Parteivorstandssitzung 14/II

Nachdem auch der vergangene Parteivorstand ohne mich stattfand, da zeitgleich die Vertreter*innenversammlung zur Aufstellung der Landesliste Berlin tagte, war ich diesmal wieder mit an Bord. Also zeitweilig. Diesmal tagte nämlich parallel die Vertreter*innenversammlung in Friedrichshain-Kreuzberg um die Kandidierenden für die BVV zu wählen. Der Bericht über die Parteivorstandssitzung ist also ein Bericht mit Lücken.

Der Parteivorstand hatte knapp zwei Stunden Zeit um zunächst über Aktuelles zu sprechen. Da ich zu diesem Zeitpunkt bei der Vertreter*innenversammlung war, kann ich gar nichts dazu sagen, was unter diesem Punkt debattiert wurde. Aber Gerüchten zufolge wurde dieses Papier kritisiert, als ich dann da war sprach mich aber keiner darauf an.

Nach dem Aktuellen kam dann die Vorbereitung des Bundesparteitages 2016. Die Leitanträge für diesen Parteitag wurden im Parteivorstand auf der letzten Sitzung beschlossen und sind hier abrufbar. Auch die Tagesordnung ist einsehbar. Der Parteivorstand beschloss nach einer längeren Debatte einen Vorschlag für Zeitplan und Geschäftsordnung sowie die Gremien des Parteitages und den Bericht des Parteivorstandes an den Parteitag. Eigentlich alles keine Besonderheiten. Positiv fiel mir eine Änderung in der Geschäftsordnung auf, nach der zwar nicht auf gesetzte Redebeiträge verzichtet werden soll (es bleibt wie bisher bei maximal vier gesetzten Redebeiträgen), diese aber ein Fünftel der Gesamtredezeit zu einem Block nicht überschreiten sollen und von der Redezeit her den gelosten Redebeiträgen gleich gestellt werden. Richtig finde ich, klar zu definieren, was als Antragsbehandlung zu verstehen ist. Das schafft Klahreit für alle Delegierten und Antragsteller*innen. Eine Entwertung des Rechtes auf Antragstellung sehe ich allerdings in dem Vorschlag in Punkt (18) b. Satz 2, indem es heißt: „Bei einer Sammelüberweisung von Anträgen an den Parteivorstand oder an den Bundesausschuss aus Zeitgründen kann die Einbringung vor dem Plenum entfallen.“ Wer Parteitage kennt, der weiß, dass im Regelfall ganz viele Anträge im Rahmen einer Sammelüberweisung an den Parteivorstand und den Bundesausschuss gehen. Damit kommen nun aber Antragsteller*innen, es sei denn sie stellen Dringlichkeits- oder Initiativanträge oder Änderungsanträge kaum noch zu Wort, sie können nicht mal begründen, warum sie gegen eine Überweisung sind. Das ist nicht gerade einladend, Anträge an den Parteitag zu stellen. Allerdings folgte der Parteivorstand meinem Änderungsantrag zur Streichung dieses Punktes und so wird dieser Punkt im Entwurf der Geschäftsordnung nicht mehr auftauchen :-). In Punkt (21) soll die Möglichkeit für elektronische Wahlen eröffnet werden, was ich aus grundsätzlichen Erwägungen her für falsch halte. Auch diesbezüglich stellte ich einen Änderungsantrag. Der Antrag wurde mit einer Stimme Mehrheit bei vielen Enthaltungen abgelehnt. Der Bericht des Parteivorstandes wurden auf Antrag von Steffen Bockhahn unter anderem wie folgt und völlig unkompliziert  ergänzt: „In der Sitzung vom 5. Juli 2014 nahm der Parteivorstand einen Bericht des Bundesgeschäftsführers zur Existenz von Papieren, in denen personelle Fragen in einer für den Umgang in unserer Partei in Form und Inhalt völlig inakzeptablen Weise besprochen werden und die dem Ansehen der Partei, namentlich des Parteivorstands und der Bundesgeschäftsstelle geschadet haben, zur Kenntnis.

