Eine charmante Idee

Während sich das politische Establishment weiter um die Frage streitet, wie unser oberster Grüßonkel wohl demnächst heißen wird und die Bundesregierung in einem gnadenlosen Akt von sozialer Kälte oder wie Dietmar Bartsch einst sagte mit „Klassenkampf von oben“ bei den ärmsten der Armen anfängt zu sparen, fand im Paul-Löbe-Haus eine andere interessante Veranstaltung statt.

Gregor Gysi hat zu den Sparplänen der Bundesregierung alles gesagt, dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer vielleicht die Aufforderung sich an der Demonstration am 12. Juni zu beteiligen.

Doch nun zur Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus. Gestern fand dort nämlich eine öffentliche Anhörung zum Thema Parteienfinanzierung statt, die zumindest ich als äußerst interessant empfand (auch wenn ich nicht ganz von Anfang an dabei sein konnte). Die Positionen der LINKEN sind in unseren beiden Anträgen nachzulesen.

Das Thema bewegt sich sowohl auf juristischem, als auch auf politischem Gebiet. Ich war schon etwas überrascht, dass gerade im Hinblick auf Spenden juristischer Personen von den Sachverständigen, die ich hörte, so manche Verrenkung vorgenommen wurde um verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot von Spenden juristischer Personen vorzubringen. Prof. Schulte sah beispielsweise darin ein grundlegendes Missverständnis von der Parteienfinanzierung und Herr Prof. Shirvani sprach von der Finanzierungsfreiheit der Parteien, die aus der Parteienfreiheit folgert und verfassungsimanenten Schranken unterliege. Nach seiner Ansicht jedenfalls würde eine solche einseitige Veränderung des Parteiengesetzes gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoßen.

Diesem Argument konnte ich nicht folgen und auch unser Schatzmeister Raju Sharma nicht. Es war sehr amüsant zu sehen, wie insbesondere die verbliebenen CDU-Vertreter sich ärgerten, als er ausführte, dass bei einem Verbot von Spenden juristischer Personen alle anderen Parteien (die nämlich von solchen Spenden profitieren) keine Einnahmeausfälle hätten, wenn sie nur -was ihre freiwillige Entscheidung ist- den gleichen Durchschnittsbeitrag wie DIE LINKE erheben würden. Das fand der Ausschussvorsitzende Bosbach irgendwie nicht angemessen und unsachlich, ich nicht.

Nachdem nun Prof. Shavani von den verfassungsimanenten Schranken sprach, versuchte ich mich einmal in einer rechtlichen Würdigung. Wenn in unserem Grundgesetz in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 steht: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ und im Parteiengesetz in § 2 formuliert wird, dass die Parteien Vereinigungen von Bürgern seien, mithin juristische Personen nicht Mitglied von Parteien sein können, ist es dann nicht so, dass diese ein verfassungsimanente Schranke dahingehend ist, dass allein Bürger/innen Einfluss auf Politik mittels Parteien nehmen sollen und gerade deshalb Spenden juristischer Personen (und damit Einfluss juristischer Personen) ausgeschlossen sein müssten? Prof. Shavani fand das eine „charmante Idee„, aber „nicht zwingend„. Da lacht doch mein Juristinnenherz. Denn „nicht zwingend“ heißt eben nicht, dass es falsch ist :-).

Putzig war auch Prof. Schulte, der auf die Frage, wie denn beispielsweise ein Aktionär Einfluss darauf nehmen kann, an wen seine Aktiengesellschaft denn spendet folgende Argumentation vortrug. Der Aktionär könne ja auf die Aktionärsversammlung gehen, dort Mehrheiten suchen und so Vorstand oder Aufsichtsrat ändern. Etwas progressiver war da Prof. Morlok, der ins Spiel brachte, dass in einem solchen Fall doch wohl eher ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich sein sollte.

Alles in allem finde ich, dass wir als LINKE mit den Anträgen schon ganz richtig liegen. Die Bürger/innen sollen Einfluss nehmen auf Politik, nicht Firmen und Unternehmensverbände. Deshalb bleibe ich dabei: Spenden juristischer Personen an Parteien sollten verboten werden und bei natürlichen Personen sollten diese Spenden auf 25.000 EUR begrenzt werden.

Es wird spannend, wie es mit diesem Thema weitergeht.

4 Replies to “Eine charmante Idee”

  1. wenn das so unwichtig ist,wer neuer bundespräsident wird,warum schlägt dann der parteivorstand extra noch eine kandidatin vor?
    ihr könntet doch in eurer schmollecke bleiben und euch enthalten,oder?

  2. Ich hätte eigentlich auch garnichts gegen Gauck. Das wär der Clou wenn wir als Linke mal über unseren Schatten springen und ihm unsere Stimme geben. Schließlich liesse sich damit auf mehreren Ebenen punkten 🙂

  3. Deine Folgerung aus der Tatsache, dass Firmen nicht Mitglied von Parteien werden können, dass dies eigentlich ein Verbot von Finanzierung durch Firmenspenden ergibt, ist mehr als nur charmant, sondern logisch. Wäre das kein Fall für Karlsruhe ?

  4. naja, ich kann nicht einfach nach karlsruhe gehen… im moment fällt mir gerade keine klageart ein, mit der ich das nach karlsruhe bringen könnte….

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