rat: Wenn Sie dem Herrn N. schreiben, dann beenden Sie doch das Schreiben lieber mit freundlichen Grüßen. „Solidarische Grüße“ zu schreiben ist doch einfach albern, das nimmt Ihnen schlicht keiner mehr ab.

  9. @marian: niemand soll die aufgabe übernehmen. denn du schreibst zu recht, die einwohner/innen verteidigen das grundgesetz und niemand sonst. geheimdienste sind geheimdienste weil sie geheimdienste sind. sie sind „staat im staate“. wenn ein konkreter tatverdacht vorliegt, dann kann mit polizeilichen mitteln ermittelt werden. das ist der grundunterschied zwischen wolfgang und mir: wolfgang meint es sei nötig im vorfeld von straftaten zu ermitteln ob vielleicht jemand unter umständen etwas gegen die verfassung unternimmt und ich sage, solange es keinen konkreten verdacht auf eine straftat gibt es keine notwendigkeit der ermittlung.

    und was die whistleblower angeht, da gibt es bereits einen umfassenden antrag der linken im bundestag, der über die forderung von wolfgang hinausgeht. ich würde die whistleblower nicht auf das pkg festlegen, sondern ihnen freistellen, an wen sie sich wenden.

  10. Lieber Call,

    zunächst danke für Ihre Zurechtweisungen oder Ratschläge. Zum Zweiten danke ich Ihnen auch für den Link zum Brandenburger LPT-Beschluss. Leider entfremden Sie den Beschluss, weil es bei diesem um die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz geht. Damit also auch um die Einstellung der Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel gegenüber den Mitgliedern der Partei.
    Diese Mittel aber, und das ist der Kern der Auseinandersetzung, möchte der Abgeordnete Neskovic – V-Leute ausdrücklich ausgeschlossen – aber weiterhin dem Verfassungsschutz für seine Arbeit zur Verfügung stellen. Man sieht, wohin das führen kann.

    Zu einer inhaltlichen, von Ihnen aufgemachten Frage – die nach den „verteidigenden Sympathisanten und/oder Mitgliedern“ möchte ich Ihnen antworten, dass es – so man einige Zuschriften betrachtet – Einige gibt, die den Verfassungsschutz nicht abschaffen möchten und damit auch der Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel zustimmen. Selbst wenn eingeräumt wird, dass diese anderen Kontrollmechanismen unterliegen sollen, bleibt es eben bei der Anwendung dieser Mittel.

    Schließlich aber bedanke ich mich bei Ihnen für Ihren „frairen“ Umgang, der sich auf anderen Seiten ja dadurch auszeichnet, dass Sie Menschen in „Sippenhaft“ nehmen. Auch hierzu gäbe es schöne Analogien zur Geschichte.

    Schließlich würde ich mich freuen, wenn Sie aus Ihrer Anonymität hervortreten, damit jede/r auch weiß, wer hier so engagiert – wie damals bei Lafontaines-Linke – debattiert.

    Mit freundlichen Grüßen

  11. hier wurde ein kommentar von linksman nicht freigeschaltet, da dieser zum inhaltlichen streit nichts sagte, wohl aber eine persönliche auseinandersetzung mit einer hier nicht mitdiskutierenden person.

  12. Danke für den Eintrag, ich find’s wichtig.
    Und Falls Du, lieber Wolfgang Neskovic hier noch mitliest, möchte ich einen weiteren kleinen Kritikpunkt anbringen, der mich an deinen Äußerungen in der öffentlich geführten Debatte über den Verfassungsschutz wirklich geärgert hat.
    Du vetrittst eine andere Auffassung zum Verfassungsschutz als viele andere in der Partei und das tust du wohlbegründet mit dem dir eigenen fachpolitischen Know-How.
    In deinen öffentlichen Stellungnahmen zu anderslautenden Äußerungen aus der Partei, die für eine Abschaffung des Geheimdienstes votieren, hast du regelmäßig das Beispiel von der Feuerwehr gebracht, die man ja auch nicht abschaffe, weil sie mal bei der Brandbekämpfung versagt habe.
    Damit erklärst du deine eigenen Mitstreiter/innen für zu doof, um zwei und zwei zusammenzuzählen. Und du tust das, obwohl du weißt, dass die Abschaffung des Verfassungsschutzes in der Partei schon lange vor dem Öffentlichwerden von dessen Versagen in der NSU-Affäre, gefordert wurde. Sie wurde mit vielen verschiedenen politischen Argumenten gefordert. Keines davon lautete, der Verfassungsschutz sei zu ineffizient. Mit deinem Feuerwehrbeispiel unterstellst du aber gerade diese Argumentation deinen eigenen Leuten, obwohl du es besser weißt. Du lässt sie öffentlich doof dastehen und dich klug. Dafür gibt es weder Anlass, noch Notwendigkeit.

  13. @ dominic

    Ich möchte aufgrund der hier mal wieder vorgekommenen Zensur nicht viel schreiben. Nur soviel:

    Der Beschluss des LPT Brandenburg zeigt, dass dieser nicht die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert. Sonst würde es keinen Sinn machen, dem Verfassungsschutz „Kernaufgaben“ zukommen zu lassen – von einer „Entfremdung“ also keine Spur. Der Beschluss ist übrigens vollkommen in Ordnung.

    Wenn man meint, der Verfassungsschutz gehöre nicht abgeschafft, sondern reformiert, heißt es noch lange nicht, dass man die zur Zeit zurecht diskutierten und kritisierten Aktivitäten verteidigt. Das macht weder W. Neskovic noch ein anderer hier.

    Mit dem Vorwurf „Sippenhaft“ kann ich nichts anfangen. Es liegt mir fern, irgendjemanden für das in Haftung zu nehmen, was Sie erklären. Aber ich nehme Ihre Mahnung gern an, mich an der einen oder andereren Stelle um mehr Sachlichkeit zu bemühen.

    Mit „Call“ müssen Sie sich nicht auseinandersetzen. Es geht nicht um seine Person. Es reicht vollkommen, wenn sie sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen, was sie ja auch teilweise tun. Dafür vielen Dank.

  14. ich will zumindest darauf verweisen, dass im hinblick auf den drittletzten absatz und die dort zitierte formulierung zu anderen effektiven mitteln eine überarbeitung des papieres durch wolfgang neskovic stattgefunden hat. es wurde folgender satz angefügt: „Diese Maßnahmen sind teilweise ebenfalls rechtsstaatlich höchst fragwürdig bzw. unverhältnismäßig.“

  15. Die Brandenburger Linken haben nicht nur diesen halbgaren LPT-Beschluss gefasst, sondern eben einen Antrag auf Abschaffung des brandenburger LV abgeschafft.

    Insofern verwenden Dominic&WHalina hier unterschiedliche Standards. Das ist erklärungsbedürftig.

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