Globaler Pakt für Migration

Derzeit noch knapp unter der großen öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle gibt es eine ziemlich interessante Entwicklung. Im Dezember 2018 soll der Globale Pakt für Migration verabschiedet werden. Um es gleich vorweg zu sagen, in dem Pakt geht es nicht um Asylsuchende oder Geflüchtete. Es geht um Migration, also das was einige gern als sog. Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnen. Der Globale Pakt für Migration ist aus meiner Sicht aus drei Gründen in der derzeitigen Zeit von besonderem Interesse:

1. Wenn der eigene eher radikale Anspruch für einen Moment beiseite gelegt wird, ist der Globale Pakt für Migration ein rundheraus begrüßenswertes Dokument, denn es stellt die Rechte von Migranten*innen in den Mittelpunkt. Aus einem eher radikalen Anspruch heraus gibt es aber am Globalen Pakt für Migration durchaus auch einiges zu kritisieren.

2. Der Globale Pakt für Migration wird absehbar Gegenstand politischer Auseinandersetzungen werden. Die Partei DIE LINKE drückt sich gerade in der Frage der Migration um klare Antworten. Seit Jahren. Dabei liegt ein Diskussionsangebot für eine linke Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetzgebung vor.  Wie sie in dieser absehbaren politischen Auseinandersetzung bestehen will, ist somit komplett unklar.

3. Das rechte und rechtsextreme Parteienspektrum, insbesondere die AfD, wütet schon jetzt massiv gegen den Globalen Pakt für Migration und verbreitet in Form einer Kampagne massiv Fake News. Ihr Klientel mobilisiert sie damit recht erfolgreich. (Nein, ich verlinke das Zeug nicht!)

Nun aber mal zu den Details. Der Pakt für Globale Migration definiert 23 Ziele (auch nachzulesen auf S. 6).

Bereits bei einem ersten Blick auf diese 23 Ziele ergibt sich, warum der in Ziffer 3 erwähnte Vorgang des massiven Wütens gegen diesen Pakt stattfindet. Schließlich zerstört schon Ziffer 1 das politische Geschäft der rechten Parteien.  Eine Politikgestaltung, „die auf nachweisbaren Fakten“ beruht, kann objektiv nicht in deren Interesse sein. Aber auch eine „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration“ kann nicht in deren Interesse sein.  (In Bezug auf meine einführenden Bemerkungen unter Ziffer 1: Ich wünschte, es gäbe keine Unterscheidung zwischen regulärer und irregulärer Migration, weil Migration immer legal ist.) Richtig zum Wutausbruch dürfte die rechten Parteien die Forderung nach „Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten“ bringen. Der menschenrechtliche Ansatz des globalen Paktes wird an den Forderungen nach „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“ und „Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs-und erworbenen Leistungsansprüchen“ sichtbar.

An verschiedenen Stellen (Ziffer 7 der Präambel, Ziffer 15.b)) wird allerdings klargestellt, dass der Globale Pakt „einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ darstellt. Der Pakt fördert „die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten“. In Punkt 15.c) heißt es: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, (…).“ Mithin entbindet der Pakt also nicht von einer Positionsfindung zu Migration, einer Aufgabe, der sich auch DIE LINKE stellen muss.

Der Pakt selbst geht unter dem Stichwort Visionen und Leitbild von einer positiven Sicht auf Migration aus. So heißt es in Ziffer 8: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“ In der Ziffer 10 wird mit dem Mythos aufgeräumt, jegliche Migrationsbewegung führe nur in ein Land – nach Deutschland. „Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht.“ Sicherlich, ein Blick auf statistische Zahlen würde das auch belegen, aber solche werden in der Debatte ja gern ignoriert. Vielleicht auch deshalb heißt es weiter: „Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.“ In Punkt 15.f) wird schließlich formuliert: „Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen“.

So weit so gut. Was ist aber, wenn sich einige der Ziele im Detail angeschaut werden?

