Ein uneingelöster Verfassungsauftrag

Der Artikel 140 Grundgesetz macht die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 zum Bestandteil des Grundgesetzes. Der Artikel 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) wiederum formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“  Dieser Verfassungsauftrag wird in vier Jahren 100 Jahre alt. Eigentlich wäre es an der Zeit, dass er eingelöst wird. Doch viele Jahre schien er in Vergessenheit geraten zu sein. Unter Federführung des damaligen Bundestagsabgeordneten Raju Sharma wurde in der vergangenen Legislaturperiode Continue Reading →

Statt Jahresrückblick

… lohnt es sich aus meiner Sicht eher einen Jahresausblick zu machen. Nicht einen, was mögicherweise an guten und schlechten Dingen passiert, sondern einer der auf einen ganz besonderes Datum im nächsten Jahr hinweisen soll und vielleicht ein Anfang sein kann, sich mit dem 26. Mai 1993 zu beschäftigen. Am 26. Mai 2013 wird es zwanzig Jahre her sein, dass der Bundestag das Asylrecht defacto abgeschafft hat. Bestandteil des sog. Asylkompromisses war auch das Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde mit der defacto-Abschaffung des Asylrechts eingeführt. Kurzer Halt. War Anfang der 90iger Jahre nicht etwas? Continue Reading →