Vordemokratische Zustände

Das Grundgesetz erlaubt allen Deutschen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Es ist in meinen Augen schon einmal absurd, dass dieses Recht nur Deutschen zusteht. Eigentlich müsste es für alle Einwohner_innen gelten.  Das Grundgesetz sagt im weiteren, dass diese Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden darf. Das einschlägige Recht ist das Versammlungsrecht. Trotz Föderalismusreform gilt in Hessen noch das Versammlungsrecht des Bundes (soweit ich das jetzt recherchieren konnte). Die Versammlungen von Blockupy in Frankfurt/Main sind Anfang Mai zunächst verboten worden. Das Versammlungsrecht erlaubt durchaus Versammlungen zu verbieten, die Gründe werden in § 5 genannt. Continue Reading →