Koalition wird dreist im Rechtsausschuss

Am Mittwoch tagt wieder der Rechtsausschuss. Dort steht nicht nur das völlig verrückte und mieterfeindliche Mietrechtsänderungsgesetz auf der Tagesordnung (bislang unverändert), sondern jetzt wird die Koaltion auch noch dreist.

Auf der Tagesordnung steht auch dIe Ausschussdrucksache Nr. 17(6)219 der Regierungskoalitionsfraktionen. Dabei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG).  Das Gesetz soll beschlossen werden mit der Änderung, dass ein neuer Artikel 8 eingeführt werden soll, der eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch betrifft. In dieses soll ein neuer Absatz wie folgt eingefügt werden: „(4) § 1 des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305) ist unter den dortigen sonstigen Voraussetzungen auch dann anzuwenden, wenn der Betroffene noch nicht in Sicherungsver wahrung untergebracht, gegen ihn aber bereits Sicherungsverwahrung im ersten Rechtszug angeordnet war und aufgrund einer vor dem 4. Mai 2011 ergangenen Revisionsentscheidung festgestellt wurde, dass die Sicherungs verwahrung ausschließlich deshalb nicht rechtskräftig angeordnet werden konnte, weil ein zu berücksichtigendes Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung dem entgegen stand, ohne dass es dabei auf den Grad der Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit angekommen wäre.“

Das eine Gesetz (Bilanzrechtsänderungsgesetz) hat mit dem anderen (Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch) nun gar nichts zu tun. Es wird hier ein Omnibusverfahren gewählt um im Rahmen der Sicherungsverwahrung noch etwas zu regeln, was vorher vergessen wurde oder nicht geregelt werden sollte. Änderungsanträge im Ausschuss sind aber nur zulässig zu einem Punkt, der im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem eigentlichen Antrag/Gesetzentwurf steht. Da dies hier nicht gegeben ist, kann dieser Änderungsantrag im Ausschuss nicht behandelt werden. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht allerdings: In einer Abstimmung im Ausschuss -die wir als LINKE in jedem Fall herbeiführen werden- kann die Mehrheit entscheiden, dass ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Auf die Begründung wäre ich dann aber sehr gespannt. 

Sollte der Ausschuss mehrheitlich den unmittelbaren Sachzusammenhang herstellen, entwertet er ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren durch Anwendung parlamanterischer Mittel. Vertrauen in die Demokratie würde das wohl nicht bringen.

2 Replies to “Koalition wird dreist im Rechtsausschuss”

  1. Hallo Halina,

    ich glaube, man kann über den Fall Mollath einen Sachzusammenhang herstellen.

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