Stellungnahmen sind da – Mietrechtsänderungsgesetz

Am Montag findet ja um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Raum E 600 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Mietrechtsänderungsgesetz statt.

Über die Frechheiten die in diesem Gesetz stehen, habe ich mich sowohl im Plenum des Bundestages als auch hier im Blog (mit weiteren Links) geäußert. Die Stellungnahmen für die Anhörung liegen jetzt vor. Und ohne das ich auf alles eingehen kann, sind sie doch bemerkenswert.

Der Sachverständige Prof. Artz lehnt die Einführung eines dreimonatigen Minderungsausschlusses ab. Gleiches gilt für die Sicherungsanordnung, hinsichtlich der vorgesehenen Sanktionen schreibt er: Ordnungsmittel mit repressivem,  strafähnlichem Zweck wegen Nichtbefolgung der Sicherungsanordung zu verhängen – Ordnungsgeld und Ordnungshaft- ist evident unzweckmäßig und verfassungswidrig.“  Folgerichtig lehnt er auch die Wohnungsräumung im Wege der einstweiligen Verfügung bei Nichtbefolgung der Sicherungsanordnung ab.

Der Sachverständige Richter am Landgericht Itzehoe, Dr. Werner Hinz, erwartet im Hinblick auf den Minderungsausschluss „eine Fülle von neuen Rechtsproblemen“ und sieht das Institut der Sicherungsanordnung skeptisch“.

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm meint, der vorliegende Gesetzentwurf würde „statt einer dezidierten Anreizung von energetischen Sanierungen vermieterfreundliche (Luxus)Sanierungen Vorschub [leisten) und das Mietrecht zu Lasten der Mieter [verschieben]“. Sie erhebt erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Sicherungsanordnung und die Räumung von Wohnraum im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Hier würde der Vorwand der Bekämpfung des Mietnomadentums genutzt um „en passant den Rechtsschutz in Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich zu verkürzen“. Sie fordert die zulässige Mieterhöhung auf Grund der Modernisierung teils zu streichen, jedenfalls aber auf einen deutlich geringeren Prozentsatz zu begrenzen.

Dr. Ulf Börstinghaus, Richter am Amtsgericht lehnt ebenfalls die Einführung der Sicherungsanordnung ab und hält die Räumung im einstweiligen Rechtsschutz rechtsstaatlich für „mehr als bedenklich“.  Der Ausschluss der Mietminderung sei „völlig verfehlt“.  Er verweist darauf, dass die sog. Mietnomaden 0,0005% aller Mietverhältnisse ausmachen und schreibt: „Soweit die polizeiliche Kriminalstatistik ca. 10.000 Fälle von Einmietbetrug ausweist, handelt es sich ganz überwiegend um nicht bezahlte Hotelzimmer.“  Börstinghaus erklärt in seiner Stellungnahme, dass die Einführung der Sicherungsanordnung und der Rechtsfolgen ihrer Nichtbefolgung an dieser Stelle in der ZPO im übrigen Einfluss auf alle wiederkehrenden Leistungen haben werde, dies würde dann auch das Familienrecht betreffen. Die unsozialen Folgen des Handelns der Regierung beschreibt er wie folgt: „Die meisten Räumungsklagen richten sich gegen ALG II Bezieher. Die ARGE oder das Sozialamt werden die Beträge kaum hinterlegen oder Sicherheit leisten. Es werden also vor allem Empfänger von Transferzahlungen geräumt werden, […].“

Wer angesichts der Änderungen die mit dem Mietrechtsänderungsgsetz geplant sind nicht schon wütend genug ist, dem sei die Stellungnahme von Haus & Grund empfohlen.  Da kann ich wirklich nur noch sagen: Ich glaube es hackt! Hinsichtlich des Ausschlusses der Mietminderung für drei Monate bei energetischer Modernisierung heißt es: „Damit werden Vermieter zumindest für drei Monate nicht mehr für energetische Modernisierungen bestraft.“ Es ist ja nicht so, dass die „Bestrafung“ der Vermieter darin liegt, dass sie eine Umlage von 11% erheben können, selbst dann noch, wenn sich die Kosten der Modernisierung längst wieder rein haben. Doch Grund & Boden sieht das ganz anders, die finden ja, dass die „zeitliche Begrenzung […] aufzugeben“ ist. Mit anderen Worten, sie fordern den generellen Ausschluss von Mietminderungen bei Modernisierungen.  Doch Haus & Grund geht noch weiter, sie kritisieren, dass das  Sonderkündigungsrecht des Mieters bei energetischer Modernisierung bestehen bleibt. Ihre Begründung: Der Vermieter führe die energetische Sanierung mit erheblichem wirtschaftlichen Risiko durch und „Gerade in Gebieten mit hohem Wohnungsleerstand machen viele Mieter von diesem Kündigungsrecht Gebrauch und ziehen ein paar Häuser weiter in eine nicht modernisierte Wohnung.“  Weiterhin kritisiert Grund & Boden, dass für einen Großteil der Mietverhältnisse eine Modernisierungsmieterhöhung ausgeschlossen sei, dies sei aber dringend geboten.  Haus & Grund macht dann mal so am Rande jede/n der/die in Zahlungsverzug kommt zum Mietnomaden, die ein bundesweit bekanntes Phänomen“ sind. Grund & Boden kann aber auch zynisch. Hinsichtlich der Sicherungsanordnung (das ist das, wo man Geld hinterlegen muss) und ihren Folgen (bei Nichtzahlung Ordnungsgeld und Ordnungshaft, Räumung im einstweiligen Rechtsschutz möglich) schreiben sie: Na klar doch. Man saß zwar ggf. in Ordnungshaft und wurde aus der Wohnung zwangsgeräumt, aber eine Beeinträchtigung der Rechtsposition hat nicht stattgefunden. Und in der Logik von Haus & Grund liegt es dann auch, die Sicherungsanordnung noch auszuweiten. Nicht nur für Geldforderungen ab Klageeinreichung, sondern auch für davor aufgelaufene Klageforderungen. Und ganz am Ende fordert dann Haus & Grund die Kündigungsfristen zu vereinheitlichen, d.h. auch der Vermieter soll binnen drei Monaten kündigen können.

Ich kann nur hoffen, dass Haus & Grund eine ordentliche Abfuhr für ihre Forderungen im Rechtsausschuss bekommen und auf die anderen Sachverständigen gehört wird. Dieses Mietrechtsänderungsgesetz muss gestoppt werden!

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