Error 404

Diese Woche stand ganz im Zeichen der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Am Montag erfuhr ich, dass die VDS am Freitag im Bundestag abschließend debattiert werden sollte. Und am Dienstag, dass ich 10 Minuten dazu reden sollte.

Was danach, vor allem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geschah, ist hier und hier nachlesbar. Meine Rede zum Thema VDS kann hier angeschaut werden. Und wer lieber lesen will, hier ist sie:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist. Was heißt das konkret? Bisher dürfen Telekommunikationsanbieter zu Abrechnungszwecken Daten speichern.
(Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Das dürfen sie immer noch!)
Dürfen heißt aber nicht müssen, und so können die Telekommunikationsanbieter auch darauf verzichten, wenn sie wollen, zum Beispiel wenn sie ein datenschutzfreundliches Geschäftsmodell anbieten wollen. Wenn die Vorratsdatenspeicherung durchkommt, dann müssen sie aber Daten speichern. Sie dürfen gerade nicht darauf verzichten. Was wird nun wie lange gespeichert? Verkehrsdaten für zehn Wochen, Standortdaten für vier Wochen. Das Telekommunikationsgesetz regelt klar, was Standortdaten und was Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken sind.
Die Neuregelung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter nun zur Speicherung unter anderem folgender Daten: Rufnummer und Kennung des angerufenen und anrufenden Anschlusses; Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Verbindung; Angaben zum genutzten Dienst, wenn unterschiedliche Dienste genutzt werden; die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes – das ist neu -; bei Internettelefondiensten die Internetprotokolladressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie die zugewiesene Benutzererkennung – das ist neu -; die Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht – das ist neu -; unbeantwortete oder wegen eines Eingriffs des Netzwerksmanagements erfolglose Anrufe – das ist neu -; für die Internetnutzung die zugewiesene Internetprotokolladresse – das ist neu -; die eindeutige Kennung des Anschlusses über den Internetzugang – das ist neu -; Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung und der zugewiesenen Protokolladresse – das ist neu. Mit anderen Worten: Die Telekommunikationsanbieter werden nicht nur gezwungen, Daten zu speichern, sondern sie werden auch noch gezwungen, mehr Daten als vorher zu speichern.
Wenn Sie jetzt richtig zugehört haben, dann haben Sie gemerkt: Jegliche Kommunikation mit ihren technischen Geräten mit Ausnahme der E-Mail wird erfasst. Jetzt kommt noch hinzu, dass im Falle der Nutzung mobiler Telefondienste die Funkzellen gespeichert werden, die vom anrufenden und angerufenen Anschluss genutzt werden. Ihnen ist jetzt schon klar, dass damit nachvollziehbar ist, wann Sie sich wo aufgehalten haben. Wenn Ihnen das gefällt, dann müssen Sie der Vorratsdatenspeicherung zustimmen. Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann stimmen Sie dagegen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Das machen wir!)
Dem Gesetzentwurf fehlt eine Überwachungsgesamtrechnung. Gerade die hat das Bundesverfassungsgericht aber eingefordert. Schauen wir uns an, was wir da schon haben: Ich nenne beispielsweise die Rasterfahndung, die akustische Wohnraumüberwachung, die anlassunabhängige Funkzellenabfrage, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und, nicht zu vergessen, die Möglichkeiten der Geheimdienste, in die Telekommunikationsfreiheit einzugreifen.
(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Irgendwie klingt das alles nicht so schlecht, was Sie vortragen!)
Ich habe einen Tipp für Sie: Lesen Sie in den nächsten beiden sitzungsfreien Wochen einfach einmal Was macht ihr mit meinen Daten? von Malte Spitz. Er hat ein ganzes Buch darüber geschrieben, was mit Daten passiert.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Guter Tipp!)
Sie von der Großen Koalition haben bislang nicht die Frage beantwortet – Sie können sie auch nicht beantworten -, warum Sie Telekommunikationsanbieter verpflichten wollen, die Verkehrs- und Standortdaten zu speichern – wohlgemerkt: verpflichten. Das Standardargument ist: weil Straftaten begangen werden und die gespeicherten Daten möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Aufklärung benötigt werden können. Das ist aber ein Generalverdacht. In einer Demokratie gehört sich das nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich habe mir unter freiheitlich-demokratischer Grundordnung etwas anderes vorgestellt.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Sie haben immer wieder behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr; ohne Vorratsdatenspeicherung entstünden Schutzlücken.
(Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Stimmt auch!)
Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, wer diese These in den öffentlichen Raum geblasen hat.
(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Praktiker!)
Sie wabert da herum, wird ständig wiederholt, und – ich bin geneigt, zu sagen – sie ist zur Ideologie geworden.
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wie es sich für ordentliche Ideologen gehört, sind Sie blind für alles, was diese Ideologie erschüttern könnte.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Das kennen Sie ja gar nicht! – Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Heiterkeit bei der CDU/CSU!))
Es interessiert Sie nicht, dass es keinerlei Nachweis dafür gibt, dass für die Strafverfolgung und für die Gefahrenabwehr die Vorratsdatenspeicherung erforderlich ist. Sie verfahren einfach nach der Devise: Irritieren Sie mich bitte nicht mit Fakten. Ich habe schon eine Ideologie
(Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Sie lassen sich Ihre Vorurteile ja auch durch Argumente nicht zerstören!)
– Ich weiß, dass Sie das aufregt; aber ich kann nichts dafür, dass Sie an dieses Thema ideologisch herangehen.
