Folgenlose Ankündigungspolitik statt konkretem Fahrplan

Gestern wurde sie offiziell vorgestellt. Die Digitale Agenda der Bundesregierung. Da ich in Sachsen im Wahlkampf unterwegs war, konnte ich gestern nur eine Pressemitteilung verfassen. Die Digitale Agenda ist folgenlose Ankündigungspolitik statt konkretem Fahrplan.  Nachdem ich nun wieder zurück in Berlin bin, will ich eine Einschätzung der Digitalen Agenda etwas ausführlicher vornehmen.

Was steht nun also in dieser Digitalen Agenda der Bundesregierung? Zunächst kommen Allgemeinplätze. Die Bundesregierung will „die Chancen der Digitalisierung nutzen, um Deutschlands Rolle als innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft in der Europäischen Union und der Welt auszubauen. Wir setzen uns für die Fortentwicklung des globalen Internets als offenen, sicheren und freien Raum ein, der Meinungsvielfalt und -austausch schützt sowie Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht.“ Es werden strategische Kernziele benannt und behauptet, die Menschen würden in den Mittelpunkt aller Entwicklungen gestellt. Zu den strategischen Kernzielen gehören: Wachstum und Beschäftigung, Zugang und Teilhabe sowie Vertrauen und Sicherheit. Die Umsetzungsmaßnahmen sind auf sieben zentrale Handlungsfelder verteilt. Die Bundesregierung möchte, wo es erforderlich ist neue Regeln setzen und einen unverfälschten Wettbewerb zwischen Unternehmen gewährleisten. Deshalb sollen „Marktzutrittschancen“ weiter reduziert werden und soll „vor allem einer missbräuchlichen Ausnutzung von marktbeherrschenden Stellungen entgegen“getreten werden.  Dazu sei es nötig, dass „Anbieter mit Sitz in Nicht-EU-Staaten für ihre hiesige Unternehmenstätigkeit denselben Regulierungsvorschriften unterliegen müssen wie die Anbieter aus EU-Staaten“. Nun hat der EuGH in einem viel beachteten und viel diskutierten Urteil vom 13. Mai 2014 zum „Recht auf Vergessen“, mit dem ich mich an anderer Stelle bereits auseinandergesetzt habe, aber bereits darauf hingewiesen, dass zumindest im Hinblick auf Datenschutz Unternehmen sich an europäische Standards halten müssen. Kann mensch ignorieren, muss es aber nicht.

Aber nun zu den Details der Digitalen Agenda der Bundesregierung.

  1. Digitale Infrastrukturen/Breitband

Mit der Digitalen Agende erkennt die Bundesregierung die „Notwendigkeit flächendeckend verfügbarer leistungsstarker Breitbandnetze“ an. Von der Anerkennung der Notwendigkeit bis zur tatsächlichen Bereitstellung ist es aber noch ein großes Stück Arbeit. Die Bundesregierung untersetzt dies in der Digitalen Agenda wie folgt: „2018 sollen bereits flächendeckend Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s genutzt werden können. Hierzu wird die Bundesregierung die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.“ Fein. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie diese Rahmenbedingungen aussehen. Es ist überhaupt nichts einzuwenden gegen eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mind. 50 Mbit/s, aber wie soll die sichergestellt werden? Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag hat eine umfangreiche Studie vorgelegt, in welcher die Breitbandstrategie von sechs Ländern verglichen wird. Die Studie gibt es auch als Bundestagsdrucksache der 17. Wahlperiode des Bundestages. Hätte mensch sich ansehen können und sich entweder für ein Modell oder einen Mix aus verschiedenen Modellen entscheiden können oder eine ganz neue Idee entwickeln.

In der Digitalen Agenda heißt es nun: „Mit staatlichen Mitteln unterstützen wir dort, wo sich ein wirtschaftlicher Ausbau nicht lohnt.“ Aber woher kommen diese Mittel und wer bekommt sie unter welchen Bedingungen? Wie sich aus der zitierten Studie ergibt, gibt es ja verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung verweist auf die GAK-Förderung und die Versteigerung von Funkfrequenzen. Ich würde wetten, das dies nicht ausreicht um den Breitbandausabu zu finanzieren. Die Digitale Agenda enthält keine Schätzung, welche Summen erforderlich sind und wie diese Summe zusammenkommen soll.

