Parteien und Wahlen in der Pandemie

Reihenweise werden Parteitage abgesagt, wegen des Infektionsschutzes. Ich habe dafür Verständnis. Dennoch muss es für die Parteien, die in Art. 21 GG einen verfassungsrechtlichen Status zugesprochen bekommen haben, eine Möglichkeit geben, Parteitage durchzuführen und vor allem auch Vorstände wählen zu können. In dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie (GesRuaCOVBekG) wurden für die genannten Einrichtungen Vorkehrungen getroffen. So können die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften digital durchgeführt werden, bei einer GmbH kann die Stimmenabgabe für Beschlüsse in Textform oder schriftlich erfolgen, bei Genossenschaften können Beschlüsse schriftlich oder elektronisch gefasst werden und Continue Reading →

Änderungsbedarf mindestens an der Wahlordnung

Zu einem meiner verrückten 😉 Hobbys zählt ja das Wahlrecht. In der letzten Wahlperiode des Bundestages ging es eher um das Wahlgesetz und das Wahlverfahren. Es ist -zum meinem Bedauern- nicht davon auszugehen, dass es in dieser Legislaturperiode außer beim Parlamentspräsidenten Lammert und mir ein Bedürfnis gibt, das Wahlverfahren noch einmal zu thematisieren. Schade, denn ich finde ja immer noch, das ein Einstimmenwahlrecht bei Verhältniswahl mit Veränderungsmöglichkeit der Parteilisten das gerechteste und juristisch auch sauberste Wahlverfahren ist. Unterhalb des Wahlgesetzes gibt es wohl aber doch Veränderungsbedarf.  So interpretiere ich jedenfalls die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN. Continue Reading →