Ritualisierter Parlamentarismus

Wie das leben so spielt. Via Twitter kritisiert frau ritualisierten Parlamentarismus und bekommt die Frage, wie denn Parlamentarismus sonst aussehen könnte, wenn nicht nach bestimmten ritualisierten Verfahrensregeln. Eine solche Frage lässt sich natürlich nicht in 140 Zeichen beantworten.

Also schreibe ich einen kleinen Blogbeitrag. Ich will jetzt nicht in Länge und Breite wiederholen, was ich hier und hier bereits zum Thema geschrieben habe. Parlamentarismus braucht Verfahrensregeln, das steht für mich außer Frage. Wenn ich ritualisierten Parlamentarismus kritisiere, dann meine ich die Art und Weise wie derzeit Parlamentarismus gelebt und ausgelebt wird. Und ich bin mir klar darüber, dass das vor allem etwas mit der Art und Weise zu tun hat wie heute zur Bildung von Regierungen Koalitionsverträge geschrieben werden. Da denke ich ist tatsächlich ein anderes herangehen nötig. Denn solange Koalitionsverträge festlegen, dass Koalitionsfraktionen nicht gegeneinander abstimmen dürfen, werden Anträge und Gesetze von Oppositionsfraktionen einfach abgelehnt.

Ich will aber noch auf zwei andere Aspekte des ritualisierten Parlamentarismus eingehen.

Ein -in der Theorie- wichtiges Instrument des Parlamentarismus sind die Anhörungen zu Sachfragen. Die Fraktionen benennen Experten/innen zu dem jeweiligen Thema. Diese tragen im Ausschuss vor -in der Regel sind zum Glück wenigstens dieses Anhörungen öffentlich- und die Abgeordneten stellen Fragen. Soweit so gut. Eine Anhörung macht aber nur dann wirklich Sinn, wenn ihre Ergebnisse in die weitere Bearbeitung des -in der Regel- Gesetzentwurfes einfließen können. In meinem Verständnis setzt dies aber voraus wenigstens das Protokoll der Anhörung gelesen haben zu können. Denn nur dann kann in den Gremien von Fraktionen (Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen und Fraktionssitzungen) eine Auswertung vorgenommen und somit auch Änderungsbedarf debattiert werden. Genau das passiert aber selten. Ich habe es mehr als einmal erlebt, dass zwischen Anhörung und Abstimmung wenige Werktage lagen (erinnert sei an die Anhörung und dann Abstimmung zur 3%-Sperrklausel bei der Europawahl, die das Bundesverfassungsgericht dann für Verfassungswidrig erklärt hat). Das macht eine Anhörung natürlich zur Farce.

Zum ritualisierten Parlamentarismus gehört aber auch die Abstimmung im Plenum. Es wird im Regelfall nicht ausgezählt, sondern nach Fraktionen gezählt. Egal wieviel Abgeordnete im Saal sind und wieviel Abgeordnete der jeweiligen Fraktionen anwesend sind. Stimmen die Koalitionsfraktionen zu ist es die Mehrheit. Punkt. Es heißt meistens: Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen angenommen. Wie das ist, wenn in einer Fraktion mal nicht geschlossen abgestimmt wird, erlebte der damalige Bundestagsvizepräsident Solms am 22.03.2012. Das schöne an meiner Fraktion (wobei ich befürchte, angesichts der Art wie Koalitionsverträge derzeit geschlossen werden, funktioniert sowas derzeit nur in einer Oppositionsfraktion) ist ja, dass Abgeordnete jederzeit sagen können sie stimmen anders ab als die Fraktion. Das geht sogar so weit, dass einzelne Abgeordnete sagen können, sie stimmen einem Antrag der eigenen Fraktion im Plenum nicht zu.  So geschehen beim Antrag der LINKEN zur „Betreuungskommunikation im Einsatz„. Hierzu hatten einige Abgeordnete der damaligen Fraktion eine Erklärung abgegeben, die sich auf alle Anträge bezog, also auch auf den der eigenen Fraktion. Zu welcher Verwirrung das im Bundestag geführt hat, kann hier (S. 19954 ff., insbesondere S. 19962) nachgelesen werden. Noch deutlicher wird das alles hier (ab Minute 39:03), also beim Ansehen des Videos der damaligen Plenarsitzung.

