Patientenverfügung

Hinter diesem Begriff verbirgt sich der schriftlich niedergelegte Wille eines Menschen, was mit ihm geschehen soll, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Die Patientenverfügung war heute Gegenstand im Bundestag, in einer sog. Orientierungsdebatte. Also: kein konkreter Beratungsgegenstand, sondern Darstellung der verschiedenen Positionen.

Reichweitenbeschränkung “ja” oder “nein” lautete einer der debattierten Punkte. Reichweite meint hier die Frage, ob von einem Menschen getroffene Entscheidungen nur für tödlich verlaufende Krankheiten gelten sollen (dann Reichweitenbeschränkung) oder ob der aufgeschriebene Wille auch für solche Erkrankungen gelten soll, die nicht zum Tode führen.

Ich sage klipp und klar: Ich möchte selbst entscheiden, was mit mir passiert, wenn ich mich nicht mehr äußern kann. Ich möchte entscheiden, ob und wann ich von dieser Welt abtrete.  Deswegen bin ich für eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbeschränkung.

Ich empfehle insoweit die Redebeiträge von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Luc Jochimsen (bei letzterer mit eine kleinen Differenz die Frage der Aktualisierung betreffend).

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