Ein uneingelöster Verfassungsauftrag

Der Artikel 140 Grundgesetz macht die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 zum Bestandteil des Grundgesetzes. Der Artikel 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) wiederum formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“  Dieser Verfassungsauftrag wird in vier Jahren 100 Jahre alt. Eigentlich wäre es an der Zeit, dass er eingelöst wird. Doch viele Jahre schien er in Vergessenheit geraten zu sein. Unter Federführung des damaligen Bundestagsabgeordneten Raju Sharma wurde in der vergangenen Legislaturperiode Continue Reading →