Gewerkschaftliche Positionen zur Netzpolitik

So lautet der Untertitel des von Frank Bsirske, Lothar Schröder, Frank Werneke, Dina Bösch und Achim Meerkamp herausgegebenen Buches „Grenzenlos vernetzt?“

Grundskeptisch habe ich das Buch gelesen und war am Ende positiv überrascht. Vermutlich hat das aber etwas damit zu tun, dass das Thema Urheberrecht keine besonders wichtige Rolle im Buch spielt. Das Buch ist all jenen zu empfehlen, die Netzpolitik als Gesellschaftspolitik verstehen. All jenen, die in den jeweils von ihnen zu bearbeitenden Bereichen auf Anregungen und Hinweise aus dem Bereich Netzpolitik gespannt sind. Abgesehen von der einen oder anderen kulturpessimistischen Aussage, macht das Buch nämlich deutlich, welche grundlegenden Änderungen der Gesellschaft stattfinden und an welchen Stellen eigentlich eine Intervention stattfinden müsste.

Da wäre zum einen das Thema „Soziale Sicherungssysteme“. In einer Fußnote versteckt gibt es den Hinweis auf den Bericht der Enquete-Kommission „Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“aus dem Jahr 1998 (!). Und ein Blick in diesen Bericht lohnt sich tatsächlich (auch wenn man danach verzweifelt fragt, warum -so erscheint es mir jedenfalls- eigentlich der Bericht in der Schublade verschwand). Um das Thema Arbeitswelt geht es ab Seite 48. Auf Seite 55 heißt es zum Beispiel: „Da die neuen IKT es ermöglichen, daß Menschen auf elektronischen Netzen arbeitsteilig kooperieren, ohne zugleich gemeinsam am gleichen Ort – dem Betrieb klassischer Prägung – versammelt zu sein, beschleunigt sich damit eine räumliche Dekonzentration und `Entbetrieblichung`der Arbeitswelt. Setzt sich dieser Trend fort, dann wird der Betrieb als klassisches Gravitationszentrum der Arbeitswelt erheblich an Bedeutung und prägender Kraft einbüßen. Wenn sich betriebliche Kooperations- und Kommunikationsprozesse zunehmend auf Datennetze verlagern, technisch vermittelt und zu Teilen asynchron stattfinden, dann droht mit einer solchen tendenziellen „Auflösung des Betriebes“auch die traditionelle Plattform für arbeitsrechtliche Regulierung, soziale Erfahrung, Konfliktaustragung und -moderation in der Arbeitswelt zu schwinden.“ Auf Seite 55 gibt es Ausführungen der Enquete zu Neuen Arbeitsverhältnissen und auf Seite 60 heißt es dann: „Im Übergang zur Informationswirtschaft werden sich `Nicht-Norm-Beschäftigungsverhältnisse`, diskontinuierliche Erwerbsbiographien und selbständige Erwerbstätigkeit aller Voraussicht nach erheblich ausweiten. Daraus kann eine Gefährdung der sozialen Sicherungssysteme resultieren, da diese zentral auf das `Normalarbeitsverhältnis` klassischer Prägung abstellen. Daraus folgt zwingend, daß die überkommenen Finanzierungsgrundlagen der sozialen Sicherungssysteme neu überdacht werden müssen. Dabei ist zu prüfen, wie neu entstehende Zwischenstufen von selbständiger Arbeit und abhängiger Beschäftigung in das soziale Sicherungssystem einbezogen werden.“ (Dazu gibt es ein Sondervotum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen).

