Rechtsweg und Hartz IV

Mittlerweile liegt es vor. Das Gesetz zur Änderung des SGB II-Rechtsvereinfachung. Zu diesem Gesetz wäre sicherlich ziemlich viel zu sagen, aber einen Punkt will ich mal herausgreifen. Er ist nämlich rechtspolitisch eine Katastrophe. Es geht um die Neuregelung des § 40 SGB II. Hier ist zunächst der Satz 2 in Abs. 1 interessant. Dieser verweist nämlich auf den § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X. Was heißt das konkret? Eigentlich ist es im Sozialrecht so, dass wenn die Verwaltung etwas falsch gemacht und sie dann den entsprechenden Verwaltungsakt zurückgenommen hat oder zurücknehmen musste und dadurch jemandem Leistungen vorenthalten wurden, diese Continue Reading →