Statt Jahresrückblick

… lohnt es sich aus meiner Sicht eher einen Jahresausblick zu machen. Nicht einen, was mögicherweise an guten und schlechten Dingen passiert, sondern einer der auf einen ganz besonderes Datum im nächsten Jahr hinweisen soll und vielleicht ein Anfang sein kann, sich mit dem 26. Mai 1993 zu beschäftigen.

Am 26. Mai 2013 wird es zwanzig Jahre her sein, dass der Bundestag das Asylrecht defacto abgeschafft hat. Bestandteil des sog. Asylkompromisses war auch das Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde mit der defacto-Abschaffung des Asylrechts eingeführt.

Kurzer Halt. War Anfang der 90iger Jahre nicht etwas? Ja. Überfälle von Nazis auf Geflüchtete, Vertragsarbeiter/innen und Asylsuchende in Hoyerswerda, Rostock, Mölln und anderswo. Der rassistische Mob war auf der Straße und die Politik folgte ihm. Was die einen mit Gewalt und Überfällen selbst erledigen wollten, hat die herrschende Politik im Bundestag dann erledigt. Nachdem sie vorher mindestens Wortgeber für die Überfälle gewesen war. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Rundschreiben des damaligen CDU-Generalsekretärs Volker Rühe aus dem Jahr 1991. In diesem fordert er seine Partei auf, die »besorgniserregende Entwicklung von Asylbewerberzahlen« in allen Stadträten, Kreistagen und Länderparlamenten zum Thema zu machen »und die SPD dort herauszufordern, gegenüber den Bürgern zu begründen, warum sie sich gegen eine Änderung des Grundgesetzes sperrt«.“ Getragen vom Rassismus, der aus der Mitte der Gesellschaft kam und -dazu später mehr- immer noch kommt nahm die Abschaffung des Asylrechts ihren Lauf.

Ein Blick zurück: Der Antrag von Union, FDP und (der Mehrheit der) SPD zur defacto-Abschaffung des Asylrechts trägt das Datum vom 19.01.1992. In ihm heißt es u.a.: “ …  bleibt festzustellen, daß die Berufung auf das Asylrecht in erheblichem Umfang zum Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung aus wirtschaftlichen und anderen nicht durchgreifenden Gründen geworden ist. (…)

Der Antrag wurde am 21. Januar 1993 in erster Lesung behandelt. Gegenwind kam von der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen mit einem eigenen Antrag und der Gruppe der PDS/Linke Liste. Ein Blick in das Plenarprotokoll erschreckt zumindest mich immer noch. Herr Marschewski zum Beispiel verweist darauf, dass die Union seit mehr als 10 Jahre diese Änderung gefordert habe.  Er sah eine Krise des Asylrechts, weil zunehmend Ausländer unter mißbräuchlicher Berufung auf politische Verfolgung die Beschränkungen für die Zuwanderung, wenn auch menschlich verständlich, umgangen haben.“ Immerhin ehrlich führte er aber aus: Meine Damen und Herren, nach übereinstimmender Auffassung in den Asylverhandlungen zwischen den Fraktionen sollte mit dieser Formulierung sichergestellt werden, daß der einzelne kein Asylrecht genießt, daß der Staat aber ungeachtet dessen die Möglichkeit behält, in Deutschland weiterhin Schutz vor politischer Verfolgung zu gewähren.Der damalige Innenminister Seiters argumentierte meinte, dass das „zum Instrument einer unkontrollierten Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen umfunktioniert worden“ sei, Wir sind an der Grenze des für unseren Staat Verkraftbaren und Erträglichen angelangt, … .“  Ohne eine Änderung des Grundgesetzes „werden Ängste und Unsicherheiten verstärkt, die schädlich sind für den inneren Frieden in unserem Lande.“. Herr Stoiber wiederum berief sich darauf, dass die Abstimmenden „… natürlich auch eine Vertretung der Bevölkerung Deutschlands (sind)“  und diesem könne man nun mal nicht „Lasten auferlegen, die es nicht bereit ist in dieser Weise zu tragen.“. Ulla Jelpke von der Gruppe PDS/Linke Liste hielt dem entgegen, dass die Regierung das Land auf eine Abschottung gegenüber Flüchtlingen vor(bereite)“ und damit „den Parolen der Rechtsextremen (schmeichle) und (…) emsig bemüht (ist), die Vefassung dafür hinzurichten.“ Im Kern sage der Gesetzentwurf nichts anderes als: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, falls sie es schaffen, in unser Land zu kommen; das aber werden wir mit allen Mitteln verhindern.“ Und Konrad Weiß meinte: “ …  nun wollen es die Fraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und SPD also tatsächlich wahr machen: Sie wollen das Recht auf Asyl für Verfolgte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbannen.“ Auch Burkhard Hirsch -der gemeinsam Gerhart Baum und einigen anderen aus der FDP der Neuregelung nicht zustimmte- wandte sich gegen die Neuregelung:Wenn ich mich auf die Basis des vorgelegten Kompromisses stelle, fehlt mir eine Antwort auf die Widersprüchlichkeiten, die sich daraus ergeben, daß wir offenkundig das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir sagen zwar, daß das Grundrecht auf Asyl in der Verfassung bestehen bleibt, aber wir hindern fast jeden daran, davon Gebrauch zu machen.“ 