Der Zwischenbericht der Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ der Enquete der 17. Wahlperiode spricht sich zur Finanzierung des Breitbandausbaus für Förderprogramme aus (S. 92). Marktlösungen bei Kooperationen und freiwillige Angebote sollen Vorrang vor staatlichen Regulierungseingriffen haben.

  1. Digitale Wirtschaft und Digitales Arbeiten

In der Digitalen Agenda wird auf die erheblichen Potentiale der Digitalisierung verwiesen. „Die deutsche IKT-Branche trägt heute mit knapp 85 Milliarden Euro mehr zur gewerblichen Wertschöpfung bei als traditionelle Branchen wie der Maschinen- oder der Automobilbau. Auch die Umsatzzahlen sprechen für sich: Diese Branche setzt weltweit 228 Milliarden Euro um und mit über 86.000 Unternehmen und 900.000 Beschäftigten ist sie ein wichtiger Beschäftigungsfaktor in Deutschland. 1000 IKT-Arbeitsplätze schaffen 941 weitere Arbeitsplätze in vorgelagerten Branchen. Mit dem Übergang zu einer Industrie 4.0 können Unternehmen ihre Produktivität laut Schätzungen um 30 Prozent steigern.“ Aber wie sind diese Arbeitsverhältnisse der 900.000 Beschäftigten ausgestaltet? Und was kann getan werden, dass auch hier gilt: Gute Arbeit, gute Löhne? Erst unter Punkt II.4. widmet sich die Bundesregierung dieser Frage. Die Bundesregierung verweist in der Digitalen Agenda auf die Veränderungen der betrieblichen Mitbestimmung durch die Digitalisierung. Die Bundesregierung spricht von „neuen Arbeitszeitregelungen“ auch bei neuen Formen der Arbeitsorganisation und möchte prüfen, wie sich die Digitalisierung auf die sozialen Sicherungssysteme auswirkt. Soweit so gut. Aber was sind die Vorschläge der Bundesregierung? Was ihr Angebot zu einer gesellschaftlichen Debatte. Eine Problembeschreibung allein macht noch keine Agenda. Überhaupt keine Rolle spielt in diesem Zusammenhang leider die Frage der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet, insbesondere in Sozialen Netzwerken und hier wiederum insbesondere im Arbeitsrecht. DIE LINKE hat dazu kürzlich einen Antrag in den Bundestag eingebracht 

In der Digitalen Agenda geht es vorwiegend um die besten Bedingungen um Deutschland zum „digitalen Wachstumsland Nr. 1 in Europa“ zu machen. Die Bundesregierung will zum Beispiel Startups unterstützen. Es fehlt jedoch eine Analyse, was mit Startups passiert. Werden sie nur von den „Großen“ aufgekauft und lässt sich mit Wagniskapital dadurch viel Geld verdienen oder entwickeln sie sich zu eigenständigen Playern in der Digitalen Wirtschaft. Falls ersteres der Fall sein sollte, wie verträgt sich das eigentlich mit dem Wunsch den Marktzugang offen zu halten und marktbeherrschenden Stellungen entgegenzutreten? Was wenn am Ende durch Aufkauf von Startups tatsächlich die Macht der Großen (Amazon, Google, Apple, Microsoft um nur einige zu nennen) gestärkt wird? Die Bundesregierung will die „strikte Anwendung nationaler und europäischer kartellrechtlicher Vorschriften“ und „prüfen, inwieweit diese unter den sich dynamisch entwickelnden technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen der globalen Datenökonomie fortzuentwickeln sind.“. Wann diese Prüfung beendet sein soll und ob es einen Evaluierungsbericht gibt, wird aus der Digitalen Agenda nicht erkennbar.

Immerhin formuliert die Bundesregierung, dass sie die Netzneutralität gesetzlich verankern möchte. Das muss sich dann wohl im Detail genau angesehen werden, dann was zunächst gut klingt muss am Ende nicht auch wirklich gut sein. Das wird deutlich, wenn sich die Formulierung zur Störerhaftung genauer angesehen wird. In der Digitalen Agenda heißt es: „Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.“ Die Störerhaftung soll also nicht völlig beseitigt werden, sondern nur für ausgewählte Bereiche. Das reicht nicht aus. Denn so wie sich dies derzeit liest, kann ich beispielsweise mein WLAN nicht auch mit einer Familie teilen, der möglicherweise das Geld für einen Internetanschluss fehlt. Hier hätte die Bundesregierung einfach den Antrag der LINKEN aus der letzten Legislaturperiode nehmen können, der auf einem Vorschlag der Digitalen Gesellschaft e.V. beruht. Damit wäre das Problem gelöst.