  • Beispielsweise das Ziel 2: Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen

Hier handelt es sich um den Punkt Fluchtursachenbekämpfung. In der Debatte um Migration wird Fluchtursachenbekämpfung häufig als Alternative und nicht als Ergänzung zu Migration ins Spiel gebracht. Dabei verkommt Fluchtursachenbekämpfung zur Leerformel, die sich auf die Frage von Rüstungs- und Waffenexporten beschränkt und als Wortfloskel „gerechte Weltwirtschaftsordnung“ in die Debatte wirft. Was das aber konkret bedeutet, zum Beispiel für den Lebensstandard und die Lebensweise der Menschen im globalen Norden, was das konkret kosten würde und ab wann eine solche Politik überhaupt Ergebnisse zeigen würde, darüber wird weitgehend geschwiegen. Der Pakt fordert hier „politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben führen und ihre persönlichen Ambitionen verwirklichen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Verzweiflung und sich verschlechternde Umweltbedingungen sie nicht dazu veranlassen, durch irreguläre Migration anderswo eine Existenzgrundlage zu suchen„.  Wenn ich mal beiseite lasse, dass ich auch hier nicht von irregulärer Migration sprechen würde, scheint mir das eine zentrale Herausforderung zu sein, die aber mehr als diese Schlagworte benötigt. Bezug genommen wird im Pakt dabei auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die mir ziemlich konkrete  Vorstellungen zu enthalten scheint. Bei der LINKEN heißt es diesbezüglich wieder nur abstrakt: „Unterstützung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung in den Ländern des globalen Südens„. Aber wie konkret und was heißt das für die Menschen des globalen Nordens? Wenn ich mir was wünschen dürfte, dann wünschte ich mir ein konkretes Konzept zur Herstellung globaler Gerechtigkeit von der LINKEN. Ein Konzept, das konkrete Schritte benennt, Zeiträume und Kosten realistisch darstellt und vor allem darüber aufklärt, was sich notwendigerweise an Lebensstandard und Lebensweise im globalen Norden verändern muss. Ich bin mir relativ sicher, wer heute gern als Alternative zu Migration von Fluchtursachenbekämpfung redet, würde bei einer seriösen Fluchtursachenbekämpfung auch gegen diese angehen. Denn es fehlt die Einsicht, dass der globale Norden auf Kosten des globalen Südens lebt.

  • Beispielsweise das Ziel 5: Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration

    Mit diesem Ziel sollen „Optionen und Wege für eine reguläre Migration“ angepasst werden. Diese sollen der demografischen Wirklichkeit ebenso angepasst werden, wie der Realität auf dem Arbeitsmarkt. Aus dem unter Ziffer 1 beschriebenen Punkt ist es aus meiner Sicht zunächst problematisch, wenn ein Fokus auf Arbeitskräftemobilität gelegt wird. Genau um diesen Punkt geht es, wenn formuliert wird, es gehe bei der Förderung um eine „effektive Abstimmung von Qualifikationen mit dem Arbeitsmarktbedarf der Volkswirtschaft“. Auf der anderen Seite ist aber jeder reguläre Migrationsweg (oder Fluchtweg) besser als Wege mit Gefahren. Darüber hinaus wird auf die Erleichterung menschenwürdiger Arbeit, die Optimierung von Bildungschancen, die Wahrung des Rechts auf ein Familienleben und die Bedürfnisse von Migranten in einer prekären Situation abgestellt, „mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren“.  Eine substanzielle Kritik an einem solchen Ansatz findet sich in dem bereits zitierten Vorschlag für eine linke Flüchtlings- und Einwanderungsgesetzgebung: „Wer nicht schon auf der Sonnenseite des Lebens steht, für den bleiben die Türen in der Regel geschlossen. (…) Solange Migration auf einen ökonomischen Charakter reduziert wird und sich das >Recht auf Einwanderung<  an den Bedarfen des deutschen Arbeitsmarktes statt an den Bedürfnissen der Migrant*innen orientiert, bedeutet dies, die Realität und Ursachen von Migration zu verleugnen.“ Der Vorteil des Konzeptes für eine linke Flüchtlings- und Eiwanderungsgesetzgebung ist, eine konkrete Alternative im Angebot zu haben: „Die Logik dieses Einwanderungsgesetzes ist nicht Begrenzung und Abschottung. Die Logik ist Legalisierung und Inklusion. Dies bedeutet, dass das vorgeschlagene Einwanderungsrecht zwar nach wie vor Aufenthaltstitel kennt, jedoch sollen die Gesetzmäßigkeiten umgekehrt werden: Von der Ausnahme des erlaubten Aufenthalts im heutigen System wird sich gelöst und ein Einwanderungsrecht vorgeschlagen, welches jeder Person die Möglichkeit der legalen Einreise, des dauerhaft legalen Aufenthalts und der sozialen wie politischen Inklusion verschafft.“ Der (vgl. Seite 10) Dreh- und Angelpunkt des Konzepts ist der soziale Anknüpfungspunkt.

