Eine mal wirklich sinnvolle Klage

haben die Abgeordneten Tauss (SPD) und Jung (SPD) eingereicht.

Haben sie Erfolg wird das auch für Antiprivatisierungsbündnisse hoch spannend. Denn dann wäre eine Chance gegeben, die “Privatisierung der Öffentlichen Kontrolle  durch Monopolisierung bei Amtsträgern” zu durchbrechen.

Das wird spannend. Wie weit fasst das Gericht das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und wie sieht es die Verschwiegenheitspflicht von Personen, die in Aufsichtsräte und Vorstände gewählt wurden? Vielleicht kann man ja die Klage auch politisch unterstützen, in dem man sich die §§ 394 ff. AktG mal in Ruhe ansieht und handelt… Vor Jahren habe ich in einer Arbeit mal am Rande (Punkt 4.1.) was aufgeschrieben.

Also: Klage verfolgen und in die Gesellschaft einmischen. Für wirklich öffentliche Kontrolle!

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