Die Aussagen zum Urheberrecht bleiben schwammig und Allgemein. Das ist um so verwunderlicher als auf Europäischer Ebene gerade eine umfassende Konsultation zum Urheberrecht stattgefunden hat. Bis auf einen Punkt: „Zugleich werden wir dafür sorgen, dass sich Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können.“ Nach §2 Nr. 1 TMG sind Diensteanbieter „jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt“. Die Formulierung nun sagt nicht etwa, dass solche Diensteanbieter sich an das Recht halten sollen, sondern das diese weniger geschützt sind und quasi alles kontrollieren sollen, was die Nutzer/innen machen. Wie das konkret aussehen soll, ist nicht wirklich nachvollziehbar und im Übrigen ein Beleg dafür, dass für die Bundesregierung das Internet zuerst als Gefahr angesehen wird.

Die Projektgruppe Arbeit, Wirtschaft, Green-IT der Internetenquete hat in ihrem Zwischenbericht empfohlen die Möglichkeiten für Selbständige zu verbessern, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern (S. 95) und eine tarifliche Einigung im Hinblick auf Nichterreichbarkeit von Mitarbeiter/innen (S. 98) zu treffen. Soweit letzteres keinen Erfolg verspricht, soll gesetzgeberisch gehandelt werden. Das Thema Mitbestimmung ohne konkreten Vorschlag ist Bestandteil eines Sondervotums der Fraktion DIE LINKE (S. 107). Ein Sondervotum zur Frage der sozialen Sicherungssystem von mir, wirft lediglich Vorschläge in die Debatte ohne einen zu präferieren  (S. 116).

  1. Innovativer Staat

Mit der Digitalen Agenda will sich die Bundesregierung für eine „digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung“ einsetzen und für einen „transparenten Staat, der einfach zugängliche und verlässliche Daten bereitstellt“. In der Digitalen Agenda heißt es „Durch Open Data, d. h. die maschinenlesbare Öffnung staatlicher Daten im Netz, werden wir für mehr Transparenz sorgen und neue digitale Dienste befördern.“ Auch das ist jetzt nicht zu kritisieren. Es ist nur auf eine kleine Scheinheiligkeit hinzuweisen: nichtöffentliche Ausschusssitzungen sind alles andere als transparente Einrichtungen. Aber wo fängt die Bundesregierung konkret an und wie will sie es umsetzen? Es soll eine Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ geben und es soll ein „Bürgerkonto“ geben, mit dem „die sichere Authentifizierung auch mit der eID-Funktion des Personalausweises erfolgt und mit denen möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene einfach und sicher genutzt werden können.“. Klingt erst mal schön, vernachlässigt aber die Kritik am E-Personalausweis und sagt nichts über den Datenschutz aus. Hier liegt bei diesen Angeboten ja im Regelfall das Problem und das Leerlaufen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, nachdem jede/r wissen können muss wer was über einen speichert. De-Mail soll flächendeckend eingeführt werden. Was aber fehlt ist die Forderung nach einer zwingenden Ende-zuEnde-Verschlüsselung, nicht nur bei De-Mail.

Immerhin findet sich unter diesem Punkt auch die Aussage, dass bei „Beschaffungen der Bundesverwaltung (…) praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit“ weiter abgebaut werden sollen. Hemnisse abbauen ist das ein, OSS offensiv fördern das andere. Doch auch dazu schweigt die Digitale Agenda.

