Der BGH entschied zur (Teil)Untervermietung

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen das Angebot für einen gewissen Zeitraum ihrer Erwerbstätigkeit im Ausland nachzugehen. Sie würden das Angebot gern annehmen, denken aber darüber nach, was Sie mit Ihrer Wohnung in Deutschland für diesen Zeitraum machen sollen. Aufgeben wollen Sie die Wohnung nicht, die gesamte Miete wollen Sie aber auch nicht zahlen. Sie kommen auf die Idee, einen Teil Ihrer Wohnung unterzuvermieten. Doch Ihre Hausverwaltung/Ihr/e Vermieter/in stimmen nicht zu. Was nun? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2014 entschieden, dass im Regelfall und vor allem bei größeren Wohnungen die Zustimmung zur Untervermietung zu erklären ist, soweit ein Continue Reading →