Herr Minister Maas hat bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs gesagt, er habe in der Vergangenheit Gespräche geführt und es habe viele Fälle gegeben, in denen Straftaten nicht hätten aufgeklärt werden können, weil Daten nicht gespeichert worden seien.
(Dr. Johannes Fechner (SPD): Genau! So ist das!)
Als ich nachfragte, welche Fälle das konkret gewesen seien und welche Fakten zu dieser Erkenntnis geführt hätten, lautete die Antwort wie folgt: Es handelt sich um allgemeine Erkenntnisse, die in Gesprächen gewonnen wurden. – Aha. – Die Aussage beziehe sich nicht auf konkrete Einzelfälle. – Interessant. Ich kann mich da nur wiederholen: Es gibt offensichtlich weder viele Fälle noch konkrete Fälle. Es gibt, mit anderen Worten, keinerlei Beleg für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung. In einem demokratischen Rechtsstaat bedeutet das dann: Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Maas, Sie sind in einer misslichen Situation: Sie haben einen Koalitionspartner, der gar nicht genug Überwachungsinstrumente bekommen kann und jeden Tag nach einem neuen schreit, und dann erklärt Ihr Parteivorsitzender in bester Schröder’scher Art und Weise auch noch: Basta, die Vorratsdatenspeicherung wird gemacht. – Wofür braucht man einen Koalitionspartner, wenn man so einen Parteivorsitzenden hat!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zurück zur Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung. In der Anhörung wurde versucht, die Erforderlichkeit zu belegen. Das misslang deutlich. Es wurde davon geredet, sie sei ermittlungstechnisch nicht ausreichend. Es gebe unzählige Tatsachen, die belegten, eine sechsmonatige Speicherung sei erforderlich. Es konnte nicht gesagt werden, warum die Regelung nicht ausreicht. Es konnte auch nicht gesagt werden, welche unzähligen Rechtstatsachen es denn konkret sind. Im Gegenteil: Herr Frank vom Richterbund hat uns noch aufgeklärt: Es gibt keine Statistiken über Fälle, die ohne Vorratsdatenspeicherung nicht gelöst werden konnten.
Der Versuch des Sachverständigen Berger, doch noch etwas zur Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung beizutragen, indem er auf 25 Seiten 20 Einzelfälle auflistete, scheiterte. Das Problem ist nämlich: Wenn es in 17 von 20 Fällen einen Angeklagten gab, obwohl es keine Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, dann ist die Vorratsdatenspeicherung nicht erforderlich. Wenn es in den drei anderen Fällen, bei denen es die frühere Vorratsdatenspeicherung gab, eine Anklage wegen freiwilliger Datenweitergabe und in einem Fall geständige Angaben gab, dann ist auch das ein Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht erforderlich ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich fasse zusammen: Eine Schutzlücke durch eine fehlende Vorratsdatenspeicherung gibt es nicht. Sie können es nicht schaffen, die Erforderlichkeit nachzuweisen. In einem demokratischen Rechtsstaat muss für einen Grundrechtseingriff die Erforderlichkeit aber begründet werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht das nicht. Wenn das so ist, dann ist es in einem demokratischen Rechtsstaat ganz einfach: Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten! Finger weg von der Vorratsdatenspeicherung!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung verteidigen den Rechtsstaat, die Befürworter gefährden ihn.
(Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Thomas Oppermann (SPD): Sie haben wirklich ein klares Weltbild! – Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Ein bisschen zu viel Kaffee getrunken heute Morgen!)
Nun klopfen Sie von der Sozialdemokratie sich auf die Schulter, weil Sie in den Gesetzentwurf eine Evaluierung hineinverhandelt haben. Ich verstehe das sogar ein wenig; denn die Union ist bei dem Thema so vernagelt, dass das aus Ihrer Sicht vermutlich tatsächlich ein Erfolg ist. Aber wenn Sie der Vorratsdatenspeicherung nun mehrheitlich zustimmen, liebe Genossinnen und Genossen von der SPD: Richtig sozialdemokratische Politik wäre eine Befristung des Gesetzes gewesen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der Gefahr läuft, in der Debatte unterzugehen. Ich rede vom Straftatbestand der Datenhehlerei. Sie wollen unter Strafe stellen, wenn jemand Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. Ich finde das angesichts der Vorfälle um netzpolitik.org ein ziemlich starkes Stück. Da hilft auch der Absatz 3 nicht weiter, der die Strafbarkeit unter bestimmten Umständen ausschließt.
Natürlich fallen Journalistinnen und Journalisten wegen ihres Zeugnisverweigerungsrechts in der Strafprozessordnung grundsätzlich unter diesen Absatz. Aber Sie schreiben, dass die Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden müssen. In der Begründung schreiben Sie, dass unter die beruflichen Pflichten, die zum Strafausschluss führen können, journalistische Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung fallen. Ja, da steht tatsächlich „Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung“. Sie können ja etwas anderes gemeint haben. Aber dann gilt: Augen auf bei der Gesetzesformulierung! Wenn der Journalist oder die Journalistin noch gar nicht weiß, ob er oder sie überhaupt etwas veröffentlichen will, dann gilt nach Ihrer Gesetzesbegründung der Ausschluss der Strafbarkeit nicht. Ich habe jetzt noch nicht einmal über Whistleblower geredet. Sie machen ein Whistleblower-Bestrafungsgesetz. Nötig wäre aber ein Whistleblower-Schutzgesetz.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich komme zum Schluss. Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht erwiesen. Der Straftatbestand der Datenhehlerei führt zu einem Whistleblower-Bestrafungsgesetz. Die Linke lehnt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ab. Ich kann Sie alle nur auffordern, das ebenso zu tun.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um 12.15 Uhr twitterte ich dann, 404 Abgeordnete stimmten für die VDS und 148 dagegen. Darunter 43 Abgeordnete der SPD (das sind knapp 22%) – Respekt!