Nach dem Mittagessen ging es dann um die Bundestagswahl 2017. Dazu lagen drei Vorlagen vor. Zum einen die Berufung eines Wahlkampfleiters und eines Bundeswahlbüros, eine Vorlage zum Wahlkampfbudget und die Kriterien für Kandidierende. Gerade letztere sind ja immer umstritten. Fast spannender als die Kriterien aufzustellen fände ich ja eine Evaluierung, wie die Kriterien eingehalten wurden. Ich denke da zum Beispiel an das Kriterium „regelmäßig an Plenar-, Fraktions-, Ausschuss- und Arbeitskreissitzungen sowie an bundesweiten Treffen der Sprecherinnen und Sprecher für ihre Fachgebiete teilzunehmen„.  Aber das ist ein anderes Thema. Völlig richtig finde ich die Festlegung, dass ein Mandatsträgerbeitrag in Höhe von 15% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung gezahlt werden soll. Völlig falsch finde ich -aber das ist auch eine Debatte die schon ganz lange läuft- die Forderung: „gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Fraktion Möglichkeiten einer büroübergreifenden betrieblichen Mitbestimmung für persönlich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen“. Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben, ich halte das mit der Mitbestimmung von Beschäftigten für nicht vereinbar. Wenn Mitarbeiter*innen sich das von ihrem Abgeordneten wünsche, sollte diese*r dem Wunsch folgen. Er/Sie sollte aber nicht entgegen des Wunsches der Mitarbeiter*innen handeln. Als Wahlkampfleiter wurde Matthias Höhn benannt.

Um auch inhaltlich gerüstet in die Wahlen zu gehen, müssen natürlich Inhalte her. Deshalb debattierte der Parteivorstand den Bericht der AG Umverteilung und Steuergerechtigkeit zu Reformalternativen, der aber nur eine Informations- und keine Beschlussvorlage war. Eine Rolle spielte dabei auch ein Parteitagsantrag aus Niedersachsen den Mindestlohn Einkommenssteuerfrei zu stellen. Das eine Umverteilung notwendig ist, ist zumindest in der LINKEN eine Binsenweisheit. Sie ist auch dringend erforderlich, denn in dem Papier wird darauf verwiesen, „dass die Millionäre ungefähr das reichste Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, das sind etwa 700.000 erwachsene Personen mit einem Vermögen von mindestens einer Million Euro, bzw. gut 400.000 Haushalte mit je über zwei Millionen Euro, durchschnittlich über sechs Millionen Euro. Die 40.000 Top 0,1% der Haushalte verfügen über je mindestens zehn Millionen Euro, durchschnittlich weit über 30 Millionen Euro.“ Der wenig überraschende, aber nicht verkehrte Vorschlag im Papier lautete dann: „Die hohe Konzentration der Vermögen erfordert und ermöglicht es, durch die Erhebung einer Vermögenssteuer als Millionärsteuer hohe Einnahmen zu erzielen und zugleich der Einkommens- und Vermögenskonzentration entgegenzuwirken. Erhoben werden soll die Millionärsteuer auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro pro Person, so dass nur das reichste ein Prozent der Bevölkerung betroffen ist. Eine neue Studie des DIW bestätigt, dass bei einem Steuersatz von einem Prozent ein Steueraufkommen von etwa 20 Milliarden Euro im Jahr zu erzielen wäre“. Eine Steuer ist aber etwas was wohl jährlich zu zahlen ist. Doch darauf geht das Papier ein: „Allerdings kann eine Millionärsteuer in Höhe von fünf Prozent jährlich nicht mehr regelmäßig aus den Vermögenserträgen gezahlt werden, sondern greift in vielen Fällen auf die Vermögenssubstanz zu und kann zu Liquiditätsproblemen führen. Ein Lösungsvorschlag, den DIE LINKE offensiv vertreten sollte ist, die Steuerschuld auf Wunsch der Steuerpflichtigen nicht durch Geldzahlung, sondern durch Übertragung von Eigentumsanteilen an den Staat bzw. einen staatlichen Fonds erfüllen zu lassen, dem damit alle aus dem Eigentumsanteil begründeten künftigen Gewinn- und Verfügungsansprüche, also volle anteilige Eigentumsrechte zufallen würden.“ Die weiteren Vorschläge sind ziemlich konkret und sehen u.a. vor, dass „wer weniger als 6.000 Euro im Monat Einkommen hat, muss weniger Steuern bezahlen, wer über ein höheres Einkommen verfügt, (…) belastet“ wird. Weiter wird konkret vorgeschlagen: „Es wird ein neuer Spitzensteuersatz von 60 % vorgeschlagen. Die Reichensteuer mit einem Spitzensteuersatz von 75 % ab 1 Million zu versteuerndem Einkommen entfällt. Stattdessen wird der Spitzensteuersatz insgesamt erhöht. Der Grundfreibetrag wird auf 12.600 Euro erhöht.“ Natürlich waren die 60% Gegenstand einer Diskussion und ebenso der Beginn des Spitzensteuersatzes. Aber da es lediglich eine Informationsvorlage war, wurde nicht abgestimmt. In dem Papier fanden sich auch Vorschläge zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Sie reichen von mehr Personal für Steuervollzug und Steuerfahndung, der Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung, stärkeren Sanktionsmöglichkeiten für Banken/Finanzinstitute/Finanzdienstleister die Steuerhinterziehung anregen/unterstützen/verschweigen bis hin zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Schließlich wird auch noch eine Quellensteuer gefordert, d.h. das jedes Unternehmen künftig auf alle von ihm aus Deutschland ins Ausland abfließenden Zahlungen, insbesondere Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, Quellensteuern zahlen muss.