  1. Digitale Lebenswelten

Der Ansatz in diesem Kapitel, die Menschen zu befähigen sich „selbstbestimmt im digitalen Alltag zu bewegen“ ist erst mal richtig und zu unterstützen. Auch der Punkt, die Medien- und Informationskompetenz der Menschen  zu stärken, ist richtig. Aber auch an dieser Stelle bleibt die Digitale Agenda abstrakt und allgemein, ohne konkrete Vorhaben. Und wenn es ein wenig konkreter wird, dann ist es nicht überzeugend. Nach der digitalen Agenda will die Bundesregierung „die Medienerziehung in Familien“ unterstützen. Das liest sich zumindest wie eine Weitergabe der Verantwortung an die Familie bzw. Eltern. Notwendig wäre aber auch die Schulen in die Mitverantwortung zu nehmen. Und wenn es weiter heißt, dass die Medienerziehung auch über einen „zeitgemäßen Jugendmedienschutz“ stattfinden soll, dann klingeln die Alarmglocken. Denn diesbezüglich gab es ja in den vergangenen Jahren eine Debatte zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag, die alles andere als hilfreich war. Im Gegenteil, sie setzte auf ein paternalistisches Modell des Vorschreibens und Verbietens, nicht aber auf selbstbestimmten Umgang.

Begrüßenswert ist in meinen Augen aber der Versuch in einem „Dialog mit Unternehmen zu Möglichkeiten sicherer Voreinstellungen (safety by default)“ zu gelangen. Dialog ist immer gut. Wie erfolgreich er sein wird, da werden wohl unterschiedliche Einschätzungen bestehen. Gerade deshalb wäre es wichtig zu betonen, dass dies zum Beispiel in der EU-Datenschutzgrundverordnung festgeschrieben werden könnte.

Auf die Verbesserung der „digitalen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger“. Mein Vertrauen hier zu vernünftigen Lösungen zu kommen ist ausgesprochen gering, wenn ich mir ansehe wie schwierig es allein ist diese zum Beispiel für den Internetausschuss des Bundestages zu ermöglichen. Und solange mehr Direkte Demokratie auf Bundesebene, zum Beispiel durch Volksentscheide, abgelehnt wird, sehe ich hier nur leere Ankündigungen ohne konkreten Fahrplan zur Umsetzung. Auf die konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung des „Freiwilliges Soziales Jahr Digital“ bin ich gespannt.

  1. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien

Auch an dieser Stelle bleibt die Digitale Agenda abstrakt. Wissenschaftliche Informationsinfrastrukturen sollen gestärkt, ausgebaut und besser vernetzt werden. Es wird von einer „umfassende OpenAccess-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll“ gesprochen. Weiter heißt es, dass die „urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu diesen Zwecken“ verbessert werden und insbesondere „eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden“soll.

Für den Einsatz digitaler Medien –nicht für den Bereich der Medienerziehung- will die Bundesregierung eine Strategie „Digitales Lernen“entwickeln.

Positiv überrascht war ich zunächst von der Aussage, die digitalen Technologien haben die „Schaffung und den Zugang zu Kulturgütern und medialen Inhalten sowie die Möglichkeiten der Meinungsbildung und -äußerung revolutioniert und demokratisiert“. Es soll deshalb ein „qualitativ hochwertiges Angebot digitaler Güter“ gesichert werden. Es soll eine Bund-Länder-Kommission eingesetzt werden um eine „kompatible Medienordnung“ zu schaffen.

Auch in diesem Kapitel findet sich erstaunlicherweise wenig zum Urheberrecht. Und Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird geschwiegen. Dabei hätte hier einfach das sinnvolle gemacht werden können: Den Quatsch aufheben.

  1. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft

Die Bundesregierung möchte „einfach zu nutzenden Verschlüsselungsverfahren“ fördern. Ein Stück weiter heißt es: „Der Einsatz von Verschlüsselungs- und anderen Schutzmechanismen ist erforderlich, um die Sicherheit im Netz zu gewährleisten. Dabei kommt auch den Unternehmen ein hohes Maß an Verantwortung zu, um solche Techniken einfach nutzbar für jedermann anzubieten.“ Soweit so gut, aber konkret? „Die Wirtschaft nehmen wir stärker in die Verantwortung, vertrauenswürdige Hard- und Softwareprodukte sowie Dienste, mit denen die Nutzerinnen und Nutzer ihre Sicherheit im Netz erhöhen können, weiterzuentwickeln und anzubieten.“ Das ist sicherlich nicht falsch, aber eben auch nicht ausreichend. Was ist mit einer gesetzlichen Verpflichtung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die ja noch beim De-Mail-Dienst abgelehnt wurde? Das würde vielleicht helfen, tatsächlich „Verschlüsselungs-Standort Nr. 1“ zu werden.