Da wäre das Thema „Gute digitale Arbeit„. Hier schlägt ver.di u.a. eine erweiterte Autonomie von Beschäftigten bei Wahl von Arbeitsort und -zeit, eine verbesserte Work-Life-Balance und den Schutz der Daten und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten vor. Ein Artikel beschäftigt sich mit Crowdsourcing, Liquid oder Talent Cloud (Stichwort IBM). Leider scheint bei diesem Thema aber auch die Urheberrechtsdebatte durch, wenn ein -angeblich nicht lösbarer Konflikt- zwischen Prosumer und „professionell arbeitenden Selbständigen“ aufgemacht wird. Etwas verwundert war ich, dass die Frage von Mindestlöhnen so gut wie keine Rolle spielt. Insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen Probleme von sog. Soloselbständigen hätte sich eine Auseinandersetzung mit der Forderung nach Mindestlohnen und deren Auswirkung auf die sog. Soloselbständigen wirklich gelohnt. 

Da wäre das Thema Zugang zu Informationen und Überwachung. Klare Worte finden sich von Stephan Kolbe: „Inaktzeptabel sind deshalb alle Formen der Filterung oder Überwachung von Dateninhalten, z.B. die so genannte Deep Packet Inspektion.“ Und Frank Werneke spricht sich auf Seite 55 deutlich gegen Netzzugangsbeschränkungen aus. „Auch über Umwege darf die Informationsfreiheit nicht verletzt werden, etwa durch Netzzugangsbeschränkungen“. Auch in Richtung Vorratsdatenspeicherung findet sich eine Positionierung von Achim Meerkamp und Annette Mühlberg: „Eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit diskutiert wird, lehnt ver.di. ab. Selbst wenn die Aufbewahrungszeit der Information verkürzt würde, wären entgegen der Ansagen aus Karlsruhe etwa Personenprofile vorstellbar.“  Im Hinblick auf das Thema Netzneutralität und damit dem notwendigen Ausbau und Modernisierung der Netze mit Glasfaser war für mich überraschend, dass zuviel Rücksicht auf den Kapitalmarkt und dessen Bedürfnisse beim Ausbau genommen wird. 

Da wäre das Thema Verhältnis „alte Medien“ vs. Internet. Hier geht es vor allem darum, dass „die Festlegung maximaler Verweildauern für öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet vollkommen anachronistisch“ ist.

Da wäre das Thema Privatisierung der IT insbesondere in der öffentlichen Verwaltung. Hier wird zunächst festgestellt, dass die öffentliche Hand häufg nicht in ausreichendem Maße über qualifiziertes IT-Personal im eigenen Haus verfügt. Dies führt zu wenig gemeinwohlorientierten Ausschreibungen. Die Unterscheidung zwischen Personal- und Sachkosten führe häufig zur Auftragsvergabe an externes IT-Personal. Am Ende führe dies zu einem Privatisierungsmechanismus und zu einer Abhängigkeit von privaten Unternehmen. Am Ende gibt es ein „Steuerungs- und Demokratieproblem“

Achim Meerkamp und Annette Mühlberg stellen in ihrem Beitrag zum Gemeinwohlorientierten E-Government verschiedene Forderungen auf, so zum Beispiel Open Access für das, was mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, Open Data und offene Standards bei Dokumentenformaten, Signaturen oder Softwaranwendungen. Sie lehnen ab, das Internetzugangsanbieter zu Richtern und Hilfssheriffs der Privatwirtschaft werden und fordern, das auch bei E-Petitionen bei der Veröffentlichung die Anonymität der Abstimmung gewahrt bleibt.

Beim Thema Datenschutz wird ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz gefordert und darüber nachgedacht, ob eine Wahl des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch die Belegschaft die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärken würde.

Und da wäre das große Thema Mitbestimmung. Die Bestandsaufnahem von Lothar Schröder verweist darauf, dass der „Trend zur Entbetrieblichung“ drohe, die Wirksamkeit derjenigen arbeitsrechtlichen Schutz- und Gestaltungsmechanismen“ zu beeinträchtigen, die sich am Begriff und der Realität des Betriebes festmachen. Den „erweiterten Gestaltungsoptionen der Arbeitgeberseite stehen nach derzeitiger Rechtslage keine wirksamen Mitbestimmungstatbestände gegenüber“. Es erfolgt ein Verweis auf existierende Normane im Betriebs- und Bundespersonalvertretungsgesetz um dann Vorschläge zum Ausbau der Mitbestimmung darzulegen, darunter u.a. die Forderung nach Neufassung des Betriebsbegriffs, Neufassung des Arbeitnehmerbegriffs und die Regulierung des Zugriffs von Arbeitgebern auf im Netz veröffentlichte Informationen der eigenen Beschäftigten.

