Handyfoto vom Stimmzettel

Natürlich ist es ausgesprochen dumm, die per Briefwahl abgegebene Stimme zu fotografieren und ins Netz zu stellen. Und ein Sprichwort sagt: Dummheit muss bestraft werden. In einem Rechtsstaat allerdings muss für eine Bestrafung eine Rechtsgrundlage existieren. Und jetzt wird es spannend. Der Landeswahlleiter Schleswig-Holsteins will die per Briefwahl abgegebenen Stimmen nicht werten. Seine Aussage: Nach der Landeswahlordnung verstoße, wer den Akt der Stimmenabgabe öffentlich macht, gegen den Grundsatz des „Geheimhalts“ der Wahl. Das habe zur Folge, dass die Stimmenabgabe nicht in das Ergebnis der Wahl einbezogen werden könne. Denn nach der Landeswahlordnung sei der Stimmzettel „unbeobachtet zu kennzeichnen und in Continue Reading →