Auch das Plenarprotokoll der 2. und 3. Lesung am 26. Mai 1993 ist interessant. Zunächst drehte sich die Debatte um die Aufhebung des Verbots öffentlicher Versammlungen im Regierungsviertel und danach durfte -so scheint es- jede/r etwas sagen, am Ende der Debatte fand eine namentliche Abstimmung statt. Der damalige Fraktionsvorsitzende der Union Wolfgang Schäuble  fand, dass die Entscheidung wichtig “ für den inneren Frieden in unserem Land, für das friedliche, gute Miteinander von deutschen und ausländischen Mitbürgern“ sei. Schäuble weiter: „Nur so können wir Mißbrauch bekämpfen, den es in einem zu großen Umfang gibt. Nur so, verehrte Kolleginnen und Kollen, können wir im übrigen den kriminellen Organisationen, die Schlepperbanden heißen und die Menschenhandel betreiten die Geschäftsgrundlage entziehn, … (…) Nur wenn wir die Zuwanderung nach Deutschland besser steuern und begrenzen können, als es bisher möglich ist, sichern wir auch für die Zukunft ein friedliches und freundliches Miteinander (…). Die passende Antwort gab Gregor Gysi, den ich länger zitiere:  „Die populistische Instrumentalisierung von tatsächlichen sozialen Problemen und Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen, die Instrumentalisierung von Vorurteilen und latentem Rassismus zur Durchsetzung einer neuen Asylpolitik hat die politische Auseinandersetzung um Zukunftsfragen auf eine durch und durch irrationale Basis gestellt. Außer Kraft gesetzt wurden die Maßstäbe der Menschlichkeit und der Vernunft. (…) Die Bundesrepublik ist zweifellos eine führende Wirtschaftsmacht. Aber sie ist beteiligt — und darüber wird hier so gut wie überhaupt nicht geredet — an der Ausbeutung der sogenannten Dritten Welt. (…) Ist es nicht aber wenigstens moralisch höchst fragwürdig, vom Elend und Hunger in der sogenannten Dritten Welt zu profitieren und gleichzeitig Mauern gegen die Flüchtlinge aus ihr hochzuziehen, gegen Flüchtlinge, die versuchen, diesem Elend und diesem Hunger zu entkommen? (…) … so wurde den Menschen Angst gemacht vor Ausländerinnen und Ausländern, vor Flüchtlingen und insbesondere vor Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, und nachdem diese Angst erzeugt ist, begründet man seine Entscheidungen mit dieser Angst. Auch ich nehme Ängste ernst. Aber es gab reale Möglichkeiten, sie abzubauen. (…) Sprache ist verräterisch. Es waren Politikerinnen und Politiker, die die Begriffe von Scheinasylanten, von Flüchtlingsströmen, von Wirtschaftsflüchtlingen, vom Asylmißbrauch, von asylfreien Zonen, von Durchmischung und Durchrassung und das schlimme Wort vom Staatsnotstand in die Debatte brachten, und solche Worte zeigen Wirkung. All jene, die in der beschriebenen Art und Weise die Asyldebatte führten und führen, haben an rassistischen und ausländerfeindlichen Pogromen als intellektuelle Urheber ihren Anteil. (…) Indem hier heute dafür gesorgt wird, daß das politische Programm der Republikaner zum Asylrecht aus dem Jahre 1990 nicht nur verwirklicht, sondern übererfüllt wird, wird ihnen zugleich in die Hände gespielt; … .