Ich könnte jetzt noch detaillierter ausführen, glaube aber das deutlich geworden ist, was ich unter ritualisiertem Parlamentarismus verstehe.

8 Replies to “Ritualisierter Parlamentarismus”

  1. mit anerkennen des undemokratischen fraktionszwangs entwerten sich /schaffen sich ab die nur ihrem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten

  2. Protokolle der Ausschusssitzungen werden (soweit ich weiß zumindest bundestagsintern) veröffentlicht – da spielt dann also nur das Zeitmanagement der Abgeordneten beziehungsweise wie von dir richtig erfasst auch des Bundestages eine Rolle. Wie kann mann sich als Abgeordneter aber auch die Abende der Sitzungswochen mit (Presse-)Terminen zuschaufeln, statt gewissenhaft seine parlamentarische Arbeit zu verrichten? 😉 😉 😉
    Wenige Tage zwischen Ausschussitzung und Abstimmung ist wirklich nicht unüblich, aber wie soll das anders geregelt werden? Willst du noch mehr Sitzungswochen im Jahr und noch weniger Zeit für die Menschen im Wahlkreis haben? 🙁
    Fordern ist immer gut, aber über die Umsetzung zu sinnieren, wäre in diesem Fall auch äußerst interessant – also her mit deinen Visionen, wie das mit dem Zeitmanagement im Bundestag konkret laufen soll! 🙂

  3. @horschte: du musst m.e. trennen zwischen ausschussitzungen und anhörungen. über letztere sprach ich. kein problem habe ich mit mittwoch ausschuss und donnerstag oder freitag dann abstimmungen. das problem sind die anhörungen. da finde ich muss eine regelung her, abstimmung über den anhörungsgegenstand erst nach vorlage des protokolls. und in meinen augen wäre denkbar: sitzungswoche, ausschusswoche (halbe woche, damit zeit für die anderen in berlin stattfindenden gespräche bleibt) und wahlkreiswoche.

  4. Gut da gehe ich mit. Aber wäre die Ausschusswoche vor der Sitzungswoche nicht sinnvoller? Nicht, dass man bis zur nächsten Sitzungswoche schon wieder die Hälfte vergessen hat 😉

  5. @horschte: wegen mir auch andere reihenfolge 🙂

  6. Im Berliner Landesparlament haben wir die Regelung, dass über Anträge, zu denen eine Anhörung stattfindet, frühestens abgestimmt werden darf, wenn das Wortprotokoll vorliegt. Denn, so die Theorie, erst dann können sich die Abgeordneten nochmals die vollständigen Argumente vor Augen führen und ihre Entscheidung auf so fundierter Grundlage treffen.

    In der Praxis ist es aber so, dass mir bisher kein Fall bekannt geworden ist, in dem im Ergebnis einer Anhörung die Großkoalitionäre ihr Abstimmungsverhalten geändert hätten, auch wenn Anzuhörende, natürlich in respektvollem Ton, ihre deutlichen Bedenken vorgetragen haben. So z.B. die Anhörung zur Gründung eines Stadtwerks http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/AusschussPr/su/su17-020-wp.pdf , Bedenken wurden zwar geäußert, aber dennoch das Stadtwerkgesetz der großen Koalition letztlich durchgezogen http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/PlenarPr/p17-037-wp.pdf#page=51

    Merke: auch wenn die Regularien eines Parlaments ausreichend Zeit zwischen Anhörung und Beschlussfassung vorsehen, schützt das nicht vor “Ritualisiertem Parlamentarismus”. Es ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung.

    Ob man irgendwann einmal das weitgehend ritualisierte Spiel „Koalition-Opposition“ wieder aufgebrochen bekommt? Ich bin da eher skeptisch.

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