Die Bundesregierung will „Privatsphäre der Menschen und ihre Kommunikation im Internet besser schützen“. Das ist prima. Eigentlich müsste ja jetzt kommen, dass auf die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung ebenso verzichtet wird wie auf die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage und die TKÜ-Quellenüberwachung. Doch davon steht in der Digitalen Agenda nichts. Stattdessen soll die Nutzung des Personalausweises erleichtert und seine Anwendungen erweitert werden.

Positiv zu bewerten ist, dass Geschäftsmodelle gefördert werden sollen, die „Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen verwenden“.

Nach der Digitalen Agenda soll es „gesetzliche Vorgaben zu Mindestsicherheitsstandards“ bei kritischer Infrastruktur geben und eine Meldepflicht für „erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle“. Die Bundesnetzagentur soll besser mit Ressourcen ausgestattet werden.

 Nachdem dieses Thema abgehandelt ist, geht es dann um die Verantwortung des Staates „Gefahren und Kriminalität im Internet wirksam abzuwehren“. Dies soll durch eine „strategischen Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur ebenso wie einer besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden in technischer und personeller Hinsicht“ gelingen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) soll gestärkt und ebenfalls besser mit Ressourcen ausgestattet werden. Die Plattformen des Nationalen Cyber Abwehrzentrums sollen arbeitsteilig besser zusammenwirken und die Sicherheitsbehörden sachlich und personell besser ausgestattet werden. Nun zeigt die Vergangenheit, dass mindestens die Geheimdienste eher Problem und nicht Lösung sind. Hier eine personelle und sachlich bessere Ausstattung zu fordern ist genau der falsche Weg.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird gleich mehrfach namentlich genannt, es soll besser werden bei der Cyberspionage im Bereich des Wirtschaftsschutzes. Und es soll „strategisch und organisatorisch“ gestärkt werden, „um den aktuellen Veränderungen bei Kommunikationsformen und -verhalten von Terroristen und Extremisten besser begegnen zu können“. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz soll „sachgerechte Infrastruktur sowie technische Analysewerkzeuge“ bereitgestellt werden, „um die Auswertung vorhandener Daten weiter zu verbessern und Kommunikationsmuster deutlich sichtbarer zu machen“. Wie das mit dem Wirtschaftsschutz mit § 3 BVerfSchG in Übereinstimmung zu bringen ist, müsste mir allerdings mal jemand erklären. Wenn überhaupt müssten ja Aktivitäten im Bereich der Wirtschaftsspionage (darum scheint es mir zu gehen) gegen den „Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder“ gerichtet oder „sicherheitsgefährdend“ im Sinne von öffentlicher Sicherheit und Ordnung sein. Im Hinblick auf Terroristen und Extremisten waren diese schon immer gut um die Einschränkung von Grundrechten zu begründen. Nicht nur der NSU-Skandal zeigt aber, dass auch hier die Verfassungsschutzbehörden eher zum Problem, denn zur Lösung gehören. 

  1. Europäische und Internationale Dimension der Digitalen Agenda.

Ausweislich der Digitalen Agenda will die Bundesregierung sich stärker als bisher in internationale und europäische Prozesse und Verhandlungen einbringen. Genannt werden in Bezug auf Europa u.a. der Netzausbau, die Netzneutralität, die Vollendung des digitalen Binnenmarktes, der Datenschutz, der Schutz des geistigen Eigentums im Internet, die IT-Sicherheit und die Forschungsförderung. Es soll darüber hinaus ein „mehrstufiger Prozess zur Erstellung eine Handreichung zu Elementen eines Völkerrecht des Netzes`“initiiert werden. Schließlich soll die Digitalisierung ein „wichtiger Baustein für die Entwicklungszusammenarbeit“ sein. Gut und schön. Und welche Positionen wird die Bundesregierung in diesen Prozessen vertreten?

Die Digitale Agenda ist alles mögliche, nur keine Agenda. Sie ist folgenlose Ankündigungspolitik statt konkretem Fahrplan. Für mich stellt sich die Frage, was eigentlich die Enquete in der letzten Legislaturperiode sollte, wenn ihre Ergebnisse derart ignoriert werden. Ist es wirklich so schwierig, sich die Handlungsempfehlungen der Enquete anzusehen und um diese herum eine Digitale Agenda zu stricken?

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