“  Und Konrad Weiß legte nach: „Mit übelsten Methoden, die ich mit Schnitzlers `Schwarzem Kanal`ausgestorben glaubte, wurde über Monate hin Stimmung gegen das Asylrecht gemacht. Erinnert sei an das unsägliche Schreiben des damaligen Generalsekretärs der CDU, Volker Rühe, …Wir dürfen es nicht zulassen, daß den dumpfen Wahn der Nationalisten, ihrem Gebrüll und ihrer Gewalt Grundwerte unserer Demokratie geopfert werden.“ Ganz anders sah das Innenminister Seiters. Ein Scheitern das sog. Asylkompromisses „wäre katastrophal für die Demokratie in unserem Lande, für die Handlungsfähigkeit des Staates und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Politiker und in dieses Parlament.“ Und auch Norbert Geis meldete sich zu Wort und erklärte, dass er den damaligen Artikel 16 Abs. 2 GG für eine Fehlkonstruktion“ halte, die Norm sei „Anlaß für einen massenhaften Missbrauch unserer Verfassung“. Er meinte, dass es irgendwann zu einer „Überfremdung unserer eigenen Bevölkerung“ kommen würde, wenn nichts geschehe. Noch schlimmer war Alfred Dregger und der fraktionslos Abgeordnete Krause. Aber mehr an rassistischem Zeugs will ich dann nicht zitieren.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung befindet sich auf Seite 13699 im Plenarprotokoll. 521 Abgeordnete stimmten für die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, 132 stimmten dagegen und ein Abgeordneter enthielt sich. Die Liste zu lesen lohnt sich, es gab zumindest für mich die eine oder andere Überraschung.

Ich erinnere mich noch an das Vorbereitungstreffen für die Demonstration gegen die Abschaffung des Asylrechts. Ich hatte gerade meinen Fahrzeugschein gemacht und fuhr mit zwei Genossen/innen aus der AG Junge Genossen/innen nach Bonn. An der Demonstration selbst konnte ich dann leider krankheitsbedingt nicht teilnehmen.

Warum das alles heute wichtig ist? Weil sich wenig geändert hat am Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft. Sichtbar wurde das in der Debatte im Bundestag, aus der ich hier zitiert habe.

Was sich verändert hat ist die Situation von Geflüchteten und Asylsuchenden. Wir erleben jetzt wie sie sich gegen ihre Behandlung wehren. Zu Recht!  Vielleicht wäre es ganz angebracht im Jahr 2013 die Wiederherstellung des Asylrechts und die Abschaffung aller Sondergesetze für Geflüchtete und Asylsuchende  unter der Losung „Back to the Roots“ zu fordern. Somit wäre es möglich die Forderungen mit dem Hinweis auf den Rassismus und seine Folgen zu verbinden.  Offene Grenzen für Menschen in Not bleibt auch im Jahr 2013 eine zu stellende Forderung.

2 Replies to “Statt Jahresrückblick”

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