In einer weiteren Runde wurde über die Partei der Europäischen Linken (EL) informiert und debattiert. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt wieder Mord und Totschlag widmete, natürlich nur in der Theorie, war ich nicht ganz aufmerksam und kann deshalb nichts zu diesem Tagesordnungspunkt sagen. Oder wenig. Denn was ich mitbekommen habe ist, dass es den Vorschlag gab das technische Sekretariat in ein politisches Sekretariat umzuwandeln und das noch viel mehr Kampagnen gemacht werden sollen. Ich melde mich nicht zu Wort und suchte stattdessen hier nach den Staatsleistungszahlungen der Bundesländer. Hätte ich mich zu Wort gemeldet, hätte ich eingefordert vor weiteren Kampagnen erst mal zu prüfen, wie handlungs- und mobilisierungsfähig die Partei eigentlich ist. (Ach so, Schleswig-Holstein zahlte in 2015 einen Betrag von 219.973,20 EUR an die katholische Kirche und 12.770.644,24 EUR an die evangelische Kirche, in Sachsen erhielten die evangelischen Kirchen im Jahr 2015 einen Betrag von 23.463.736 EUR und die katholischen Kirchen erhielten in Sachsen im Jahr 2015 einen Betrag von 938.549,34 EUR, im Saarland waren es im Jahr 2014 für die katholischen Kirchen 565.644,79 EUR und für die evangelischen Kirchen 67.323,73 EUR, in Thüringen wird wohl im Jahr 2016 ein Betrag von 24.113.000 EUR fällig, in Berlin wurden im Jahr 2014 für die evangelischen Kirchen 7.701.694 EUR und für das Erzbistum 3.172.718 EUR gezahlt).

Weiter ging es dann mit dem Bericht des Ältestenrates. Dieser hat sich konstituiert und drei Stellvertreter*innen gewählt. Der Ältestenrat hat sich in die Vorbereitung der Friedenskonferenz eingebracht und sich mit Minister*innen und dem Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktion Brandenburg getroffen. Darüber hinaus hat sich der Ältestenrat mit der Situation in Cuba beschäftigt. Der Ältestenrat wird sich auch in die Vorbereitung des Parteitages einbringen.

Unter dem Punkt Behandlung weiterer Vorlagen und Sonstiges nahm der Parteivorstand einen Bericht zur Friedenskonferenz entgegen und eine Vorlage zu Pfingsten mit der Linken 2016. Dabei ging es vor allem um das inhaltliche Programm. Ich bin gespannt, welcher Film Open Air gezeigt wird. Bei der Friedenskonferenz wurde konstatiert, dass die Zahl der Teilnehmenden unter den Erwartungen lag und eher den traditionellen Teil der Friedensbewegung angesprochen hat.

4 Replies to “Parteivorstandssitzung 14/II”

  1. Schade, dass Du beim Punkt „Aktuelles“ nicht da warst. Hast Du generell den Eindruck, dass der Querfront-Vorwurf (Wagenknecht/Dehm/Jelpke usw) auch innerhalb der Linkspartei diskutiert wird oder nur in bestimmten Parteiströmungen oder gar nicht?

  2. es wird immer mal wieder angesprochen. aber systematisch wird das nicht debattiert. im übrigen ist ulla jelpke aber meines erachtens in der aufzählung falsch.

  3. Danke. Ich hatte sie nach mehreren Bundestagsreden und Erwähnungen in einschlägigen Artikeln („Aktion Wurmkur“) vielleicht falsch eingeschätzt, und ich habe von ihr tatsächlich noch keine so unmenschlichen Äußerungen wie die von den anderen beiden gehört.

  4. Hallo Fabian,
    wo genau haben es die böse Sahra und der böse Diether denn so böse unmenscheln lassen?
    Wolkiges Geraune mit wohlfeiler Schulnotenvergabe an vermeintlich Andersdenkende ist unpolitisch.

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