Rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung statt Abstammungsrecht

Im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wurde in dieser Legislaturperiode ein Arbeitskreis Abstammungsrecht eingerichtet, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen. Unter Abstammungsrecht wird die rechtliche Zuordnung zu Mutter und Vater verstanden. Bislang eine Domäne der Genetik oder Biologie. Von der rechtlichen Zuordnung zur Elternschaft ist die elterliche Sorge (§§ 1626ff. BGB) ebenso betroffen, wie Unterhaltspflichten (§§ 16o1ff BGB) und das Namensrecht (§§ 1616ff. BGB). Aber auch das gesetzliche Erbrecht, das Pflichtteilsrecht (§§ 1924ff. BGB) und das Staatsbürgerschaftsrecht sind vom Abstammungsrecht betroffen. Bedauerlicherweise werden aber Erbrecht und Staatsbürgerschaftsrecht vom Arbeitskreis nicht bearbeitet. Der Arbeitskreis unterbreitet 91 Thesen, die wiederum auf 12 Kernthesen  (S. Continue Reading →

Sicherlich

… muss man/frau sich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch mal im Detail ansehen. Aber schon die Pressemitteilung ist ziemlich interessant. Nach dieser Entscheidung sind auch bei der betrieblichen Altersversorgung die Ehen mit den eingetragenen Partnerschaften gleich zu stellen. Das ist gut so.  Begründet wird die Entscheidung mit Artikel 3 GG. Artikel 3 GG legt ja fest, das wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Insofern ist es es richtig gut, dass hier die eingetragene Lebenspartnerschaft als wesentlich gleich zur Ehe behandelt wird.  (Ich sehe schon die Beschwerden der konservativen Seite 🙂 ). Aber reicht diese Entscheidung für Continue Reading →