Einmal angenommen

… der vormalige Besitzer (mittlerweile scheint ja die Bundesregierung die CD gekauft zu haben) der CD mit den Daten von Steuersündern wäre Deutscher Staatsbürger, hätte er sich nach § 17 UWG strafbar gemacht. Denn nach bisherigem Kenntnisstand hat er aus Eigennutz (gibt ja schicke Millionen dafür) sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses unbefugt verschafft. Der Rechtsstaat kauft nun die aus einer Straftat stammenden Daten ab und verwendet sie um gegen Steuersünder vorzugehen. Das ist ein Skandal – aber in Deutschland wenig überraschend, wo noch jede/r Hartz IV-Empfangende als potentiell verdächtig gilt. Insofern ist das Continue Reading →