Grundsätzlich erlaubt Gleichstellungsgebot Eingriffe in Wahlrechtsgrundsätze – Zur Entscheidung des VerfGH Thüringen

Nun ist es da, das erste Urteil zu einem Paritätsgesetz. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Thüringen hat gesprochen und das Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist enttäuschend, vor allem wegen seiner Begründung. Zwar stellt der VerfGH Thüringen klar, dass grundsätzlich Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze durch das Gleichstellungsgebot in Verfassungen gerechtfertigt sind, kommt dann aber zu einem bedauerlichen Ergebnis, weil die Auslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden. Der Landtag von Thüringen beschloss mit der Änderung des Wahlgesetzes ein Teilparitätsgesetz. Teilparität deshalb, weil es keine Regelungen zu den Wahlkreisen gab. Nach dem Gesetz sind die für eine Wahl einzureichenden Listen abwechselnd mit Männer und Frauen Continue Reading →