  • Beispielsweise Ziel 6: Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit

    Wie am Beispiel 5 aufgezeigt, ist die sog. wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht mein Ansatz von Migration. In der Logik bisheriger Migrationspolitik ist aber der wirtschaftliche Nutzen der Migrant*innen bedauerlicherweise recht zentral. Aus linker Sicht wird einer solchen Verwertungslogik häufig das Argument entgegengebracht, es ginge im Kern um Brain-Drain, d.h. der (organisierten) Abwerbung gut gebildeter Erwerbsarbeitskräfte aus ihrem Heimatland, mit all den damit zusammenhängenden negativen Folgen für diese Heimatländer. Ich habe an anderer Stelle schon darauf verwiesen, dass mir diese Sicht nicht ganz zu stimmen scheint. Aber das sei mal dahingestellt. Im Globalen Pakt für Migration geht es gerade nicht um platte Brain-Drain-Arbeitskräftegewinnung-Politik.  Es sollen vielmehr „bestehende Rekrutierungsmechanismen (überprüft werden), um zu gewährleisten, dass sie fair und ethisch vertretbar sind.“  Das Ziel 6 setzt aber auch an der Stelle an, wo argumentiert wird, Migration würde Druck auf die „heimische Arbeitklasse“ ausüben. Der globale Pakt für Migration will „alle Arbeitsmigranten vor allen Formen von Ausbeutung und Missbrauch“ schützen, „um eine menschenwürdige Arbeit zu garantieren und den sozioökonomischen Beitrag von Migranten sowohl in ihren Herkunfts- als auch in ihren Zielländern zu maximieren“.  Darüberhinaus sollen „Arbeitsmigranten, die einer bezahlten und vertragsgemäßen Arbeit nachgehen,  dieselben Arbeitsrechte und denselben Arbeitsschutz“ erhalten.

  • Beispielsweise Ziel 7: Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration

An dieser Stelle wird defacto der Streit um den sog. Spurwechsel entschieden. Nach dem Pakt sollen „zugängliche und zweckdienliche Verfahren entwickel(t werden), die den Übergang von einem Status zum anderen erleichtern und Migranten über ihre Rechte und Pflichten informieren, um zu vermeiden, dass sie im Zielland in einen irregulären Status geraten, die Unsicherheit in Bezug auf den Status und die damit verbundenen Verwundbarkeiten zu mindern sowie individuelle Statusprüfungen für Migranten zu ermöglichen, auch für diejenigen, die ihren regulären Status verloren haben, ohne dass sie eine willkürliche Ausweisung befürchten müssen“.

Der Pakt sieht vor, „aufbauend auf bestehenden Verfahrensweisen Migranten mit irregulärem Status auf Einzelfallbasis und mit klaren und transparenten Kriterien den Zugang zu einer individuellen Prüfung, die zu einem regulären Status führen kann, (zu) erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen Kinder, Jugendliche und Familien betroffen sind“.

  • Beispielsweise Ziel 11: Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement

An diesem Punkt wird deutlich, wie trotz aller bemerkenswert menschrechtsfreundlichen Ansätze der Pakt für globale Migration im herrschenden Duktus verbleibt. Im Kern geht es darum „… irreguläre Migration zu verhindern.“ Wie das konkret aussehen soll, dazu schweigt der Pakt oder flüchtet sich in abstrakte Forderungen wie „geeignete Strukturen und Mechanismen für ein effektives integriertes Grenzmanagement“ oder „Vorabkontrollen ankommender Personen, Vorabübermittlung von Passagierinformationen durch Beförderungsunternehmen und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien“. Auch über Sanktionen wird geredet. So soll geprüft werden, „ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind, und wenn ja, sicherzustellen, dass die Sanktionen verhältnismäßig, ausgewogen und nichtdiskriminierend sind und in vollem Umfang rechtsstaatlichen Verfahren und anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechen“.