Die Zustimmung von 404 Abgeordneten ist bei all der Traurigkeit über die Einführung der VDS ein wenig lustig. Denn Error 404 steht auch für einen toten Link, im Regelfall erscheint  „404 Not Found„.

Nachdem die Abstimmung vorbei war, bin ich durch das Internet gestreift. Zu dem Thema fand ich insbesondere in sog. sozialen Netzwerken allerhand. Einiges finde ich inakzeptabel. Zum Beispiel wenn von Stasi 2.0 die Rede ist oder gefragt wird, was Deutschland nun von einer Diktatur unterscheidet. Die VDS mit der Stasi oder mit einer Diktatur zu vergleichen verharmlost in unverantwortlicher Weise die Stasi und eine Diktatur. Schon vergessen? Das MfS war ein Geheimdienst mit Polizeibefugnissen und in einer Diktatur gibt es keine Gewaltenteilung. Die VDS ist hart zu kritisieren, aber die Daten werden bei Telekommunikationsdienstleistern gespeichert und für den Zugriff staatlicher Behörden auf diese Daten gibt es gesetzliche Grenzen. Wenn dagegen verstoßen wird, können sich Betroffe dagegen wehren. Das macht den Unterschied zwischen Stasi, Diktatur und VDS aus. Wer das nicht sehen will und diese unsinnigen Vergleiche weiter verbreitet, der erzählt nicht nur Unsinn, er schadet auch den Kritiker/innen der VDS. Denn er/sie macht es den Befürworter/innen der VDS einfach, die Kritiker/innen zu diskreditieren. Daran kann kein Interesse bestehen.

