Mal wieder Parteienfinanzierung

Die Aufregung ist mal wieder groß. So groß, wie sie kurz sein wird. Es geht um den sog. Greco-Bericht, der Deutschland kritisiert. Demnach gibt es vier gravierende Probleme: 1. Großspenden werden bisher erst ab 50.000 EUR dem Bundestagspräsidenten gemeldet. Nach dem Bericht müsse die Grenze gesenkt werden. 2. Anonyme Spenden sind noch bis 500 EUR erlaubt und sollten ganz verboten werden. 3. Abgeordnete und Kandidierende sollen Rechenschaft ablegen, wenn sie direkt Spenden erhalten. 4. Die Parteien sollen frühzeitig über die Finanzierung von Wahlkämpfen Rechenschaft ablegen.

Der Bericht selbst ist hier nachlesbar. Und da wird dann deutlich, dass so manches, was mehr Transparenz verspricht, weniger Transparenz schafft.

Ich fange mal mit der Ziffer 1 an. Ich persönlich bin seit Jahren dafür, dass Spenden juristischer Personen an Parteien ganz untersagt werden. Aus demokratietheoretischen Gründen. Kurz und knapp: Mit der Möglichkeit von Spenden juristischer Personen (Unternehmensspenden) und Spenden natürlicher Personen in unbegrenzter Höhe wird das Signal ausgesendet, dass diejenigen mit viel Geld finanziellen Einfluss auf Parteien ausüben. Denn auf Geld sind Parteien schließlich angewiesen. Spenden an Parteien sind indirekt eine Belohnung für bisherige Entscheidungen. Und es wird mit diesen Spenden indirekt die Erwartung ausgedrückt, es wird auch weiter so entschieden. Bei Spenden von juristischen Personen (Unternehmen) entscheiden auch nicht diejenigen, die einen Überschuss erwirtschaftet haben, wohin dieser geht, sondern die Eigentümer des Unternehmens. Ich habe das Verbot von Spenden juristischer Personen und die Begrenzung der Spendenmöglichkeit natürlicher Personen immer als einen kleinen, aber notwendigen Schritt zur Trennung von Wirtschaft und Politik verstanden. Schon jetzt kann aber jede*r wegen § 24 Abs. 4 Parteiengesetz im Rechenschaftsbericht nachlesen, welche Partei von wem mehr als 10.000 EUR an Spenden erhalten hat. Schon jetzt gibt es die Drucksachen des Bundestages, in denen die Spenden ab 50.000 EUR einzeln veröffentlicht werden. Die Aufmerksamkeit für diese Drucksachen ist gering. Was sollte sich ändern, wenn nun ab einem geringeren Beitrag die Spenden sofort veröffentlicht werden? Kurz und gut: Wenn keine Bereitschaft für ein Verbot von Spenden juristischer Personen und einer Obergrenze für Spenden natürlicher Personen vorhanden ist, worin besteht konkret das Mehr an Transparenz, wenn die Spenden in geringerer Höhe als 50.000 EUR in einer Extra-Drucksache veröffentlicht werden? Wer will, kann eben schon jetzt nachlesen, wer mehr als 10.000 EUR an eine Partei gespendet hat.

Anonyme Spenden sind ein Problem. Und ja, der Betrag von 500 EUR ist natürlich ebenfalls ein Problem. Allerdings lohnt sich ein genauerer Blick auf den § 25 Parteiengesetz. In dessen Abs. 2 Nr. 6 steht der Passus zu den anonymen Spenden. Interessant ist aber der § 25 Abs. 1 S. 4  Parteiengesetz.

Spenden sind von einer Partei erlangt, wenn sie in den Verfügungsbereich eines für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds oder eines hauptamtlichen Mitarbeiters der Partei gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden gelten als nicht von der Partei erlangt.

Es gibt gegen das Verbot der anonymen Spende zwei Gegenargumente. Das eine Gegenargument ist, dass ich so eine Partei lahmlegen kann, in dem ich dieser ständig einen Euro zukommen lasse. Der Aufwand diesen einen Euro nicht anzunehmen und an wen auch immer zu überweisen, wäre ein riesiger Aufwand. Richtig an dem Argument ist, dass zumindest geklärt werden muss, wohin die anonyme Spende überwiesen werden soll.  Auf der anderen Seite muss ich aber eben berücksichtigen, dass eine Spende überhaupt erst erlangt sind, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 4  Parteiengesetz erfüllt sind. Zu bedenken bei der Forderung ist aber auch, dass -zumindest mir in der Praxis an der einen oder anderen Stelle untergekommen- Sammlungen auf Parteiveranstaltungen zumindest erschwert werden. Weil, wenn ich Geld in eine Sammelbüchse werfe, ist das auch eine anonyme Spende.

Wieder demokratietheoretisch ist mein Einwand zu direkten Spenden an Abgeordnete und Kandidierende. Auch hier wieder wäre ich für  eine strikte Untersagung, zumindest für Abgeordnete und Kandidierende von Parteien. Parteien haben eine herausgehobene Stellung nach dem Grundgesetz, es ist ihre Verantwortung ihre Kandidierenden angemessen zu unterstützen. Abgeordnete bekommen eine Vollalimentierung. Wenn Abgeordnete außerhalb des Wahlkampfes Spenden bekommen, würde ich eher schauen ob hier Abgeordnetenbestechung vorliegt. Erst wenn ein solcher Vorschlag auf keinen Widerhall stößt, kann über eine Offenlegung geredet werden. Allerdings bräuchte es dann für die Nichtbeachtung auch eine Sanktion. Wie diese konkret aussehen kann, das wäre eine spannende Debatte.

Was mit der frühzeitigen Rechenschaftslegung zur Finanzierung von Wahlkämpfen gemeint ist, erschließt sich mir nicht ganz. Auch hier ist wieder auf den Rechenschaftsbericht zu verweisen, den die Parteien abgeben müssen. Aus diesen ist nicht nur für Wahlkämpfe ersichtlich, was eine Partei wofür ausgibt und was sie einnimmt. Was soll an dieser Stelle noch ein zusätzlicher Rechenschaftsbericht zur Wahlkampffinanzierung? Bringt es ein mehr an Transparenz, wenn „kurz nach den Wahlkämpfen“ (S. 8 Greco-Stellungnahme) ein Rechenschaftsbericht über den Wahlkampf auf Bundesebene veröffentlicht wird? Oder reicht es nicht aus, wenn diese Informationen ungefähr ein Jahr nach dem Ende des Wahlkampfes (wenn die Wahl im September stattfindet) veröffentlicht werden?

Der Teufel steckt also im Detail. Aber auch diese Details sind es wert sie sich genauer anzuschauen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert