Erneut Wahlrechtsreform

Während der gemeinsame Gesetzentwurf von FDP, LINKEN und Grünen zur Reform des Wahlrechts nicht zur Entscheidung kommt, macht ein Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU nun Furore. Brinkhaus hat einen Notfallmechanismus vorgeschlagen, mit dem die Größe des Bundestages auf 750 Mandate gedeckelt werden soll. Konkret sieht sein Vorschlag vor:

Danach soll im Wechsel jeweils ein Überhangmandat nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert und ein Direktmandat gestrichen werden – bis man bei der Höchstzahl von 750 Sitzen angelangt ist. Die Direktmandate sollen in den Wahlkreisen mit den schwächsten Erststimmergebnissen nicht zugeteilt werden.“

Aus meiner Sicht ist dies ein schlechter Vorschlag, denn er stellt das Wahlrecht auf den Kopf. Der Vorschlag der drei demokratischen Oppositionsparteien scheint mir ein guter Kompromiss zu sein, auch wenn ich persönlich nach wie vor eine andere Idee favorisiere, eine Alternative zum Zweistimmenwahlrecht. Der Vorschlag der drei Oppositionsparteien besagt im Kern, dass 250 Wahlkreise gebildet werden und der Bundestag eine Regelgröße von 630 Sitzen erhält.

Der Vorschlag von Brinkhaus geht aus meiner Sicht aus mehreren Gründen nicht. Zunächst will ich auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweisen, in der es heißt:

„Durch die Wahl der Wahlkreiskandidaten soll zumindest die Hälfte der Abgeordneten eine engere persönliche Beziehung zu ihrem Wahlkreis haben (…). Dieses Ziel kann nur verwirklicht werden, wenn der erfolgreiche Kandidat sein Wahlkreismandat auch dann erhält, wenn das nach dem Proporz ermittelte Sitzkontingent der Landesliste seiner Partei zur Verrechnung nicht ausreicht.“

Ich lese das so, dass beim Festhalten am Zweistimmenwahlrecht ein errungenes Direktmandat zwingend zu einem Parlamentssitz führen muss. Ich weiß allerdings auch, andere sehen dies nicht so. Selbst wenn jedoch davon ausgegangen wird, dass diese Entscheidung des BVerfG nicht ausschlaggebend sein soll, stellt sich ja die Frage, wie der Vorschlag demokratietheoretisch begründet wird, wie er politisch erklärt werden soll und wie das praktisch funktioniert. Da gewinnt eine Person ein Direktmandat, weil dieses aber ggf. zur Überschreitung von 750 Bundestagsmandaten führt, wird es gestrichen. Die betroffene Person, soweit nicht auf der Landesliste vertreten, hat zwar in der direkten Auseinandersetzung mit anderen Kandidierenden gewonnen, erhält aber kein Mandat. Den Wähler*innen im entsprechenden Wahlkreis wiederum wird dann erklärt, da habe zwar jemand gewonnen, aber im Bundestag sitzt er/sie trotzdem nicht.

Hinzu kommen aber auch noch praktische Probleme. Welches Überhangmandat wird nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert? Ich hatte das hier schon mal angedeutet: Mit der Erststimme wird jeweils ein*e Bewerber*in im Wahlkreis (Direktmandat) gewählt, mit der Zweistimme eine Partei. Die Zusammensetzung des Bundestages muss dem Zweitstimmenverhältnis auf Bundesebene, das sind die von den Parteien erreichten Prozente, entsprechen. Berücksichtigt werden dabei -bedauerlicherweise- nur die Parteien, die über die 5% Sperrklausel kommen. Dass nach der Auszählung aller Stimmen die Sitzverteilung im Bundestag dem prozentualen Anteil der Parteien entspricht, gelingt aber nicht immer. Dies liegt daran, dass in den einzelnen Bundesländern zum Teil Vertreter*innen einer Partei mehr Wahlkreise gewinnen, als dieser Partei nach den Prozenten an Sitzen zustehen würden. Das sind dann diese Überhangmandate, von denen immer die Rede ist. Damit das mit den Sitzen, die einer Partei nach Prozenten zustehen, wieder in Übereinstimmung kommt, gibt es sog. Ausgleichsmandate. Bezogen auf die Bundestagswahl 2017 muss im Hinblick auf den Brinkhaus-Vorschlag zunächst gefragt, ob die von der CSU produzieren 7 Überhangmandate, oder die von der CDU produzierten 36 Überhangmandate oder die 3 Überhangmandate der SPD betroffen sind. Das ist ja nicht ganz unwichtig für die Ausgleichsmandate. Ich weiß nicht ob hier gewürfelt werden soll, die Partei mit den meisten Überhangmandaten betroffen sein soll oder was auch immer.

Und dann geht es weiter. Es sollen die Direktmandate mit dem schwächsten Erststimmenergebnis nicht zugeteilt werden, so der zitiete Brinkhaus-Vorschlag. Wenn ich das richtig sehe, unabhängig davon, welche Partei die Überhangmandate produziert hat. Da hilft dann ein Blick auf die Erststimmenergebnisse der Bundestagswahl 2017 und der kommt zu einem überraschenden Ergebnis (wenn mir jetzt nichts durchgerutscht ist): Betroffen wären die Wahlkreise Duisburg II (SPD) mit 34.799 Stimmen, Mitte (SPD) 35.036 Stimmen, Elbe-Elster (CDU) mit 35.633 Stimmen, Altmark (CDU) mit 35.644 Stimmen, Pankow (LINKE) mit 36.429 Stimmen, Cottbus (CDU) mit 36.855 Stimmen und Frankfurt/Oder (CDU) mit 37.344 Stimmen. Kurz gesagt, der Westen behält seine Direktmandate und der Osten gibt seine Direktmandate ab. Soweit ich das sehe, sind das keine Direktmandate die Überhangmandate produziert haben. Da wird es dann aber logisch, wenn diese gestrichen werden und nicht die Direktmandate, die die Überhänge produziert haben mit dem gerinsten Ersstimmenergebnis.

Kurz und gut: Für eine schnelle Lösung und das heißt eine Lösung für die nächste Bundestagswahl muss noch in dieser Woche entschieden werden. Der Brinkhaus Vorschlag liegt m.E. nicht ausformuliert vor und ist nicht nur deshalb keine Alternative. Für die nächste Bundestagswahl eignet sich der Oppositionsvorschlag. Vielleicht wäre es ja denkbar danach in dem noch verbleibenden Jahr eine Experten*innen-Kommission einzuberufen, die das Wahlrecht neu strukturiert. Vielleicht kommt ja am Ende doch ein Listenswahlsystem mit Veränderungsoption der Liste raus :-).

One Reply to “Erneut Wahlrechtsreform”

  1. Pingback: Danke Union – für die Wahlrechtsreform zu spät :-( – Blog von Halina Wawzyniak

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