Die Einführung der VDS ist keine Stasi 2.0 und nicht der Beginn einer Diktatur. Ein großer Fehler ist sie trotzdem.

12 Replies to “Error 404”

  1. http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten ist ja nur der Teil der Daten, der mit einer Person gemacht werden kann. Die Vorratsdaten sind eine Stasi 2.0. Stellen Sie sich einfach vor, sie hätten jetzt noch die Daten einer zweiten Person und legen diese mit den Daten der ersten Person übereinander. Sie werden dann sehen, wer wann wo getroffen hat. So gut hätte die Stasi damals technisch nie überwachen können. Der Bundestag kann jetzt aber nicht mehr sagen, er hätte nichts gewusst. Jeder Bürger dieser Republik ist für einen Monat vollständig transparent vom Staat gespeichert.

  2. speichern tuen die telekommnikationsunternehmen bei der vds, nicht der staat. und -wie ich schrieb- der zugriff der strafverfolgungs- und gefahrenabwehrbehörden ist gesetzlich beschränkt. nix mit stasi 2.0

  3. Ich würde mir wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht oder der EuGh auch diese VDS einkassiert und das leidige Thema dann endlich vom Tisch ist. Die VDS als Stasi 2.0 zu bezeichnen oder als Weg zur Diktatur muss ich ihren Worten, Frau Wawzyniak, zustimmen. Aber: Gerade in Bezug auf BND,Verfassungsschutz in Verbindung mit der jetzt verabschiedeten VDS bekomme ich den Gedanken nicht los, dass sich Deutschland gerade zu einem enormen Überwachungsapparat entwickelt. Da nützen, wie man ja schon oft hören und lesen musste, auch keine strengen Einschränkungen. Und mal ganz ehrlich: Die Legislative und Exikutive mit fast all ihren Organen vertrauen doch offensichtlich den Bürgern nicht – warum sollte dann der Bürger diesen vertrauen?

    Ansonsten möchte ich mich als Bürger für Ihren Einsatz gegen die VDS bedanken. Ihre Rede hat mir gut gefallen.

    Liebe Grüße aus dem Allgäu, Patrick

  4. Mal vorweg: Ich finde es immer recht lustig, wenn sich die Nachfolgepartei der SED über StaSi-Methoden aufregt. Aber das ist ein anderes Thema.

    1. Mal einen Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung, in denen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoßen gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, in dem das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt wird.
    Das Gericht hat aber nicht grundsätzlich gegen die Speicherung von Kommunikationsdaten entschieden. Die der deutschen Gesetzgebung zu Grunde liegende Europäische Richtlinie ist also nicht kritisiert worden. Sie muss vielmehr in verfassungskonformer Weise in deutsches Recht umgesetzt werden. Das wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Datenschutzes tun.“

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinEuropapolitik/064/th-6-bundesverfassungsgericht-stoppt-vorratsdatenspeicherung.html

    2. Und warum diese Richtlinie notwendig ist, dazu gibt dieser Text ebenfalls Auskunft: „Mit der Richtlinie 2006/24/EG hatte die Europäische Union (EU) auf die gestiegene Terrorgefahr in Europa und der Welt reagiert. Polizei und Geheimdienste sollten mit der Speicherung von Kommunikationsdaten bei Telefon und Internet in die Lage versetzt werden, die Kommunikation von Terroristen besser zu erfassen. Gegen die weitreichende Regelung der Speicherung der Daten von praktisch allen Bürgerinnen und Bürgern erhob sich nicht nur in Deutschland Protest. Fast 35.000 Bürgerinnen und Bürger klagten gegen die Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht.“

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinEuropapolitik/064/th-6-bundesverfassungsgericht-stoppt-vorratsdatenspeicherung.html

    FAZIT: Wenn Du der Meinung bist, dass die gegenwärtig verabschiedete VDS als verfassungswidrig eingestuft werden muss, dann steht es dir frei, eine entsprechende Initiative zu bilden und Klage am Verfassungsgericht einzureichen. Bis zu einem dort dann möglicherweise erreichten Urteil ist die von dir angenommene Verfassungswidrigkeit der gegenwärtige VDS-Richtlinien ausschließlich Deine Meinung. Einen schönen Tag!

