Nachträgliche Sicherheitsverwahrung – allein für das Sommerloch!

Das Sommerloch war noch immer gut um eine hysterische Sicherheitsdebatte anzustoßen. Und auch in diesem Jahr geht es im Sommerloch um eine Sicherheitsdebatte – um die Sicherungsverwahrung. Kurz zur Erinnerung: Der EMGH (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hatte die in Deutschland praktizierte nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Bei einer nachträglichen Sicherungsverwahrung kann –ohne das zuvor im Urteil eine solche Option vorhanden gewesen wäre- noch kurz vor der Entlassung ein Straftäter zur weiteren Verwahrung in einer geschlossenen Anstalt verurteilt werden. Die Bedenken gegen die nachträgliche Sicherheit sind vielfach dargestellt worden. Insofern kann auf die Gastbeitrag meines Fraktionskollegen Wolfgang Neskovic verwiesen werden. Verwiesen Continue Reading →