Die Sache mit dem europäischen Haftbefehl

Alles fängt mit Art. 82 AEUV an. Danach beruht die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union  auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und umfasst die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in den in Artikel 83 genannten Bereichen. Dieser wiederum legt in Abs. 1 fest, dass das  Europäische Parlament und der Rat durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität festlegen können, die „aufgrund der Art oder der Auswirkungen der Straftaten oder aufgrund einer besonderen Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, eine grenzüberschreitende Dimension haben„. Genannt werden dann  Terrorismus, Menschenhandel Continue Reading →