  • Beispielsweise Ziel 13: Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen

    Bevor hier (bewusst oder unbewusst) ein*e Pappkamerad*in aufgebaut wird: Natürlich lehne ich den Freiheitsentzug im Zusammenhang mit Migration ab. Das hat aber etwas mit der grundsätzlichen Haltung zur Migrationsfrage zu tun.  Ich vertrete tatsächlich den Ansatz, dass jede*r da leben können soll, wo er/sie es möchte. Aus diesem Blickwinkel heraus ist das Ziel 13 durchaus zu kritsieren.  Wird aber von diesem Blick abstrahiert, könnte die Umsetzung von Ziel 13 für viele Migranten*innen eine konkrete Verbesserung ihrer Situation darstellen. Denn das Ziel ist, „dass jegliche Freiheitsentziehung im Kontext der internationalen Migration einem rechtsstaatlichen Verfahren folgt, nicht willkürlich ist, auf der Grundlage des Gesetzes, der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und einer Einzelprüfung erfolgt, von entsprechend befugtem Personal vorgenommen wird und von möglichst kurzer Dauer ist, ungeachtet dessen, ob die Freiheitsentziehung bei der Einreise, beim Transit oder beim Rückkehrverfahren stattfindet und an welchem Ort sie erfolgt.“  Die Priorität liegt bei der Vermeidung von Freiheitsentzug, denn es heißt „nicht freiheitsentziehenden Alternativen, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen“, soll der Vorzug gegeben werden. Und es soll „unter anderem (…) der Zugang zu einer kostenlosen oder bezahlbaren qualifizierten und unabhängigen Rechtsberatung und -hilfe sowie der Zugang zu Informationen und dem Recht auf ordnungsgemäße Prüfung einer Anordnung zur Freiheitsentziehung erleichtert werden“. Die Freiheitsentziehung dürfe nicht dem Zweck der Abschreckung dienen.

Ziel 15: Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen

Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus bin ich der Auffassung, dass jede*r Mensch den gleichen Anspruch auf Grundleistungen haben soll. Das Sonderrecht wie im Asylbewerberleistungsgesetz, welches für Menschen einen geringeren Geldbetrag als Grundleistung vorsieht, halte ich für falsch. Es sollte gleiches Recht für alle in Deutschland lebenden Menschen geben.

Soweit geht der Pakt für Migration nicht. Aber er will sicherstellen, dass „alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können.“ Es soll Leistungserbringungssysteme geben, „die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben„. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass „die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Einwanderungsbehörden nicht die prekäre Situation irregulärer Migranten verschärft, indem ihr sicherer Zugang zu Grundleistungen beeinträchtigt„.  Schließlich soll den “ gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten“ Rechnung getragen werden und beispielsweise ein „bezahlbarer und nichtdiskriminierender Zugang gefördert wird„.

Wenn meine Vermutung zutrifft und bis zur geplanten Unterzeichnung des Pakts am 10. und 11. Dezember 2018 eine mediale und politische Empörungswelle gegen diesen Pakt losgetreten wird, dann erwarte ich zumindest von meiner Partei DIE LINKE., dass sie dieser Empörungswelle mit erhobenem Kopf entgegentritt und Haltung zeigt. Haltung pro Migration!

Zum Schluss: Am 16./17. November 2018 findet unter dem Motto „Menschlichkeit statt Abschottung“  in Berlin eine Konferenz statt.

6 Replies to “Globaler Pakt für Migration”

  1. Ein erster, aus linker Sicht völlig unzureichender Schritt, sich international/transnational zu einigen, worüber gesprochen wird, wenn Migration gemeint ist.
    Wie immer, gut zusammen gefasst von Herrn Gensing:
    http://faktenfinder.tagesschau.de/ausland/migrationspakt-101.html.

    Was tatsächlich aus linker Sicht erforderlich ist, geht aus dem Diskussionsangebot für eine linke Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetzgebung hervor.
    Das sollte bei der Konferenz breit diskutiert werden, damit nicht Sahra Wageknecht weiter als die tonangebende wahrgenommen wird.

  2. Es ist bezeichnend, dass der Migrationspakt nicht im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll. Die Interessen der Wirtschaftsfunktionäre an einer aufgeblähten Reservearmee für den Arbeitsmarkt überragen eben alles andere.

  3. der migrationspakt muss nicht ratifiziert werden. im bundestag wurde bisher mindestens zweimal über den pakt gesprochen. wenn sie sich den pakt anschauen, werden sie feststellen, dass das mit der reservearmee sich aus dem text nicht ergibt (worauf der blogbeitrag eingeht).

  4. Pingback: Mythen linker Migrationsdebatten – Blog von Halina Wawzyniak

  5. Pingback: Mythen linker Migrationsdebatten – Europa Blog

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