    PS: Halina, eine persönlich Frage hätte ich mal an dich, wenn du so nett wärst. Warum guckst du bei deiner Rede immer zu deinen Genossen von der linken und nicht zu den anderen deiner Kollegen im Bundestag – ein Großteil von denen schließlich auch Genossen? Ich meine, deine Genossen sind ja schon deiner Meinung und du willst doch deine übrigen Kollegen im Bundestag überzeugen oder nicht?

  5. und jetzt suchen wir noch mal ein zitat von mir, in dem „verfassungswidrig“ in bezug auf die vds steht.
    im übrigen schaue ich vor allem geradeaus 🙂

  6. Das ist nicht wahr. Ich habe die Rede doch gesehen. Du hast permanent zu deinen Genossen geguckt. Naja. Jeder kann sich ja die Rede ansehen und dann erkennen, wie du es als MdB mit der Wahrheit hältst, oder mit wem ich hier auch immer schreibe …

    Wenn die VDS deiner Meinung nach nicht verfassungswidrig ist, warum regst du dich dann während deiner Rede so künstlich auf? Die VDS liefert den Strafverfolgungsbehören ein Mehr an Möglichkeiten der Strafverfolgung. Damit kann man sicherlich einige Beamte einsparen, was mit Sicherheit zu eine Entlastung der Kassen führt. Warum soll das nicht gut sein? Warum muss linke Politik immer so unsinnig und unlogisch sein? Wollt ihr denn nicht Strafverfolgungsbeamte einsparen? Wollt ihr Geld zu Fenster rausschmeißen? Man versteht eure Absichten einfach nicht. Oder hast du gar überhaupt keine Absicht und arbeitest dich einfach formal an einem solchen Gegenstand wie der VDS ab? Echt komische Vögel seid ihr …

  7. ich denke sie (name 6 oder name 7?) haben die rede gesehen? dann wissen sie warum. wenn nicht, einfach noch mal lesen.

  8. Na das ist ja gerade der Punkt. Du redest Unsinn. Es wird überhaupt niemand unter Generalverdacht gestellt. Die Daten dürfen ja nur dann eingesehen werden, ein dringender Tatverdacht vorliegt. Das heißt, zuvor muss ohnehin erst einmal ermittelt werden. Und über das Einsehen der Daten entscheidet ein Richter und kein Staatsanwalt. Also wer steht da unter Generalverdacht?!

    Fakt ist, dass täglich Grundrechte eingeschränkt werden und das muss auch so sein. Sonst könnte man ja niemanden einsperren, der einen Mord begangen hat … oder überhaupt eine Straftat, weil sich dieser dann auf seine Freiheitsrechte berufen könnte. Deswegen ist das einschränken von Grundrechten zum Wohle der Allgemeinheit vollkommen normal und darf nach anständigem Gesetzgebungsverfahren, wie das in der Bundesrepublik regelmäßig so ist, auch von Staaten gehen.

  9. oh mann. wie ich in der rede sagte, muss für die einschränkung von grundrechten die erforderlichkeit nachgewiesen werden. niemand bestreitet, dass die pflicht zum speichern von verkehrs- und standortdaten durch private telekommunikationsdienstleister ein grundrechtseingriff ist. die begründung dafür ist, dies sei zur gefahrenabewehr udn strafverfolgung notwendig. wie ich in der rede ausführte gibt es aber diesbezüglich keinen beleg.

  10. Na dann würde mich mal interessieren, was du als Beleg gelten lassen würdest. Es gibt unzählige Sachverständigengutachten, die die neu geplanten Regelungen als besonders wirksam bei der Strafverfolgung ausweisen. Wenn das kein Beleg ist, was dann?

  11. welche sachverständigengutachten? wie in der rede gesagt, es gibt keine.

  12. Pingback: Das war 2015 | Blog von Halina Wawzyniak

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