Schon wieder falsches Lob

… für das Bundessozialgericht. Dieses hat mit dieser Entscheidung nämlich, deren tatsächlicher Wortlaut interessant sein dürfte, keine bahnbrechende Entscheidung für soziale Gerechtigkeit getroffen. Es hat lediglich unter juristisch nachvollziehbaren Argumenten eine „Nichtnachvollziehbarkeit“ der Festlegung der Höhe festgestellt und daraus die Verfassungswidrigkeit geschlussfolgert.

Wenigstens das ND hat begriffen, dass hier keine Grundsatzentscheidung getroffen wurde und der Gesetzgeber mit eine wenig Intelligenz in der Argumentation bedauerlicherweise die jetztige Regelsatzhöhe beibehalten kann.

Die Richter/innen haben sich um die eigentliche Entscheidung herumgedrückt, weil sie sie in diversen Urteilen bereits getroffen haben. Die Entscheidung nämlich, ob der Regelsatz gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot verstößt und damit verfassungswidrig ist.

Die Politik ist gefragt um endlich die entwürdigende Behandlung von Menschen im Bezug von Hartz IV zu beenden.

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