Widerspruch herausfordernd sind vor allem die Stellen, wo es um das Urheberrecht geht. Dazu gibt es im Buch keinen eigenen Artikel, aber das Thema kommt immer mal wieder vor. Vielleicht ist es ja ein Missverständnis, aber wenn Frank Werneke schreibt: „Gewerkschaftliche Netzpolitik steht daher für ´paid content`. Das bedeutet, dafür einzutreten, dass auch bei einer digitalten Nutzung von Werken journalistischen und anderen Inhalts, eine angemessene Vergütung von professionellen Urheberinnen und Urhebern sichergestellt ist.“ dann stellen sich sofort Fragen. Wie wird man professioneller Urheber/professionelle Urheberin? Wer entscheidet über den Status „professionell“? Und vor allem, was ist mit denjenigen -wenn man mal in der Logikg von „paid content“ bleibt- die nicht als professionell gelten und trotzdem Werke journalistischen und anderen Inhalts produzieren? 

Sowohl in der Dokumentation als auch im schon erwähnten Artikel von Frank Werneke wird die für mich als ver.di-Mitglied nicht nachvollziehbare Position zum Leistungsschutzrecht dargelegt: „Ein Leistungsschutzrecht wiederum kann nur sinnvoll sein, wenn vor allem die Urheberinnen und Urheber angemessen an den Einnahmen beteiligt werden.“ Nur eine halbe Seite weiter heißt es: „So gibt es die Idee, die Finanzierung journalistischer Inhalte nich an die Medienunternehmen, sondern direkt an die journalistische Tätigkeit zu knüpfen. Demnach sollen nicht Verlage oder andere Inhalteanbieter im Netz finanziell unterstützt werden, sondern die Erbringer journalistischer Leistungen selber.“ Aber wie bitte kommt man mit einer solchen inhaltlichen Position zu dem Ergebnis, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vielleicht und unter Umständen doch sinnvoll sein könnte? Und wie verträgt sich diese Position mit dem Beschluss des ver.di-Bundeskongresses 2011 zu „Urheberrechte und angemessene Urhebervergütung sichern“: „Zeitungsverlage haben in den vergangenen Jahren erheblich an Werbeeinahmen eingebüßt. Suchmaschinen (…) finanzieren sich über Werbung und haben steigende Einnahmen. (…) Gleichzeitig liefern die Zeitungen einenen erheblichen Teil des Inhalts, der über die Suchmaschine zu finden ist. Ziel der Verleger ist es, dort wo die Angebote der Verlage im Netz genutzt werden, eine Vergütung zu erhalten. (…) ver.di ist bereit dieses Vorhaben im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zu unterstützen, unter der Voraussetzung, dass die Urheberinnen/Urheber an etwaigen Erlössen angemessen beteiligt werden.“ Aber moment mal? Wieso liefern Zeitungen die Inhalte? Die Inhalte liefern die Urheber/innen, die Zeitungen stellen sie den Suchmaschinen kostenlos zur Verfügung und hoffen dadurch mehr Zugriffe auf ihre Angebote zu erhalten und damit ebenfalls mehr Werbeeinnahmen zu erzielen. Es verkennt wohl die Kräfteverhältnisse zwischen Verlagen und Urheberinnen und Urhebern, wenn jetzt davon ausgegagenn wird, dass eventuelle Einnahmen aus einem Leistungsschutzrecht den Urheberinnen und Urhebern zu Gute kommt.

Alles in allem: Das Buch ist lesenswert. Vor allem im Hinblick auf die Aufgaben von Netzpolitik jenseits des Urheberrechtes.

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